Sind Sie betroffen Nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz?

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Keine Rechts­kraft

Die Urteile gegen Facebook sind nicht rechts­kräftig. Es handelt sich um so genannte Versäumnis­urteile. Das heißt: Facebook-Mutter­konzern Meta hat sich bisher nicht wirk­sam gegen die Klagen verteidigt. Das Unternehmen hat gegen die Urteile inzwischen Einspruch einge­legt. Es kann jetzt die Verteidigung nach­holen. Trotzdem haben die bisherigen Urteile Bedeutung. So begründet Richter Klaus Schulte aus Zwickau auf 31 Seiten, warum er die Klage auf Schmerzens­geld auf der Grund­lage der Darstellung des Falls durch die Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke für begründet hält. Die übrigen Gerichte haben ihre Urteile zwar nicht begründet, glauben aber auch: Auf Grund­lage der Darstellung des Falls durch die Kläger­anwälte ist Facebook-Konzern Meta zu Schaden­ersatz zu verurteilen.

Unsere Juristen halten die Verurtei­lungen von Facebook für richtig. Das Recht auf Schaden­ersatz nach der Daten­schutz­grund­versorgung ist weit auszulegen. Es reicht schon aus, dass Betroffene befürchten müssen, dass ihre Daten für Spam, Virus-Atta­cken und ähnliche Bedrohungen ausgenutzt werden. Es gibt aber etliche Juristen, die es anders sehen. Sie meinen, ein Recht auf Schaden­ersatz gibt es nur, wenn Betroffene konkrete Beein­trächtigungen in Folge der Daten­panne nach­weisen können. Wir denken: Bundes­gerichts­hof und Europäischer Gerichts­hof als letzte Instanz werden anders beur­teilen. Sicher ist das aber natürlich nicht.

Facebook: Keine Hacker, kein Schaden­ersatz

Facebook hält die Urteile für falsch und will jetzt durch­setzen, dass sie aufgehoben werden. Auch in anderen, ähnlichen Verfahren hätten Gerichte bestätigt, dass keine Haftungs- oder Schaden­ersatz­ansprüche gegeben sind, erklärte eine Facebook-Sprecherin test.de gegen­über. Die Daten, um die es gehe, seien öffent­lich zugäng­lich gewesen. Es handele sich nicht um eine klassische Hacker-Attacke, sondern um so genanntes „Scraping“ (deutsch: Abgreifen) von Daten, vor dem kein Unternehmen sicher sei.

Das beliebte soziale Netzwerk Facebook verzeichnet weltweit ca. 2,5 Milliarden aktive Nutzer und Nutzerinnen.

Im Jahr 2021 kam es bei Facebook zu einem  Datenleck. Dabei sollen auch 6 Mio. deutsche Nutzer und Nutzerinnen betroffen sein. Durch die Nutzung von diversen Facebook-Apps sollen sich die Angreifer Zugriff auf sensible Kontaktdaten wie etwa E-Mail-Adressen, Namen, Adressdaten, Geburtsort und Arbeitsplatz verschafft haben, um diese für diverse Betrugsgeschäfte zu nutzen. Es soll aber auch Fälle geben, in denen zuvor keine Facebook-Apps genutzt wurden.

Durch dieses Datenleck sollen weltweit 533 Mio. sensible Kontaktdaten von Facebook-Nutzern betroffen sein. Die Angreifer nutzen diese Daten hauptsächlich für die Versendung von betrügerischen Spam-Nachrichten. Die hierdurch bestehende Gefahr sollte nicht unterschätzt werden: Aufgrund der Verwendung von persönlichen Nutzerdaten wirken die Nachrichten der Betrüger nämlich sehr glaubwürdig.

Was Sie tun können:

Sie können nach Art. 15 DSGVO zunächst Auskunft von Facebook verlangen, ob Sie betroffen sind. Alternativ besteht auch die Möglichkeit direkt über Facebook zu prüfen, ob Sie betroffen sind.

Nutzen Sie hierfür folgenden Link:

//www.facebook.com/help/1873665312923476/?helpref=uf_share

Sollte Facebook die Auskunft verweigern oder unvollständig erteilen, stehen Ihnen auch diesbezüglich Schadensersatzansprüche nach Art. 82. DSGVO zu.

Hauptsächlich besteht aber die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber  Facebook aufgrund der Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Datenleck.

Es existieren mittlerweile einige Urteile von deutschen Gerichten, die den Klägern auf der Grundlage von Art. 82 DSGVO hohe Schadensersatzansprüche zubilligten. Die Rechtsprechung geht von einem weiten Anwendungsbereich der Norm zugunsten der Betroffenen aus.

Im Wege des sogenannten Scrapings verschafften sich Hacker im Jahr 2021 Zugang zu 533 Millionen sensiblen Nutzerdaten. Mit Scraping bezeichnet man das automatisierte, massenhafte Abrufen öffentlich einsehbarer Daten. Die Angreifer konnten Daten wie vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus abgreifen. Diese Daten wurden anschließend in Hackerforen veröffentlich und teilweise weiterverkauft.

87 Millionen Facebook-Konten weltweit und über 6 Millionen deutsche Nutzer und Nutzerinnen sind vom Facebook Datenleck betroffen. Viele Kanzleien prüfen Ihren Anspruch auf Schadensersatz kostenfrei und unverbindlich.

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Was Ihnen droht

Eine besondere Gefahr besteht durch das nun vermehrte aufkommen von betrügerischen Phishing-E-Mails und Smishing SMS. Dadurch werden sensible Kontodaten abgerufen oder auch gefährliche Links in gefälschten Paketbenachrichtigungen versendet. Die Risiken für Betroffene sind enorm.

Welche Rechte haben Sie?

Auf der Grundlage Ihres Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft gegenüber Facebook verlangen, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Wird Ihnen Seitens Faceboook keine oder eine unvollständige Auskunft erteilt, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO für Sie ergeben.

Zuletzt haben deutsche Gerichte den Klägern bei DSGVO-Verstößen hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO zugesprochen. Die Norm wird dabei von den Gerichten zunehmend sehr weit ausgelegt. Dabei soll der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen:

  • LG München am 09.12.2021, Az. 31 O 16606/20 – Ergebnis: 2.500€ Schadensersatz
  • LAG Schleswig-Holstein am 31.05.2022, Az. 6 Ta 49/22 – Ergebnis: 2.000€ Schadensersatz
  • LAG Hamm am 14.12.2021, Az. 17 Sa 1185/20 – Ergebnis: 2.000€ Schadensersatz
  • LG Köln am 18.05.2022, Az. 28 O 328/21 – Ergebnis: 1.200€ Schadensersatz

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Anhand dieser Angaben können wir überprüfen ob Sie von dem Datenleck betroffen sind. Bitte geben Sie die E-Mail Adresse und Mobilfunk-Nummer an, die Sie auch bei Facebook hinterlegt haben.

Wann war Facebook Datenleck?

Im Dezember 2019 wurde bekannt, dass persönliche Daten von 267 Millionen Facebook-Nutzer:innen offen im Internet verfügbar waren. Auch sie wurden möglicherweise mit Apps unbemerkt gesammelt.

Was ist Facebook Datenleck?

6 Millionen Nutzer in Deutschland sind von einem großen Datenleck bei Facebook betroffen. Bei den Daten handelt es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus.

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