Was zahlt die Barmer bei Kinderwunsch?

Seit dem 1. Juli müssen Krankenkassen bei vielen Behandlungen die Kosten tragen, darunter Zahnbehandlungen, Physiotherapie und künstliche Befruchtung.

Berlin – Patienten fragen sich oft: Zahlt das eine oder andere meine Krankenkasse? Für gesetzlich Versicherte gibt es nun eine gute Nachricht. Ab dem 1. Juli werden weitere Behandlungen zur Kassenleistung übernommen. Ein Überblick:

Zähne: Menschen mit schwerer Parodontitis profitieren von einem umfangreicheren Therapieangebot. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet nun eine systematische Behandlung, die laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) dem „aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse der Zahnmedizin“ entspricht. Eine strukturierte Nachsorge und weitere Behandlungsinhalte werden fortan von der Kasse übernommen. Patienten kommen im Nachgang also häufiger in die Praxis, um den Behandlungserfolg kontrollieren zu lassen, so die KZBV.

AOK27 Millionen VersicherteDAK4,6 Millionen VersicherteBarmer9 Millionen VersicherteTechniker8,2 Millionen Versicherte

Auch die sogenannte sprechende Zahnmedizin findet erstmals Eingang in die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die Patienten bekommen von den Zahnärzten mehr Tipps und Anleitung zur Mundhygiene und weiteren Punkten und sollen damit aktiver in die Therapie eingebunden werden.

Physio und Ergo: Der Zugang zu längeren Physio-, Sprach- und Ergotherapie-Maßnahmen wird leichter. Ein langfristiger Einsatz dieser Behandlungen auf Kosten der Kassen ist nun bei mehr Krankheiten möglich. Neu dazugekommen sind etwa das Guillain-Barré-Syndrom – das ist eine Erkrankung des peripheren Nervensystems -, die Glasknochenkrankheit sowie schwere Verbrennungen und Verätzungen. Eine Erfolgsstory der Physio-, Ergo-, Freizeit- und Arbeitstherapie ist die von Louis Stange.

Krankenkassen übernehmen nun die Kosten für Tipps und Anleitungen zur Mundhygiene. © pro Dente e.V.

Konkret heißt das: Eine Verordnung kann, wenn langfristiger Bedarf besteht, künftig auch bei diesen und vier weiteren neu dazugekommenen Diagnosen wiederholt für jeweils zwölf Wochen ausgestellt werden. Das erklärt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, der die Diagnoseliste in der Heilmittel-Richtlinie entsprechend angepasst hat.

Geändert hat sich auch die Höchstmenge an Ergotherapie-Einheiten pro Verordnung bei bestimmten Diagnosen: von maximal 10 auf 20. Damit können nach Angaben des Verbraucherzentrale-Bundesverbands Patienten mit schweren chronischen psychischen Erkrankungen in der Regel mit einem Arztkontakt pro Quartal auskommen. Eine Unterbrechung der Therapie wird dadurch vermieden.

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Krankenkasse übernimmt Kosten für Bestimmung des Rhesusfaktor

Schwangerschaft: Schwangere mit Rhesus-negativer Blutgruppe können den Rhesusfaktor ihres Ungeborenen künftig schon während der Schwangerschaft auf Kassenkosten durch einen Bluttest bestimmen lassen. Diese Frauen vermeiden damit womöglich eine Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen, zu der ihnen bisher immer vorsorglich geraten wird.

Denn notwendig ist die Gabe dieser Plasmaprodukte laut G-BA nur, wenn das Kind im Bauch Rhesus-positiv ist. Weil dann die Gefahr bestehe, dass sich im mütterlichen Blut Abwehrstoffe gegen den Rhesusfaktor des Kindes bildeten und dadurch dessen Entwicklung beeinträchtigten. Mögliche Folgen seien etwa Blutarmut oder eine schwere Neugeborenengelbsucht, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie (DGTI). Bisher wurde der Rhesusfaktor laut G-BA erst nach der Geburt durch eine Analyse des Nabelschnurblutes bestimmt.

Konservierung: Eine Krebstherapie kann manchmal zu einem Verlust der Fruchtbarkeit führen. Um sich später dennoch einen Kinderwunsch erfüllen zu können, kann man Spermien und Eizellen vorher einfrieren lassen. So erhält man sich die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung. Diese sogenannte Kryokonservierung steht nach Angaben des G-BA allen gesetzlich Versicherten vor einer „potenziell keimzellschädigenden Therapie“ zu, also nicht nur Krebspatienten.

Lagerungskosten für eingefrorene Eizellen: 300 Euro pro Jahr

Die Kosten für die Entnahme und das Einfrieren von Eizellen bei Frauen liegen nach Angaben der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs zwischen 3500 und 4300 Euro. Für das Einfrieren von Spermien beim Mann sind es um die 500 Euro. Dazu kämen jährliche Lagerungskosten von rund 300 Euro.

Frauen haben bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Anspruch auf die Kostenübernahme, Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Wichtig zu wissen: Ein rückwirkender Anspruch besteht nicht. Darauf macht der Krebsinformationsdienst aufmerksam. Immerhin: Habe man schon mit der Kryokonservierung begonnen, komme die Krankenkasse ab 1. Juli zumindest für die weiteren Kosten auf.

Welche Krankenkasse ist die Beste bei Kinderwunsch?

Die AOK PLUS übernimmt zusammen mit dem gesetzlichen Anteil insgesamt 75% der Kosten für eine künstliche Befruchtung. Die noch verbleibenden Kosten können durch entsprechende Beantragung der Versicherten über die Förderung durch Bund und Land weitestgehend gedeckt werden.

Welche Krankenkasse zahlt bei Kinderwunsch?

IVF und ICSI: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen 50 Prozent der Kosten für drei Behandlungen. Allerdings wird eine dritte Behandlung im Allgemeinen nur dann zur Hälfte bezahlt, wenn es bei mindestens einer der ersten zwei Behandlungen zur Befruchtung einer Eizelle im Laborglas gekommen ist.

Bis wann kann man künstliche Befruchtung machen?

Dieser Arzt stellt eine Beratungsbescheinigung aus und überweist an einen Arzt oder eine Einrichtung, die eine Berechtigung zur Durchführung der künstlichen Befruchtung besitzen. Frauen müssen das 25. Lebensjahr vollendet und dürfen das 40. Lebensjahr noch nicht erreicht haben; Männer müssen das 25.

Wie viel kostet eine künstliche Befruchtung in Deutschland?

3.000 bis 3.500 Euro (pro Behandlungszyklus). Hinzu kommen die Kosten für die notwendigen Medikamente. Die Medikamentenkosten variieren stark, in Abhängigkeit von Ihrer vorhandenen Eizellreserve und Ihrem Alter (ca. 700 Euro – 1.600 Euro).

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