Kann auf ein gepfändetes Konto überwiesen werden?

Vorab: Geld an Ihre Gläubiger überweist Ihre Bank nur, wenn eine Kontopfändung vorliegt. Und diese muss der Gläubiger zunächst gerichtlich erwirken, was an einen bestimmten vorgeschriebenen Ablauf geknüpft ist. Näheres zur Kontopfändung und ihrem Ablauf können Sie in diesem Artikel nachlesen. 

Sobald Ihre Bank den sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhält, den Ihr Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragen muss, haben Sie vier Wochen Zeit, Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen. In dieser Zeit darf die Bank noch kein Geld an Ihre Gläubiger auszahlen.

Nach Ablauf der vier Wochen darf derjenige Betrag gepfändet werden, der über Ihrem Freibetrag, der Ihnen gesetzlich zusteht, liegt. Darüber hinaus gibt es vier weitere Gründe, weshalb die Bank Geld an Ihre Gläubiger auszahlen darf. Ein Grund wäre zum Beispiel, wenn Sie regelmäßig Ihren Freibetrag überschreiten und dies mehrere Monate hintereinander.

Außerdem können zu hohe Rücklagen auf Ihrem Konto dafür sorgen, dass Geld an die Gläubiger fließt. Zudem sollten Sie beachten, dass eine P-Konto-Bescheinigung ein Ablaufdatum hat – danach kann das Konto wieder gepfändet werden. Vorsicht also, falls die P-Konto-Bescheinigung bald abläuft. Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie nur ein Konto in ein Pfändungsschutzkonto bei Ihrer Bank umwandeln lassen können – bei mehreren Konten ist also nur eines vor der Pfändung geschützt.

hallo habe da mal eine frage habe ein guthaben konto bei der post dass sich spar card nennt, dass konto wurde gepfändet,kann trotz der pfändung geld auf dass konto kommen ? lg

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12 Antworten

Labelline

05.07.2010, 15:30

Klar kann Geld auf das gepfändete Konto kommen. Die Bank macht auf grund der Pfändung die auf deinem Konto liegt erstmal eine Sperre rein.. wodurch es schwer ist an das Geld zu kommen.

Was dir Vieleicht helfen könnte ist wenn du ein sogenanntes P Konto eröffnest. Dieses PKonto ist ein reines Guthabenkonto aber mit dem Unterchien das es dort nicht einfach gepfändet wird wie bei einem normalen Konto. Es gibt laut Tabelle einen Gewissen betrag der nicht gepfändet werden Darf bei einer Einzelperson ohne kinder bei ca 990 Euro dieser Betrag wird dir angerechnet.. dh. sollte dein Einkommen darunter liegen kann dieses nicht gepfändet werden alles nur das was wirklich gepfändet werden darf. Des weiteren musst du es nicht alles direkt am ersten vom Konto holen sondern kannst es auch bis zu 30 Tage auf deinem Konto lassen für dinge die nicht direkt am ersten von Konto runter gehen.. (telefon Strom usw)

Und zwar folgendes: Mein Konto wurde gepfändet schon vor 2 Monaten oder so. Seit dieser Zeit wird mein Arbeitslohn auf das Konto meiner Freundin überwiesen. Jetzt ist unglücklicherweise meiner Arbeit ein Fehler unterlaufen und die haben des auf mein gepfändetes Konto überwiesen. Ich wollte jetzt die Bank anrufen und fragen, ob Sie das Geld zurück buchen können. Wie stehen da meine Chancen und was kann ich am besten sagen, dass sie es zurück buchen. Ich habe in einer Woche einen Termin beim Schuldenberater und werde dann die Sache mit meinen Schulden angehen, jedoch brauche ich doch das Geld um irgendwie zu leben..

Vielen Dank

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9 Antworten

SiViHa72

Topnutzer im Thema Arbeit

10.01.2017, 09:40

Du leitest also Dein Geld um, damit Deine Gläubiger nicht daran kommen.

Das jetzt zurückzufordern, wird nicht funktionieren.

Du kannst es versuchen, aber denen werden die Hände gebunden sein.

3 Kommentare 3

LouPing 10.01.2017, 09:49

Hey SiViHa72

Das wird sich erledigen,kommt kein Geld ist Schritt 2 die Lohnpfändung-hier wird dann auch der AG informiert. 

Die Gläubiger wissen schließlich das er arbeitet. 

Hey shawety22

Du reitest dich immer tiefer rein,ob dein AG das toleriert ist die Frage. 

Weglaufen bringt dich auf keinen Fall weiter,die Gläubiger sind nicht doof. 

2

SiViHa72 10.01.2017, 09:52

@LouPing

ICH weiss das schon. Scheint hier aberw em nicht ganz klar zu sein und Schuldnerberatung sollte da schleunigst erfolgen. Denn was auch immer man sich dort dann einfallen lässt.. die Gläubiger scharren mit den Hufen und wollen ihr Gled. Nichtw arten und veräppelt werden.

Das mit der Lohnpfändung dürfte schnell gehen,w enn die merken, da wird umgeleitet.

LouPing 10.01.2017, 09:56

@SiViHa72

Hey SiVHa72

Ich dem Fall halte ich das auch für richtig. Arbeitet der Schuldner nicht mit muss er die Konsequenzen tragen. 

kiara36

10.01.2017, 09:58

Telefonisch wickelt die Bank gar nichts ab, da müsstest Du schon persönlich hingehen und die Überweisung zurück geben. Begründen muss Du gar nichts. Lediglich Deiner Firma muss die Rücküberweisung begründen und solltest dort auch bescheid geben.

Du könntest aber auch zuerst zu Deinem Arbeitgeber bzw. zum Lohnbüro und diese bitten, das Geld zurückzuholen und es richtig zu überweisen. Das kostet und macht nicht jede Firma, zumal es ja das richtige (Dein) Konto ist.

Eine Möglichkeit hast Du zudem, Du solltest Dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.
Pfändungsgrenzen für das persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen sind dann festgelegt.
Diese Beträge darfst Du trotz Pfändung behalten, sodass Dir ein Existenzminimum zum Leben zur Verfügung steht (Miete, Strom, Essen,...).

In meinen Augen kann es nämlich ziemlich Ärger geben, wenn Du das Geld verschweigst bzw. "umleitest". Vereitelung der Zwangsvollstreckung, glaube ich. Und im schlimmsten Fall (je nachdem was für Schulden Du hast) gibt es eine Lohnpfändung.
Dann ist auch die Firma informiert.

3 Kommentare 3

DerSchopenhauer 10.01.2017, 10:35

"In meinen Augen kann es nämlich ziemlich Ärger geben, wenn Du das Geld verschweigst bzw. "umleitest" - Vereitelung der Zwangsvollstreckung

Das Geld auf ein nicht gepfändetes Konto "umzuleiten" (sogenannte "Kontenleihe") ist nicht strafbar, da nur das Konto gepfändet ist und nicht das Einkommen selbst; wenn ein Schuldner mehrere Konten hätte, dann müsste jedes einzelne Konto gepfändet werden.

Auf das Konto eines Fremden hat der Gläubiger keinen Zugriff - daher ist das ein beliebter Trick, die Pfändung (zumindest vorübergehend) zu umgehen.

Es besteht dann die Möglichkeit einer Lohnpfändung beim Arbeitgeber; dann wäre es strafbar, den gepfändeten Lohn irgendwie auszuzahlen.

Problematisch ist lediglich, daß die Freundin gegen die AGB ihrer Bank/Sparkasse verstößt - das kann zur Kontokündigung führen.

1

mepeisen 11.01.2017, 08:29

@DerSchopenhauer

Das Geld auf ein nicht gepfändetes Konto "umzuleiten" (sogenannte "Kontenleihe") ist nicht strafbar, da nur das Konto gepfändet ist und nicht das Einkommen selbst; wenn ein Schuldner mehrere Konten hätte, dann müsste jedes einzelne Konto gepfändet werden.

Leider sieht die Realität das ganz anders. Beispiel: //www.frag-einen-anwalt.de/Geld-vor-Kontopfaendung-von-Finanzamt-auf-Konto-der-Schwester-verschieben-strafbar--f168936.html

Es gibt einen gravierenden Unterschied, ob man das Geld auf ein eigenes noch nicht gepfändetes Konto umleitet oder ob man es auf fremde Konten umleitet, um es so den Pfändungsmöglichkeiten der Gläubiger ganz zu entziehen.

Auf das Konto eines Fremden hat der Gläubiger keinen Zugriff - daher ist das ein beliebter Trick, die Pfändung (zumindest vorübergehend) zu umgehen.

Ein beliebter und im Falle von fremden Konten wie gesagt strafbarer Trick.

Es besteht dann die Möglichkeit einer Lohnpfändung beim Arbeitgeber; dann wäre es strafbar, den gepfändeten Lohn irgendwie auszuzahlen.

Wenn ein Arbeitgeber die Pfändung missachtet und den gepfändeten Lohn ausbezahlt, nützt ihm das nicht. Er muss trotzdem an den Gläubiger zahlen und kann dazu gezwungen werden. Die pfändbaren Lohnanteile können dann am Ende des Tages vom Geschäftskonto des Arbeitgebers gepfändet werden.

mepeisen 11.01.2017, 08:24

und die Überweisung zurück geben

Überweisungen sind endgültig. Da gibt es nichts zurück zu geben. Und das Lohnbüro kann genauso wenig die Überweisung zurück holen. Das ist rechtlich schlichtweg unmöglich.

Ein P-Konto bringt nichts mehr, denn die 4 Wochen-Frist hat er einfach verpennt.

In meinen Augen kann es nämlich ziemlich Ärger geben, wenn Du das Geld verschweigst bzw. "umleitest". Vereitelung der Zwangsvollstreckung, glaube ich

Korrekt. Und die Freundin ist wegen Beihilfe auch gleich noch mit m Boot.

grubenschmalz

10.01.2017, 10:29

Deinen Lohn auf ein anderes Konto zu überweisen um eine Pfändung zu umgehen ist eine Straftat. Das Geld bekommst du nicht wieder.

1 Kommentar 1

DwarfEnt 10.01.2017, 19:14

Hallo,

Du scheinst ja Spezialist im Strafrecht zu sein? Könntest Du kurz begründen, wieso das eine Straftat ist?

Danke

kevin1905

Community-Experte

Geld

10.01.2017, 12:16

Du hast Anspruch auf 1.079,- € im Monat. Jeder weitere Geldeingang steht nicht dir, sondern deinen Gläubigern zu.

Stell dein Konto auf P-Konto um und bezahle alles was drüber liegt an deinen Gläubiger.

Was du machst wenn der Gläubiger dich zur Abgabe der Vermögensauskunft auffordert?

Bescheidweisser

10.01.2017, 11:50

Nein. Aber du kannst dein Konto in ein P-Konto umwandeln. Das beantragst du vor Ort bei deiner Bank. Dauert 4 Tage und dann kannst du auf 1080€ pro Monat zugreifen.

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