Unternehmen erfahren in diesem Artikel Infos zu den Voraussetzungen einer Berufsausbildung wie z. B. zur Eignung von Ausbildern, Ausbildungsvergütung u. v. a. Hinweise und Tipps.
Eignung des Unternehmens als Ausbildungsstätte
Auszubildende können eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht. Nutzen Sie gern die Checkliste (PDF-Datei · 96 KB)der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin.
Fachlich geeigneter Ausbilder im Unternehmen
Zu jeder Ausbildungsstätte gehören ein persönlich und fachlich geeignete Ausbilder in den Ausbildungsberufen. Hat der Ausbilder seine berufs- und arbeitspädagogische Eignung bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht durch eine Prüfung nachgewiesen, ist dies nicht in jedem Fall ein Ausbildungshemmnis. Prüfungsbefreiungen und zeitlich befristete Auflagen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und können bei der IHK zu Schwerin beantragt werden.
Berufsausbildungsvertrag und Ausbildungsunterlagen
Die Ausbildungsverträge werden der Schweriner IHK (gemeinsam mit den Kopien der ärztlichen Bescheinigungen, den ausgefertigten Ausbilderkarten und den betrieblichen Ausbildungsplänen) möglichst kurzfristig nach deren Zustandekommen zur Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge bei der IHK zu Schwerin online eingereicht. Alle Verträge sind vom Ausbildenden, dem Auszubildenden und gegebenenfalls den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben.
Ausbildungsplan
Zu jedem Ausbildungsverhältnis ist vom Ausbildungsbetrieb auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplanes bzw. der sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (enthalten in der Ausbildungsordnung) ein betrieblicher Ausbildungsplan als Anlage zum Ausbildungsvertrag zu erarbeiten.
Tarifvertragliche Regelungen beachten
Bei Angaben der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit und der Ausbildungsvergütung im Ausbildungsvertrag sind die gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz) sowie die tarifvertraglichen Regelungen zu beachten. Die zu gewährende Ausbildungsvergütung ist für jedes Ausbildungsjahr einzeln anzugeben. Pauschale Angaben bzw. der Hinweis "lt. Tarif" sind unzulässig.
Empfohlenen Ausbildungsvergütungen
Die Datenbank " Ausbildungsvergütungen" des Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB) beobachtet und analysiert seit über 35 Jahren die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen. Hierzu wurde eine "Datenbank Ausbildungsvergütungen" aufgebaut, die es ermöglicht, die durchschnittlichen Vergütungen für nahezu alle quantitativ bedeutenden Ausbildungsberufe jährlich auf aktuellem Stand (Stichtag: 1. Oktober) zu ermitteln.
Ärztliche Bescheinigung
Nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat ein Jugendlicher (Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind) seinem Ausbildungsbetrieb noch vor Abschluss des Ausbildungsvertrages eine ärztliche Bescheinigung über die durchgeführte Erstuntersuchung und somit die medizinische Eignung vorzulegen.
Urlaubsanspruch für Auszubildende
Der dem Auszubildenden zustehende Urlaub richtet sich nach dem Kalenderjahr - nicht nach dem Ausbildungsjahr. Ausschlaggebend für den Urlaubsanspruch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist das Lebensalter der Auszubildenden zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres, also am 1. Januar.
Anmeldung bei zuständiger Berufsschule
Die Anmeldung (PDF-Datei · 174 KB) der Auszubildenden erfolgt immer bei der örtlich zuständigen Berufsschule durch den Ausbildungsbetrieb. In Berufen mit geringen Auszubildenden-Zahlen kann die Beschulung in Landesfachklassen oder überregionalen Fachklassen stattfinden.
Hinweis: Jeder Auszubildende muss für seine Anmeldung zum Berufsschulbesuch den aktuellen Masernschutz entsprechend des Masernschutzgesetzes nachweisen.
zur Übersicht
© fotogestoeber / Fotolia.com
Um dir die ersten Tage als Azubi zu erleichtern, haben wir eine Checkliste für dich erstellt, die die wichtigsten Dinge zusammenfasst. Darum solltest du schon vor Ausbildungsbeginn kümmern:
Hier kannst du dir die Checkliste herunterladen und ausdrucken: Checkliste für deinen Ausbildungsbeginn
Deine Ausbildungsvergütung wird vom Arbeitgeber monatlich auf dein Girokonto überwiesen. Solltest du noch kein Konto haben, hol dir verschiedene Angebote von Banken ein. Oft ist ein Girokonto für Azubis ohne Kontoführungsgebühren. Dein Arbeitgeber benötigt dann deine IBAN.
Als Azubi bist du nicht mehr über deine Eltern krankenversichert, sondern selbst krankenversicherungspflichtig. Vergleiche verschiedene Krankenkassen und ihre Leistungen und wähle dann die für dich passende aus.
Sobald du krankenversichert bist, bekommst du auch einen eigenen Sozialversicherungsausweis. Diesen musst du deinem Arbeitgeber bei Ausbildungsstart vorlegen.
Für einige Berufe benötigst du eine ärztliche Bescheinigung. Am besten fragst du schon vor Ausbildungsstart deinen Arbeitgeber, ob dies nötig ist. Die Bescheinigung bekommst du dann von deinem Hausarzt. Bist du noch unter 18, ist für die Ausbildung sogar ein Gesundheits-Check notwendig.
Eine Haftpflichtversicherung ist zwar keine Pflicht, aber falls du mal einem Dritten versehentlich Schaden zufügen solltest (z.B. Ming-Vase fallen gelassen), bist du dadurch abgesichert und musst nicht selber haften. Frag deine Eltern, ob sie eine private Haftpflichtversicherung haben und ob du in der Ausbildung noch bei ihnen mitversichert bist.
Mit Beginn der Ausbildung musst du auch Lohnsteuern zahlen. Diese zieht dein Arbeitgeber direkt von der Ausbildungsvergütung ab. Früher gab es dafür noch eine Lohnsteuerkarte – heute läuft das elektronisch. Dein Arbeitgeber benötigt lediglich deine Steueridentifikationsnummer. Diese sollte dir oder deinen Eltern vorliegen, falls nicht, erkundige dich beim zuständigen Finanzamt danach.
Das sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Frage deinen Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen. Viele Arbeitgeber bieten so etwas an. Weitere Infos dazu findest du hier.
Hier kannst du dir die Checkliste herunterladen und ausdrucken: Checkliste für deinen Ausbildungsbeginn