Zoo ist nicht gleich Zoo? Wie unterscheiden sich die zahlreichen Tierparks, Tiergärten und Wildparks? Es gibt zumindest ein paar Regelungen.
Zwar ist in Deutschland per Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) klar definiert, welche Einrichtungen sich Zoo oder Zoologischer Garten nennen dürfen. Dennoch heißen die Zoologischen Gärten oft nicht so. In Nürnberg findet sich der Tiergarten, in München besuchen Menschen den Tierpark Hellabrunn, in Lüneburg einen Wildpark. In Berlin gibt es in der gleichen Stadt einen Zoo, einen Tierpark und auch einen Tiergarten, der für Verwirrung sorgt, weil es dort keine Tiere gibt. Was ist nun der Unterschied zwischen Tiergarten, Tierpark, Wildpark oder Zoo?
Das ist nicht so einfach abzugrenzen. Nach der Definition im Paragraph 42 des BNatSchG sind Zoos „dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden“. Somit fallen nach der gesetzlichen Grundlage fast all diese Einrichtungen darunter. Tatsächlich ist der Begriff „Zoo“ mittlerweile ein allgemeiner Sammelbegriff, der alle vereint.
Früher nutzte man da eher den Begriff „Tiergarten“ für eine öffentliche Tierhaltung. Im wissenschaftlichen Kontext spricht man auch heute noch von der Tiergartenbiologie, die sich mit dem Zoo als Lebensraum für Tier und Mensch, mit Tierhaltung, aber auch mit der pädagogischen Wirkung von Zoos befasst.
Doch durch die Einführung einer EU-Richtlinie und die darauffolgende Definition des Zoos per Gesetz löste dieser den Tiergarten als Sammelbegriff ab. Ein Vorteil: Das kurze Wort Zoo ist international allgemein verständlich. Der Begriff „Zoologischer Garten“ tauchte zum ersten Mal in London um 1850, in Unterlagen der Zoological Society London, die zum berühmten London Zoo gehört.
Auch wenn der offizielle Begriff also nun Zoo lautet, nutzen viele Einrichtungen die Begriffe als Eigennamen. Die Definition eines Wildparks ist da einfacher. In ihm gibt es größtenteils oder sogar ausschließlich einheimische Tiere zu sehen. Trotzdem fallen diese Parks auch unter den gesetzlichen Begriff des Zoos und könnten sich so nennen. Auch sämtliche spezialisierte Einrichtungen wie Aquarien, Vogelhäuser oder Streichelzoos sind alle Zoos im Sinne des Gesetzes. Eine Mindestanzahl an verschiedener Tierarten oder eine bestimmte Größe sind nicht vorgeschrieben, um ein Zoo zu sein.
Trotz dieser klaren Definition per Gesetz verstehen wir umgangssprachlich unter „Zoos“ doch oftmals jene Einrichtungen, die Tiere aus allen Gegenden der Welt beherbergen – sozusagen als Gegenstück zum Wildpark, in dem wir nur einheimische Tiere finden. In Deutschland gibt es zudem verschiedene Organisationen, die verschiedene Arten von Zoos zusammenführen. Der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ) e.V. vereinigt die wissenschaftlich geleiteten Zoos sogar über Deutschland hinaus, weitere deutschsprachige Institutionen. Die Deutsche Tierpark-Gesellschaft (DTG) entstand aus Mitgliedern meist privat gegründete Zoos, beinhaltet heute aber etwa 100 Mitglieder verschiedener tiergärtnerischen Einrichtungen. Der Deutsche Wildgehege-Verband e.V. (DWV) umfasst zahlreiche Wildparks und Wildgehege mit einheimischen Tieren in ihrer Organisation.
Früher verstand man die Bezeichnung Tiergarten als eine Art Oberbegriff für öffentliche Schautierhaltungen. So wird beispielsweise jene Wissenschaft, die sich mit allen interdisziplinären Problemen der Tierhaltung in Tiergärten, Tierparks, Zoologischen Gärten, Vogelparks, Schauaquarien und dergleichen beschäftigt, bis heute als Tiergartenbiologie bezeichnet. Vom Gesetzgeber jedoch wird spätestens seit Erlass der EU-Zoorichtlinie im Jahre 1999 der Terminus Zoo als Sammelbegriff für alle dauerhaften Einrichtungen verwendet, die während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr eine signifikante Anzahl lebender Wildtiere zur Schau stellen. Verband man vorher mit dem Begriff des Zoos vor allem solche Tiergärten mit besonders umfangreichem Tierbestand, so hat sich seit Anwendung der EU-Zoorichtlinie auch eine nennenswerte Anzahl kleinerer Parks zum Zoo umbenannt. Zwar bezeichnet sich noch immer die Mehrzahl kleinerer tiergärtnerischer Einrichtungen als Tierpark oder Tiergarten, doch gerade die flächengrößten Zoologischen Gärten Deutschlands führen Eigennamen wie Tierpark Berlin oder Tiergarten Nürnberg.
Etwas klarer ist die Abgrenzung zum Begriff des Wildparks. Ein Wildpark hält überwiegend, wenn nicht sogar ausschließlich, einheimische Wildtiere sowie gegebenenfalls eine Reihe von Haustierrassen – und dies zumeist in besonders großflächigen Gehegen. Nichtsdestotrotz sind verschiedene Wildparks Mitglied in der Deutschen Tierpark-Gesellschaft und viele von ihnen zugleich Zoos im Sinne der EU-Zoorichtlinie. Auch Vogelparks, Reptilienzoos sowie Aquarien- und Schmetterlingshäuser sind Zoos im Sinne des Gesetzes. Bei diesen Parks steht die Spezialisierung auf eine bestimmte Tiergruppe im Vordergrund. Safariparks hingegen sind spezialisierte Zoos, bei denen bestimmte Gehege mit Straßenfahrzeugen durchquert werden.
Einige wenige tiergärtnerische Einrichtungen haben ganz besondere Wortschöpfungen als Eigennamen hervorgebracht, wie beispielsweise Aquazoo, Naturzoo, Zoopark, Erlebniszoo, Zoo der Minis, Zoom-Erlebniswelt oder Wildnispark. Übrigens, die international weithin verständliche Bezeichnung Zoo soll zuerst als Abkürzung für den altehrwürdigen Londoner Zoologischen Garten geprägt worden sein.
Wann Zoo und Tierpark?
Wie viele Tiere hat der größte Zoo der Welt?
Nr. | Zoo | Anzahl der Arten |
1 | Berlin (Zoologischer Garten) | 1080 |
2 | Plzen (Zoo) | 1054 |
3 | Moskva (Zoopark) | 938 |
4 | Wroclaw (Zoo) | 878 |