Was steht einem Kind zu wenn ein Elternteil stirbt?

Stirbt der sorgeberechtigte Elternteil, so stellt sich auch die Frage, wie mit dem Sorgerecht verfahren wird. Eine Sorgerechtsverfügung kann hier für bestimmte Fälle Regelungen treffen, um zu verhindern, dass Jugendamt oder Familiengericht einen Vormund bestimmen. Denn das Sorgerecht geht entgegen landläufiger Annahme nicht einfach auf Verwandte, den Lebensgefährten, Taufpaten oder Stiefeltern über.

Gemeinsames Sorgerecht der Eltern

Beim Tod eines Elternteils geht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil über. Dies geschieht automatisch, wenn bis zum Tod des Elternteils beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge waren. Dieser Übergang erfolgt unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet, geschieden oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden waren. Es kommt hier einzig darauf an, ob beide Eltern sorgeberechtigt waren und das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt haben.

Sollten beide sorgeberechtigten Eltern versterben, muss das Familiengericht einen Vormund benennen. Die Entscheidung richtet sich dann - sofern vorhanden - nach einer verfassten Sorgerechtsverfügung. Andernfalls wird das Gericht das Umfeld der Verstorbenen erforschen, um einen ggf. geeigneten Vormund zu finden.

Alleiniges Sorgerecht des Verstorbenen

Wurde die elterliche Sorge zuvor vom Familiengericht  - etwa bei der Scheidung der Ehe - dem verstorbenen Elternteil allein übertragen, prüft das Familiengericht, ob es mit dem Kindeswohl vereinbar ist, die elterliche Sorge nunmehr auf den anderen Elternteil zu übertragen.

Ebenso wird verfahren, wenn die elterliche Sorge eines nicht ehelichen Kindes zunächst allein der nun verstorbenen Mutter zugestanden hat (§ 1680 BGB).

Sofern eine Sorgerechtsverfügung besteht, wird das Gericht dessen Umsetzungsmöglichkeit unter Berücksichtigung des Kindeswohls prüfen.

Wann bestellt das Gericht einen Vormund?

Bei unklarer Rechtslage oder dann, wenn der Übergang auf den überlebenden Elternteil mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbaren ist, kann das Gericht in Abstimmung mit dem Jugendamt einen Vormund für das minderjährige Kind bestimmen.

Der Vormund kann dann auch die Unterbringung in einer Pflegefamilie bestimmen, wenn niemand in Betracht kommen sollte, der das Sorgerecht übernehmen kann und will.

Auch bei einer bestehenden Sorgerechtsverfügung ist zu beachten, dass das Gericht die Verfügung nach dem Kindeswohlprinzip prüft. Bei berechtigten Zweifeln zum Inhalt oder am vom Sorgeberechtigten bestimmten Vormund muss das Gericht den Bestimmungen nicht nachkommen.

Sofern die in der Verfügung benannten Vormünder die Übernahme der Vormundschaft ablehnen, muss das Gericht ggf. einen Vormund bestimmen.

Der Kindeswunsch ist ab 14 Jahren zu berücksichtigen. Verweigert sich das Kind einem genanten Vormund, so wird das Gericht eine andere Lösung suchen, bzw. einen ggf. benannten Ersatzvormund zum Vormund ernennen.

Vorbeugen mit Sorgerechtsverfügung

Es ist möglich das gerichtliche Verfahren größtenteils zu vermeiden, indem eine Sorgerechtsverfügung als Sonderform eines Testaments verfasst wird. Die Verfügung ermöglicht es dem Sorgeberechtigten vorsorglich festzulegen, wer die Vormundschaft im Todesfall übernehmen soll.

Hierzu kann ein Vormund sowie ein Ersatzvormund aus der Familie aber auch aus dem Freundeskreis benannt werden. Die Benennung eines Person für die Personensorge und einer anderen Person für die Vermögenssorge ist ebenfalls zulässig, z.B. wenn sich eine Person besser für die Erziehung des Kindes, eine andere aber wesentlich besser für die Verwaltung des Erbes eignet.

Die benannten Personen müssen volljährig und in der Lage sein, die Vormundschaft über einen längeren Zeitraum - idealerweise bis zur Volljährigkeit des Kindes - zu übernehmen. Ein Vormund darf nicht unter gesetzlicher Betreuung stehen.

Darüber hinaus können in der Sorgerechtsverfügung auch bestimmte Personen von der Übernahme des Sorgerechts ausgeschlossen werden. Der Ausschluss sollte nachvollziehbar begründet werden.

Da das zuständige Gericht die Verfügung einer Prüfung unterziehen wird, sollten Bennungen und Ausschlüsse sorgfältig und genau begründet werden.

Für die Gültigkeit der Verfügung gilt wie beim Testament, dass die Sorgerechtsverfügung handschriftliche abzufassen und zu unterschreiben ist. Die Verfügung kann dann wie ein Testament bei Bedarf beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Darüber hinaus kann es ratsam sein, die Verfügung beim Notar oder dem benannten Vormund zu hinterlegen.

Der Todesfall der Eltern stellt immer eine außergewöhnliche und hohe Belastung für die Kinder dar. In erster Linie muss die Trauer überwunden werden, allerdings kommt niemand um die Formalitäten herum, die bei einem Sterbefall entstehen.

Es muss eine Bestattung geplant werden, Todesanzeigen sind aufzugeben und Freunde sowie Verwandte müssen über den Tod der Eltern informiert werden. Diese Aufgaben werden in der Regel von den Kindern erledigt.

Was geschieht nach dem Tod der Eltern?

Sollte der Tod zu Hause stattgefunden haben, so muss ein Arzt gerufen werden. Der Arzt stellt dann den Tod des Elternteils fest, führt eine Leichenschau durch und stellt auch den Totenschein aus. Die Polizei muss nur dann verständigt werden, wenn die Todesursache nicht natürlich ist. Nach dem Tod kann mit dem Totenschein beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden. Diese wird bei sehr vielen Behördengängen benötigt. Beim Tod der Eltern im Krankenhaus wird der Totenschein den Kindern direkt durch den behandelnden Arzt übergeben.

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Nach dem Tod der Eltern müssen sich die Kinder um die Bestattung kümmern. Verstirbt der Vater oder die Mutter im Krankenhaus, wird die verstorbene Person Leichnam dort gekühlt aufbewahrt bis er vom beauftragten Bestatter für die Überführung abgeholt wird. Wer ein Bestattungsunternehmen beauftragt, erhält vom Bestatter zusätzlich hilft bei der Auswahl des Sarges, der Musik, der kompletten Planung der Beerdigung und der Aufgabe der Totenanzeigen.

Eine Beerdigung ist in Deutschland gesetzlich festgeschrieben und muss durchgeführt werden. Kinder sind immer bestattungspflichtig, auch wenn sie keinen Kontakt zum Elternteil hatten. Für die Kosten müssen die Erben oder Unterhaltspflichtige aufkommen. Wenn die finanziellen Mittel der Kinder nicht ausreichen, übernimmt der Staat einen Teil der Kosten und lässt eine Sozialbestattung durchführen.

Nachdem diese Erledigungen durchgeführt wurden, werden Freunde und enge Bekannte informiert, die vom Tod der Eltern wissen sollten. Diese werden dann auch zur Beerdigung eingeladen. Nicht zuletzt sollte auch der Vermieter des Verstorbenen benachrichtigt werden. Der Mietvertrag geht im Todesfall entweder auf den Ehepartner oder direkt auf die Kinder über und diese müssen ihn kündigen. Hier gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. In der Regel findet sich allerdings schneller ein Nachmieter, sodass die Miete nicht für drei Monate weitergezahlt werden muss.

Sonderurlaub beim Tod der Eltern

Beim Todesfall eines nahen Verwandten erhält die betroffene Person einen Sonderurlaub von zwei Tagen, einen für den Todestag sowie einen Urlaubstag für den Tag der Bestattung. Bei vielen Arbeitgebern ist dieser Urlaub länger und kann mehreren Wochen betragen – die meisten Arbeitgeber sind beim Tod der Eltern sehr kulant. Dieser Urlaub ist auch notwendig, um alle Vorbereitungen durchzuführen und den Schock und die Trauer nach dem Todesfall der Eltern zu überwinden. Auf jeden Fall sollte hier der Arbeitgeber informiert werden, damit es nicht zu Streitfällen mit dem Chef kommt.

Wer erbt, wenn die Eltern sterben?

Ein wichtiger Punkt bei jedem Todesfall ist immer auch das Erbe, das auf Basis der gesetzlichen Erbfolge unter den Hinterbliebenen aufgeteilt wird. Oft hat die verstorbene Person ein Testament hinterlegt, dann fällt die Aufteilung leichter. Alle Unterlagen einer Bestattung, die das Testament sowie das Erbe betreffen, können beim Nachlassgericht abgegeben werden. Dieses wertet die Unterlagen aus und versendet einen Bescheid über die endgültige Aufteilung des Vermögens.

Der Schock beim Todesfall der Eltern ist meist groß. Es dauert einige Zeit, bis die Trauer überwunden ist und der Mensch wieder zu seinem normalen Alltag zurückkehren kann. Bei der Trauerbewältigung helfen Freunde, Verwandte und der eigene Partner enorm und tragen dazu bei, den Verlust und die Trauer besser zu verkraften und zu verarbeiten.

Was bekommen Kinder wenn der Vater stirbt?

Ohne das Testament hat die Ehefrau Anspruch auf 1/2 des väterlichen Vermögens und die Kinder jeweils auf 1/4. Der Pflichtteil beträgt gem. § 2303 BGB jedoch lediglich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, d. h. Ihnen stünde 1/8 des Vermögens des Vaters zu, wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen.

Wie hoch ist der Pflichtteil Wenn der Vater stirbt?

Der Pflichtteil beträgt immer 50 % des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil am Nachlass, den ein Familienangehöriger nach der gesetzlichen Erbfolge bekommt.

Wie wird das Erbe aufgeteilt wenn ein Elternteil stirbt?

Mein Vater ist gestorben und hat kein Testament hinterlassen. Ist es richtig, dass die Mutter 50 Prozent des väterlichen Erbes bekommt und die Kinder jeweils 16 2/3 Prozent. Also besteht die Erbengemeinschaft aus 75 Prozent Mutter und jedes Kind 8 1/3 Prozent.

Was passiert wenn ein Elternteil stirbt?

Stirbt ein Elternteil, übernimmt in der Regel das andere Elternteil die Vormundschaft. Neben den ganzen finanziellen Fragen, die es im Todesfalls eines oder beider Elternteile zu klären gibt, steht zunächst im Vordergrund, was mit dem Kind oder Kindern passiert, wenn Eltern sterben.

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