Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bruttolohn; Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (i.d.R. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) (Lohnabzüge), das Entgeltempfängern (Arbeitern, Angestellten, Beamten, Auszubildenden und ähnlichen Arbeitnehmergruppen) aus ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis zufließt. Der Bruttolohn dient als Grundlage zur Berechnung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen. Ggf. sind Lohnsteuerfreibeträge zu den Sozialversicherungsbeiträgen hinzuzurechnen.
Berechnung: Bruttolohnermittlung.
Hallo, welcher Betrag ist das in der lohnabrechnung? Steuerbrutto oder KV-Brutto ? 4 Antworten
Community-Experte
Wirtschaft und Finanzen
KV-Brutto ist der Betrag auf den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden.
RV-Brutto der Betrag auf den Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge erhoben werden.
Steuerbrutto der Betrag der für die Berechnung der Lohnsteuer und daraus folgend der verfassungswidrigen Ostabgabe und der Sektensteuer zugrunde gelegt wird.
Abweichungen zw. den einzelnen Bruttoeinkommen können sich ergeben durch:
- steuerfreie Gehaltsanteile
- betr. Altersvorsorge
- Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Community-Experte
Wirtschaft und Finanzen
In der Lohnabrechnung ist sowohl das steuerpflichtige wie auch das das SV-pflichtige Bruttoentgelt ausgewiesen. Wenn du keine
steuerfreien Zuschläge hast, ist das gesamte Brutto steuer- und SV-pflichtig.
Topnutzer im Thema Wirtschaft und Finanzen
Der Gesamtbetrag Deines Einkommens unterliegt der Steuerpflicht.
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Hallo,
Ich habe eine Frage zu Vertragsstrafen, ich bin noch in der Probezeit, und habe am 18.09.2020 zum 01.10.2020 gekündigt, ich habe direkt den 1.10.2020 genommen, da die Dienstpläne für Oktober noch nicht da sind. Muss ich deshalb eine Vertragsstrafe erwarten? Eigentlich sind es ja 2 Wochen soweit ich weiß.
Wenn ich der Arbeit 2 Tage unentschuldigt fernbleibe, wie hoch wäre die Vertragsstrafe?
im Vertrag steht: Für den Fall des Nichtantritts der Arbeit beträgt die Vertragsstrafe das Bruttoarbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer bis zu dem Zeitpunkt erhalten hätte, zu dem er frühstens hätte kündigen können.
und: Für den Fall der vorzeitigen Beendigung beträgt die Vertragsstrafe das Bruttoarbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer bei Einhaltung der jeweils anwendbaren Kündigungsfrist erhalten hjätte, maximal jedoch ein Brutto-Gesamtmonatseinkommen. Das Brutto-Gesamtmonatseinkommen wird nach dem Durchschnitt des Brutto-Entgelts der letzten 12 Monate, oder, im Falle einer kürzeren Beschäftigungsdauer, nach dem Durchschnittsverdients, während der Beschäftigungszeit, oder, sofern die Tätigkeit nicht aufgenommen wurde, nach der vereinbarten Vergütung errechnet.
Ich versteh die 2 Absätze jetzt aber nicht so wirklich.
Ihr beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt entnehmen Sie Zeile 3 Ihrer Lohnsteuerkarte. Dieser Betrag bestimmt, wie viel Lohnsteuer Sie zahlen und wie viel Sozialversicherungsbeiträge Sie abführen müssen. Das was übrig bleibt, ist Ihr Nettogehalt. Sie müssen Ihr Bruttoarbeitsentgelt versteuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Um Ihr beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt vollständig auszurechnen, genügt
es nicht, wenn Sie Ihr Gehalt zugrunde legen. Auch geldwerte Vorteile und sonstige Vergünstigungen
muss Ihr Arbeitgeber einbeziehen. Ein vom Arbeitgeber gewährter geldwerter Vorteil ist eine gute Sache. Wenig bekannt ist, dass Sie …Bruttoarbeitsentgelt erfasst alles, was Ihrem Arbeitsverhältnis entstammt
Geldwerte Vorteile zahlen als beitragspflichtiges Gehalt
- Fahren Sie einen auch privat nutzbaren Firmenwagen, müssen Sie diesen versteuern. Seine Nutzung ist ein geldwerter Vorteil und somit Bestandteil Ihres Lohns. Ferner gehören Personalrabatte, Geldgeschenke, Tantiemen, Gratifikationen, Sachbezüge in Form von Kost und Wohnung, ungewöhnlich hohe Spesenabrechnungen zu den geldwerten Vorteilen.
- Es ist Aufgabe Ihres Arbeitgebers, alle diese Bestandteile richtig zu erfassen. Damit er ja keine Fehler macht, patrouillieren Lohnsteueraußenprüfer der Finanzämter durch die Betriebe und prüfen, ob sie den steuerpflichtigen Arbeitslohn richtig erfasst, die Lohnsteuer richtig berechnet und an die Finanzämter abgeführt haben.
- Nicht zum Bruttoarbeitsentgelt gehören Kindergärten im Betrieb, Beihilfen aus Anlass von Krankheit, Geburt oder Tod bis zu 600 €/Jahr oder der Abschluss einer Unfallversicherung, um Sie vor beruflichen Risiken zu schützen.
- Sachzuwendungen bis zum Wert von 44 € gelten als steuerfreie Lappalien (Benzingutschein über eine bestimmte Menge Sprit ohne Angabe des Geldbetrages). Übliche Betriebsausflüge und Weihnachtsfeiern gelten ebenfalls als steuerfrei, soweit durchschnittliche Kosten von höchstens 110 € je Teilnehmer anfallen.
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