Wann tritt versicherungsschutz ein wenn man die wohngeböudeversicherung wechsrlt

Schadenbeispiel 1: Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche von Familie Neumann unter Wasser

Das Wasser dringt durch den Boden in das darunter liegende Stockwerk. Die durchnässte Decke muss getrocknet und der Boden ersetzt werden. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten hierfür.

Schadenbeispiel 2: Nach Stürmen mit anhaltenden Regenfällen wird der Keller von Familie Lang überflutet

Der Keller muss ausgepumpt und getrocknet werden. Die Wohngebäudeversicherung kommt für die Kosten auf.

Schadenbeispiel 3: Ein Sturm deckt das Dach von Herrn Meiers Haus ab

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt die Kosten für das Decken der beschädigten Dachfläche und für die Reparatur der Regenrinne.

Schadenbeispiel 4: Bei Familie Krüger gerät erst der Adventskranz und dann das Wohnzimmer in Brand

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt zerstörte Türen, Fenster und den Parkettboden.

Schadenbeispiel 5: Bei Frau Müller gerät der Fernseher in Brand

Das Feuer greift auf das gesamte Wohnzimmer über. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt zerstörte Türen, Fenster und den angekokelten Holzdielenboden.

Der Versicherungsschutz beginnt meist mit Vertragsabschluss. Doch manchmal müssen sich Kunden etwas gedulden. Bei welchen Versicherungen es Wartezeiten gibt und warum – ein Überblick.

Warum gibt es Wartezeiten?

Einmal angenommen, der Wetterbericht sagt tagelange schwere Niederschläge voraus. Nun schnell das Haus am Fluss noch gegen Hochwasser absichern, für die Reparatur der Flutschäden kassieren und danach gleich wieder kündigen. Was wäre, wenn das jeder so machen könnte? So würde keine Versicherungsgemeinschaft funktionieren. Versicherungen sollen unvorhersehbare Schäden ersetzen, aber nicht solche, die zum Vertragsabschluss bereits eingetreten oder zumindest absehbar waren. Deshalb gibt es in einigen Fällen eine sogenannte Karenzzeit – also eine Wartezeit, bis der Versicherungsschutz greift.

Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung

In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten bei bestimmten Rechtsgebieten üblich. Damit wollen die Anbieter verhindern, schon bei schwelenden Konflikten hinzugezogen zu werden. Typisch sind Wartezeiten insbesondere im Arbeits-, Vertrags- oder Wohnungs-Rechtsschutz. Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreits absichern.

Es gibt aber auch Ausnahmen, also Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und selten auch sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier kann der bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Versicherungsfall noch versichert werden – etwa für Verkehrsordnungswidrigkeiten. In diesen Fällen muss sich der Kunde vertraglich aber eine gewisse Zeit an den Anbieter binden, damit er nicht nach der Schadenregulierung sofort wieder kündigt.

Gibt es Wartezeiten bei Schaden- und Unfallversicherungen?

Bei Haftpflicht-, Unfall-, Wohngebäude- oder Hausratversicherung gibt es solche Wartezeiten nicht. Schäden sind sofort ab Vertragsbeginn abgesichert.

Ausnahme: Wer seine Wohngebäude- oder Hausratversicherung um einen Elementarschutz gegen Starkregen und Überschwemmungen erweitern will, muss sich ebenfalls einige Zeit gedulden.

Gut zu wissen: Wartezeit ist nicht gleich Wartezeit!

Aufgepasst: Der Begriff „Wartezeit“ kann zweierlei bedeuten. Eine Wartezeit in der Rechtsschutz- und Elementarschadenversicherung meint: Tritt ein Schaden eine bestimmte Zeit nach Versicherungsbeginn ein, kann der Versicherungsnehmer ihn nicht geltend machen. Das soll Missbrauch verhindern.

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist in der Regel aber etwas anderes gemeint: Grundsätzlich wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt und es gibt keine Wartezeit. Der Schutz greift also sofort. Ausnahme: Es gibt vereinzelt Angebote, bei denen der Versicherer vor Vertragsabschluss auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet und stattdessen eine Wartezeit vereinbart. Tritt die Berufsunfähigkeit in diesem Zeitraum ein, wird für diesen Versicherungsfall keine Rente gezahlt, auch nicht nach Ablauf der Wartezeit. Bei einer unfallbedingten Berufsunfähigkeit wird dann trotz Wartezeit meist eine Rente gezahlt. Im Unterschied dazu können Karenzzeiten für jeden Versicherungsfall vereinbart werden, um die Prämie niedriger zu halten. Dann wird die Rente erst nach Ablauf der Karenzzeit gezahlt, egal wann die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Wie lang sind die Wartezeiten?

Die Wartezeiten können sehr unterschiedlich ausfallen, von wenigen Wochen bis zu einem Jahr oder mehr. Das hängt grundsätzlich vom Versicherungsvertrag und dem Unternehmen ab.

  • Bei der Rechtsschutzversicherung beträgt die Wartezeit oft drei Monate.
  • Wer das Haus mit einer Wohngebäudeversicherung zusätzlich gegen Elementarschäden wappnet, braucht in einigen Fällen nur ein paar Wochen zu warten, es können aber auch Wartezeiten über mehrere Monate vorkommen.
  • Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hängen Wartezeiten sehr stark vom vereinbartem Vertrag ab: das können sechs Monate sein, in Ausnahmefällen aber auch ein bis zwei Jahre. 

Wann beginnt der Versicherungsschutz bei einem Neuabschluss?

Der Versicherungsschutz beginnt mit Annahme des Antrages durch die Versicherung – dies geschieht meist durch Zusendung der Polizze – mit dem vereinbarten Tag. Voraussetzung ist, dass die Erstprämie innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Polizze bezahlt wird.

Kann man die Wohngebäudeversicherung wechseln?

Du darfst die Gebäudeversicherung wechseln, indem Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst. Allerdings gilt es, bei der Kündigung ein paar Formalien einzuhalten. Nachdem Du als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurdest, darfst Du die Versicherung innerhalb eines Monats kündigen.

Wann geht die Gebäudeversicherung über?

Wann geht die Gebäudeversicherung auf den Käufer über? Die Übertragung der Gebäudeversicherung auf den neuen Besitzer erfolgt erst, wenn der Eigentümerwechsel rechtskräftig vollzogen ist. Das ist der Fall, wenn der Käufer im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen wurde.

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle: Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.

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