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Anhängerkupplungen für Traktoren und Schlepper
In der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft müssen Sie öfters viel Material auf einmal transportieren. Um dies zu ermöglichen, helfen Ihnen Anhänger. Für das Ziehen der Anhänger benötigen Sie eine Anhängerkupplung an Ihrem Zugfahrzeug.
Je nach Größe, Gewicht und Art der Aufnahme des Anhängers, können Sie in unserem Online Shop unterschiedliche Ausführungen der Anhängerkupplungen von Rockinger bestellen. Egal ob Kugelkupplungen oder Kupplungen mit Zugmaul, es ist wichtig, dass Sie immer auf die zulässige Stützlast achten.
Was ist eine Anhängerkupplung mit Kugelkopf?
Traktor Anhängerkupplungen wie die RO825A Rockinger Kugelkupplung K80 sind mit einer Kugel als Aufnahme für Anhänger ausgestattet. Diese Kugel ist genormt und passt zu landwirtschaftlichen Anhängern mit einer Sauermann Zugkugelkupplung K80 und allen gängigen Pkw Anhängern. Mit dieser Anhängerkupplung können Sie Ihre Anhänger sicher und schnell anhängen und abhängen.
Anhängerkupplungen mit Zugmaul
Anders als bei den Kupplungen mit Kugelkopf, wird hier die Zuggabel des Anhängers durch einen Sicherungsbolzen fixiert. Das Zugmaul ist wie ein Trichter geformt und lässt die Zuggabelöse DIN 74054-40 exakt in die Mitte gleiten. Nun können Sie Ihren Anhänger über den Anhängersicherungsbolzen mit Ziehgriff gerade mit dem Traktor oder Schlepper verbinden.
Für ein noch einfacheres Anhängen ohne das Fahrerhaus verlassen zu müssen, empfehlen wir die RO860D Rockinger Automatikkupplung. Bei dieser Anhängerkupplung ist der Sicherungsbolzen fest verbaut und springt automatisch in seine Position. Für das Lösen müssen Sie lediglich einen kleinen Handhebel betätigen.
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Aktuelle Zeit: So Aug 07, 2022 1:02
Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.
Moderator: Falke
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Re: PKW-Anhänger an Schlepper
@Pedro,
dann begreif ich aber nicht warum man keinen Einachsanhänger hinter einer Winde herziehen darf, dass ist doch ein und dasselbe. Der hat ja auch immer eine positive Stützlast. und wegen dem Gewicht kann es ja nicht sein, einen 8t Zweiachs-Drehschemelanhänger darf man ja auch fahren.
Gruß
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.
"Froh schlägt das Herz im Reisekittel,
vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
Badener Beiträge: 7158Registriert: Mi Feb 16, 2011 9:38 Wohnort: Hotzenwald
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Re: PKW-Anhänger an Schlepper
Bitte die Suchfunktion benutzen, Thema wurde schon mehrfach durchgekaut!!
Ich hatte vor einiger Zeit bei der Dekra wegen dem gleichen Problem ( PKW Tandem Anhänger => an Ackerschiene ) angefragt, hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Die Verwendung von Ackerschienen i.V.m. Transportanhängern auf öffentlichen
Straßen ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Verwendung dieser
Verbindungseinrichtung ist ausschließlich für Arbeitsgeräte vorgesehen.
In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich (z.B. bei Verwendung der
geprüften Kupplungskugel nach DIN 74058 auf der Ackerschiene bei
Spezialanhängern für den Arbeitsgerätetransport).
Herkömmliche "PKW-Tandemanhänger" fallen nicht unter diese Möglichkeit.
Alle Verbindungseinrichtungen (also Kupplungen, Kupplungsaufnahmen,
Zugdeichseln und ihre Teile sowie sogar Quertraversen, welcher zu deren
Aufnahme dienen) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.
Herkömmliche Ackerschienen und deren Aufnahmen am Traktor sind nicht
genehmigt.
Eine Abnahme im Einzelfall kann nur durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeug-
verkehr" (TP) erfolgen.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.
Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache
mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen zu halten, der
letztendlich
die Abnahme durchführen wird.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
LG Variokutscher
LG Variokutscher
Lieber einen Spatz in der Hand als einen Hirsch auf der Haube
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Variokutscher Beiträge: 310Registriert: Mi Aug 29, 2007 16:24Wohnort: Oberschwaben Lkr. SIG
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Re: PKW-Anhänger an Schlepper
Also wir
machen das schon immer so und hatten noch nie Probleme mit TÜV, Polizei oä.
Bei uns im Ort macht das eigentlich so gut wie jeder, und keinen Störts.
LG Jonathan
Sieger stehen da auf, wo Verlierer liegen bleiben!
Oh bitte Herr lass viel Gras wachsen, denn die Zahl der Rindviecher wird immer größer!
holzer95 Beiträge: 615Registriert: So Sep 04, 2011 15:01Wohnort: BW
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Re: PKW-Anhänger an Schlepper
holzer95 hat geschrieben:Also wir machen das schon immer so und hatten noch nie Probleme mit TÜV, Polizei oä.
Bei uns im Ort macht das eigentlich so gut wie jeder, und keinen Störts.LG Jonathan
Da gebe dir vollkomnen recht. Ich mache es genau so und der TÜV Mensch den ich zusätzlich mal gefragt hatte, meinte das es zwar rechtlich nicht zulässig ist aber von jedem so gehandhabt wird. Solange es ein 25 km/h Schlepper ist, kräht da wahrscheinlich kein Hahn danach. Wenn Du natürlich mit einem 50 km/h Schlepper den Anhänger bewegst und die Rennleitung fährt dem Gespann nach, wird es denke ich unerfreulich enden.
LG Variokutscher
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Variokutscher Beiträge: 310Registriert: Mi Aug 29, 2007 16:24Wohnort: Oberschwaben Lkr. SIG
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Re: PKW-Anhänger an Schlepper
Ja klar bei 40/50 sachen wird eher was gesagt, aber wir fahren alle nicht schneller als 25/30und warum dann denn nicht?
Beim Auto fährst ja auch nicht
nur 25.
Gruß Jonathan
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holzer95 Beiträge: 615Registriert: So Sep 04, 2011 15:01Wohnort: BW
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Re: PKW-Anhänger an Schlepper
Hallo alle zusammen
Also dann frag ich mich warum gibt es denn solchen Kugelkopf und ähnliches zu kaufen?
Hab an meiner Ackerschiene einen Kugelkopf und für die Seilwinde am Schild extra Anhängerkugelkopf von Westfalia.
Beleuchtung geht mit Verlängerung.Ausserdem renne ich ja nicht mit dem Trecker und fahre meist nur Feldwege damit.
Klar muss man mit dem Hänger aufpassen,aber das muss man auch wenn er am PKW hängt.
Ausserdem wer sieht das denn so eng obs erlaubt ist oder nicht?Bei uns im
Dorf hat fast jeder einen Kugelkopf auf der Ackerschiene.So gar der Typ vom Tüv fährt so durchs Dorf.
Also,wo kein Kläger,da kein Richter.
Gruß Holzer1
Holzer1 Beiträge: 145Registriert: Do Jun 19, 2008 23:46Wohnort: Taben-Rodt- Mit Zitat antworten
Re: PKW-Anhänger an Schlepper
Mein Nachbar hat sich den Kugelkopf an der Ackerschiene eintragen lassen ( beim TÜV). Aber er muss an die Unterlenker jeweils eine Strebe anbringen, damit alles versteift ist. So fährt er heute noch rum. Er hat sich das schon vor 15 oder 20 Jahren eintragen lassen. Ich glaube heute geht sowas nicht mehr.
Stofel Beiträge: 144Registriert: Do Jan 05, 2012 10:10- Mit Zitat antworten
Re: PKW-Anhänger an Schlepper
@Holzer1,
es gibt ne menge Sachen zu kaufen, die Du nicht ofiziell nicht verwenden darfst. Z. B. Radarwarner, Zierwaffen wie Schwerter, die man scharf
schleifen kann, Chip-tuning ohne Eintragung und und..... . Das die Kugel sogar eine Prüfnummer hat, hilft Dir nur wenn sie in einem geprüften Anhängebock geschraubt ist.
Wenn jemand der Dir nahesteht, von einem Anhänger der sich von einer labrigen Ackerschiene gelöst hat, überfahren worden ist, reden wir weiter.
Man kann die Kugel auf der Ackerschiene auch zum rangieren auf Privatgelände nehmen (dein örtlicher TÜVie z.B.).
Gruß vom Christian, der froh ist in einem Land zu leben wo es möglicherweise zu viele Gestze/Regeln gibt, aber die meisten sich dranhalten (müssen). Wem es hier nicht passt, in Somalia gibts gar keine Gesetze mehr, so als mögliches Auswanderungsziel. (Vosicht Ironie!)
c.c. Beiträge: 23Registriert: Sa Nov 26, 2011 21:11- Mit Zitat antworten
Re: PKW-Anhänger an Schlepper
Tach!
Also ich hatte früher auch den Anhänger an der Ackerschiene.Mittlerweile habe ich mir eine Konsole mit Kugelkopf fest an den Traktor gebaut,da
wackelt nix mehr!
Die Konsole habe ich mir selbst gebaut und hat auch kein TÜV oder Nummer oder sonst was.
Aus beruflichen Erfahrungen,leiern die Köpfe die viel an der Ackerschiene laufen auch schneller aus!
Die Erde dreht sich,weil der Wind gegen die Berge bläst
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Re: PKW-Anhänger an Schlepper
Variokutscher hat geschrieben:
holzer95 hat geschrieben:Also wir machen das schon immer so und hatten noch nie Probleme mit TÜV, Polizei oä.
Bei uns im Ort macht das eigentlich so gut wie jeder, und keinen störts. ...Da gebe dir vollkomnen recht. Ich mache es genau so und der TÜV Mensch den ich zusätzlich mal gefragt hatte, meinte das es zwar rechtlich nicht zulässig ist aber von jedem so gehandhabt wird. Solange es ein 25 km/h Schlepper ist, kräht da wahrscheinlich kein Hahn danach. ...
Man kann auch ganz ohne Führerschein Traktor fahren. Und wofür muß der Traktor überhaupt TÜV haben oder angemeldet sein? Kann man sich alles sparen Euerer Logig nach.
Sorry, diesen Argumentationsketten der Art "wo kein Kläger, da kein Reichter", "da kräht kein Hahn nach", "das machen bei uns alle so", usw. kann ich nicht folgen. Wenn was passiert (und gerade mit Traktor/Anhänger passieren oft Unfälle, wo z.B. jemand unter den Hänger kommt oder über den Fuß gefahren wird), dann ist Holland richtig in Not. Der Fahrer haftet (zahlt) persönlich für Arztbehandlungskosten, Operationen, Reha, Rentenzahlungen usw. Aber vermutlich hat von Euch noch nie einer eine Krankenhaus- und OP-Rechnung gesehen? Das sind 5 bis 6-stellige Beträge, worüber wir hier sprechen.
Ich sehe auch die Notwendigkeit nicht, so ein Risiko einzugehen.
a.) Kaum jemand wird einen Kugelkopfkupplungsanhänger
kaufen, ohne einen PKW mit solcher zu haben. Also kann man den Anhänger auch an den PKW hängen.
b.) Hat man wirklich keinen PKW mit Kugelkopf, dann kann man den Anhänger auch mit Maulkupplung nehmen und alles ist gut.
c.) Wer trotzdem unbedingt PKW-Anhänger am Traktor fahren möchte, kommt um eine typgeprüfte Anbaukonsole mit ABE nicht herum. Nur ein typgeprüfter Kugelkopf allein reicht meines laienhaften Wissens nach nicht aus.
Grüße
Obelix Beiträge: 4472Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18Wohnort: D/NRW/Sauerland- Mit Zitat antworten
Re: PKW-Anhänger an Schlepper
Obelix hat geschrieben:
Variokutscher hat geschrieben:
holzer95 hat geschrieben:Also wir machen das schon immer so und hatten noch nie Probleme mit TÜV, Polizei oä.
Bei uns im Ort macht das eigentlich so gut wie jeder, und keinen störts. ...Da gebe dir vollkomnen recht. Ich mache es genau so und der TÜV Mensch den ich zusätzlich mal gefragt hatte, meinte das es zwar rechtlich nicht zulässig ist aber von jedem so gehandhabt wird. Solange es ein 25 km/h Schlepper ist, kräht da wahrscheinlich kein Hahn danach. ...
Man kann auch ganz ohne Führerschein Traktor fahren. Und wofür muß der Traktor überhaupt TÜV haben oder angemeldet sein? Kann man sich alles sparen Euerer Logig nach.
Sorry, diesen Argumentationsketten der Art "wo kein Kläger, da kein Reichter", "da kräht kein Hahn nach", "das machen bei uns alle
so", usw. kann ich nicht folgen. Wenn was passiert (und gerade mit Traktor/Anhänger passieren oft Unfälle, wo z.B. jemand unter den Hänger kommt oder über den Fuß gefahren wird), dann ist Holland richtig in Not. Der Fahrer haftet (zahlt) persönlich für Arztbehandlungskosten, Operationen, Reha, Rentenzahlungen usw. Aber vermutlich hat von Euch noch nie einer eine Krankenhaus- und OP-Rechnung gesehen? Das sind 5 bis 6-stellige Beträge, worüber wir hier sprechen.
Dann gehörst Du auch
zu denen die in der Ortschaft mit dem Auto ganz genau 50kmh und außerhalb 100kmh fahren und niemals nicht schneller, weil es könnte ja was passieren. Und einen Strafzettel hast Du natürlich auch noch nie bekommen, weil bei Dir ist alles vorschriftsmäßig...
LG Variokutscher
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Variokutscher Beiträge: 310Registriert: Mi Aug 29, 2007 16:24Wohnort: Oberschwaben Lkr. SIG
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