Zu schnell gefahren oder den Gurt nicht angelegt – das letzte was man nach einem Urlaub in Frankreich erhalten möchte, ist ein Bußgeldbescheid. Was Sie rund um das Bußgeldverfahren wissen sollten, damit es nicht noch teurer wird und ob eine Vollstreckung auch in Deutschland möglich ist, erklären Ihnen die ADAC Clubjuristen.
Die Vollstreckung eines Bußgeldbescheides aus Frankreich ist grundsätzlich auch in Deutschland möglich
In Frankreich ist üblicherweise der Fahrzeughalter für die Bezahlung von Geldbußen verantwortlich
Wird der Bußgeldbetrag nicht innerhalb der im Bescheid genannten Frist bezahlt, erhöht er sich
Wie hoch sind Bußgelder und Strafen in Frankreich?
Den Bußgeldrechner für Bußgeldhöhen im Ausland finden Sie hier.
Informationen über die Tempolimits in Europa gibt es hier.
Wer ist für Verkehrsverstöße verantwortlich – Fahrer oder Halter?
Nach französischem Recht ist bei Verkehrsverstößen wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen der Halter für die Bezahlung von Geldbußen verantwortlich. Ist der Halter nicht selbst gefahren, kann er sich aber durch Benennung des tatsächlichen Fahrers aus der Haftung befreien.
Muss ich die Strafe direkt vor Ort bezahlen oder bekomme ich Post nach Hause geschickt?
Oftmals werden in Frankreich Verkehrsverstöße direkt an Ort und Stelle mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Wird das Verwarnungsgeld nicht direkt vor Ort bezahlt, ist es bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen denkbar, dass eine Sicherheitsleistung vom Fahrer gefordert wird. Wird diese ebenfalls nicht gezahlt, kann das Fahrzeug bis zur Bezahlung der Kaution beschlagnahmt werden.
Bei Verstößen, die durch automatische Verkehrsüberwachung festgestellt werden, erfolgt hingegen nach Ermittlung der Halterdaten die Versendung eines Bußgeldbescheides an dessen Adresse.
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Per Telefon sind unsere Clubjuristen unter 089 76 76 24 23(Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr) für Sie da.
In welcher Sprache ist der Bußgeldbescheid verfasst?
Der Bußgeldbescheid ist in der Regel in deutscher Sprache verfasst. Sollte das erste Schreiben ausschließlich in französischer Sprache geschrieben sein und somit für den Halter nicht verständlich, was ihm eigentlich vorgeworfen wird, würde dies bedeuten, dass der Bußgeldbescheid in Deutschland nicht vollstreckt werden könnte (in Frankreich selbst bliebe er aber vollstreckbar).
Kann man gegen den Bescheid Einspruch einlegen und in welcher Sprache muss dies geschehen?
Gegen einen französischen Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen ein Einspruch eingelegt werden. Wohin der Einspruch geschickt werden muss, ergibt sich aus dem Bußgeldbescheid.
Der Einspruch ist in französischer Sprache einzulegen. Bei der Übersetzung kann beispielsweise ein Übersetzungsprogramm im Internet weiterhelfen.
Was passiert, wenn ich das Bußgeld nicht bezahle und auch keinen Einspruch einlege?
Wird der Betrag nicht innerhalb der in dem Bescheid genannten Frist bezahlt, erhöht er sich.
Nichtbezahlte Bußgelder können nicht nur in Frankreich, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden. Informationen zur Vollstreckung von Bußgeldern aus dem Ausland finden Sie hier.
Gut zu wissen: Nur Behörden dürfen polizeiliche Geldbußen und -strafen eintreiben, zuständig in Deutschland ist hierfür ausschließlich das Bundesamt für Justiz. Ausländische Kommunen und Behörden müssten hierfür das Bundesamt um Vollstreckungshilfe bitten.
Wie lang kann ein französisches Bußgeld vollstreckt werden?
Die Verjährungsfrist beträgt in Frankreich drei Jahre bei Übertretungen und fünf Jahre bei schwereren Verstößen.
Verkehrsüberwachung / Radarkontrollen
Nicht nur die Videoüberwachung hat zugenommen, auch die „Blitzer“ sind inzwischen inner- und ausserorts vermehrt fast überall zu finden. Geblitzt wird in Frankreich ohne Toleranzabzug! Die neuen Anlagen sind teilweise schwer zu erkennen, können mehrere Fahrspuren gleichzeitig erfassen und das Gewicht des Fahrzeugs ermitteln. So kann wird z.B. ein PKW auf der Autobahn bei 130 km/h nicht geblitzt, ein Fahrzeug über 3,5 to. dagegen doch. Sie werden feststellen, dass die Mehrzahl der französischen Fahrer durch die hohen Bußgelder das Tempolimit einhalten. Unser Tipp: Halten Sie sich an das Tempolimit. Siehe auch "RADAR" und "Die neue Anlagen"
Achtung: In Frankreich gilt die HALTER-HAFTUNG! Vergessen Sie daher den Gedanken "Ich bin nicht gefahren" wenn Sie von hinten geblitzt werden, was in Frankreich überwiegend üblich ist. Nur wenn Sie von der Police oder Gendarmerie angehalten werden, haftet der Fahrer.
Strafmandat ohne "Blitz" für Essen etc.??
JA! Nicht nur das Telefonieren beim Fahren ist verboten, sondern auch ESSEN und TRINKEN, das Schminken, ebenso das RAUCHEN, wenn Minderjährige an Bord sind, sowie das Tragen von Headsets! Durch die Vielzahl der Videoüberwachung, nicht nur auf Autobahnen, werden solche "Sünder" erfasst und erhalten den schriftlichen Bußgeldbescheid (siehe unten). Beißen Sie also als Fahrer während der Fahrt nicht in Ihren Burger und greifen Sie nicht zur Getränkedose. Es kann Ihnen zum Verhängnis werden. Auch diese Bußgelder werden von deutschen Behörden für die französischen Behörden eingezogen. Nicht nur bei Mautbrücken werden Sie gefilmt, auch auf Landstrassen und in der Stadt.
Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog (OHNE GEWÄHR!)
Vergehen | Strafe |
Falschparken | ab 15 Euro |
Kinder unter 10 Jahren auf dem Beifahrersitz | ab 90 Euro |
unter 20 km/h zu schnell außerorts | 68 - 180 Euro |
unter 20 km/h zu schnell innerorts | 135 - 375 Euro |
zwischen 20 und 49 km/h zu schnell | 135 - 375 Euro |
mindestens 50 km/h zu schnell | bis zu 1.500 Euro |
Navigationsgerät mit Radarwarner | bis zu 1.500 Euro |
Rauchen im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen | 68 Euro |
Essen am Steuer | 75 Euro |
Telefonieren am Steuer auch mit Headset | 135 Euro |
Kopfhörer oder Ohrstöpsel am Steuer tragen | 135 Euro |
Schminken am Steuer (auch an der Ampel) | 75 Euro |
ohne Warndreieck und/oder Warnweste | 135 Euro |
Handy am Steuer | 135 Euro |
ohne Gurt gefahren (pro Person) | 135 Euro |
Überladung zu unserem Artikel | ab 90 Euro |
Alkohol am Steuer (0,5 bis 0,8 Promille) | 135 Euro |
Alkohol am Steuer (über 0,8 Promille) | 4.500 Euro, 2 Jahre Haft |
Drogen am Steuer | 4.500 Euro, 2 Jahre Haft |
Drogen und Alkohol am Steuer | 9.000 Euro, 3 Jahre Haft |
Die Bußgelder sind in Frankreich in Klassen eingeteilt. Näheres hierzu finden Sie auf den frz. Seiten:
Klasse 1 mind. 11 € max. 50
€
Klasse 2 mind. 22 € max. 75 €
Klasse 3 mind. 45 € max. 450
€
Klasse 4 mind. 90 € max. 750 €
Klasse 5 Gerichtsbeschluss
HINWEIS
Bußgelder können nach EU-Recht auch in Deutschland vollstreckt werden. Die deutschen Behörden werden dann Ihr „Urlaubsknöllchen“ eintreiben. Wer nicht bezahlt kann mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen. Wird das Bußgeld nicht bezahlt, droht bei erneuter Einreise die Konfiszierung des Fahrzeugs.
Bei groben Verstößen und Ahndung vor Ort (z.B. 50% zu schnell) kann der Führerschein und das Auto direkt von der Polizei beschlagnahmt werden.
Zahlung &
Besonderheiten:
Wer z.B. unter 20 km/h zu schnell war und einen Bußgeldbescheid von 68.- € erhält, muss bei sofortiger Zahlung nur 45.- € zahlen. Dieser „Rabatt“ ist auf dem Bußgeldbescheid – sofern unter 100.- Euro - vermerkt. Bei Nichtzahlung kann sich der Betrag verdreifachen.
Findet man nach Rückkehr zum Fahrzeug einen Strafzettel wegen Falschparken vor, können Sie diesen über das Internet
(//www.amendes.gouv.fr/portail/index.jsp) begleichen, oder sie kaufen sich im „TABAC“-Laden die entsprechende Steuermarke (timbre fiscal), kleben sie auf das Knöllchen und ab in den Briefkasten.
Siehe hierzu auch "Zahlung bei Verwarnung"
Alle Angaben ohne Gewähr