Was bedeuten die sf klassen autoversicherung

Was ist die Schadenfreiheitsklasse?

  • Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt die Anzahl der schadenfreien Jahre in der Kfz-Versicherung an.
  • Mit jedem schadenfreien Jahr wird man eine Schadenfreiheitsklasse höher gestuft – wobei jedes Kalenderjahr gezählt wird, in dem der Versicherungsnehmer mind. 6 Monate eine Kfz-Versicherung hatte und keinen Schaden gemeldet hat.
  • Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto höher auch der vom Versicherer gewährte Schadenfreiheitsrabatt (und dementsprechend niedriger der zu zahlende Beitragssatz).
  • Für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird dabei jeweils eine eigenständige Schadenfreiheitsklasse vergeben – die Klassen können also unterschiedlich sein, z. B. wenn in einer der Versicherungen ein Schaden reguliert wurde.
  • In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.

Inhaltsverzeichnis

  • Was bedeuten SF ½, 0 und M?
  • Wo finde ich meine SF-Klasse?
  • Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt
  • Wann wird die SF-Klasse zurückgestuft?
  • Wie kann ich eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse vermeiden?
  • Rabattschutz: Rückstufung und Sondereinstufung

  • Bis zu welcher Schadenhöhe lohnt sich die Selbstübernahme?
  • Schadenfreiheitsklasse übernehmen
  • Die Schadenfreiheitsklasse bleibt gleich – der Rabatt ändert sich
  • Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger
  • Wie wird mein Zweitwagen eingestuft?
  • Die optimale Kombination für Fahranfänger

Was bedeuten SF ½, 0 und M?

SF ½

Die Schadenfreiheitsklasse ½ ist eine Sonderklasse, die zugrunde gelegt werden kann, wenn erstmalig ein Pkw versichert werden soll und noch keine Schadenfreiheitsklasse übernommen werden kann. Wer z. B. drei Jahre seinen Führerschein besitzt, darf mit dieser Klasse starten. 

SF 0

Mit der Schadenfreiheitsklasse 0 startet jeder, der einen Pkw versichert, weniger als drei Jahre den Führerschein besitzt und keine Sondereinstufung aus einer anderen Kombination erhalten kann. 

SF M

Die Schadenfreiheitsklasse M ist eine Schadenklasse. In diese werden z. B. Pkw eingestuft, die schadenbelastet sind. Eine schlechtere Einstufung gibt es in Schadenfreiheitssystem nicht.

Wo finde ich meine SF-Klasse?

Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung. Unsere Kunden sehen diese auch in ihrem persönlichen Servicebereich „Meine HUK“. 

Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt

Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System finden Sie bei uns am Ende der Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.

Tabellen zu Ihrem bereits laufenden Vertrag können Sie online unter Meine HUK einsehen und herunterladen.

Die aktuellen SF-Klassen-Tabellen der wichtigsten Fahrzeuge stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Für alle anderen Fahrzeuge finden Sie die Tabellen außerdem in den Versicherungsbedingungen ab Seite 24 (PDF).

SF-Tabellen: Schadenfreiheitsklassen, Einstufung und Beitragssätze ausgewählter Fahrzeuge

Wann wird die SF-Klasse zurückgestuft?

Wenn man einen Schaden über seine Kfz-Versicherung regulieren lässt, wird man in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.

Wie weit man zurückgestuft wird, hängt von der bereits erreichten SF-Klasse ab. Dies ist zudem von Versicherer zu Versicherer und von Tarif zu Tarif unterschiedlich geregelt.

Rückstufungstabellen

Wie kann ich eine Rückstufung der SF-Klasse vermeiden?

Unsere Kunden können uns nach Schadenabschluss innerhalb von 12 Monaten die Entschädigung zurückerstatten, dann wird ihr Vertrag als schadenfrei behandelt.

Tipp: Melden Sie uns auch kleine Schäden und lassen Sie diese durch unsere Spezialisten regulieren. Danach entscheiden Sie in aller Ruhe, ob Sie den Schaden selbst übernehmen wollen.

Bis zu welcher Schadenhöhe lohnt sich die Selbstübernahme?

Die Selbstübernahme lohnt sich immer dann, wenn die Entschädigung geringer ist als die zu erwartende Beitragserhöhung durch die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

In Ihrem persönlichen Servicebereich „Meine HUK“ können Sie Ihre Rückstufung im Schadenfall selbst berechnen. So sehen Sie, ob es für Sie günstiger ist, einen Schaden über uns regulieren zu lassen oder selbst zu begleichen.

Rückstufung trotz Rabattschutz

Ein einzelner Schaden führt bei eingeschlossenem Rabattschutz nicht zur Rückstufung.

Ab dem zweiten Schaden erfolgt die Rückstufung nach den geltenden Rückstufungstabellen.

Der rabattgeschützte Schaden bleibt dabei unberücksichtigt. Der Vertrag wird also so zurückgestuft, als wäre ein Schaden weniger eingetreten.

Sondereinstufung Rabattschutz

Aufpassen sollten wechselwillige Versicherte, die in ihrer aktuellen Police einen sogenannten Rabattschutz vereinbart und bereits in Anspruch genommen haben.

Die bisherige Versicherung hat die Schadenfreiheitsklasse in diesem Fall ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt.

An die Nachversicherung wird jedoch der tatsächliche Schadenverlauf weitergegeben. D.h. der Schadenfall führt beim neuen Versicherer zu einer Rückstufung

Tipp: Falls Sie in Ihrem bestehenden Vertrag bereits einen Rabattschutz in Anspruch genommen haben, fragen Sie vor einem Versicherungswechsel erst bei dem neuen Versicherer an, ob und um wie viele Klassen Sie zurückgestuft werden.

Schadenfreiheitsklasse übernehmen

Um den Beitrag in der Kfz-Versicherung möglichst gering zu halten, gibt es für Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu übernehmen.

Diese Übertragung kann beispielsweise innerhalb bestimmter Fahrzeuggruppen erfolgen oder zwischen bestimmten Personenkreisen. 

Kann man die SF-Klasse für ein anderes Fahrzeug mitnehmen?

Die Mitnahme der Schadenfreiheitsklasse ist grundsätzlich möglich, wenn beide Fahrzeuge derselben Fahrzeuggruppe zugeordnet werden oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, einer höheren Fahrzeuggruppe angehört.

Die Versicherer unterscheiden hier 3 Fahrzeuggruppen.

Bei uns sind diese Fahrzeuggruppen wie folgt unterteilt:

Kann ich meine SF-Klasse vom Motorrad aufs Auto übertragen?

Wer von seinem Motorrad oder Leichtkraftrad auf einen Pkw umsteigt, kann den Schadenverlauf vom Zweirad also mitnehmen.

Einzige Voraussetzung ist, dass die „alte“ Versicherung beendet wird.

Tipp: Auch wenn Sie schon länger nicht mehr Motorrad fahren, kann sich der Blick in die alten Unterlagen lohnen. Die meisten Versicherer akzeptieren die Mitnahme der SF-Klasse noch bis zu 7 Jahre nach Kündigung des alten Vertrages – wir sogar bei einer Unterbrechung von bis zu 10 Jahren.

Die Schadenfreiheitsklasse bleibt gleich – der Rabatt ändert sich

Bei den einzelnen Kfz-Versicherungen (Pkw, Motorrad, Leichtkraftrad etc.) sind Schadenfreiheitsklassen unterschiedlich gestaffelt – weshalb gleiche Klassen unterschiedliche Rabatte aufweisen können.

Beispiel: 
Bei der Motorrad-Versicherung reicht die Staffelung der Schadenfreiheitsklassen meist nur von 0 bis 20 – der Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Haftpflicht in SF-Klasse 3 beträgt bei uns 39%.

Bei der Autoversicherung reicht die Staffelung der Schadenfreiheitsklassen meist von 0 bis 50 – der Beitragssatz der Kfz-Haftpflicht in SF-Klasse 3 beträgt bei uns 46%. 

Übertragen wird also bei einem Fahrzeugwechsel ausschließlich die Anzahl der schadenfreien Jahre, nicht der daraus resultierende Schadenfreiheitsrabatt. Aus diesem Grund können auch eventuell bestehende Vorteile aus einer Sondereinstufung nicht übertragen werden.

Leichtkrafträder: Berücksichtigt werden die „unfallfreien Jahre“

Bei der Leichtkraftradversicherung endet die Staffelung mit Erreichen der Schadenfreiheitsklasse 3. Die unfallfreien Jahre werden jedoch von der Versicherung weiter erfasst und bei einem Wechsel z. B. zum Pkw angerechnet.

Beispiel: Wenn Sie Ihr Leichtkraftrad nach Erreichen der höchsten SF-Klasse 3 noch 10 weitere Jahre unfallfrei versichert haben, werden diese Jahre bei einem Wechsel zur Autoversicherung automatisch angerechnet und Sie steigen mit SF-Klasse 13 ein.

Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes auf ein neues Fahrzeug ist auch bei gleichzeitigem Versicherungswechsel möglich.

Kann eine SF-Klasse auf eine andere Person übertragen werden?

Die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person ist grundsätzlich möglich, aber nicht beliebig. Bei uns muss für eine erfolgreiche Übertragung unter anderem auch ein Verwandtschaftsverhältnis zugrunde liegen. Die Übertragung ist möglich vom: 

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Vater / Mutter bzw. Schwiegervater / Schwiegermutter
  • Großvater / Großmutter
  • Sohn / Tochter bzw. Schwiegersohn / Schwiegertochter
  • Bruder / Schwester

Stief-, Pflege- und Adoptiv-Verhältnisse erkennen wir ebenfalls an.

Sind alle Voraussetzungen für die Anrechnung der SF-Klasse von einer anderen Person erfüllt, wird die SF-Klasse neu berechnet. Es kann aber maximal die SF-Klasse übernommen werden, die im Vertrag der anderen Person vorhanden ist.

Eine Anrechnung der SF-Klasse ist bei uns unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer juristischen Person möglich.

Wie kann man die Schadenfreiheitsklasse übernehmen?

Nicht jeder Fahranfänger nimmt nach der Führerscheinprüfung gleich im eigenen Wagen Platz. Oft nutzen junge Fahrer die Autos der Eltern und Großeltern.

Irgendwann soll dann aber doch ein eigener Pkw vor der Tür stehen und selbst versichert werden. Der Autokauf reißt immer ein tiefes Loch ins Portemonnaie. Sparen lässt sich eventuell bei der Autoversicherung des ersten eigenen Wagens.

Wie tief Sie als Versicherungsneuling dafür in die Tasche greifen müssen, kann von Ihrer bisherigen Fahrpraxis abhängen. Hat man in der Vergangenheit z. B. regelmäßig das Auto seiner Eltern, Schwieger- oder Großeltern genutzt, kann man eventuell den Schadenfreiheitsrabatt dieses Wagens übernehmen.

Wie das geht? Ihr Verwandter muss – als bisheriger Anspruchsberechtigter – seinem Kfz-Versicherer mitteilen, dass er auf den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) des gemeinsam genutzten Pkw verzichtet. Im Gegenzug beantragen Sie als der künftige Versicherungsnehmer die Übernahme dieses Rabatts.

Übernehmen können Sie nur die Zeit, die Sie das Fahrzeug genutzt haben. Maximal ist in jedem Fall die SF-Klasse, die im bisherigen Vertrag vorhanden ist. Als Nachweis für die Dauer der Fahrzeugnutzung teilen Sie dem Versicherer zusätzlich mit, wie lange Sie einen Führerschein besitzen. Dieser Zeitraum entscheidet darüber, in welche SF-Klasse der neue Kfz-Versicherungsvertrag eingestuft wird.

Wie wird mein Zweitwagen in der SF-Klasse eingestuft?

Wenn ein zusätzliches Fahrzeug versichert werden soll, z. B. ein schickes Cabrio für den Sommer, spricht man von einem „Zweitwagen“. 

Wenn Sie ein zusätzliches Fahrzeug versichern, bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen über unsere Zweitwagenversicherung eine günstige Einstufung für Ihren Pkw. Bei der Angebotsberechnung in unseren Tarifrechnern ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmögliche Vertragseinstufung.

Eine bessere Zweitwageneinstufung bieten wir nicht nur für Pkw, sondern auch für ein Campingfahrzeug, ein Motorrad oder auch für ein Quad oder Trike an.  

Die optimale Kombination für Fahranfänger – als Zweitwagen versichert

Der Führerschein ist endlich in der Tasche und die große Freiheit winkt. Nun fehlt nur noch ein passendes Fahrzeug. Zum Glück wollen die Eltern des jungen Fahrers ohnehin ein neues Fahrzeug kaufen. Das alte Fahrzeug soll zukünftig vom Kind gefahren werden.

Statt nun das Fahrzeug umzumelden und die Versicherung mit SF 0 auf den jungen Fahrer anzumelden, bleibt das Fahrzeug auf die Eltern angemeldet. Die bisherige Schadenfreiheitsklasse übertragen die Eltern auf ihr neues Fahrzeug und das alte Fahrzeug wird als Zweitwagen mit einem jungen Fahrer neu eingestuft. Meist ist dann zumindest die SF½ für den Zweitwagen möglich.

Nach einigen Jahren Fahrpraxis kann der Schadenfreiheitsrabatt von diesem Zweitfahrzeug dann auf das Kind übertragen werden. Dieses startet dann nicht wieder mit SF ½, sondern mit den bis dahin herausgefahrenen schadenfreien Jahren. Mehr als die Dauer des Führerscheinbesitzes kann aber nicht übernommen werden. 

Erfahren Sie in unserem Ratgeber mehr darüber, wie Sie Ihren Zweitwagen versichern.

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