Neue corona regeln bayern 15 km

  • Lockdown-Verlängerung bis 31. Januar 2021
  • Neue Hotspot-Regelung: Nur noch 15 Kilometer Bewegungsradius 
  • Corona-Maßnahme im Überblick - das müssen Sie zur 15-km-Regel wissen

Am Montag (11. Januar 2021) wird der Lockdown bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Eine neue Corona-Maßnahme sorgt dabei für viel Aufregung: die 15-Kilometer-Regel. Demnach sollen sich Menschen, die in einem Corona-Hotspot mit einer 7-Tage-Inzidenz ab einem Wert von 200 leben, nur noch in einem Radius von 15 Kilometern ab der Orts- beziehungsweise Stadtgrenze bewegen. Zudem sollen sie auch nur das Haus verlassen, wenn ein "triftiger Grund" vorliegt. 

15-Kilometer-Regel in Hotspots: Diese Fragen werden häufig gestellt

Mit dieser Maßnahmen gehen viele Fragen einher: 

  • Warum ausgerechnet 15 Kilometer?
  • Wann darf die 15-Kilometer-Grenze überschritten werden? 
  • Was zählt als "triftiger Grund"? 
  • Dürfen Hotspots besucht werden?
  • Ist diese Maßnahme überhaupt rechtmäßig? 

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Bund und Länder haben am Dienstag (05. Januar 2021) über weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beraten. Obwohl sich Bayern schon seit einem Monat im Lockdown befindet und auch die Lockerungen an Weihnachten und Silvester wieder teilweise verschärft wurden, steigen die Infektionszahlen weiter an - oder sinken zumindest nicht schnell genug.

Neue Corona-Maßnahme: Unterschiede zwischen den Bundesländern

Nun soll eine neue Maßnahme endlich die gewünschte Wirkung im Kampf gegen das Virus bringen: In Corona-Hotspots ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 sollen die Bürgerinnen und Bürger einen eingeschränkten Bewegungsradius von 15 Kilometern ab der Orts- beziehungsweise Stadtgrenze haben. Diese Maßnahme gilt ab Montag (11. Januar 2021) in Bayern. Doch, warum genau 15 Kilometer? 

Vorbild für diese Maßnahme im Freistaat Bayern ist das Nachbarbundesland Sachsen. Dort gilt diese Corona-Regel schon länger. Allerdings beziehen sich die 15 Kilometer-Bewegungsradius dort auf die eigene Haustür und nicht wie in Bayern auf die Orts- oder Stadtgrenze. Verschiedene Experten, wie zum Beispiel auch Viola Priesemann vom Max-Planck-Institut, die an den Beratungen von Bund und Ländern beteiligt waren, sprachen sich sogar für eine Begrenzung von nur 5 Kilometern aus. Das ging den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dann aber doch zu weit. Die 15 Kilometer seien auf dem Land nötig, um alles Wichtige - wie Ärzte oder Supermärkte - noch erreichen zu können. 

Eine Einschränkung des Bewegungsradius ist eine Maßnahme, die auch in anderen Ländern Zuspruch fand und dort auch strenger als in Deutschland umgesetzt wurde. In Frankreich beispielsweise durften sich die Menschen nur einen Kilometer von ihrer Haustür entfernen, um Sport zu machen oder spazieren zu gehen. Bei Kontrollen mussten die Menschen ein Formular vorweisen, dass sie einen "triftigen Grund" haben, das Haus zu verlassen. In Spanien sah es ähnlich aus - dort durften die Menschen über zehn Tage hinweg das Haus nur noch verlassen, um auf die Arbeit zu kommen. Wie tagesschau.de berichtet, sollen auch in England erneut weitreichender Ausgangsbeschränkungen in Kraft treten. Demnach dürfen die Menschen dort ihr Haus auch nur noch für Arztbesuche, den Weg zur Arbeit oder ähnliche "triftige Gründe" verlassen.

Einschränkung des Bewegungsradius: Ist die Maßnahme überhaupt rechtmäßig?

Dass eine derartige Regelung die eigenen Freiheiten erheblich einschränkt, liegt auf der Hand. Die Frage stellt sich: Ist diese Maßnahme überhaupt rechtmäßig? Laut tagesschau.de darf es Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nach dem im November 2020 angepassten Infektionsschutzgesetz geben. Geregelt ist das in Paragraf 28a Absatz 2 Infektionsschutzgesetz. Weitere Beschränkungen darf es nur geben, wenn andere Maßnahmen nicht zu wirken scheinen. Da die Infektionszahlen deutschlandweit trotz Lockdown weiterhin angestiegen sind, soll nun durch die Einschränkung des Bewegungsradius in Corona-Hotspots dem entgegengewirkt werden. 

Sollte sich gegen diese Maßnahme gewehrt und gerichtlich vorgegangen werden, müssten die Gerichte prüfen, ob die Maßnahme geeignet ist, um das Ziel - also auf weniger Neuinfektionen zu kommen - zu erreichen. Die Maßnahme wurde eingeführt, da viele Menschen in den letzten Tagen für touristische Ausflüge weiter wegfuhren und vor allem in schneereichen Gebieten oder Skigebieten zahlreiche Menschenansammlungen - ohne Maske und Abstand - anzutreffen waren - was kontraproduktiv im Kampf gegen das Coronavirus ist. 

Eine weitere Frage, die sich stellt, ist: Wann darf die 15-Kilometer-Grenze "überschritten" werden? Die Antwort: nur aus einem "triftigen Grund". Festgelegt ist hier durch Bund und Ländern, dass touristische Ausflüge keinen triftigen Grund darstellen. Als triftiger Grund gilt demnach: 

  • die Familie besuchen
  • auf die Arbeit gehen
  • Arztbesuche
  • Einkäufe - aber keine Shoppingtrips

Oberstes Ziel der Maßnahme ist es, tagestouristische Ausflugsziele zu vermeiden. 

Tatsächlich ist es aktuell so, dass Menschen, die in einem Hotspot wohnen und sich somit ab Montag nur noch in einem Radius von 15 Kilometern bewegen dürfen, von Menschen, die weiter weg aber nicht in einem Hotspot leben, besucht werden können. 

Lesen Sie dazu auch: 15-Kilometer-Regel: Diese fränkischen Regionen wären aktuell betroffen

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