Warum wurde der Buß- und Bettag abgeschafft

Als die Politik vor zehn Jahren die Idee ins Spiel brachte, den „Tag der Deutschen Einheit“ in einen normalen Werktag umzuwandeln um die Konjunktur anzukurbeln, war der Aufschrei in der Bevölkerung groß. Feiertage werden in Deutschland traditionell als ein hohes und wichtiges Gut betrachtet. Doch wenn man heute nach dem Buß- und Bettag fragt, erntet man oft überraschte, verwirrte Blicke. Denn beinahe 20 Jahre nach seiner Abschaffung als gesetzlicher Feiertag spielt der Buß- und Bettag in der öffentlichen Wahrnehmung kaum oder nur noch eine untergeordnete Rolle. Außer in Sachsen, wo der Feiertag auch heute noch ein solcher ist, wird er – abgesehen von gläubigen Protestanten – noch von berufstätigen Eltern schulpflichtiger Kindern wahrgenommen, die vor einer logistischen Herausforderung stehen. Während in Bayern Schulen und auch viele Betreuungseinrichtungen an diesem Tag geschlossen sind, ist der Buß- und Bettag ansonsten ein normaler Werktag. 

Hintergrund

Obwohl als staatlicher Feiertag abgeschafft, bleibt der Buß- und Bettag doch ein wichtiger kirchlicher Feiertag. Zusammen mit dem Aschermittwoch und dem Karfreitag stellt er einen der drei offiziellen Bußtage des Kirchenjahres dar. Das Wort „Buße“ darf hier jedoch nicht, wie im allgemeinen Sprachgebrauch, als eine Art Wiedergutmachung begangenen Unrechts verstanden werden. Vielmehr gibt der Feiertag den Menschen die Gelegenheit, sich selbst zu reflektieren, Reue zu zeigen oder sich auf eine Umkehr und Sinnesänderung zu besinnen. Da der Buß- und Bettag mittlerweile ein Arbeitstag ist, werden die Gottesdienste in der Regel in den Abendstunden gefeiert. Häufig werden darin gesellschaftliche und politische Probleme in den Mittelpunkt gestellt, um zur gemeinschaftlichen Selbstbesinnung anzuregen.

Entstehung

Ursprünglich wurde dieser Tag noch nicht einmal von der Kirche erfunden, sondern lässt sich bis in die Antike nachweisen. Nach römischem Brauch sollte in Krisenzeiten eine besondere Sühne die Götter gnädig stimmen. Der erste evangelische Buß- und Bettag fand dann auch in einer Krisenzeit statt. Als Reaktion auf die so genannte „Türkengefahr“ jener Zeit ordnete der Kaiser im Jahr 1532 in Straßburg den ersten Bettag an. In den folgenden Jahrhunderten fand der Buß- und Bettag in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands zu verschiedenen Terminen statt. Nach Verschiebungen, Abschaffungen und Wiedereinführungen wurde der Buß- und Bettag erst 1981 wieder gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik. Doch bereits 14 Jahre nach seiner Wiedereinführung wurde er 1995 wieder abgeschafft. Der Grund hierfür war die im gleichen Jahr eingeführte Pflegeversicherung als Pflichtversicherung. Die finanzielle Mehrbelastung der Arbeitgeber sollte durch Mehrarbeit wieder ausgeglichen werden. Als kirchlicher Feiertag bleibt der Buß- und Bettag jedoch erhalten und wird mit Gottesdiensten, Konzerten und anderen ernsten Veranstaltungen weiterhin gestaltet.

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Die Tradition des Buß- und Bettags

Entstehung und Bedeutung

Der Buß- und Bettag ist ein Feiertag der evangelischen Kirche in Deutschland, der ursprünglich auf Zeiten der Not zurückgeht und alljährlich Mitte November begangen wird.

Ursprung und Entwicklung

In allen Konfessionen gehören Buße und Sühne zum gelebten Alltag, allerdings in verschiedenen Ausprägungen. Zudem sind gemeinsame Bußzeiten schon in der Antike bezeugt. So gab es bspw. in Rom die »feriae piaculares« (sog. Sühnetage), welche Not und Kriegsgefahr abwenden sollten.

Auch im Mittelalter hielt man dann in besonderen Notfällen oder bei drohenden Katastrophen Sühnetage ab, was auch mehrmals im Jahr der Fall sein konnte. Bereits 1532 wurden in Straßburg spezielle Bußgottesdienste abgehalten.

Die protestantischen Kirchen nahmen diese Tradition als Tage der Besinnung und Neuorientierung im Leben auf. Diese dienten als Ersatz für die Bußzeit von Aschermittwoch bis Ostern, die sie ablehnten. Im Mittelalter waren zwei Arten von Bußtagen bekannt:

  • Bußtage, die bei Bedarf von der Obrigkeit angeordnet wurden
  • Quatembertage, die sich aus der kirchlichen Ordnung ergaben

In etlichen Ordnungen der evangelischen Kirche wurde der Buß- und Bettag auch zu aktuellen Anlässen vorgeschrieben und erfuhren zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) eine besondere Ausbreitung. Die verschiedenen Regionen Deutschlands hatten allerdings ganz verschiedene Termine für Buß- und Bettage. Im Jahr 1878 zählte man in 28 deutschen Ländern insgesamt 47 Bußtage an 24 unterschiedlichen Tagen zählen. Um dies zu vereinheitlichen, wurde 1852 und 1878 von der Eisenacher Konferenz evangelischer Kirchenleitungen ein einheitlicher Buß– und Bettag am Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr vorgeschlagen.

Dieser Vorschlag wurde am 12. März 1893 in Preußen zum Gesetz erhoben. Allerdings wurde der Buß- und Bettag erst durch das »Reichsgesetz über die Feiertage« vom 27. Februar 1934 gesetzlicher Feiertag im gesamten Deutschland. Während der Dauer des Zweiten Weltkrieges wurde der Buß- und Bettag auf einen Sonntag gelegt und als separater Feiertag abgeschafft. Erst nach dem Ende des Krieges wurde er in Ost und West wieder eingeführt:

  • In der DDR war er ein arbeitsfreier Feiertag, bis er im Jahr 1966 im Zuge der Einführung der 5-Tage-Woche abgeschafft wurde.
  • In den westdeutschen Bundesländern (außer Bayern) wurde er zum gesetzlichen Gedenk- und Feiertag. Die Bayern zogen im Jahr 1952 nach, erkannten den Tag aber zunächst nur in Regionen mit überwiegend evangelischer Bevölkerung gesetzlich an. Ab dem Jahr 1981 war der Buß- und Bettag dann auch in mehrheitlich katholisch bevölkerten Gegenden Bayerns ein arbeitsfreier Feiertag.

Nach der Wiedervereinigung wurde der Buß- und Bettag ebenfalls von allen neuen Bundesländern übernommen und war ab 1990 ein einheitlicher deutscher Feiertag. Allerdings beschloss man im Jahr 1994 den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen, um auf diese Weise eine Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Nur im Freistaat Sachsen wird der Feiertag bis heute beibehalten.

Bedeutung und Brauchtum am Buß- und Bettag

Im Verlauf der Geschichte wurden Buß- und Bettage immer wieder aus aktuellem Anlass angesetzt. Dies geschah häufig aufgrund von Notständen und Gefahren, um auf diese Weise die ganze Bevölkerung zu Umkehr und Gebet aufzurufen.

So berichtet bereits die Bibel von der Geschichte des Propheten Jona, der von Gott nach Ninive geschickt wird, um dieser Stadt ihren Untergang zu verkünden, worauf der König ein allgemeines Fasten ausrief und Gott die Stadt letztlich verschonte (siehe Jona 3,4–10).

Zum Buß- und Bettag finden in den meisten evangelischen Kirchen Gottesdienste statt, bei denen der eigenen Sünden und Fehler in besonderer Weise gedacht wird.

Quellen

  • www.ekd.de
  • Banner: ©  stock.adobe.com / Halfpoint 

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Was geschah am Buß

Der Buß- und Bettag in Deutschland ist ein Feiertag der evangelischen Kirche, der auf Notzeiten zurückgeht. Im Lauf der Geschichte wurden Buß- und Bettage immer wieder aus aktuellem Anlass angesetzt. Angesichts von Notständen und Gefahren wurde die ganze Bevölkerung zu Umkehr und Gebet aufgerufen.

Warum hat nur Sachsen den Buß

1995 wurde der Buß- und Bettag in allen Bundesländern außer in Sachsen ersatzlos gestrichen, um die damals neu eingeführte Pflegeversicherung finanzieren zu können. Als Ausgleich zahlen sächsische Arbeitnehmer mehr in die Pflegeversicherung ein – 0,5 Prozent ihres Brutto-Gehalts.

Wo ist Buß

Der Buß- und Bettag wird traditionell nur noch in Sachsen als Feiertag angesehen. In früheren Jahren wurde der Tag variabel ausgelobt und erst seit Ende des 19. Jahrhunderts einigte man sich in der evangelischen Kirche auf die Festlegung des Buss- und Bettags auf den Mittwoch vor dem Totensonntag bzw.

Welche Feiertage wurden in Hessen abgeschafft?

1994 war der Buß- und Bettag, ein evangelischer Feiertag, als arbeitsfreier Tag abgeschafft worden, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen.

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