Fragebogen zur steuerlichen erfassung kleingewerbe pdf 2022

Jeder Gründer muss sich beim Finanzamt anmelden. Auf dieser Seite erfährst Du, wie das geht und was man bei der Finanzamtsanmeldung beachten muss.

Die Anmeldung beim Finanzamt - erste Schritte

Die Anmeldung beim Finanzamt ist auf zwei Wegen möglich:

  1. Du kannst Dich in Papierform mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt anmelden. Den Fragebogen findest Du im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Das Formular kann online ausgefüllt werden, muss jedoch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das zuständige Finanzamt gesendet werden.
  2. Elektronisch ist die Anmeldung nur über das ELSTER-Portal möglich. Hierzu benötigst Du ein Software-Zertifikat, das Du kostenlos über das ELSTER-Portal erhalten kannst.

Anmeldung beim Finanzamt über ELSTER

Für die Anmeldung über ELSTER ist ein Software-Zertifikat erforderlich. Das Zertifikat erhält man kostenlos über das ELTER-Portal. Das Verifizierungsverfahren ist sehr sicher, dauert aber eine Weile. Denn zur Identifizierung erhält man eine E-Mail und ein Schreiben per Post. Es ist also nicht möglich, sein Unternehmer ad hoc über ELSTER anzumelden.

Allerdings kann man das Zertifikat auch im Anschluss zum Versand von Steuererklärungen oder anderen Anträgen an das Finanzamt verwenden. Wenn man später also sowieso ein ELSTER-Zertifikat benötigt, kann man es gleich zur Unternehmensgründung beantragen und seine Anmeldung beim Finanzamt elektronisch versenden.

Die elektronische Ausfüllhilfe ist allerdings nicht besser als die Ausfüllhilfe in Papierform. Hilfreicher sind da eher die digitalen Plausibilitätsprüfungen, die unplausible oder unvollständige Angaben unmöglich machen oder zumindest darauf hinweisen. Die ELSTER-Validierungen sind leider nicht immer selbsterklärend und können teilweise sehr an den Nerven zehren. Letztendlich ist es für Dich als Gründer aber nicht besser, einen unvollständigen Antrag einzureichen. Das führt nur zu Nachfragen vom Finanzamt oder zur Verzögerung des Antragsprozesses.

Das ELSTER-Formular muss man natürlich nicht ausdrucken und postalisch an das Finanzamt senden. Der Versand funktioniert digital und man erhält zeitnah eine Eingangsbestätigung.

Anmeldung beim Finanzamt in Papierform

Für die Anmeldung in Papierform benötigst Du das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Das Formular erhältst Du bei jedem Finanzamt. Einfacher ist jedoch die PDF-Variante, die online ausgefüllt werden kann. Das Formular findest Du im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Dort befindet sich auch eine Ausfüllhilfe.

Wenn Du das Formular am Bildschirm ausfüllst, solltest Du darauf achten, das Formular zu speichern. Wenn man hier unachtsam ist, kann es passieren, dass die Daten verloren gehen und Du das Formular noch einmal ganz von vorne ausfüllen musst.

Nachdem Du das Formular ausgefüllt hast, musst Du es drucken, unterschreiben und per Post an Dein zuständiges Finanzamt senden. Natürlich kannst Du es auch persönlich beim Finanzamt abgeben oder in den Briefkasten werfen. Du solltest eine Kopie des Antrags behalten, damit Du später nachvollziehen kannst, was Du beantragt hast. Falls Du später einen Steuerberater um Unterstützung bittest, wird er Dich sicher nach einer Kopie fragen.

Vor- und Nachteile

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in PapierformAnmeldung beim Finanzamt über ELSTER
Vorteile
  • Sofort verfügbar
  • Kann auch ohne Computer ausgefüllt werden
  • Übersichtlicher
  • Sicherer Versand mit Eingangsbestätigung
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Automatische Sicherung einer Kopie
Nachteile
  • Verlust der Daten, wenn man nicht aufpasst
  • Keine automatische Kopie
  • kann den Prozess unnötig verzögern, wenn man den Antrag unvollständig einreicht
  • Wahrscheinlich für die meisten Anwender komplizierter
  • Plausibilitätsprüfungen können nerven

Die Finanzamtsanmeldung im Detail

In diesem Abschnitt sehen wir uns den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung im Detail an. Die Anmeldung per ELSTER folgt inhaltlich dem Fragebogen in Papierform. Wir gehen hier daher nicht näher auf die ELSTER-Anmeldung ein. Wir werden außerdem nicht jedes Feld im Detail erläutern. Einige Angaben sind tatsächlich selbst erklärend und benötigen keine tiefgründigen Erläuterungen.

Wichtig ist natürlich, dass man den Fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllt. Grundsätzlich gilt: Bist Du Dir in bestimmten Fällen nicht sicher, wie Du den Fragebogen ausfüllen solltest, solltest Du das Finanzamt über den Sachverhalt aufklären. Dies kann auch durch eine eigene Anlage oder Schreiben zur Anmeldung beim Finanzamt geschehen.

Daten zur Person und zum Unternehmen

1. Allgemeine Angaben

Zu Beginn wirst Du nach dem zuständigen Finanzamt gefragt. Das Finanzamt kannst Du auf den Seiten der Finanzverwaltung ermitteln. Sinnvollerweise schickst Du den Fragebogen nicht an irgendein Finanzamt. Dein Antrag wird zwar nicht verloren gehen, wenn es an das falsche Finanzamt gesendet wird. Es kostet aber unnötig Zeit, wenn der Antrag von einem Finanzamt zum nächsten weitergeleitet wird.

In der Regel hast Du noch keine Steuernummer. Deswegen kannst Du das Feld leer lassen oder mit „Neu“ befüllen.

Im Abschnitt 1.1 und 1.2 erfasst Du Deine persönlichen Angaben und die Deines Ehe- bzw. Lebenspartners. Das komplizierteste Feld ist hier wohl die „Identifikationsnummer“, die häufig mit der Steuernummer verwechselt wird. Du findest die Identifikationsnummer z. B. auf Deinem letzten Steuerbescheid.

In Abschnitt 1.3 kannst Du Deine Kontaktdaten angeben. Denk daran, dass das Finanzamt darüber vielleicht Kontakt mit Dir aufnehmen wird. Wenn Du also nicht mit dem Finanzamt telefonieren möchtest, solltest Du keine Telefonnummer hinterlegen.

Eher selten wird Dir Dein Finanzamt übrigens eine E-Mail senden. Allerdings kann man über die E-Mail- oder Internetadresse evtl. Rückschlüsse auf Deine Person oder Dein Unternehmen ziehen. Wenn Du das nicht möchtest, dann solltest Du diese Angaben eher weglassen.

Abhängig von den Angaben in Abschnitt 1.4 wird das Finanzamt entscheiden, ob Deine Tätigkeit freiberuflich bzw. selbständig oder gewerblich ist. Diese Frage ist wesentlich und sollte genau bedacht werden. Wenn Du nicht gerade Händler oder Handwerker bist (ganz eindeutig gewerblich) oder einen Katalogberuf ausübst (z. B. Steuerberater – die sind ganz klar freiberuflich), solltest Du aufpassen. In vielen Fällen ist die Zuordnung nicht auf Anhieb klar. Und wenn man zu Beginn eine falsche Entscheidung getroffen hat, ist diese nur schwer korrigierbar.

Abschnitt 1.5 widmet sich den Bankverbindungen. Hier kann man entscheiden, wohin Erstattungen überwiesen werden sollen. Man kann hier auch bestätigen, dass man am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchte. Hierzu benötigt man allerdings ein weiteres Formular. Empfehlung: Ja, lass Steuern per Lastschrift einziehen (wenn Du wissen willst, warum: s. Antwort zur Frage Sollte man am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen?).

Die Abschnitte 1.6 und 1.7 sollte der steuerliche Berater selbst ausfüllen. Abschnitt 1.8 solltest Du korrekt ausfüllen. Wenn hier Daten fehlen, kann das zur Verzögerung des Antragsprozesse führen.

2. Angaben zur Tätigkeit

Für Abschnitt 2.1 gilt das oben zu Abschnitt 1.1 bis 1.3 Geschriebene: Gib keine Kontaktdaten an, wenn Du darüber nicht vom Finanzamt kontaktiert werden möchtest. Gib ansonsten alles möglichst vollständig an, ansonsten verzögerst Du noch die Antragstellung.

Im Abschnitt 2.2 muss der Beginn der Tätigkeit inklusive Vorbereitungshandlungen erfasst werden. Entsprechend beginnt dann auch der Buchführungszeitraum und die Abgabepflicht für Steueranmeldungen und Steuererklärungen.

In der Regel ist dieses Datum unkritisch. Wenn man aber zum Jahreswechsel gründet, sollte man sich darüber Gedanken machen. Gründet man z. B. zum 1. Dezember eines Jahres, muss man für Dezember eine Umsatzsteuervoranmeldung und für das alte Jahr einen Jahresabschluss und entsprechende Steuererklärungen einreichen. Das kostet Zeit und Geld. Gründet man dagegen erst im darauffolgenden Januar, spart man sich zwar einen Monat Buchführung, einen Jahresabschluss und Jahressteuerklärungen. Man verliert aber eventuell auch den Betriebsausgabenabzug für bereits getätigte Ausgaben oder verzichtet sogar auf Einnahmen („Weihnachtsgeschäft“). Den Gründungszeitpunkt sollte man sich also gründlich überlegen.

Wenn man nicht mehrere Betriebsstätten hat, sollte man Abschnitt 2.3 mit „nein“ beantworten. Wenn man nicht im Handelsregister eingetragen ist und das auch nicht beabsichtigt ist, sollte Abschnitt 2.4 ebenfalls mit „nein“ beantwortet werden. In Abschnitt 2.5 wird man in der Regel zum unter 2.2 genannten Datum neu gründen. Und Abschnitt 2.6 werden die meisten sicher auch mit „nein“ beantworten. Sollte man die Abschnitte 2.3 bis 2.6 doch anders beantworten, empfehlen wir, sich im Vorhinein beraten zu lassen. Aufgrund der Komplexität der Themen können wir an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen.

Steuern, Buchhaltung und Jahresabschluss

3. Angaben zu Vorauszahlungen

Die Angaben in diesem Abschnitt nutzt das Finanzamt zur Berechnung Deiner Steuervorauszahlungen. Hier ist es also erforderlich, dass Du in die Zukunft blickst und schätzt, wie sich Deine Einkünfte entwickeln werden. Solltest Du bereits einen Businessplan erstellt haben, ist es einfach und Du kannst die Werte einfach übernehmen.

Ohne Businessplan solltest Du Dir jetzt Gedanken machen. Ein Businessplan muss kein ausformulierter und seitenlanger Bericht sein, dem man seiner Hausbank zwecks Finanzierung seines Vorhabens vorlegt. Oftmals genügen ein paar einfache Berechnungen und Überlegungen, z. B.: Wie teuer ist mein Produkt oder meine Dienstleistung? Wie viele Kunden werde ich gewinnen? Wie hoch werden meine Ausgaben sein? Werde ich von meiner Tätigkeit leben können? Wenn Du diese Überlegungen noch nicht angestellt hast, machst Du etwas falsch und solltest Dir das Thema Selbständigkeit gründlich überlegen.

Du hast einen Businessplan und kennst Deine Zahlen? Prima. Dann wirst Du Dir an dieser Stelle vielleicht trotzdem Gedanken darüber machen, welche Zahlen Du hier eintragen solltest. Denn je höher Deine voraussichtlichen Einkünfte sind, desto höher werden die Steuervorauszahlungen sein. Niedrige Vorauszahlungen bedeuten einen Zinsvorteil. Und wer zahlt schon gerne hohe Steuern?

Trotzdem ist unsere Empfehlung, hier möglichst genau zu sein. Die Gründe:

  1. Absichtlich eine zu niedrige Schätzung abzugeben kann als Steuerhinterziehung auf Zeit geahndet werden. Auch wenn dies selten eintreten mag, bist Du zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet. Man hat hier kein Wahlrecht.
  2. In keinem Fall zahlst Du zu viel Steuern. Denn hohe Steuervorauszahlungen bedeuten niedrige Steuernachzahlungen oder sogar eine Erstattung nach Abgabe der Steuererklärung. In der Summe ist die Steuerlast gleich, egal ob Du niedrige oder hohe Steuervorauszahlungen leistest.
  3. Niedrige Steuervorauszahlungen führen bei Gründern sehr häufig zu Zahlungsschwierigkeiten. Hohe Steuernachzahlungen gehen in der Regel einher mit hohen Festsetzungen für Vorauszahlungen. Oftmals wird die Nachzahlung unterschätzt und das Geld reinvestiert oder privat ausgegeben.
  4. Zu hohe Vorauszahlungen lassen sich jederzeit korrigieren. Entwickelt sich das Unternehmen doch nicht so gut wie gedacht, kann man die Vorauszahlungen auf Antrag herabsetzen lassen.

4. Angaben zur Gewinnermittlung

Hier wählen Freiberufler, Kleinunternehmer und andere „kleine“ Selbständige und Gewerbetreibende in der Regel die „Einnahmenüberschussrechnung“ und größere Unternehmen in der Regel den „Vermögensvergleich (Bilanz)“.

Vereinfacht gesagt, ermittelt man bei einer Einnahmenüberschussrechnung (kurz: „EÜR“) den Gewinn durch einfachen Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen. Bei einer Bilanz ist der Gewinn der Unterschied zwischen dem Vermögens am Ende des Wirtschaftsjahres und dem Vermögen am Anfang des Wirtschaftsjahres. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, den Gewinn zu ermitteln, die aber nur in bestimmten Ausnahmefällen anwendbar sind.

Wer sich an dieser Stelle nicht sicher ist, sollte sich vor der Anmeldung beim Finanzamt näher informieren oder sich beraten lassen. Fehler können hier teuer bzw. zeitaufwändig werden.

5. Freistellungsbescheinigung

Wer eine Bescheinigung zur Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b EstG benötigt, kann diese hier gleich mit beantragen. Wer keine Bauleistungen ausführt, kann diesen Abschnitt einfach leer lassen.

6. Angaben zur Lohnsteuer

Wenn man Arbeitnehmer beschäftigt, muss man sich mit der Lohnbuchführung auseinandersetzen. Wichtig an dieser Stelle zu wissen, ist:

  1. Unabhängig vom Zeitraum der Lohnsteueranmeldungen sollten die Löhne monatlich berechnet werden. Denn neben der Lohnsteuer müssen auch Sozialabgaben abgeführt werden und natürlich möchten die Arbeitnehmer ihren Lohn korrekt berechnet haben.
  2. Die Anmeldung beim Finanzamt reicht an dieser Stelle nicht aus. Man benötigt außerdem eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit und muss sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Diese Anmeldungen sind gesondert zu stellen. Man sollte sich frühzeitig um die Anträge kümmern.
  3. Der Einzelunternehmer oder der Gesellschafter bei einer Personengesellschaft ist kein Arbeitnehmer, auch wenn er sich regelmäßig Geld „quasi wie Gehalt“ auszahlen lässt.
  4. Wenn man keine Arbeitnehmer beschäftigt, sollte man zumindest eine „0“ bei Anzahl der Arbeitnehmer eintragen. Dann bleiben beim Finanzamt keine Fragen offen.

7. Angaben zur Umsatzsteuer

Zuvor hat man die Höhe der Einkünfte geschätzt, damit das Finanzamt die Steuervorauszahlungen ermitteln kann. Jetzt muss man die Umsätze schätzen, damit das Finanzamt die weiteren Angaben auf Plausibilität prüfen kann. Erfasst man hier z. B. Umsätze in Höhe von 50.000 Euro und beantragt, als Kleinunternehmer behandelt zu werden, wird das offensichtlich nicht funktionieren. Die Höhe der Umsätze sollten auch zur Schätzung der Einkünfte passen. Andernfalls muss man dies evtl. dem Finanzamt erläutern.

Bei einer Neugründung ist Abschnitt 7.2 mit „nein“ zu beantworten.

Wenn die Umsätze im Jahr weniger als 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) betragen, ist man Kleinunternehmer und muss Abschnitt 7.3 ausfüllen. Hier muss man sich entscheiden, ob man Umsatzsteuer abführen möchte oder nicht. Keine Umsatzsteuer hört sich nach einem Vorteil an – ist es aber nicht immer. Wer beispielsweise ausschließlich Unternehmer als Kunden hat, fährt in fast allen Fällen günstiger, wenn er freiwillig Umsatzsteuer abführt. Dagegen muss man aber auch den Aufwand sehen, der sich aus der freiwilligen Steuerpflicht ergibt: Denn monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen kosten Zeit und damit in der Regel auch Geld.

Wer ein Organträger ist, weiß das in der Regel. Bei einer normalen Neugründung kann dieser Bereich leer gelassen werden.

Die Bereiche 7.5 bis 7.7 behandeln die Frage nach dem Steuersatz. Es gibt sehr viele Waren oder Leistungen, die mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% zu besteuern oder steuerfrei sind. Hier können nicht alle Sonderfälle aufgezählt werden. Wer sich hier unsicher ist, sollte sich steuerlich beraten lassen.

Abschnitt 7.8 stellt Dich als Antragsteller vor die Wahl: Soll- oder Istversteuerung? Der Unterschied:

  • Bei der Soll-Versteuerung führt man die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, nachdem die Rechnung an den Kunden gestellt wurde. Es kann also passieren, dass man das Geld noch nicht erhalten hat, man aber schon die Umsatzsteuer zahlen muss.
  • Bei der Ist-Versteuerung führt man die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt ab, wenn der Kunde bezahlt hat.

Die Ist-Versteuerung ist also in der Regel günstiger, muss aber vom Unternehmer beantragt werden. Das Finanzamt kann den Antrag auch ablehnen.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) benötigt man für das Reverse-Charge-Verfahren („Umkehr der Steuerschuldnerschaft“) innerhalb der Europäischen Union. Liefert man beispielsweise Waren an einen französischen Unternehmer, darf man in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Voraussetzung ist jedoch, dass der französische Unternehmer eine gültige USt-ID hat. Der Empfänger muss dann die Umsatzsteuer in seinem Land abführen. Hat der Empfänger keine USt-ID, behandelt man ihn wie einen Kunden aus Deutschland. Man weist in diesem Fall also Umsatzsteuer in seiner Rechnung aus.

Man kann die USt-ID zusätzlich zur Steuernummer beantragen und sie ändert sich nicht, wenn man das Finanzamt wechselt. Die USt-ID erhält man auch nachträglich beim Bundeszentralamt für Steuern.

Das Reverse-Charge-Verfahren wird in bestimmten Fällen auch dann angewandt, wenn keine Grenze überschritten wird und Kunde und leistender Unternehmer sich beide in Deutschland befinden. Bei Bauleistungen und bei Gebäudereinigungsleistungen scheint dem Gesetzgeber das Risiko des Steuerausfalls zu hoch zu sein. Solltest Du in diesen Bereichen tätig sein, solltest Du Dich ausführlich über die umsatzsteuerlichen Pflichten informieren und bei Bedarf im Abschnitt 7.10 die Bescheinigung USt 1 TG beantragen.

Eine Nische deckt Abschnitt 7.11 ab: Erbringt man bestimmte elektronische Dienstleistungen innerhalb der EU, z. B. Hosting, muss man ausländische Umsatzsteuer im Land des Empfängers abführen. Da dies sehr hohen Aufwand bedeutet, wurde ein Vereinfachungsverfahren eingeführt: Mini-one-stop-shop. Hier können sie alle ausländischen Umsätze an eine Stelle in Deutschland melden und zentral abführen.

Abschluss der Anmeldung Finanzamt

8. Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft

Dieser Abschnitt kann frei gelassen werden, wenn man eine Selbständigkeit als Einzelperson ausübt.

Unterschrift und Anlagen

Auf Seite 7 unten muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung datiert und unterschrieben werden. Beim digitalen Versand über ELSTER hat keine Unterschrift zu erfolgen.

Damit der Fragebogen schnell bearbeitet und zügig die Steuernummer erteilt werden kann, sollte man gleich alle erforderlichen Anlagen beifügen.

Häufige Fragen und Antworten

Fragen zur Anmeldung beim Finanzamt

Wer muss sich beim Finanzamt anmelden?

Freiberufler und Gewerbetreibende sowie Personen- und Kapitalgesellschaften müssen sich zu Beginn Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt melden. Die Anmeldung erfolgt unabhängig von weiteren Meldevorschriften, z. B. beim Gewerbeamt oder bei der Handwerkskammer. In der Folge erhält man eine Steuernummer.

Wann muss ich mich beim Finanzamt anmelden?

Die Anmeldung sollte so früh wie möglich erfolgen. Denn bei erfolgreicher Anmeldung erhält man eine Steuernummer, die man nicht nur zum Zahlen der Steuern braucht. Man benötigt die Steuernummer auch für die Ausstellung eigener Rechnungen.

Viele Unternehmer akzeptieren zu Recht keine Rechnung ohne Steuernummer. Die Gründung steht dann schon am Anfang auf wackeligen Beinen.

Kann ich mich auch schon beim Finanzamt melden, wenn ich noch nicht gegründet habe?

Ja, man kann den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auch vor der eigentlichen Gründung beim Finanzamt einreichen. Das ist häufig sogar sinnvoll. Denn man benötigt eine Steuernummer, um seinen Kunden ordentliche Rechnungen zu schreiben. Und diese Steuernummer erhält man erst nach Anmeldung beim Finanzamt.

Genauso sollte man sich frühzeitig um administrative Dinge wie Faktura, Inkasso und Buchhaltung kümmern. Dann kann man gleich richtig durchstarten und macht von Anfang alles richtig.

Muss ich mich als Kleinunternehmer beim Finanzamt anmelden?

Ja, auch als Kleinunternehmer benötigt man eine Steuernummer und muss sich beim Finanzamt anmelden. Auch wenn man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, heißt das noch nicht, dass man überhaupt keine Steuern zahlt. Es kann Einkommensteuer zu zahlen sein.

Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Wann muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sollte man so früh wie möglich ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. Das ist selbst dann sinnvoll, wenn nicht sofort steuerliche Pflichten zu erfüllen sind (z. B. bei einem Kleinunternehmen). Denn der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist erforderlich, um vom Finanzamt eine Steuernummer zu erhalten. Und ohne Steuernummer kann man keine ordnungsgemäße Rechnung stellen.

Wie fülle ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig aus?

Viele Felder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sind selbsterklärend. Aber es gibt einige Fehlerquellen, die man umgehen sollte. Ansonsten kann es später aufwändig werden und viel Geld kosten. Denn mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt man nicht nur eine Steuernummer, sondern trifft wichtige Entscheidungen.

Um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung richtig auszufüllen, sollte man sich eine Ausfüllhilfe besorgen und sich z. B. diese Seite genau durchlesen. Wenn man sich unsicher ist, sollte man sich Hilfe holen.

Sollte man am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen?

Das SEPA-Lastschriftverfahren ist freiwillig. Man kann also auch jede Steuerzahlung manuell überweisen. Das Lastschriftverfahren hat jedoch Vorteile:

  1. Keine Säumniszuschläge: Solange das Konto gedeckt ist, kann man nicht zu spät bezahlen. Das Finanzamt zieht den fälligen Betrag zum spätesten Zeitpunkt ein. Voraussetzung ist allerdings, dass man die entsprechende Steuererklärung oder Anmeldung fristgerecht eingereicht hat.
  2. Keine vergessene Zahlung: Die Umsatzsteuer ist monatlich zum 10. eines Monats zu zahlen, die Einkommensteuer quartalsweise ab dem 15.3. und die Gewerbesteuer quartalsweise ab dem 15.2. eines Jahres. Da kommt man schon einmal durcheinander und verpasst eine Zahlung.
  3. Weniger Arbeit: Ein Gewerbetreibender mit monatlichen Umsatz- und Lohnsteueranmeldungen muss jährlich mindestens 32 Überweisungen an das Finanzamt tätigen. Und wenn man den Verwendungszweck nicht sinnvoll hinterlegt, erhält man eine Umbuchungsliste per Post vom Finanzamt, mit der man sich zusätzlich beschäftigen muss.

Dagegen ist die Furcht einiger Steuerpflichtigen, Zahlungen würden verloren gehen, unbegründet. Und schließlich kann man Lastschriften innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen.

Fragen zur Steuernummer

Wofür benötige ich eine Steuernummer?

Eine Steuernummer wird hauptsächlich benötigt für

  1. die korrekte Rechnungsstellung an seine Kunden.
  2. das Einreichen von Steueranmeldungen und Steuererklärungen.
  3. den Antrag auf eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  4. Anträge auf bestimmte Unterstützungsleistungen, z. B. Corona-Hilfen.

Wie bekomme ich eine Steuernummer als Freiberufler?

Die Steuernummer bekommt man vom zuständigen Finanzamt. Dazu muss man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und an das Finanzamt senden.

Vorsicht: Freiberufler melden kein Gewerbe an, so dass das Finanzamt nicht über die Unternehmensgründung informiert wird. Man erhält also keine Erinnerung vom Finanzamt und muss sich als Freiberufler selbst um die Anmeldung kümmern und frühzeitig den Fragebogen senden. Das gilt auch für Freiberufler, die keine Umsatzsteuer ausweisen (Kleinunternehmer).

Welcher Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Kleingewerbe?

Zeilen 119-122: Wenn Du ein Kleingewerbe (gewerblich oder freiberuflich) betreibst, solltest Du die Gewinnermittlungsart 'Einnahmenüberschussrechnung' ankreuzen.

Wie bekomme ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung PDF?

Das Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen steht Ihnen im Internet unter www.bzst.de zum Download zur Verfügung. Sie können es aber auch bei Ihrem Finanzamt erhalten.

Welchen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Seit 2021 finden Gründer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in digitaler Form bei ELSTER. Der Fragebogen wird dort online bearbeitet und an das Finanzamt übermittelt. Nur in Ausnahmefällen kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten die steuerliche Registrierung in Papierform entgegennehmen.

Wann muss ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?

Ab dem 1. Januar 2021 gilt, dass natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften innerhalb eines Monats nach der Eröffnung eines Gewerbebetriebes, bzw. einer Betriebsstätte, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ bei ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben haben.

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