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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 16. Juni 2022Zum Teil sorgen alte Fahrerlaubnisklassen immer noch für Verwirrung
Bereits im Jahr 1999 wurden die Fahrerlaubnisklassen in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht. Anstatt der bisher 7 Klassen, die es in Deutschland gab, waren es nun 15 Führerscheinklassen. Weiterhin wurden diese nicht mehr wie bis dahin üblich mit Zahlen, sondern mit Buchstaben benannt. Die Aktualisierung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 19. Januar 2013 machte diesen Prozess komplett.
Zusätzlich wurde in diesem Jahr die Klasse AM eingeführt, welche einen Ersatz für die früheren Klassen M und S darstellt. Seitdem gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen in Deutschland. Obwohl die Einführung der neuen Klassen bereits einige Jahre zurückliegt, ist der ein oder andere Kraftfahrer auch heutzutage noch unsicher und weiß nicht genau, welche Führerscheinklassen sein alter Führerschein einschließt und welche nicht. Hier erhalten Sie Infos rund um die Führerscheinklassen – alt und neu.
- Zum Teil sorgen alte Fahrerlaubnisklassen immer noch für Verwirrung
- FAQ: Alte Führerscheinklassen
- Führerscheinklassen in Deutschland: Alt und Neu in der Übersicht
- Mit welchem alten Führerschein durfte was gefahren werden?
FAQ: Alte Führerscheinklassen
Worin unterscheiden sich alte und neue Führerscheinklassen?
Führerscheinklassen, die mittlerweile alt sind, wurden mit Zahlen benannt. Heutzutage erfolgt die Kennzeichnung mit Buchstaben.
Wie viele Fahrerlaubnisklassen gab es früher und wie viele gibt es jetzt?
Früher gab es insgesamt sieben alte Führerscheinklassen: 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5. Aktuell existieren 16 Klassen (AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T), wobei der Zusatzbuchstabe E für Anhänger steht.
Welche rechtlichen Auswirkungen hatte die Umwandlung der Führerscheinklassen von Alt zu Neu?
Neben den Bezeichnungen änderten sich zum Teil auch die gesetzlichen Bestimmungen dazu, welche Fahrzeuge mit welcher Klasse gefahren werden dürfen. Beispielsweise erlaubte es die alte Führerscheinklasse 3, Kfz mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zu führen. Die umgewandelte neue Klasse B hingegen beschränkt das Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen.
Führerscheinklassen in Deutschland: Alt und Neu in der Übersicht
Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, wie die Umwandlung der Führerscheinklassen von Alt zu Neu umgesetzt wurde. Suchen Sie Informationen zu einer speziellen Fahrerlaubnis, können Sie einfach die jeweilige alte Klasse anklicken und gelangen so zum entsprechenden Ratgeber:
Führerscheinklasse 1 | A, A2, A1, AM, L |
Führerscheinklasse 1a | A, A2, A1, AM, L |
Führerscheinklasse 1b | A1, AM, L |
Führerscheinklasse 2 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T |
Führerscheinklasse 3 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag) |
Führerscheinklasse 4 | A1, AM, L |
Führerscheinklasse 5 | AM, L |
Hier finden Sie Informationen dazu, wie sich das Ganze beim DDR-Führerschein verhält. |
Neben der neuen Bezeichnung der Fahrerlaubnisklassen, die mittlerweile alt sind, gab es noch eine weitere Neuerung:
Möchten Sie einen Anhänger an ein Kraftfahrzeug ankoppeln, der über 750 kg und maximal 3,5 Tonnen auf die Waage bringt, benötigen Sie seit 1999 einen eigenen Anhängerführerschein.
Dieser wird durch den Buchstaben E gekennzeichnet und kann je nach Führerscheinklasse des entsprechenden Zugfahrzeugs zusätzlich erworben werden (z. B. BE, wenn Sie einen Pkw mit einem Hänger kombinieren möchten).
Wichtig: Haben Sie eine Fahrerlaubnis einer der Führerscheinklassen, die nunmehr alt sind, vor dem 1. Januar 1999 erworben, bleibt die Gültigkeit im gewohnten Umfang normalerweise bestehen. Die Neuregelungen zu Gesamtgewicht oder erlaubten Kraftfahrzeugen gelten für Sie also in der Regel nicht.
Mit welchem alten Führerschein durfte was gefahren werden?
Informationen dazu, was Sie allgemein mit den unterschiedlichen Führerscheinklassen, die inzwischen alt sind, fahren durften bzw. immer noch dürfen, erhalten Sie im Folgenden. Bedenken Sie, dass sich die exakten Bestimmungen häufig danach richten, wann ein alter Führerschein der jeweiligen Klassen erworben wurde:
1 | Krafträder ohne Leistungsbeschränkung |
1a | Krafträder mit einer Beschränkung bis 25 kW, sodass das Verhältnis von Leistung und Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW/kg betrug |
1b | Krafträder mit einer Beschränkung bis 125 cm³ und 11 kW (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-jährige Fahrer: 80 km/h) |
2 | Kfz über 7,5 Tonnen sowie Züge mit mehr als drei Achsen |
3 | Kfz bis 7,5 Tonnen sowie Züge mit höchstens drei Achsen |
4 | Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ bzw. 50 km/h |
5 | Zugmaschinen bis 32 km/h mit Anhängern bis 25 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h und Krankenfahrstühle |
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