Ärztliche bescheinigung für den bezug von krankengeld bei erkrankung eines kindes ausfüllen

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Dies ist eine Leistung der folgenden AOKs:

  • AOK Baden-Württemberg
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  • AOK NordWest
  • AOK PLUS
  • AOK Rheinland/Hamburg
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
  • AOK Sachsen-Anhalt

Ihr Kind ist krank und Sie sind berufstätig? Dann haben Sie als AOK-Versicherter Anspruch auf Kinderkrankengeld. Hier erfahren Sie, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Kinderkrankengeld beantragen können.

Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld

Auch im Jahr 2022 stehen für die Betreuung des Kindes wegen der andauernden Pandemie mehr Kinderkrankentage zur Verfügung. Demnach erhalten:

  • Elternpaare pro Elternteil und Kind 30 Tage
  • Alleinerziehende 60 Tage pro Kind
  • Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 120 Tage beantragen.
  • Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 130 Tage pro Elternpaar oder Alleinerziehendem.

Der erweiterte zeitliche Anspruch gilt für das gesamte Kalenderjahr 2022.

Wenn Ihr Kind krank ist, reichen Sie bitte den sogenannten Kinderkrankenschein bei Ihrer AOK ein, den Sie als Eltern von Ihrem Kinderarzt erhalten.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

  • Die AOK zahlt Ihnen bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Es sind sogar 100 Prozent, sofern Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Krankengeldbezug Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben. Die Höhe der Einmalzahlungen ist dabei nicht wichtig.
  • Das Kinderkrankengeld darf jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen (2022: 112,88 Euro).
  • Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden gegebenenfalls noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei bei uns krankenversichert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wenn Sie Ihr krankes Kind betreuen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Während dieser Zeit haben berufstätige Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Folgende Voraussetzungen gelten:

  • Sie sind berufstätig und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
  • Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
  • Es gibt im Haushalt keine andere Person, die Ihr Kind pflegen kann.
  • Sie haben eine Bescheinigung vom Arzt, dass Ihr Kind aufgrund einer Krankheit betreut werden muss. Diese Bescheinigung ist bei einer pandemiebedingten Betreuung nicht notwendig.
  • Ihr Kind ist nicht älter als elf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.

Corona-Pandemie: Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld

Mit der Sonderregelung haben Sie zunächst auch weiterhin einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn Ihr Kind auch ohne direkte Erkrankung pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss, weil

  • Schulen oder Kitas geschlossen sind,
  • das Kind in Quarantäne muss,
  • die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben ist,
  • die Eltern behördlich dazu aufgefordert sind, ihr Kind zu Hause zu betreuen,
  • Schul- oder Betriebsferien aufgrund des Infektionsschutzes angeordnet oder verlängert werden.

Der erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld aus den oben genannten pandemiebedingten Gründen gilt vorerst bis zum 23. September 2022.

Muss Ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden, können Sie die Leistung direkt bei Ihrer AOK beantragen.

Kinderkrankengeld beantragen

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Um das Kinderkrankengeld zu beantragen, erhalten Sie von Ihrem Kinderarzt den Kinderkrankenschein ...

Welche zusätzlichen Leistungen bietet meine AOK beim Kinderkrankengeld?

Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und ihnen zusätzliche Leistungen und regionale Informationen zum Thema Kinderkrankengeld anzeigen.

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Wenn der Nachwuchs krank ist, wird es für die Eltern schwierig, zur Arbeit zu kommen. Wir klären, wohin die Krankschreibung muss. Foto: Adobe Stock #116592596

Wer krank ist, kann sich vom Arzt krankschreiben lassen und zu Hause bleiben. Doch was ist, wenn es das Kind erwischt hat? Ist der Nachwuchs krank, ist es gerade Alleinerziehenden oft nicht möglich, zur Arbeit zu erscheinen. Schwierig wird es mit der Betreuung des kranken Kindes auch, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Wir sagen Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie sich von der Arbeit freistellen lassen können und wohin Sie die Krankschreibung Ihres Kindes schicken müssen.

Haben Eltern einen Anspruch auf Pflegezeit?

Arbeitgeber sind nach § 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) verpflichtet, einen Arbeitnehmer, der ein krankes Kind zu betreuen hat, freizustellen. Die Freistellung erfolgt unbezahlt, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht. Während dieser Zeit besteht, sofern das betreffende Elternteil und das Kind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ein Anspruch auf Krankengeld.

Die Freistellung und der Bezug von Krankengeld erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Kind ist unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen
  • Die Betreuung durch eine andere, im selben Haushalt lebende Person ist nicht möglich
  • Es liegt eine Krankschreibung in Form einer ärztlichen Bescheinigung vor, die besagt, dass es notwendig ist, zur Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes der Arbeit fernzubleiben

Wie lange kann ich mich freistellen lassen?

Jeder Arbeitnehmer kann sich pro Kind und Jahr an bis zu zehn Arbeitstagen freistellen lassen. Alleinerziehende können bis zu 20 Tage in Anspruch nehmen. Das hat den Hintergrund, dass sie bei der Möglichkeit der Betreuung nicht schlechter gestellt werden sollen als Paare, denen insgesamt bis zu 20 Tage zustehen.

Beachten Sie aber: Unabhängig von der Dauer der Erkrankung Ihres Kindes können Sie nicht zehn beziehungsweise 20 Tage am Stück der Arbeit fernbleiben. Das Bundesarbeitsgericht setzt die Grenze bei maximal fünf aufeinanderfolgenden Tagen.

Ein Sonderfall ist die Pflege eines schwerstkranken Kindes. In diesem Fall besteht unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 4 SGB V ein zeitlich unbegrenzter Anspruch auf Freistellung und Kinderkrankengeld.

Wohin schicke ich die Krankschreibung meines Kindes?

Ebenso wie wenn Sie selbst erkrankt sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber auch dann unverzüglich informieren, wenn Sie nicht arbeiten können, weil Ihr Kind krank ist. Wichtig ist, dass Sie schon am ersten Krankheitstag einen Arzt aufsuchen, um sich ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen. Denn diese Krankschreibung, mit der Sie die Erkrankung Ihres Kindes und die Notwendigkeit der Betreuung nachweisen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber bereits am ersten Tag Ihres Fernbleibens von der Arbeit vorlegen – und zwar den Durchschlag, nicht das Original. Letztes senden Sie, wenn Sie einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, an Ihre Krankenkasse.

Wer benötigt bei privat Versicherten die Krankschreibung?

Sind Sie oder Ihr Kind privat versichert, haben Sie nach § 45 Abs. 5 SGB V ebenfalls einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, erhalten aber kein Krankengeld. Die Krankschreibung müssen Sie daher in diesem Fall nur Ihrem Arbeitgeber vorlegen.

Krank in Schule oder KiTa – Wenn Sie spontan Ihren Arbeitsplatz verlassen müssen

Wohl alle Eltern kennen diese Situation: Während sie bei der Arbeit sind, erhalten sie einen Anruf von der Schule oder der KiTa – Das Kind ist krank und muss abgeholt werden. Auch in diesem Fall haben Sie das Recht, Ihren Arbeitsplatz zu verlassen, wenn es unvermeidbar und die Situation nicht von Ihnen verschuldet ist. Während einer solchen „vorübergehenden Verhinderung“ im Sinne des § 616 BGB muss Ihr Arbeitgeber Ihnen weiterhin Ihren Lohn zahlen.

Wie füllt man ärztliche Bescheinigung?

Es bescheinigt, dass Dein Kind zuhause betreut werden muss. Auf der Vorderseite stehen die Daten Deines Kindes und die Dauer der Erkrankung. Auf der Rückseite musst Du Deine Daten eintragen, wie Name und Anschrift, Dein Geburtsdatum, Deine Versichertennummer (nicht die des Kindes) und Bankverbindung.

Wer bekommt ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld?

Das Kinderkrankengeld erhält der Elternteil, der Ihr krankes Kind betreut. Die Bescheinigung reichen Sie daher bitte bei der Krankenkasse der betreuenden Person ein. Die Bescheinigung muss sicher übermittelt und Ihnen außerdem zweifelsfrei zugeordnet werden können.

Was ist ein Kinderkrankenschein?

Laut Gesetz hat jeder Elternteil bei einer ärztlich bescheinigten Krankheit seines Kindes Anspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit zur Betreuung seiner Kinder. Aber der Arbeitgeber ist nicht zur Fortzahlung des Lohns verpflichtet.

Wer hat Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes?

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis 12 Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

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