Vollmacht über den tod hinaus widerruf durch erben

Immer wieder führen Vollmachten, die der Erblasser einem Miterben erteilt hat, zum Streit in der Erbengemeinschaft. Unter bestimmten Umständen können Sie als Anwalt jedoch für Ihren Mandanten den Widerruf der Vollmacht begründen. Wie Sie dazu am besten vorgehen zeigen unsere Falllösungen - außerdem finden Sie hier ein Muster für den Vollmachtswiderruf, mit der die Formulierung im Handumdrehen gelingt!

Das können Sie tun, um die Vollmacht in der Erbengemeinschaft zu widerrufen! (Fall mit Lösung)

Der Erblasser wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt - von seiner Ehefrau zu 1/2, seiner Tochter zu 1/4 und seinem Sohn zu 1/4. Die Ehefrau des Erblassers hat eine Vorsorgevollmacht oder eine Kontovollmacht. Sie vertreten den Sohn des Erblassers und wollen als erste Maßnahme die Vollmachten der Ehefrau widerrufen.

Der Vollmachtswiderruf ist rechtlich problematisch, wenn mehrere Miterben existieren und nicht jeder einzelne widerrufen will - diese Falllösung mit Muster zeigt Ihnen, wie Sie in der Praxis am besten vorgehen!

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Widerruf der Vollmacht der Miterbin - so gehen Sie vor!

Die Geschwister sind Miterben zu je 1/2 nach dem Tod der Mutter. Die Tochter war die Vorsorgebevollmächtigte der Mutter und erledigte, legitimiert durch eine Vorsorgevollmacht, die persönlichen und vermögensrechtlichen Geschäfte für die Mutter. Unter anderem hob sie kurz vor dem Tod der Mutter von deren Girokonto Geld ab. Der Sohn als Mandant möchte verhindern, dass die Schwester weiterhin über den Nachlass, insbesondere die Konten verfügt.

In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Erblasser eine Vollmacht erteilt wird, die ein Miterbe widerrufen möchte. Dieser Fall zeigt Ihnen, was Sie Ihrem Mandanten raten können - und erleichtert Ihren Arbeitsaufwand mit zahlreichen Hinweisen für die Mandatspraxis und einem Muster für den Widerruf.

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Vollmacht / Verfügung Widerruf

Der Vollmachtgeber hat das Recht, die erteilte Vollmacht bzw. Verfügung (z.B. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) jederzeit und formlos zu widerrufen. Vorausgesetzt ist, dass er zum Zeitpunkt des Widerrufs geschäftsfähig ist.

  •   Widerrufserklärung

    Die Widerrufserklärung erfolgt gegenüber dem Bevollmächtigten. In der Regel wird der Widerruf auch demjenigen angezeigt, demgegenüber die Vollmacht gilt (z.B. Bank).

    Expertenrat

    Verlangen Sie bei Vollmachtswiderruf die Vollmachtsurkunde vom Bevollmächtigten zurück.

    Nach dem Tod des Vollmachtgebers geht sein Widerrufsrecht auf die Erben über.

    Bei einer Erbengemeinschaft widerruft jeder Miterbe die Vollmacht nur für sich persönlich. Für die anderen Miterben gilt die Vollmacht fort. In diesem Fall muss der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht an den widerrufenden Miterben zurückgeben, sondern er muss sie lediglich zur Eintragung eines Widerrufsvermerks vorlegen.

  • Unwiderrufliche Vollmacht

    Will der Vollmachtgeber die erteilte Vollmacht über seinen Tod hinaus erhalten, kann er sie unwiderruflich erteilen. Die Unwiderruflichkeit muss sich auf die Ausführung eines konkreten Geschäftsvorgangs beziehen. Soweit sie jedoch als unwiderrufliche Generalvollmacht ausgestattet ist, ist sie sittenwidrig und damit nichtig.

    Dem Vollmachtgeber bleibt lediglich die Möglichkeit, die Vollmacht durch die Aufnahme einer Strafklausel im Rahmen seines Testaments oder Erbvertrags vor dem Widerruf der Erben abzusichern. Die Strafklausel kann folgenden Inhalt haben:

    Auflage: Der Vollmachtgeber bedenkt den Erben mit der Auflage, die erteilte Vollmacht nicht zu widerrufen. Die Durchsetzung der Auflage wird einem Testamentsvollstrecker übertragen.

    Bedingung: Der Vollmachtgeber setzt den Erben unter der Bedingung ein, dass er die Vollmacht nicht widerruft. Darüber hinaus verpflichtet er den widerrufenden Erben mit einem Vermächtnis gegenüber einem Dritter.

    Aus wichtigem Grund ist jede Vollmacht widerruflich.

Existieren Vollmachten (Vorsorgevollmachten oder Kontovollmachten), so stellt sich nach dem Versterben des Erblassers und Vollmachtgebers für die Erben die Frage, ob sie diese Vollmachten widerrufen sollen. Daran schließen sich weitere Fragen an.

Wer ist zum Widerruf der Vollmacht befugt?

Verstirbt der Vollmachtgeber, treten die Erben aufgrund der Universalsukzession in alle Rechte und Pflichten ein. Dies gilt auch für das Recht des Vollmachtgebers diese Vollmachten zu widerrufen. Der Erbe oder die Erben(gemeinschaft) können auch ein Interesse an einem vorsorglichen Widerruf haben.

Hauptanwendungsfall ist das Vorhandensein von Guthaben bei einem Kreditinstitut. Der oder die Erben können die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber dem Kreditinstitut widerrufen.

Wirksamkeit des Widerrufes durch den Erben

Wird der Widerruf durch den Erben ausgeübt, ist er materiellrechtlich wirksam. Die Vorlage eines Erbscheines ist hierzu grundsätzlich nicht notwendig. Allerdings sind auch die Interessen des Dritten, demgegenüber die Vollmacht gebraucht werden könnte, zu berücksichtigen. Banken, die sich mit dem Widerruf einer Vollmacht konfrontiert sehen, können in ein Haftungsrisiko geraten. Liegt ein Erbschein vor und wird dieser mit dem Widerruf vorgelegt, legitimiert dieser den Erben und die Bank kann auf den Erbschein vertrauen und sich auf dieses Vertrauen berufen.

Fraglich ist, ob vertraglich die Pflicht zum Nachweis eines Erbrechtes in einer bestimmten Form verankert werden kann. Banken und Sparkassen haben ihre Bedingungen (AGB) nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 08.10.2013 angepasst. Über deren Wirksamkeit ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Fest steht, dass die vormaligen Bestimmungen in den AGB der Kreditinstitute benachteiligend waren. Es gibt durchaus die Ansicht, dass auch die neue Regelung intransparent sein könnte.

Durchsetzung des Widerrufes

Akzeptiert die Bank den Widerruf nicht, weil sie der Ansicht ist, dass für sie eine unklare Rechtslage besteht, so müssen die Erben ihre Erbenstellung in einem gerichtlichen Verfahren darlegen und beweisen. Die üblichen Beweisregeln der Zivilprozessordnung sind dabei maßgeblich.

Welcher Vortrag dabei notwendig, richtet sich nach dem Einzelfall. Dies gilt auch für die Beweislastverteilung. Im Zivilprozess besteht bei Unterliegen das Kostenrisiko.

Erbengemeinschaft

Im Falle des Bestehens einer Erbengemeinschaft tritt eine gesamthänderische Bindung ein. Nach der neueren Rechtsprechung kann eine Mehrheit der Erben handeln, wenn der Widerruf der Vollmacht eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung vorliegt. Ob dies so ist und der Widerruf der Vollmachte die angebrachte Maßnahme ist, obliegt ebenfalls der Einzelfallbetrachtung.

Kann miterbe Vollmacht widerrufen?

Widerruf der Vollmacht grundsätzlich jederzeit möglich Das Recht, die dem Dritten (und auch dem Miterben) erteilte Vollmacht jederzeit widerrufen zu können, resultiert aus der Rechtsstellung jedes einzelnen Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers.

Kann ich als Erbe eine Generalvollmacht widerrufen?

Der oder die Erben können die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber dem Kreditinstitut widerrufen. Wird der Widerruf durch den Erben ausgeübt, ist er materiellrechtlich wirksam. Die Vorlage eines Erbscheines ist hierzu grundsätzlich nicht notwendig.

Wann können Erben vom Bevollmächtigten Erbe zurück verlangen?

Rechenschaft und Herausgabepflicht Kann der Bevollmächtigte in Ermangelung entsprechender Belege nicht nachweisen, dass er Ausgaben für die Zwecke und auf Auftrag des Vollmachtgebers -des Erblassers- tätigte, so hat er diese dem Erben zu erstatten (vgl.

Wie lange gilt eine Vollmacht über den Tod hinaus?

Es kann sich bei dem Bevollmächtigten auch um einen Miterben handeln. Ist er allerdings Alleinerbe, erlischt die Vollmacht mit dem Erbfall, da er nicht gleichzeitig als Vollmachtgeber und -nehmer fungieren kann. Die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus besteht so lange, bis die Erben sie widerrufen.

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