Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre Aktien

Hallo, ich habe letztes Jahr von meinem Arbeitgeber ein Jubiläumsaktienpaket von 5700€ bekommen. Da diese Abwicklungen bei uns in der Firma über eine amerikanische Aktiengesellschaft laufen, werden diese bereits versteuert. Da ich gerade dabei bin die Steuererklärung für 2016 zu machen ist mir aufgefallen, dass mein Arbeitgegber den kompletten Aktienbetrag von 5700€ unter Nummer 10 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vermerkt hat, also unter ermäßigt besteuerter Arbeitslohn. Würde ich dem Finazamt dies so weitergeben, werden sie diesen Betrag komplett auf den Bruttolohn aufrechnen. Jetzt stellen sich mir mehrere Fragen:

  1. Ist er richtig vom Arbeitgeber das komplette Aktienpaket als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn anzugeben, obwohl dieses schon einmal besteuert wurde?
  2. Wie soll ich dieses Jubiläumspaket bei der Steuererklärung angeben ohne das mir die komplette Summe auf mein Bruttolohn angerechnet wird? Gibt es überhaupt solch eine Möglichkeit?

Viele Dank schon mal für eure Antworten

1 Antwort

1. JA, denn es ist ja ermäßigt besteuert worden, somit steht nichts falsches in der Lohnsteuerbescheinigung.

2. Es wird auch weiterhin genauso ermäßigt besteuert, wie schon vorher beim Lohnsteuerabzug.

Damit der geldwerte Vorteil der Gewährung von Mitarbeiteraktien ermäßigt besteuert werden (Fünftelregelung, § 34 EStG) sind Bedingungen zu erfüllen, aber dies muss vorgelegen haben, sonst wäre es nicht so vom Arbeitgeber vorgenommen worden.

Somit bleiben Dir diese Vorteile auch bei der Einkommensteuerveranlagung erhalten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

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Weniger Steuern zahlen dank Fünftelregelung

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Aktualisiert am 15. Februar 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmer, die für den Jobverlust eine Abfindung erhalten, müssen diese grundsätzlich voll versteuern.
  • Falls die Abfindung vollständig in einem Kalenderjahr ausgezahlt wurde, kannst Du oft eine Steuerermäßigung beantragen: die Fünftelregelung.
  • Abfindungszahlungen sind grundsätzlich so­zial­ver­si­che­rungs­frei. Eine Ausnahme gibt es für freiwillig Krankenversicherte.

So gehst Du vor

  • Die Abfindung trägst Du in der Steu­er­er­klä­rung in der Anlage N ein.
  • Wird die Abfindung in Raten in zwei verschiedenen Kalenderjahren ausbezahlt, gefährdet dies die ermäßigte Besteuerung. Denn für die Fünftelregelung setzt die Finanzverwaltung eine 10-Prozent-Grenze.
  • Auch für die Abfindung einer Riester-Kleinbetragsrente kannst Du auf diese Weise die Steuerprogression mildern. 
  • Du kannst Steuern sparen, indem Du die Abfindung freiwillig in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelst.

Wer eine Abfindung erhält, muss diese grundsätzlich versteuern. So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge dagegen fallen in vielen Fällen nicht an (§ 14 SGB IV SGB). Das gilt für alle Zweige: für die Renten- und Kranken- sowie für die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung. Eine Ausnahme besteht jedoch für freiwillig Krankenversicherte. Sie müssen Beiträge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung nachzahlen, sobald sie eine Abfindung erhalten.

Im Folgenden geht es ausschließlich um die Besteuerung der Abfindung. Alles, was Du dagegen über das Heraushandeln einer Entschädigung wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber Abfindungen.

Außerordentliche Einkünfte

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann oft eine Abfindung herausholen. Manche Arbeitgeber bieten einen Auf­he­bungs­ver­trag an und zahlen freiwillig eine Abfindung. Auch wenn sich Ex-Mitarbeiter und Arbeitgeber im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor einem Arbeitsgericht vergleichen, erhält der gekündigte Mitarbeiter meist eine Entlassungsentschädigung. Das heißt, beide Seiten einigen sich darauf, dass das Dienstverhältnis endet, der Mitarbeiter jedoch eine Entschädigung erhält. Manchmal muss auch erst ein Arbeitsgericht ein Urteil fällen.

Durch die Auszahlung einer Abfindung oder Vergütung für mehrere Jahre erhält der entlassene ehemalige Mitarbeiter zusammengeballte Einkünfte in einem Veranlagungsjahr. Der Gesetzgeber hat für solche sogenannten außerordentlichen Einkünfte (§ 34 EStG) eine Steuerermäßigung geschaffen (§ 24 Nr. 1a EStG).

Begünstigt ist möglicherweise auch eine Überstundenvergütung für eine mehrjährige Tätigkeit. Das hat das Finanzgericht Münster im Fall eines entlassenen Arbeitnehmers entschieden, der im Rahmen eines Aufhebungsvertrags für in drei Jahren geleistete Überstunden nachträglich eine pauschale Bezahlung erhalten hat (FG Münster, Urteil vom 23. Mai 2019, 3 K 1007/18 E). Mit 6.000 Euro wurden die 330 Überstunden abgegolten. Der Nachzahlungszeitraum für die zusammengeballte Zahlung erstreckt sich auf mindestens zwei (hier sogar drei) Jahre und dauert länger als zwölf Monate. Daher handelt es sich um außerordentliche Einkünfte. Allerdings steht noch eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesfinanzhof aus (Az. VI R 23/19).

Bis 2003 waren Abfindungen sogar steuerfrei, danach gab es eine Übergangs­regelung und Freibeträge. Entschädigungen, die nach dem 1. Januar 2006 vereinbart und ausgezahlt wurden, sind in vollem Umfang zu versteuern. Die sogenannte Fünftelregelung ist aktuell die maßgebliche mögliche Steuererleichterung in diesem Bereich. Je nach persönlicher Situation fällt die Linderung aus, manchmal ist sie relativ bescheiden.

Fünftelregelung mindert Steuerlast

Die Einkommensteuersätze sind progressiv. Das heißt, mit steigenden Einkünften erhöht sich auch der Steuersatz. Insbesondere, wenn ein Arbeitnehmer am Ende einer langjährigen Tätigkeit eine Abfindung ausgezahlt bekommt, ist der Steuersatz durch das zusätzliche Gehalt besonders hoch. Um diesen Effekt zu mildern, gibt es die Fünftelregelung. Die Abfindung verteilt sich in der Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre.

So wird die Steuer berechnet

Beispiel: Ein lediger Mann wird entlassen und erhält eine Abfindung über 20.000 Euro. Im Jahr 2016 hat er nach Abzug seiner gesamten abzugsfähigen Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) ansonsten 50.000 Euro als Lohn zu versteuern. Bei der Fünftelregelung wird ein Fünftel der Abfindung dazugezählt. Die darauf entfallende Einkommensteuer wird mit derjenigen verglichen, die auf das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung anfällt. Der fünffache Unterschiedsbetrag aus beiden Beträgen gilt als Einkommensteuer für die Abfindung.

So wirkt sich die Fünftelregelung aus

1 Dieser Betrag entspräche der zu zahlenden Einkommensteuer bei einer Vollversteuerung von 50.000 Euro + 20.000 Euro Abfindung (= 70.000 Euro Jahresgehalt nach Werbungskosten).
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 9. März 2016)

Den größten Steuerspar-Effekt haben diejenigen mit niedrigem Verdienst und hoher Abfindung. 

Arbeitgeber zieht Lohnsteuer ab

Der Arbeitgeber muss diese Form der Lohnsteuerberechnung nur dann anwenden, wenn sie zu einer niedrigeren Lohnsteuer führt als die Besteuerung als nicht begünstigter Bezug. Er muss von der Abfindung die nach dieser Günstigerprüfung ermittelte Lohnsteuer sowie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Diese Abgaben muss er in den Gehaltsunterlagen gesondert bescheinigen.

Trage die Abfindung in der Anlage N ein

Hat der Arbeitgeber die Fünftelregelung für die Abfindung angewandt, dann musst Du die „ermäßigt besteuerte Entschädigung“ in der Anlage N der Steu­er­er­klä­rung (2021: in Zeile 17) eintragen. Wurde die Abfindung nicht ermäßigt besteuert, dann gehört die Abfindung in Zeile 18, die darauf angefallene Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag in Zeile 19 und die Kirchensteuer in Zeile 20.

Du kannst einen Kirchensteuererlass beantragen

Die Hälfte der gezahlten Kirchensteuer können sich Kirchenmitglieder zurückholen. Du musst hierfür beim Kirchensteueramt Deiner Diözese beziehungsweise evangelischen Landeskirche einen formlosen Antrag auf Teilerlass der Kirchensteuer stellen. Dies ist auch noch Jahre später möglich, allerdings hast Du keinen Anspruch darauf.

Die Kirchensteuer selbst ist als Sonderausgabe abzugsfähig. Insofern kann ein späterer Teilerlass dazu führen, dass Du dann Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag nachzahlen musst.

Weiternutzung eines Dienstwagens

Die Steuerermäßigung gibt es auch, wenn der gekündigte Mitarbeiter weiterhin ein Firmenauto oder eine Werkswohnung nutzt. Weitere wesentliche Leistungen des Arbeitgebers neben der Abfindungszahlung müsste der Arbeitnehmer aber voll versteuern.

Hermann-Josef Tenhagen

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Abfindung muss Entschädigung für entgehende Einnahmen sein

Wichtig ist, dass die Abfindungszahlung in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Entlassung beziehungsweise der endgültigen Auflösung eines Dienstverhältnisses steht – beispielsweise, weil der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter gekündigt hat oder weil ein entsprechendes Gerichtsurteil ergangen ist. Sie darf kein Entgelt für bereits verdiente Ansprüche wie noch nicht ausgezahltes Gehalt, Bonus-Zahlungen oder Tantiemen sein.

Bei einer Änderungskündigung, einem Betriebsübergang, einer anderen Tätigkeit innerhalb eines Konzerns oder einer Versetzung gilt ein Dienstverhältnis nicht als aufgelöst. Damit eine Entlassungsentschädigung im Sinne des Paragrafen 24 Nummer 1a des Einkommensteuergesetzes vorliegt, muss diese für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden. Üblicherweise erhält ein Arbeitnehmer die Abfindung, weil er künftig keinen Lohn mehr erhalten wird.

Das kann in einem Auflösungsvertrag zwischen Arbeitgeber und -nehmer geregelt werden. Zahlt der Arbeitgeber im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Mitarbeiter dabei unter tatsächlichem Druck stand, regelmäßig entbehrlich. Eine ermäßigte Besteuerung ist möglich (Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. März 2018, Az. IX R 16/17).

Vorsicht bei Zahlung in Raten

Der ermäßigte Steuersatz auf die Abfindung ist grundsätzlich nur möglich, wenn sie in einem Betrag ausgezahlt wurde. Dabei wäre es in vielen Fällen steuerlich günstiger, wenn sie in zwei Raten bezahlt werden könnte. Schließlich hat der Gekündigte im Folgejahr – oft ohne neuen Arbeitsplatz – geringere Einkünfte zu versteuern, und der Grundfreibetrag (und gegebenenfalls weitere Freibeträge wie Kinderfreibeträge) führen zu einer niedrigeren Bemessungsgrundlage.

Dass die Abfindung aufgespalten werden kann, haben die höchsten Steuerrichter abgesegnet (BFH, Urteil vom 11. November 2009, Az. IX R 1/09). Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Abfindungshöhe ist mithin die darauf entfallende Einkommensteuer zu berücksichtigen.

Wenn die Abfindung aufgespalten wird, kann die Fünftelregelung nicht mehr für alle Raten angewandt werden, es sei denn, es wird nicht mehr als zehn Prozent der Hauptsumme auf ein anderes Kalenderjahr verschoben (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 4. März 2016). Diese 10-Prozent-Grenze akzeptieren Finanzämter in allen offenen Fällen. Damit setzt die Finanzverwaltung ein steuerzahlerfreundliches Urteil um (Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Oktober 2015, Az. IX R 46/14). Bislang durfte die Teilrate maximal 5 Prozent betragen, um den Steuervorteil nicht zu gefährden.

Abfindung einer Riester-Kleinbetragsrente

Hast Du einen Riester-Vertrag, doch der monatliche Rentenanspruch fällt recht niedrig aus? Oft finden Anbieter Kleinbetragsrenten mit einer Einmalzahlung ab. Seit 2018 kannst Du für eine solche Abfindung ebenfalls die Fünftelregelung anwenden. Geregelt ist dies in Paragraf 93 Absatz 3 Einkommensteuergesetz.

Das Gesetz schreibt eine Höchstgrenze für den monatlichen Rentenanspruch vor: ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße (West) nach Paragraf 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Folglich steigt die Höchstgrenze jedes Jahr ein wenig: 

  • 2019 gilt, dass die monatliche Riester-Rente maximal 31,15 Euro, 
  • 2020 höchstens 31,85 Euro (= 3.185 Euro * 1 %) und
  • 2021 darf die monatliche Kleinbetragsrente höchstens 32,90 Euro betragen.

Dann darf sie der Anbieter auf einen Schlag förderunschädlich auszahlen und Du musst diesen Betrag nur ermäßigt versteuern. Geschätzt dürfte die Abfindung demnach höchstens rund 9.500 Euro betragen. 

Denn Riester-Sparer profitieren während der Ansparphase von staatlichen Zulagen oder hohen Sonderausgabenabzügen. Deshalb musst Du spätere Auszahlungen nachgelagert versteuern. 

Üblicherweise zahlt der Anbieter die Abfindung zu Beginn der Auszahlungsphase aus. Das ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich, bei älteren Verträgen ist es ab dem 60. Lebensjahr erlaubt. Im Riester-Vertrag kann ein bestimmter Termin festgelegt sein, oft ist es der Beginn des regulären Rentenbezugs. Nach der seit 2018 geltenden Neuregelung ist die Auszahlung zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase oder im darauffolgenden Jahr förderunschädlich. Das heißt, Du darfst die erhaltenen steuerlichen Vergünstigungen behalten.

Eine Auszahlung im Folgejahr kann sich steuerlich gleich doppelt positiv auswirken: Bleibt die Abfindung unterhalb der Höchstgrenze, darfst Du dank der Fünftelregelung ermäßigt versteuern. Bekommst Du beispielsweise im ersten Halbjahr Gehalt und trittst im zweiten Halbjahr in den Ruhestand ein, dann solltest Du Dir Deine Riester-Kleinbetragsrente erst im Folgejahr, dem Jahr des ersten vollen Rentenbezugs, abfinden lassen. Dann musst Du keinen Lohn mehr versteuern und ein Teil Deiner gesetzlichen Rente ist steuerfrei. Du profitierst dann in der Regel von einem niedrigeren Steuersatz. So kannst Du die Steuerbelastung für die Abfindung reduzieren. 

Für einen ab 2018 abgeschlossenen Riester-Vertrag hast Du sogar ein Wahlrecht, ob Du die Abfindung der Kleinbetragsrente im Jahr des Beginns der Auszahlungsphase oder erst im Folgejahr bekommen und versteuern möchtest (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a AltZertG). Du beantragst das beim Anbieter in der mit diesem vereinbarten Form (zum Beispiel Textform) bis vier Wochen nach dessen Mitteilung, dass die Rente durch Einmalzahlung abgefunden wird. 

Seit 2019 müssen Anbieter die als Kleinbetragsrenten ausgezahlten Beträge in der Rentenbezugsmitteilung gesondert ausweisen.

Eintragen musst Du die Abfindung für Ihre Kleinbetragsrente in die Anlage R Deiner Steu­er­er­klä­rung (für 2021 in Zeile 36). 

Anlage der Abfindung fürs Alter spart Steuern

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz erlaubt seit 2018 für die Abfindung eine steuerfreie Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge. Die Einzahlung für den Erwerb von Anwartschaften bleibt steuerfrei. Die Auszahlung einer späteren Betriebsrente ist jedoch voll zu versteuern. Die steuerfreie Einzahlung ist möglich in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds – und nur, wenn der Höchstbetrag nicht bereits durch andere Beiträge ausgeschöpft wird.

Der steuerfreie Höchstbetrag liegt bei 4 Prozent der Bei­trags­be­messungs­grenze in der Ren­ten­ver­si­che­rung, multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre (begrenzt auf maximal zehn Jahre). Für 2020 liegt er bei 33.120 Euro. Denn die Bei­trags­be­messungs­grenze liegt bei monatlich 6.900 Euro beziehungsweise 82.800 Euro fürs ganze Jahr; davon 4 Prozent sind 3.312 Euro. Dieser Betrag wird dann verzehnfacht.

Bereits seit 1996 gibt es eine Möglichkeit einer Frührente ohne Nachteile. Davon profitieren können Arbeitnehmer ab 50 Jahren, die vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand treten. Durch zusätzliche Beitragszahlungen kann die Kürzung der gesetzlichen Rente teilweise oder vollständig ausgeglichen werden. 

Der Arbeitgeber, der sich von seinem Mitarbeiter trennen möchte, kann für ihn Ren­ten­ver­si­che­rungsbeiträge übernehmen. Dies stellt eine spezielle Form der Abfindung dar. Die Hälfte der zusätzlich geleisteten Beiträge kann steuerfrei eingezahlt werden (§ 3 Nr. 28 EStG). Die andere Hälfte ist steuerpflichtig (§ 3 Nr. 9 EStG), kann jedoch als Entschädigung gemäß der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden (§ 24 Nr. 1 EStG). 

Eine weitere Möglichkeit: Du kannst eine größere Summe in eine Rürup-Rentenversicherung (Basisrente) einzahlen. So kannst Du von einem hohen Sonderausgabenabzug profitieren. Denn solche Beiträge zählen bis zu einem Höchstbeitrag als Vorsorgeaufwendungen.

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Was bedeutet ermäßigt Besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und ermäßigt besteuerte Entschädigungen?

Arbeitslohn, der für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten und veranlagungszeitraumübergreifend geleistet wird, kann als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach der sogenannten Fünftelregelung zu besteuern sein, wenn wirtschaftlich vernünftige Gründe für die zusammengeballte Entlohnung vorliegen.

Was sind ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre?

Unter Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre fallen etwa Nachzahlungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten. Sie werden unter Anwendung der Fünftel-Regelung besteuert. Das heißt: Mit der fiktiven Verteilung der Steuerlast auf fünf Jahre kann man zu hohe Steuern im Auszahlungsjahr vermeiden.

Wann ist Arbeitslohn ermäßigt zu besteuern?

Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten geleistet, ist die Lohnsteuer nach der sogenannten Fünftelregelung zu ermäßigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.

Wie wird Arbeitslohn für mehrere Jahre versteuert?

Arbeitslohn für mehrere Jahre kann nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. In diesem Fall wird die Lohnsteuer für 1/5 des Arbeitslohns berechnet und anschließend mit fünf multipliziert.

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