hey leute ich hab vor einem halben jahr eine ausbildung angefangen wurde jedoch nach der probezeit nicht übernommen... kann ich dass dann einfach im lebenslauf weglassen dass ich die ausbildung angefangen hab oder muss dass unbedingt rein???? danke im vorraus
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Du kannst es übergehen, solltest aber keine Lücke im Lebenslauf lassen. Umschreibe diese Situation irgendwie (Praktikum, berufliche Neuorientierung, Tätigkeit als Aushilfe usw.). Und meine Beraterin vom Jobcenter meinte, dass man kurzfristige
Tätigkeiten (bis 3 Monate) nicht angeben muss. Mir wurde nämlich auch mal nach 3 Wochen die Ausbildung gekündigt und das habe ich in meinem Lebenslauf nicht reingeschrieben.
lass es lieber..ja gut ausbildung abgebrochen klingt immer schite..aber du musst begründen was du zu diesem Zeitpunkt gemacht hast, dass stimmt. Dann werden dir Fragen gestellt.. Versuch es schön zu formulieren..Lg claudi
warum willst du es weglassen es ist ein teil deiner lebenserfahrung und es kommt immer mal vor das man nach der probezeit nicht übernommen wurde. die lücke macht sich sehr schlecht im lebenslauf und es ist ja auch nichts schlimmes.
Schreib doch statt "Ausbildung bei Firma XX" einfach "Arbeit bei Firma XX" oder "Praktikum". Muß ja niemand wissen, daß es eine angefangene Ausbildung war! Lieber so reinschreiben, eine Lücke im Lebenslauf macht keinen guten EIndruck und meist wird beim Vorstellungsgespräch auch da kräftig nachgefragt!
Topnutzer im Thema Bewerbung
Dein Lebenslauf ist kein amtliches Dokument. Du kannst da natürlich Stationen weglassen, bedenke aber, dass du dann eine Lücke im Lebenslauf hast, bei der du gefragt werden könntest "Was haben Sie in der Zeit getan?" Von daher ist es sinnvoll, solche Stationen zu umschreiben bzw. aufzunehmen. Wenn du es allerdings so machst wie gehwegplatte vorgeschlagen hat, dann muss dazu auch ein
Arbeitszeugnis in den Anhang. Und da könnte es dann wieder kritisch werden.
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Hallo. Meine Frage ist, ob man jede Arbeitstätigkeit im Lebenslauf aufführen muss. Bei mir ist es so, dass ich drei Monate als befristet angestellte Arbeitskraft zwischen Abi und Studium gearbeitet habe und diese dreimonatige Tätigkeit nicht im Lebenslauf erwähnen möchte. Eine Lücke hätte ich ja dadurch nicht, aber mich würde interessieren, ob das überhaupt erlaubt ist rechtlich gesehen, wenn man im Lebenslauf etwas
verschweigt. Danke im Voraus. 3 Antworten
Mal abgesehen vom Rechtlichen, wie stellst du dir das vor? Du bewirbst dich. Du gehst zum Vorstellungsgespräch. Du wirst angenommen. Nach ein paar Monaten guckt sich ein Kollege von dir
nochmal deine Personalakte an. Er recherchiert deinen Lebenslauf und findet heraus, dass du drei Monate irgendwo gearbeitet hast und das nicht angegeben hast. Dann geht er zu seinem Chef. Der kontaktiert deinen Chef und der zeigt dich an, weil du die Firma betrogen hast. Das würde nichtmal ein Romanautor dir als Vorlage abnehmen.
Community-Experte
Arbeit, Bewerbung
Hallo Ali16XD, ein Lebenslauf ist - ebenso wie ein Bewerbungsanschreiben - dazu da, Werbung für den Bewerber zu machen. Alles, was diesen Anspruch nicht erfüllt, sollte man weglassen. Eine Ausnahme sind lediglich die berühmten "Lücken" im Lebenslauf. Wenn bei Dir
durch das Weglassen keine Lücke entsteht - kein Problem.
An sich macht sich keine Lücke im Lebenslauf gut. Wenn Du also die dreimonatige Aushilfstätigkeit aus irgendwelchen Gründen nicht erwähnen möchtest, denke Dir eine andere - möglichst "sinnvolle" - Tätigkeit aus.