Einmalige energiepauschale in höhe von 300 euro.

Steigende Energiepreise machen den Deutschen zu schaffen. Um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, gewährt die Regierung allen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro. Diese Spielregeln müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten.

Steigende Energiepreise machen den Menschen in Deutschland zu schaffen und auch der Tankrabatt kommt bei den Bürgern derzeit nicht an. - © Wellnhofer Designs - stock.adobe.com

1. Grundsätze zur Energiepauschale

Die Energiepreispauschale oder Energiepauschale (EEP) soll allen Erwerbstätigen ausgezahlt werden, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Das bedeutet: Erwerbstätige profitieren nur, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausländische Arbeitskräfte, die im Ausland leben und beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, bekommen kein Geld.

2. Fundstellen zur Energiepauschale

Die Energiepauschale wurde erstmals in einem Koalitionsbeschluss im März 2022 erwähnt, dann weiterentwickelt und findet sich nun in den §§ 112 bis 122 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Entwurfs des Steuerentlastungsgesetzes 2022.Eine ganze Menge Paragraphen zu einer gut gemeinten finanziellen Beteiligung des Staates an den stark gestiegenen Energie- und Spritpreisen.

3. Definition Erwerbstätige

Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro steht Erwerbstätigen zu, die im Jahr 2022 folgende Einkünfte erzielen: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 EStG, Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG, sofern es sich um eine aktive Beschäftigung handelt.

4. Wer profitiert nicht?

Ausgeschlossen von der Energiepreispauschale sind Rentner, Pensionäre, Studenten, Vermieter oder Arbeitslose, die im Jahr 2022 keinen Tag gearbeitet und die keine der unter Punkt 3 aufgezählten Einkünfte erzielt haben.

5. Besonderheit für Arbeitnehmer

Die EEP erhalten nur Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse 1 bis 5. Das bedeutet: Wer mehrere Arbeitgeber nebeneinander hat, bekommt die Energiepauschale nur ein einziges Mal im Jahr 2022 ausbezahlt. Denn: Beim zweiten Arbeitgeber hat man die Lohnsteuerklasse 6, für die EEP ausgeschlossen ist. Die EEP gibt auch nicht mehrmals, wenn ein Arbeitnehmer nacheinander mehrere Ar­beitgeber im Jahr 2022 hat.

6. Minijobber begünstigt

In der Gesetzesbegründung zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetz 2022 finden sich Aussagen dazu, dass auch Minijobber ("geringfügig Beschäftigte") in den Genuss der EEP in Höhe von 300 Euro kommen. Doch auch hier gilt: Ist der Minijob ein Nebenjob, steht dem Arbeitnehmer die EEP nur ein einziges Mal zu – und zwar vorrangig für den Hauptjob mit Lohnsteuerklasse 1 bis 5.

7. Ausnahme für Rentner und Co.

Rentner, Studenten oder Arbeitslose, die nur an einem einzigen Tag im Jahr 2022 Gewinneinkünfte oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerklasse 1 bis 5 oder als Minijobber erzielen, kommen in den Genuss der EEP in Höhe von 300 Euro. Ob es für den Anspruch auf die EEP ausreicht, dass ein Rentner oder ein Student nur einen Tag oder nur eine Stunde im Jahr 2022 als Minijobber oder Selbstständiger arbeitet, bleibt abzuwarten. Hier stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand für diesen Steuerdreh überhaupt lohnt. Wird ein Rentner beispielsweise an nur einem Tag als Selbstständiger tätig, bekommt er zwar vielleicht die EEP in Höhe von 300 Euro. Dazu muss er aber eine Steuererklärung 2022 beim Finanzamt einreichen.

8. EEP ist einkommensteuerpflichtig

Kleiner Wermutstropfen zur geplanten Energiepauschale: Arbeitnehmer und Unternehmer müssen die Pauschale von 300 Euro versteuern. Sozialversicherungspflichtig ist die EEP allerdings nicht.

9. Energiepauschale bei Unternehmen

Unternehmer müssen die EEP nicht als gewinnerhöhende Betriebseinnahme versteuern. Sie müssen die 300 Euro als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) versteuern (siehe § 119 Abs. 2 EStG in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 2022). Die EEP in Höhe von 300 Euro steht Unternehmern ab 1. September 2022 zu. Stellt sich nur die Frage, wie Unternehmer die Pauschale bekommen? Ganz einfach: Das Finanzamt mindert die laufenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, die am 10. September fällig werden, um 300 Euro. Wer 2022 keine Vorauszahlungen leisten muss oder weniger als 300 Euro, dem wird die EEP bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022 auf die Steuer angerechnet.

Beispiel: Ein Unternehmer müsste am 10. September 2022 Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von 3.000 Euro leisten. Der Vorauszahlungsbescheid wird vom Finanzamt automatisch geändert und es werden wegen der EEP nur 2.700 Euro zur Zahlung fällig. Im Steuerbescheid 2022 zieht das Finanzamt die EEP in Höhe von 300 Euro von der festgesetzten Steuer ab. Im Gegenzug ist neben dem Gewinn die EEP in Höhe von 300 Euro bei den sonstigen Einkünften zu versteuern.

Variante: Eine Unternehmerin muss 2022 keine Einkommensteuervorauszahlungen leisten. Sie profitiert von der EEP in diesem Fall erst mit dem Steuerbescheid 2022 (Abzug der EEP von der festgesetzten Steuer, Besteuerung der EEP bei den sonstigen Einkünften).

10. So bekommen Arbeitnehmer die Energiepauschale

Bei Arbeitnehmern, die sich am 1. September 2022 in einem Dienstverhältnis befinden, ist grundsätzlich der Arbeitgeber dazu verpflichtet die EEP in Höhe von 300 Euro auszuzahlen. Wird ein Arbeitnehmer erst nach dem 1. September 2022 im Handwerksbetrieb angestellt, muss der Arbeitgeber diesem neuen Arbeitnehmer die EEP nicht zusammen mit seinem Gehalt ausbezahlen. Der Arbeitnehmer bekommt die EEP nur, wenn er für 2022 eine Steuererklärung beim Finanzamt einreicht.

11. Wann wird die Energiepauschale ausbezahlt?

Die Energiepauschale kann frühestens ab 1. September 2022 von den Arbeitgebern bei der Lohnabrechnung ausgezahlt werden. Das gilt für Arbeitnehmer mit einem Beschäftigungsverhältnis und Lohnsteuerklasse 1 bis 5 sowie auch für Minijobber, die keinen Hauptberuf haben.

12. Verpflichtung für Arbeitgeber

Zahlt ein Arbeitgeber die EEP an einen Arbeitnehmer aus, muss er die EEP wie einen regulären Arbeitslohn behandeln und Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen. In der Lohnsteuerbescheinigung muss der Großbuchstabe E vermerkt werden. So ist sichergestellt, dass ein Arbeitnehmer mit Nebenberuf die EEP nur ein einziges Mal ausgezahlt bekommt.

13. Rückzahlung an Arbeitgeber

Da der Arbeitgeber seinen am 1. September 2022 angestellten Mitarbeitern die EEP in Höhe von 300 Euro auszahlen muss, stellt sich die Frage, wie er diese EEP vom Staat wieder erstattet bekommt. Ganz einfach: Bei Abgabe der Lohnsteueranmeldung zieht der Arbeitgeber die ausbezahlte EEP von der abzuführenden Lohnsteuer ab und überweist nur den Differenzbetrag.

14. Erstattung wie Vorsteuer

Wird in der Lohnsteueranmeldung weniger Lohnsteuer als die Energiepauschale angemeldet, wird die EEP ähnlich wie die Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung erstattet.

15. Ausnahme I für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die nicht zur Abgabe monatlicher Lohnsteueranmeldungen verpflichtet sind, sondern nur vierteljährlich Lohnsteueranmeldungen ans Finanzamt übermitteln müssen, genießen ein Privileg. Sie dürfen die Auszahlung der EEP auf Oktober 2022 verschieben. Dann müssen sie nicht zu lange warten, um die ausbezahlte EEP wieder vom Finanzamt erstattet zu be­kommen.

16. Ausnahme II für Arbeitgeber

Ist ein Arbeitgeber nur jährlich dazu verpflichtet, eine Lohnsteueranmeldung in elektronischer Form ans Finanzamt zu übermitteln, muss er die EEP nicht an seine Arbeitnehmer ausbezahlen. Die Arbeitnehmer profitieren von der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro nur, wenn sie eine Einkommensteuererklärung 2022 beim Finanzamt einreichen.

17. Energiepauschale für Minijobber

Sind im Handwerksbetrieb zum 1. September 2022 Minijobber angestellt, steht diesen die EEP wie bereits erwähnt ebenfalls zu. Der Arbeitgeber muss pauschal 2 Prozent Lohnsteuer an die Minijobzentrale abführen. Die EEP in Höhe von 300 Euro kommt bei den Minijobbern also zu 100 Prozent an. Die 300 Euro erhöhen das Minijobgehalt nicht. Mit anderen Worten: Liegt der Monatsverdienst über 450 Euro, ist das für den Status als Minijobber un­schädlich.

18. Missbrauch kostet

In § 121 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 2022 wird klargestellt, dass bei missbräuchlicher Inanspruchnahme der EEP (zum Beispiel mehrfache Geltendmachung der EEP durch eine Person) die Strafvorschriften zur Steuerhinterziehung sowie die Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung mit wenigen Einschränkungen zur Anwendung kommen.

Wie bekommt man die 300 Euro Energiepauschale?

Es gibt jedoch einen simplen Trick, wie auch Rentner an die 300 Euro kommen können. Diese müssen lediglich einen Tag im Jahr 2022 als Minijobber arbeiten und das als „selbstständige Arbeit“ in der Steuererklärung angeben – so erhalten sie auch als eigentlich nicht-erwerbstätige Personen den Bonus.

Wann bekommt man 300 Euro Bonus 2022?

Energiepauschale: DANN kommen die 300 Euro Die Energiepauschale kann frühestens ab dem 1. September 2022 vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung ausgezahlt werden. Auch eine Auszahlung erst im Oktober ist möglich.

Wer zahlt die 300 Euro Energiepauschale?

Die Energiepauschale wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Diese ist allerdings steuerpflichtig. Wer also einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende dementsprechend weniger raus. Beschäftigte, die unter dem Grundfreibetrag bleiben, profitieren von der vollen Summe.

Wann wird die 300 € Energiepauschale ausgezahlt?

So ist die Auszahlung geplant: "Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022 erfolgen. Der Kindergeldbonus 2022 wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt", schreibt die Bundesregierung.

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