Zum ▪ Quellennachweis beim ▪ Zitieren gehört die korrekte Angabe des Autors bzw. Herausgebers eines Werkes und des Titels.
Beim Nachweis des Autors oder Herausgebers wird der Vorname oder das Initial des Vornamens dem Nachnamen, durch ein Komma abgetrennt, nachgestellt.
Wenn ein Werk mehrere Autoren hat, kann man diese entweder hintereinander aufzählen oder nur den ersten anführen und auf die anderen mit dem Zusatz "u. a." = "und andere" hinweisen (mitunter auch lat. Bezeichung: et al.)
z.B.
Linke, Angelika, Nussbaumer, Markus und Portmann: Paul, Studienbuch Linguistik, (2.Aufl.), Tübingen: Max Niemeyer Verlag 1994
oder:
Linke, Angelika u. a.: Studienbuch Linguistik, (2.Aufl.), Tübingen: Max Niemeyer Verlag 1994Ist in der Quelle überhaupt kein Verfasser angegeben, macht man dies durch die Bezeichnung "o.V.," (= ohne Verfasserangaben) kenntlich. Ins Literaturverzeichnis werden dieses Titel entweder unter "O" eingeordnet oder einfach alphabetisch mit dem Titelinitial eingereiht.
Wenn ein Werk eines anderen von einem oder mehreren Herausgeber(n) veröffentlicht wird, steht hinter dem Namen des Herausgebers und dem Vornamen oder Vornameninitial in Klammern der Zusatz "(Hrsg.)" (=Herausgeber). Der Herausgeber eines Werkes, meistens einer Sammlung von Werken verschiedener Autoren, kann natürlich auch Autor eines eigenen Beitrages in diesem Sammelwerk sein.
z.B.:
Andersen, U., Woycke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 2., neu bearbeitete Aufl., Opladen: Leske Verlag, 1995Das Ende der Verfasser- bzw. Herausgeberangabe markiert ein Doppelpunkt.
Der Titel eines Werkes, aus dem zitiert wird, sollte vollständig nachgewiesen werden.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 26.07.2020
Autor eines artikels und herausgeber gleich
Der Herausgeber eines Werkes, meistens einer Sammlung von Werken verschiedener Autoren, kann natürlich auch Autor eines eigenen Beitrages in diesem Sammelwerk sein. Das Ende der Verfasser- bzw. Herausgeberangabe markiert ein Doppelpunkt.
Als Herausgeber oder Herausgeberin bezeichnet man in der Definition des Begriffs eine Person, die die Beiträge verschiedener Autoren bündelt und zu einem Werk zusammenfasst. Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit kann dies ein Fachbuch sein, doch auch Zeitschriften und Lexika haben Herausgeber.
Beispiel: Autor/-in und Herausgeber/-in sind identisch.
Autor: Titel. In: Hrsg. (Hrsg.): Titel. Ort JahrAuflage, Seite.