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Welche finanzielle Hilfen infrage kommen, wenn Ihr Arbeitslosengeld nicht zum Leben reicht.
Reicht Ihr Arbeitslosengeld nicht zum Leben, kommen zusätzlich Wohngeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II infrage. Wohngeld steht Mieterinnen
und Mietern mit wenig Einkommen zu. Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus, können Sie den sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Beantragen müssen Sie Wohngeld bei Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihrem Landkreis. Wenn Sie Kindergeld bekommen, haben Sie vielleicht Anspruch auf Kinderzuschlag. Informieren Sie sich auf der Seite Kinderzuschlag verstehen. Erhalten Sie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Arbeitslosengeld II, können Sie für Ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Dann erhalten Sie die vollen Kosten
oder Zuschüsse zum Beispiel für: Welche Voraussetzungen gelten und wo Sie die Leistungen beantragen, erfahren Sie unter Bildung & Teilhabe im Familienportal. Falls
Sie Wohngeld und Kinderzuschlag nicht bekommen, können Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld noch Arbeitslosengeld II beantragen. Ansprechpartner dafür sind die Jobcenter. In welchen Schritten Sie dabei vorgehen, sehen Sie auf der Seite So beantragen Sie Arbeitslosengeld II.Wohngeld erhalten
Leistungen für Kinder beantragen
Mit Arbeitslosengeld II aufstocken
Hartz 4 und der Umzug wurde abgelehnt? Was nun wichtig ist
Kurze Zusammenfassung zur „Hartz 4, wenn der Umzug abgelehnt wurde“
Kann ein Umzug durch das Jobcenter abgelehnt werden?
Auch bei Hartz 4 kann ein Umzug abgelehnt werden. Was Bezieher nun können, kommt auf die jeweiligen Umstände an.
Können Sie Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen?
Ein Widerspruch gegen die Ablehnung kann eine Möglichkeit sein. Oftmals ist hier die Unterstützung eines Anwalts empfehlenswert.
Was passiert, wenn Sie die Ablehnung ignorieren?
Ziehen Betroffene dennoch
um, kann das Jobcenter die Übernahme der neuen Kosten für die Unterkunft ablehnen.
Den passenden Wohnraum zu finden, ist generell eine schwierige Angelegenheit. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II kommt hinzu, dass ein Umzug der Zustimmung des Jobcenters bedarf. Doch auch mit Hartz 4 wird ein Umzug manchmal abgelehnt. Was ist nun zu tun?
- Wann ist ein Umzug notwendig?
- Jobcenter lehnt den Umzug ab: Welche Gründe es geben kann
- Bei Hartz 4 Umzug abgelehnt: Was Bezieher nun für Optionen haben
Wann ist ein Umzug notwendig?
Warum unter Hartz 4 ein Umzug abgelehnt wird und was Betroffene nun tun können, ist oftmals nicht so leicht zu beantworten. Die Gründe für einen Umzug können ebenso vielfältig sein wie die Begründungen, warum dieser abgelehnt wird.
Wohnen Empfänger von Hartz 4 beispielsweise in einer Wohnung, die als nicht angemessen bewertet wird, müssen sie dazu beitragen, die Kosten zu senken. Dies
kann entweder durch eine Untervermietung oder einen Umzug erreicht werden.
Jobcenter lehnt den Umzug ab: Welche Gründe es geben kann
In der Regel übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Unterkunft nur dann, wenn diese als angemessen erachtet werden. Hartz-4-Empfänger haben üblicherweise sechs Monate Zeit, sich eine neue Wohnung zu suchen.
Auch wenn sich die familiäre Situation ändert, kann ein Umzug anstehen. Wird eine größere oder kleinere Wohnung benötigt, kann ein Umzug nur geschehen, wenn eine Zustimmung des Jobcenters vorliegt. Ein Umzug ohne Genehmigung bedeutet üblicherweise, dass die Kosten für diesen als auch die neue Miete nicht übernommen werden. Ist die neue Wohnung nicht angemessen oder zumutbar, kann bei Hartz 4 ein Umzug ebenfalls abgelehnt werden.
Was Empfänger nun tun können, hängt wie erwähnt von den jeweiligen Umständen ab. So können sowohl die Größe als auch die Kosten für die neue Wohnung die Vorgaben des Jobcenters übersteigen und als unangemessen betrachtet werden. Hier spielt der örtliche Mietspiegel oder ersatzweise örtliche Vergleichsmieten eine große Rolle.
Auch die Haushaltsgröße muss bei der Bewertung einer Angemessenheit berücksichtigt werden. In Härtefällen, also unter bestimmten Bedingungen, kann von diesen Vorgaben auch bis zu zehn Prozent abgewichen und zu Gunsten des Leistungsempfängers entschieden werden.
Zu beachten ist, wenn bei Hartz 4 ein Umzug abgelehnt wird, was nun nicht getan werden sollte. Dazu gehört einfach doch umzuziehen, denn im Zweifelsfall müssen Leistungsbezieher dann selbst für den Umzug aufkommen und darüber hinaus die Differenz zur neuen Miete eigenständig aufbringen. Des Weiteren wird hier meist auch ein Darlehen für die Mietkaution nicht gewährt.
Bei Hartz 4 Umzug abgelehnt: Was Bezieher nun für Optionen haben
Leistungsempfänger können, wenn bei Hartz 4 der Umzug abgelehnt wurde und „Was nun?“ als Frage im Raum steht, mehrere Möglichkeiten nutzen. Zum einen können sie gegen die Entscheidung des Jobcenters Widerspruch einlegen.
Das Jobcenter muss dann die Entscheidung nochmals prüfen und gegebenenfalls revidieren. Benötigen Betroffene hier Unterstützung, ist die Konsultation eines Anwalts für Sozialrecht ratsam. Dieser kann unter anderem auch bei einer eindeutigen Formulierung des Widerspruchs helfen und prüfen, ob ein solcher überhaupt sinnvoll ist. Für Hartz-4-Empfänger besteht die Möglichkeit, die Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, um den Anwalt zu finanzieren.
Eine weitere Option besteht darin, die Entscheidung des Jobcenters zu akzeptieren und erneut auf Wohnungssuche zu gehen oder in der alten Wohnung zu verbleiben. Für viele ist dies durchaus nicht leicht zu entscheiden. Daher ist es verständlich, dass, wenn bei Hartz 4 ein Umzug abgelehnt wird, „Was nun?“ die wichtigste Frage überhaupt ist.
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