Was passiert wenn ich meinen Gasanbieter kündige?

Alle wichtigen Informationen, die Sie über das Sonderkündidungsrecht beim Gas kennen sollten.

Sie haben eine Gaspreiserhöhung bekommen, planen einen Umzug oder möchten Ihren Gasanbieter wechseln? Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Fristen für eine Kündigung, Voraussetzungen zum Sonderkündigungsrecht, geben Hintergründe zu Urteilen und Gesetzen und stellen Vorlage und Musterbrief zum Download bereit.

Das Wichtigste zum Sonderkündigungsrecht Gas:

  • Sie haben das Recht auf Sonderkündigung Ihres Gasvertrages bei einer Preiserhöhung und einem Umzug.
  • Die Sonderkündigung müssen Sie selbst vornehmen und schriftlich einreichen. [Vorlage, Musterbrief]
  • Ihnen bleiben i.d.R nur 2 Wochen Zeit für die Kündigung nach Erhalt des Preiserhöhungsschreibens.
  • Falls Sie sich keinen neuen Gasanbieter suchen, stuft man Sie automatisch in die teure Grundversorgung runter.
  • Die Gasversorgung wird nicht unterbrochen und ist gesetzlich garantiert.

Alles ausführlich erklärt zum Kündigungsrecht bei Gasverträgen.

Wann kann man den Gasanbieter kündigen?

Grundsätzlich sind Kunden an die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ihres Gasvertrages gebunden. Genaues findet man in den Vertragsunterlagen in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Doch es gibt Ausnahmen, die über das Sonderkündigungsrecht geregelt sind. Wir geben einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen:

Kündigungsgrund GasvertragFristselbst kündigen?
Kündigung in der Grundversorgung 14 Tage, jederzeit möglich nicht nötig,
übernimmt neuer Gasanbieter
Reguläre Kündigung 14 Tage bis 3 Monate zum Vertragende nur, wenn weniger als 4 Wochen Zeit bis Vertragsende
Sonderkündigung Preiserhöhung 14 Tage Ja, selbst kündigen
Sonderkündigung Umzug 14 Tage Ja, selbst kündigen

Sie können entweder regulär unter Einhaltung der Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist Ihres Gasvertrages kündigen.

Als Kunde in der örtlichen Grundversorgung, können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.

Bei einer Gaspreiserhöhung haben Sie ein Recht auf Sonderkündigung Ihres Gasvertrages. Die Frist beträgt 2 Wochen.
Frist zum Sonderkündigungsrecht Gas

Bei Umzug haben Sie dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der neue Gasanbieter an Ihren neuen Wohnort nicht liefern kann oder falls doch, der Umzug zu einer Preiserhöhung führen würde. Auch hier beträgt die Frist 2 Wochen.
Frist zur Kündigung Gas bei Umzug

Vorlage Sonderkündigung Gas, Musterbrief Kündigung Gas

Was sind die Schritte nach der Kündigung beim Gasanbieter?

Nach der Kündigung des Gasvertrages [egal ob reguläre oder Sonderkündigung] erhalten Sie in der Regel eine Kündigungsbestätigung vom aktuellen Gasanbieter. In unserer Kündigungsvorlage finden Sie die ensprechende Formulierung dazu. Wollen Sie einen besseren Anbieter oder günstigeren Gastarif abschließen, ist es schlau, Sich umgehend einen neuen Gasanbieter zu suchen, weil Sie sonnst in die oft sehr teure Grundversorgung rutschen.
Lesen Sie unseren Artikel „Die besten Gasanbieter 2022„ mit den aktuellen Tests und Studien zu den Gasanbietern in Deutschland.

Sonderkündigungsrecht bei Gaspreiserhöhung

Eine Gaspreiserhöhung ist ärgerlich, aber zugleich auch die beste Chance, die Gaskosten zu senken, denn die Konkurrenz auf dem Gasmarkt ist groß. Wenn Ihr Gasanbieter also die Preise erhöht, können Sie kündigen, auch wenn ihr Vertrag eigentlich noch länger laufen würde, denn das Sonderkündigungsrecht beim Gas gilt außerhalb der regulären Vertragslaufzeit.

[Möchten Sie Ihren Gasvertrag regulär kündigen, finden Sie die Kündigungsfristen und Voraussetzungen in den AGB Ihres Gasvertrags.]

Pflichten des Gasanbieters bei Preiserhöhung.
Er muss:

Sie 6 Wochen im Voraus zu informieren.
Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
die Preiserhöhung in einer offiziellen Mitteilung verständlich und transparent anzukündigen.

1 Sobald Sie von der Preiserhöhung erfahren, kündigen Sie persönlich und berufen Sie sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht [§ 41 Abs. 3 EnWG]. In der Regel haben Sie nur 14 Tage Zeit – nach Eingang des Schreibens. Verwenden Sie gerne unsere kostenlose Vorlage und schicken Sie die Kündigung per Einschreiben oder Fax [Dann haben Sie einen Versandbeleg]. Ein normaler Brief oder in vielen Fällen eine E-Mail ist gesetzlich ausreichend, doch die Beweislast liegt ja bei Ihnen, dass die Kündigung verschickt wurde.

2 Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung [Formulierung siehe Vorlage].

3 Falls Sie Ihre Gaskosten per Einzugsermächtigung [SEPA-Lastschrift] zahlen, vergessen Sie nicht bei der Kündigung des Gasvertrags, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen. Nur so verhindern Sie den Zugriff auf Ihr Konto.

4 Nach der Kündigung suchen Sie sich einen neuen Gasanbieter, da Sie sonnst bei Vertragsende automatisch in der teuren Grundversorgung landen. Lassen Sie den neuen Gasanbieter im Wechselauftrag wissen, dass Sie selbst gekündigt haben.

Gut zu wissen:

„Vergisst“ Ihr Gasanbieter, Sie in dem Preiserhöhungsschreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, ist diese Preiserhöhung unwirksam. Widersprechen Sie der Preiserhöhung.

Sie können Ihr Sonderkündigungsrecht auch gelten machen, wenn sich die Gaspreise aufgrund von Steuern und Abgaben erhöhen [z.B. EEG-Umlage, CO2-Steuer, Mehrwertsteuer].

Ausnahmefall: Eine Preiserhöhung aufgrund steigender Umlagen, Steuern und Abgaben ist ohne Widerspruch zu akzeptieren, wenn in den AGB Ihres Gasvertrages steht, dass sich der Versorger verpflichtet, veränderte Kosten direkt weiterzugeben [steigend oder fallend]. Das OLG Celle (Az. 13 W 51/17) urteilte, dass der Kunde den unterschrieben Vertrag zu akzeptieren habe, denn der Versorger habe sich vertraglich zur automatischen Anpassung verpflichtet. Prüfen Sie dennoch, ob bei der Erhöhung nicht doch etwas drauf geschlagen wurde oder gesunkene Gasbestandteile nicht werter gegeben werden. Unsere aktuelle Liste finden Sie hier.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Die genauen Fristen und Regelungen für die Kündigung Ihres Gasvertrages bei einem Umzug finden Sie in den Vertragsunterlagen Ihres Gasvertrags. Oder Sie erfragen das beim Sie auch beim Kundenservice Ihres Anbieters. Das außerordentliche Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug können Sie geltend machen, wenn:

der Gasanbieter kann am neuen Wohnort nicht liefern kann.
wenn der Gas am neuen Wohnort teuerer wäre [entspricht einer Preiserhöhung].
wenn Sie Kunde in der Grundversorgung sind.

In diesen 3 Fällen können Sie sich auf das Sonderkündigungsrecht berufen und Ihren Vertrag vorzeitig kündigen. Ansonsten sind Sie an die normalen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres Vertrags gebunden.

Möchten Sie bei einem Umzug bei Ihrem Gasanbieter bleiben, können Sie den Vetrag einfach ummelden. Informieren Sie den Anbieter rechtzeitig [6 Wochen bis spätestens 14 Tage] vor Umzug über den Wechsel der Lieferadresse und das Datum des Neueinzugs. Dokumentieren Sie die Zählerstände an beiden Adressen.

Viele Gasanbieter haben auf ihren Webseiten bereits die Möglichkeit einen Umzugservice via Formular zu nutzen. Dort tragen Sie einfach Ihre Daten ein. Auch hier achten Sie bitte auf eine Bestätigung.

Sonderfall Umzug in WG, Umzug zu Partner oder zu den Eltern

Ziehen Sie in eine Wohnung, die bereits vertraglich an einen Gaslieferanten gebunden ist [WG, Partner, zu den Eltern, Studentenwohnheim], informieren Sie Ihren Gasversorger rechtzeitig über die Situation. Ihr jetziger Versorger hat keine Möglichkeit, Sie am neuen Wohnort zu beliefern, da jeder Haushalt nur von einem Gasanbieter beliefert werden kann. Doppelte Belieferung ausgeschlossen. Berufen Sie sich auf das Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs und nennen Sie den Grund.

Vorlagen und Musterbriefe zur Gas Kündigung

Wollen Sie regulär kündigen [bitte lesen Sie dazu die Kündigungsfristen in Ihrem Gasvertrag], können Sie das folgene Kündigungsmuster verwenden:

Vorlage „Reguläre Kündigung des Gasvertrages“
Reguläre Kündigung Gas PDF

Wenn Sie Ihren Gasanbieter aufgrund Ihres Sonderkündigungsrechtes selbst kündigen, können Sie die folgenden Vorlagen verwenden:

Vorlage „Sonderkündigung Gas wegen Preiserhöhung“
PDF Vorlage Sonderkündigung: Kündigung nach Gaspreiserhöhung

Vorlage „Sonderkündigung Gas wegen Umzug“
PDF Musterbrief Sonderkündigung: Kündigung wegen Umzug

Im Falle eines Widerspruchs Ihrer Kündigung können Sie den fristgerechten Eingang Ihrer Kündigung nachweisen, wenn Sie diese per Einschreiben oder Fax schicken. E-Mail wird mittlerweile auch von vielen Anbietern akzeptiert, aber eben nicht von allen.

Per Post: Kündigung an den Gasanbieter selbst schreiben

Damit Sie beim Schreiben der Kündigung keine Informationen vergessen und der Anbieter Ihr Kündigung deshalb „nicht eindeutig zuordnen kann“, sollten folgende Informationen in Ihrem Kündigungsschreiben unbedingt enthalten sein [siehe Box]:

Vorlage Gasanbieter kündigen

• Adresse des Gasanbieters
• Adresse der Gasanschlusstelle inkl. Name des Vertragspartners
• Ihre Kundennummer beim Anbieter oder Vertragskontonummer
• Ihre Zählernummer
• Betreffzeile: Kündigung meines Gasvertrags
• Kündigungsgrund: Berufung auf das „Sonderkündigungsrecht“ oder „Fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin“
• Die Aufforderung, eine Eingangsbestätigung der Kündigung zu schicken.
• Ort, Datum
• Unterschrift des Vertragspartners

Fragen zum Sonderkündigungsrecht beim Gas

Kann man den Gasanbieter kündigen, nach Erhöhung des Abschlags?

Wenn sich der höhere Abschlag aus einem Mehrverbrauch im letzten Abrechnungszeitraum ergibt, liegt keine Preiserhöhung vor aus der sich ein Sonderkündigungsrecht ableitet. Das geht nur, wenn sich gleichzeitig auch der Arbeitspreis oder Grundpreis erhöht. Ein hochgestufter Abschlag dient oft nur der Vermeidung von hohen Nachzahlungen am Ende des Jahres.

Gilt das Son­der­kün­di­gungs­recht nach Wegfall des Bonus?

Nein, wenn sich der höhere JahresGaspreis aus dem Wegfall des Bonus oder der Boni ergibt, liegt keine Preiserhöhung vor aus der sich ein Sonderkündigungsrecht ableitet, weil ja bereits im Vertrag festgelegt wurde, wie lange und in welcher Höhe der Gasanbieter den Bonus zahlt.

Sie können aber regulär zum Ende des Vetragszeitraumes kündigen unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

Gilt bei Gasverträgen das Son­der­kün­di­gungs­recht bei Todesfall?

Gasverträge laufen auch nach dem Tod des Vetragspartners weiter und müssen von den Erben gekündigt werden. Es gibt verschiedene Szenarien nach dem Sterbefall. War der Verstorbene alleiniger Vertragspartner, ist die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Ist der Vertrag mit mehreren Personen abgeschlossen worden, geht dieser an die Person (Lebenspartner, WG) über und kann nur unter Einhaltung der vereinbarten Laufzeit und Frist gekündigt werden. Falls Sie sich unsicher sind, wer Vetragspartner ist, nehmen Sie Kontakt zum Gasanbieter auf und erklären Sie den Grund der außerordentlichen Kündigung. Oft wird der Sachverhalt bei einem Sterbefall sehr unkompliziert per E-Mail gelöst. Wollen Sie direkt und per Brief kündigen, verwenden Sie das Muster (oben) und tragen als Kündigungsgrund ein: Son­der­kün­di­gungrecht wegen Todesfall. (Kopie der Sterbeurkunde beilegen, Zählerstand übermitteln). Alles Gute für Sie!

Wann sollte ich den Gasanbieter selbst kündigen?

Für gewöhnlich übernimmt der neue Gasanbieter die Kündigung Ihres aktuellen Gasvertrags. Es gibt aber Ausnahmefälle in denen Sie den Gasanbieter besser selbst kündigen:

Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Gaspreiserhöhung
Sonderkündigung bei Umzug
Sie haben weniger als 4 Wochen bis zum Ende des Kündigungsfrist ihres Gasvertrages

Hintergründe zum Sonderkündigungsrecht Gas aufgrund von Preiserhöhung

Streitgegenstand beim Sonderkündigungsrecht Gas wegen Preiserhöhung war sehr lange, ob es auch dann greift, wenn die Preisanpassung die Bestandteile Steuern, Abgaben oder Umlagen betrifft.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hatte bereits 2016 entschieden, dass Gaskunden selbst dann ein Sonderkündigungsrecht für ihren Gasvertrag haben, wenn die Preiserhöhung ausschließlich auf gestiegene oder neu eingeführte staatlich veranlassten Bestandteile zurückzuführen ist.
Urteil vom 5. Juli 2016, Az. I-20 U 11/16

Dies hat jetzt der Bundesgerichtshof [BGH] in seinem Urteil vom 5. Juli 2017, [AZ: VIII ZR 163/16] bestätigt.

Kunden können nicht nur kündigen, Sie können auch das Geld aus Preis­erhöhungen zurück­verlangen, die ihr Gasanbieter mit einer Ausschluss-Klausel begründet hat. Dafür müssen sie der Gas­rechnung inner­halb von 3 Jahren nach Posteingang wider­sprechen.

Im Kleingedruckten behalten sich einige Gasanbieter vor, dass Kunden ihre Verträge nicht kündigen und somit nicht den Anbieter wechseln dürfen, wenn Preise wegen Erhöhungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen angehoben werden. Eine solche Ausschluss-Klausel wurde untersagt. Die Vorschrift des Paragrafen 41 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz, die den Kunden gemäß Wortlaut bei einer Änderung der Vertragsbedingungen ein fristloses Kündigungsrecht einräumt, gelte für alle Preisbestandteile. Wird das Urteil rechtskräftig, können Kunden Geld aus Preiserhöhungen, die sich auf diese unzulässige Klausel stützen, zurückfordern. Einer Rechnung kann binnen drei Jahren rückwirkend auf den Tag genau widersprochen werden.

Hintergrund der Entscheidung ist der starke Anstieg staatlicher Lasten und Umlagen, die bereits 52% des Gaspreis ausmachen. Wenn es bei Veränderungen all dieser Preisfaktoren kein Sonderkündigungsrecht mehr geben würde, wäre diese vom Gesetzgeber gewollte Reaktionsmöglichkeit des Verbrauchers de facto praktisch ausgehebelt, argumentierte der Anwalt der Verbraucherzentrale, Kläger in dieser Sache.

Eine Revision beim Bundesgerichtshof [BGH] ließen die Düsseldorfer Richter allerdings ausdrücklich zu. Der Beklagte [Gasio] hat diese Möglichkeit genutzt, und die Karlsruher Richter haben sich in ihrem Urteil auf die Seite der Kunden gestellt. Die Energiebranche muss nun ihre Vertragsklauseln, die das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preiserhöhungen aufgrund dieser ‚staatlichen‘ Faktoren vielfach ausschließen, flächendeckend nachbessern“, unterstreicht Jürgen Schröder, Energierechts-Experte der Verbraucherzentrale NRW.

Kündigung: Was Gaskunden zum neuen Verbraucherschutzgesetz wissen müssen

Vertragslaufzeit: Es wurde lange dikutiert zur Vertragsdauer. Was ist fair? 12 Monate, 24 Monate? Geeinigt hat man sich auf Folgendes: 2-Jahres-Verträge sind weiterhin gestattet. Längere Laufzeiten als 12 Monate sind nur erlaubt, wenn der Gasanbieter auch einen 1-Jahres-Vertrag anbietet, der pro Monat maximal 25% teurer ist als der Vertrag mit längerer Laufzeit.

Vertragsverlngerung: Die automatische Vertragsverlängerungen ist noch immer möglich, doch der Folgevertrag darf nicht mehr als 25% teurer werden. Die Kündigungsfrist wurde auf einen Monat festgeschrieben, was bedeutet, dass Kunden nach dem Ende der Erstvertragslaufzeit den Gasvertrag monatlich kündigen können. Wird also der Kündigungstermin verpasst, muss man nur noch einen Monat weiter zahlen.

Kündigung: Gasanbieter müssen künftig einen Button anbieten, der die ordentliche und außerordentliche Kündigungen ermöglicht. Dieser Kündigungs-Button muss ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Die Kündigung muss sofort auf elektronischem Wege in Textform bestätigt werden.
Kündigung des Gasvertrags per Telefon ist nicht mehr zulässig. Verbraucher müssen dies künftig in schriftlicher Form tun – per Post oder auch per E-Mail. Damit sollen Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen per Telefonwerbung geschützt werden.

Die häufigsten Gründe für Kündigung der Energieverträge

Laut einer Studie des Kündigungsservices Volders kündigen Verbraucher ihren Energievertrag am häufigsten wegen eines  Umzugs.

36% kündigen wegen Umzug

16% finanzielle Gründe

6% Zusammenlegung von Haushalten

2% Wechsel zu Ökoanbieter

1,6% schlechter Kundenservice

* Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung
Der Inhalt dieser Webseite dient zur allgemeinen Information über das Thema „Sonderkündigung Gas“. Der Inhalt der Seite stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Die auf dieser Webseite veröffentlichten Beiträge beruhen auf der dem Autor bei der Veröffentlichung bekannte Rechtssprechung und Literaturmeinung. Wir schließen nicht aus, dass einzelne Textpassagen unter Berücksichtigung eines unbekannten oder noch nicht veröffentlichten Urteils zu beanstanden sind.

Kann ich meinen Gasanbieter jederzeit kündigen?

Wer sein Gas vom örtlichen Anbieter bezieht und sich in der Grundversorgung befindet, kann mit einer Frist von zwei Wochen kündigen bzw. kündigen lassen. Das ist üblicherweise der Fall, wenn Sie Ihren Anbieter noch nie gewechselt haben. Die Grundversorgung können Sie unter Beachtung der Frist jederzeit kündigen.

Sollte man gasvertrag kündigen?

Wechseln Sie Ihren Gasanbieter, wird der bisher laufende Vertrag vom neuen Versorger selbst gekündigt. Sollte jedoch der Fall bestehen, dass Sie den Gasanbieterwechsel zeitnah zu einer erneuten Vertragsverlängerung durchführen, sollten Sie Ihrem alten Versorger zur Sicherheit selbst kündigen.

Was passiert nach 3 Monaten Grundversorgung?

Nach Ablauf von 3 Monaten werden Sie automatisch dem Grundversorgungstarif zugeordnet, wenn Sie nicht zuvor einen anderen Liefervertrag abgeschlossen haben. Haben Sie dies gemacht haben, endet die Ersatzversorgung (fristlos), sobald Sie durch den neuen Anbieter beliefert werden.

Wie komme ich aus einem Gas Vertrag raus?

Welchem Gasanbieter möchtest du kündigen? Hast du einen unbefristeten Tarif, kannst du deinen Vertrag bei einem Umzug außerordentlich kündigen. Bei deinem Grundversorger beträgt die Kündigungsfrist meist zwei Wochen. Hast du einen alternativen Anbieter, findest du die Frist in deinem Vertrag.

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