Was zahlt die unfallversicherung bei sehnenriss

25.02.2020 Berater Top News Martin Thaler

Immer wieder kommt es bei Unfallversicherungen zur Frage, wann eine Verletzung unfallbedingt ist. Nun musste sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigen.

Der BGH musste sich mit dem Thema Unfallversicherungen auseinandersetzen. Bild: iStock/TBE

Wann ist eine Verletzung unfallbedingt? Diese Frage ist seit Jahrzehnten immer wieder ein Streitpunkt zwischen Versicherten und Versicherungen und beschäftigt immer wieder die Gerichte. Auch beim Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 125/18) stand ein solch gelagerter Fall nun zur Verhandlung.

Was war passiert?

Ein als Maler tätiger Mann hatte sich im Oktober 2013 verletzt, als er einen 20 Kilogramm schweren Farbeimer anzuheben versuchte, um diesen auf eine höhere Gerüstetage zu stellen. Die Diagnose der Ärzte: Ein Riss der Supraspinatussehne der rechten Schulter. Die Supraspinatussehne verbindet als Teil der Rotatorenmanschette den Oberarm mit Schulter und Rumpf.

Seit 2002 verfügte der Mann über eine Unfallversicherung mit einer vereinbarten Grundsumme von 143.000 Euro. In den Versicherungsbedingungen heißt es unter anderem:

„Als Unfall gilt/gelten auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.“

Den Leistungsantrag des Malers lehnte die Versicherung ab: Ein vom Versicherer beauftragter Gutachten war zu dem Schluss gekommen, dass die strukturelle Schädigung der Supraspinatussehne nicht auf das Anheben des Eimers zurückzuführen sei. Stattdessen seien unfallfremde Erkrankungen für die festgestellten Gesundheitsstörungen des Mannes (deutliche Bewegungseinschränkungen des Arms sowie Kraftminderung) verantwortlich, bedingt durch einen Rollerunfall 2002.

Hiergegen klagte der Mann. Nachdem das Landgericht Trier die Klage des Mannes abgelehnt hatte, erkannte das OLG Koblenz eine Verpflichtung der Versicherung, dem Kläger Versicherungsschutz unter Zugrundelegung einer mitursächlichen Vorschädigung von 90 Prozent zu gewähren. Hiergegen ging der Kläger in Revision, so dass der Fall vor dem BGH landete.

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Ist ein Sehnenriss ein Unfall?

Ein deckungspflichtiger Unfall ist demnach auch der Riss der Bizepssehne beim Sportkegeln. Die Begründung der Richter des Oberlandesgericht Nürnberg: Der Sehnenriss beruht auf einer exzentrischen Anspannung der Sehnen, basiert also auf erhöhter Kraftanstrengung. OLG Nürnberg, Az.: 8 U 3372/99).

Was zahlt die private Unfallversicherung bei Bänderriss?

Geht die Funktion eines Beins infolge eines Bänderrisses beispielsweise dauerhaft verloren, ist eine Gliedertaxe von 50 Prozent nicht unüblich. Bei einer Grundversicherungssumme von 200.000 Euro würdest du in diesem Fall mindestens 100.000 Euro ausgezahlt bekommen.

Was zahlt eine Unfallversicherung bei einer Schulterverletzung?

Bei teilweiser Funktionsunfähigkeit ist der entsprechende Teilwert zu entschädigen; d.h. – wenn das verunfallte Schultergelenk gegenüber dem gesunden zu 50% in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist – hat die Unfallversicherung einen Invaliditätsgrad i.H.v. 35% zu entschädigen.

Wann bekommt man Geld aus der Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung zahlt nur bei Invalidität, also bei einem bleibenden Gesundheitsschaden. Außerdem muss der Gesundheitsschaden durch einen Unfall verursacht worden sein. Bei Krankheitsfolgen greift die Police nicht – anders als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

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