Hartz 4 wieviel geld darf ich haben

Bei der Stellung eines Antrages auf Hartz 4-Leistungen wird geprüft, ob der Antragsteller hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist. Sollte Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden sein, dann muss dieses verwertet werden, um da keine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Es gibt jedoch auch Vermögensfreibeträge sowie Vermögen, welches nicht verwertet werden muss, das sogenannte Schonvermögen. 

Was ist das Schonvermögen? 

Das Schonvermögen ist der Vermögensanteil, den ein Hartz 4-Berechtigter vor Erhalt der Sozialleistungen nicht verwerten muss. Ist Vermögen vorhanden, welches das Schonvermögen übersteigt, muss dieses zunächst verwendet werden, bevor ein Anspruch auf Hartz 4-Leistungen besteht. Das Schonvermögen ist gesetzlich geregelt in § 12 SGB II.

Wie hoch ist das Schonvermögen? 

In § 12 Absatz 2 SGB II nennt der Gesetzgeber eine Liste von Freibeträgen, die das Vermögen vor der Anrechnung auf Hartz 4-Leistungen schonen: 

  • Grundfreibetrag: Aus § 12 Absatz 2 Nr. 1 SGB II ergibt sich ein Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag beträgt 150,00 EUR je vollendetem Lebensjahr und steht jedem volljährigen Hartz 4-Empfänger innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zu. Dieser Vermögensfreibetrag ist jedoch in der Höhe begrenzt:

    • Personen, mit einem Geburtsdatum vor dem 01.01.1958 haben einen Freibetrag von max. 9.750,00 EUR.

    • Personen, die nach dem 31.12.1957 geboren sind, steht ein Freibetrag von max. 9.900,00 EUR zu.

    • Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, haben einen Freibetrag von max. 10.050,00 EUR.

    • Minderjährige Hartz 4-Bezieher haben unabhängig vom Alter einen pauschalen Freibetrag von 3.100,00 EUR.

Hier gilt eine Besonderheit, nämlich wenn der Grundfreibetrag, durch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nicht voll ausgeschöpft wird, kann dieser auf andere Mitglieder übertragen werden. Eine Übertragbarkeit mit den Freibeträgen des minderjährigen Kindes ist jedoch nicht möglich. 

  • Freibetrag für notwendige Anschaffungen: Außerdem gibt es einen Freibetrag für notwendige Anschaffungen. Dieser beträgt 750,00 EUR für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Dieser Freibetrag wird zusätzlich zum Grundfreibetrag gewährt und ist ebenfalls auf andere Bedarfsgemeinschaftsmitglieder übertragbar. Dieser Freibetrag ist für die Anschaffung von Bekleidung oder Haushaltsgegenständen gedacht.

  • Freibeträge für die Altersvorsorge: Vermögen auf Basis der Riester-Rente ist anrechnungsfrei. Dies gilt sowohl für die Eigenbeiträge als auch für die Riester-Zulagen. Für das sonstige Vermögen zum Zwecke der Altersvorsorge gibt es Freibeträge. Hier gibt es jedoch die Voraussetzung, dass dieses Vermögen nicht vor dem Ruhestand verwendet werden kann. Als Altersgrenze gilt hier in der Regel die Vollendung des 60. Lebensjahres. Der Freibetrag beträgt hier 750,00 EUR pro vollendetem Lebensjahr pro Person. 

Welches Vermögen wird gar nicht berücksichtigt?

In § 12 Absatz 3 SGB II sind zudem Vermögenswerte bzw. Vermögensgegenstände aufgeführt, die nicht als Vermögen berücksichtigt werden:

  • Angemessener Hausrat: Zum angemessenen Hausrat gehören alle Gegenstände, die zur Haushaltsführung und zum Wohnen notwendig oder üblich sind. Als angemessen gilt jedoch der Lebensstil während des Hartz 4-Bezuges und nicht der Lebensstil vor Antragstellung. Wer z.B. hochwertige Einrichtungsgegenstände hat, muss diese seinem Vermögen zuordnen und ggf. verwerten. Bei der Anrechnung muss jedoch ein Betrag für eine angemessene Ersatzbeschaffung berücksichtigt werden.

  • Angemessener PKW: Auch ein angemessenes Auto für jeden Hilfebedürftigen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft wird nicht als Vermögen berücksichtigt. Die Angemessenheit des Autos ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen, hier spielen die Lebensumstände sowie die familiären Verhältnisse eine Rolle. Eine Angemessenheitsprüfung entfällt, wenn der Wert des Autos zum Zeitpunkt der Antragstellung einen Wert von 7.500,00 EUR nicht übersteigt. Dieser Wert fällt höher aus, wenn das Auto beispielsweise aufgrund einer Behinderung eine besondere Ausstattung hat. Übersteigt das Auto die Angemessenheitsgrenzen, dann bedeutet dies nicht gleich, dass das Auto veräußert werden muss. Vielmehr wird der übersteigende Betrag dem Grundfreibetrag nach § 12 Absatz 2 SGB II zugerechnet.

  • Notwendige Gegenstände zur Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit: Gegenstände, welche zur Fortführung der Berufsausbildung oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit benötigt werden, werden nicht als Vermögen angerechnet. Diese Gegenstände dienen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und müssten ohnehin im Rahmen einer Eingliederungsmaßnahme durch das Jobcenter neu gezahlt werden. 

  • Selbstgenutztes Wohneigentum: Das Bundessozialgericht hat Richtwerte für die Größe der Eigentumswohnung bzw. des Eigenheims festgelegt, in der es keiner Prüfung der Angemessenheit bedarf. Hierbei spielt zudem die Anzahl der in dem Wohneigentum lebenden Personen eine Rolle:

Anzahl der Personen
qm Wohnung qm Eigenheim
1-2
80 90
3 100 110
4 120 130
für jede weitere Person +20 +20

Gibt es Unterschiede zum Schonvermögen bei Sozialhilfe? 

Die Verwertbarkeit von Vermögen bei Sozialhilfe richtet sich nach § 90 SGB XII. Dort ergibt sich aus Absatz 2, welche Vermögenswerte nicht verwertbar sind. Auch der Freibetrag ist bei der Sozialhilfe ein anderer. Dieser ergibt sich aus § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nr. 9 SGB XII und beträgt 5.000,00 EUR pro Person. Für jede weitere Person, die vom Leistungsempfänger unterhalt wird, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 500,00 EUR. 

Lässt sich das Schonvermögen selbst berechnen? 

Vor der Stellung eines Hartz 4-Antrages ist es natürlich wichtig zu wissen, ob überhaupt eine Hilfebedürftigkeit gegeben ist. Verschiedene Seite im Internet bieten daher einen Schonvermögen-Rechner an. In diesem werden alle relevanten Punkte abgefragt und das Schonvermögen individuell berechnet.

Wird Erspartes bei Hartz 4 angerechnet?

Wie viel Erspartes ist bei einem Hartz-4-Bezug erlaubt? In Bezug auf das Vermögen bzw. die Ersparnisse können Leistungsbezieher Freibeträge geltend machen. Dieses Vermögen wird dann auf den Regelsatz nicht angerechnet.

Was ist geschütztes Vermögen?

Im Einzelnen sind geschützt: „kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte“ – das sind für Volljährige pauschal 5.000 Euro pro Person, für jede minderjährige Person, die von einer volljährigen Person überwiegend unterhalten wird, 500 Euro.

Kann das Jobcenter auf mein Konto gucken?

Zunächst gilt, dass Jobcenter und Sozialämter keinen direkten Zugriff auf die Bankdaten haben. Aus diesem Grund werden Sie bei der Antragstellung aufgefordert, Ihre Bankkonten usw. anzugeben und – wie zuvor dargelegt – Ihre Kontoauszüge vorzulegen.

Was bleibt von 450 Euro Job bei Hartz 4?

Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro, kann der Hartz-IV-Empfänger 170 Euro im Monat anrechnungsfrei behalten. Die restlichen 280 Euro des Verdienstes werden auf den Hartz IV-Regelsatz angerechnet.

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