Fiat abgasskandal welche motoren sind betroffen

Fiat Chrysler Automobiles sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, unzulässige Abschaltvorrichtungen in seine Fahrzeuge mit Dieselmotor eingebaut zu haben – auch in Reisemobile.

Nach VW und Mercedes stehen nun auch Fiat und Iveco im Verdacht, illegale Abschalteinrichtungen zur Manipulation des Abgasausstoßes in ihre Dieselfahrzeuge eingebaut zu haben. Auch die Deutsche Umwelthilfe beklagte erst vor wenigen Wochen, dass sie viel zu hohe Abgaswerte in Real-Drive-Tests gemessen haben – VW reagierte und bietet für California-Campingbusse nun eine Nachrüstung an.

Was geschieht derzeit im "Fiat Abgas-Skandal"?

Es ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafverfahren. In einer Pressemitteilung vom Juli vergangenen Jahres heißt es, Gegenstand der Untersuchung sei der Verdacht, dass neben Pkw-Motoren auch die sogenannten Light-Duty-und Heavy-Duty-Motoren in Kraftfahrzeugen der Marke Fiat mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind. Die Vorwürfe basieren auf einer gefundenen Software, durch die die Stickoxid-Emissionen in den ersten 22 Minuten im Vergleich zum anschließenden Fahrbetrieb deutlich reduziert werden sollen.

Da gewöhnliche Testläufe in der Praxis maximal 20 Minuten dauern, wird dies als "deutlicher Hinweis" gewertet, Abgaswerte verschleiern und schönen zu wollen, um so entsprechende Euro-Normen einhalten zu können. In ihrer Mitteilung weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass die Verwendung derartiger Abschalteinrichtungen nach Art. 5 Abs. 2 der VO (EG) 715/2007 untersagt ist. Insgesamt seien mehr als 200.000 Fahrzeuge im Bundesgebiet betroffen, darunter auch eine Vielzahl von Fahrzeugen mit Sonderaufbauten, zum Beispiel Wohnmobile.

Bereits im Sommer 2020 durchsuchten MitarbeiterInnen der Frankfurter Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Ermittlungen die Sitze von FCA in Frankfurt und Iveco in Ulm sowie weitere Bürogebäude im italienischen Piemont und im Schweizer Thurgau. Ermittelt wird wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug. Zahlreiche Ducato-FahrerInnen fürchten nun wegen dieser Entwicklungen verständlicherweise, auch bei ihrem Fahrzeug könne die illegale Software installiert sein und es drohe die Stilllegung des Reisemobils.

Womit müssen Ducato-FahrerInnen rechnen?

Und nun? Lohnt der Weg zum Anwalt? Und welche Auswirkungen hat die unsichere Lage für KundInnen und Hersteller? Auf Nachfrage der Redaktion bei brancheninternen Stellen wie dem Caravaning Industrie Verband (CIVD) hält man sich bedeckt und verweist auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Fiat selbst sagt zu den Vorwürfen, die Annahme, dass illegale Abschalteinrichtungen in den in Deutschland verkauften Fiat-Dieselmotoren verwendet würden, sei aus ihrer Sicht unbegründet. Sie sind der Meinung, dass sich die anhängigen strafrechtlichen Verdachtsmomente nicht bestätigen werden.

Tatsächlich ist heute keineswegs geklärt, ob wirklich eine Stilllegung von Reisemobilen droht. Zumal zunächst geklärt werden muss, ob ein Fahrzeug, das mit einer etwaigen Manipulationssoftware bestückt wurde, überhaupt unzulässig am Straßenverkehr teilnimmt. Dies kann nur das Kraftfahrtbundesamt (KBA) beantworten, wo letztlich über die Stilllegung eines Fahrzeugs entschieden wird. Ein Hinweis darauf, dass eine Stilllegung erst einmal nicht droht, ist die Tatsache, dass es bisher weder zu einem Fahrzeugrückruf seitens des KBA noch zu einer Aufforderung zum Software-Update seitens des Herstellers gekommen ist. Hier unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch eindeutig von den Vorkommnissen beispielsweise bei Volkswagen, da dort die Fahrer zu einem Software-Update aufgefordert wurden.

Rechtsanwalt Manfred Zipper, selbst Reisemobilfahrer und langjähriger juristischer Berater der Redaktion, weist darauf hin, dass die betroffenen Fahrzeuge mit einer italienischen Typengenehmigung zugelassen sind. Allein deswegen sei eine Stilllegung durch das deutsche KBA unwahrscheinlich. Er ist jedoch der Ansicht, dass für diese Fahrzeuge ein Wertverlust zu befürchten ist. Angesichts der aktuellen Nachfrage dürfte sich aber dieser in Grenzen halten. Nachvollziehbar ist dennoch, dass viele Ducato-Fahrer juristische Schritte in Erwägung ziehen.

Erste Anklage abgewiesen

Am Landgericht Freiburg wurde eine erste Anklage abgewiesen mit der Begründung: "Die Klagepartei hat nicht substantiiert darlegen können, dass ihr gegen die Beklagtenpartei aus dem Inverkehrbringen des Motors des Klägerfahrzeugs ein Schadensersatzanspruch zusteht." In diesem Verfahren wurde bereits Berufung eingelegt, sodass die Sache vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe neu verhandelt wird. In einem weiteren Verfahren am Landgericht Koblenz bekam ein Kläger Anfang März Recht, sodass ihm nun ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht.

Trotzdem sollten vermeintlich Betroffene in dieser Sache Ruhe bewahren, rät Zipper. Wer juristische Schritte einleiten möchte, sollte sich sorgfältig juristisch beraten lassen und für sich abwägen, ob der Weg vor Gericht lohnt. Noch mehr als beim Pkw hängen Reisemobilbesitzer meist an ihrem mobilen Zuhause. Lohnt da ein langwieriger Rechtsstreit? Außerdem scheint sich manch juristische VertreterIn in dieser Sache geradezu im Akquisemodus zu befinden. Auch hier ist in jedem Fall Vorsicht geboten.

Prinzipiell lässt sich derzeit nicht sagen, was dran ist an den Vorwürfen gegen FCA. Die Beteiligten üben sich wegen des laufenden Verfahrens in Zurückhaltung – Kaffeesatzleserei wollen alle vermeiden.

Wer dennoch juristische Schritte einleiten möchte, sollte dies bestmöglich innerhalb von zwei Jahren nach der Übergabe des Fahrzeugs tun, spätestens aber drei Jahre nach der Kenntnis der Manipulation der Abgaseinrichtungen.

Fiat-Motoren

Laut Staatsanwaltschaft Frankfurt sind sämtliche Motoren der Emissionsklassen Euro 5 und Euro 6 (mit Ausnahme Euro 6d und Euro 6d-Temp) sowie Fahrzeuge aus den Baujahren 2014 bis 2019 betroffen.

  • 110 Multijet F1AE3481G
  • 115 Multijet 250A1000
  • 150 Multijet F1AE3481D
  • 180 Multijet F1CE3481E

Bereits im November 2020 haben wir über die Dieselklagen berichtet.

Welche Motoren von Fiat sind betroffen?

Betroffen vom Fiat-Ducato-Abgasskandal sind derzeit Motoren der Multijet-Produktionsreihen..
110 Multijet (F1AE3481G).
115 Multijet (250A1000).
150 Multijet (F1AE3481D).
180 Multijet (F1CE3481E).

Welche Wohnmobile sind betroffen?

Welche Wohnmobile vom Dieselskandal betroffen sind. Nach unseren Informationen sind die meisten Diesel-Wohnmobile, die auf Basis von VW-, Mercedes, Iveco- oder Fiat-Modellen gebaut wurden, betroffen. Beispiele für betroffene Basis-Modelle sind VW Bulli (T5 bzw. T6), VW Crafter, Mercedes Sprinter und Fiat Ducato.

Ist der Fiat Ducato vom Dieselskandal betroffen?

Der Dieselskandal beim Fiat Ducato trifft klassische Lieferwagen und viele Wohnmobile. Vermutlich sind alle Diesel-Motoren mit Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 vom Fiat Ducato Abgasskandal betroffen.

Welche Autos sind von dem Abgasskandal betroffen?

Betroffene Diesel von VW, Seat und Skoda.
VW Golf (1.4 TSI, 1.6 TDI).
VW Golf VI (GTD, 1.6 TDI, 1.6 TDI BlueMotion,1.6 TDI BlueMotion Technology, 12.0 TDI, Variant, Cabrio, Golf Plus).
VW Golf VII 1.6 TDI Variant (Euro 6) (1.6 und 2.0).
VW Golf Sportsvan (1.6 und 2.0).

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