Welche Nachteile habe ich bei einem Aufhebungsvertrag?

Auch nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist eine Kündigung möglich. Dies beispielhaft dann, wenn dem Arbeitgeber nach Vertragsschluss und vor Ende des Arbeitsverhältnisses Gründe bekannt werden, welche eine Kündigung rechtfertigen. Dies betrifft besonders Fälle, in denen nach Vertragsschluss der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. In einem solchen Fall wird der Aufhebungsvertrag in der Regel gegenstandslos.

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Aufhebungsvertrag (Symbolbild): Damit er wirksam ist, muss er vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber unterschrieben werden. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)

Schlagzeilen

Alle

Mysteriöse Signale aus All untersucht
Football-Legende verkündet KarriereendePopstar sagt Silvester-Auftritt abKultklub macht 238 Millionen Euro MinusBerlin: Radiosender wirft Moderatorin rausZeitraffer zeigt VerkehrschaosTegernsee-Oligarch: Ukraine greift durchDas ist das beliebteste Haustier 2022Verein lässt Musikerin nicht auftretenMann getötet – 17-Jähriger stellt sichEx-Bochumer Pokal-Star ist totSupermarkt: Kunden wütend über ÄnderungSpiel erweckt Elfenwelt zum Leben

Alle Schlagzeilen anzeigen

Mehr anzeigen

Anzeige

Loading...

Loading...

Loading...

Schnell raus aus dem alten Job: In solch einem Fall kann ein Aufhebungsvertrag Vorteile gegenüber einer Kündigung haben. Aber längst nicht immer ist es der beste Weg.

Das Wichtigste im Überblick

  • Was ist ein Aufhebungsvertrag – im Gegensatz zu einer Kündigung?
  • Wie kann ich die Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld umgehen?
  • Was sind Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrages?
  • Wann ist der Aufhebungsvertrag unwirksam?
  • Bekomme ich eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Sie wollen Ihren Job loswerden? Das geht nicht nur mit einer Kündigung. Auch ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, einen Schlussstrich unter ein Beschäftigungsverhältnis zu ziehen.

Es kann die Firma sein, die einem ihrer Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag anbietet – zum Beispiel, weil das Unternehmen umstrukturiert wird. Die andere Variante: Ein Arbeitnehmer hat einen neuen Job gefunden und soll bei seinem künftigen Arbeitgeber so schnell wie möglich anfangen.

Doch ein Aufhebungsvertrag hat nicht nur Vorteile. Es gibt auch einiges, was Sie beachten sollten. Ein Überblick:

Was ist ein Aufhebungsvertrag – im Gegensatz zu einer Kündigung?

Bei einem Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden.

Im Gegensatz zu einer regulären Kündigung muss eine

Kündigungsfrist dabei nicht eingehalten werden. Das Beschäftigungsverhältnis kann somit sehr kurzfristig auslaufen.

  • Antrag und Fristen: So lassen Sie sich ein Arbeitszeugnis ausstellen
  • Gut zu wissen: So entschlüsseln Sie die Codes im Arbeitszeugnis

Ebenso keine Rolle spielen Kriterien, die ein besonderer Schutz vor Kündigung sind – wie etwa eine Schwangerschaft. Ist es also der Arbeitgeber, der einen Aufhebungsvertrag anbietet, und willigt der Beschäftigte ein, verzichtet er auf zentrale Arbeitnehmerrechte. Außerdem riskieren Beschäftigte eine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld (siehe unten).

  • Arbeitsverhältnis beenden: Welche Kündigungsfristen gelten?
  • Kündigung wegen Krankheit: Ist das erlaubt?

Gut zu wissen: Es gibt auch einen sogenannten Abwicklungsvertrag. Diesen schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer allerdings, nachdem die Kündigung vollzogen ist. Hier wird etwa eine Abfindung geregelt.

Wie kann ich die Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld umgehen?

Falls Sie an einem Aufhebungsvertrag interessiert sind, sollten Sie beachten: Es kann sein, dass Sie eine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld erhalten. Der Grund: Die Arbeitslosenversicherung kann den Verlust des Jobs in diesem Fall als selbstverschuldet ansehen und unterstellen, dass Sie das Risiko des Einkommensausfalls in Kauf genommen haben.

Haben Sie für einen Auflösungsvertrag hingegen einen wichtigen Grund, müssen Sie keine Sperrfrist befürchten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Jobverlust betriebliche Gründe hat und Sie mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung aushandeln können (siehe unten).

Tipp: Klären Sie mit der Arbeitsagentur die Folgen für Ihr Arbeitslosengeld, bevor Sie einen Auflösungsvertrag unterzeichnen. Dazu händigen Sie dem Arbeitsamt den Entwurf des Aufhebungsvertrages aus. Diesen kann die Agentur dann prüfen.

  • Gut zu wissen: So verhindern Sie eine Sperrfrist fürs Arbeitslosengeld
  • Bezugsdauer und Anspruch: Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
  • Ganz leicht: So melden Sie sich online arbeitslos

Was sind Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrages?

Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer durchaus Vorteile haben. Ein Überblick:

  • Flexibilität: Ein Beschäftigter kann schnell – rein theoretisch sogar am selben Tag – aus einem Arbeitsvertrag herauskommen, wenn er entweder rasch eine neue Stelle antreten will oder er die Arbeitsbedingungen und das Betriebsklima in seinem derzeitigen Joballtag als kaum erträglich empfindet.
  • Mitgestaltung: Der Mitarbeiter kann die Bedingungen des Aufhebungsvertrags mitgestalten, beispielsweise indem er eine Abfindung aushandelt. Auch den Resturlaub sollte er sich auszahlen lassen.
  • Kündigungsgründe: Mit einem Auflösungsvertrag können Arbeitnehmer einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen zuvorkommen – also wenn sie durch Fehlverhalten oder Pflichtverletzungen auffällig geworden sind. Diese Gründe stehen dann nicht im Aufhebungsvertrag.

Doch es gibt auch einige Nachteile, die Beschäftigte bei einem Aufhebungsvertrag beachten sollten. Ein Überblick:

  • Arbeitslosengeld: Mit einem Auflösungsvertrag riskieren Sie eine Sperrzeit fürs Arbeitslosengeld. Im Klartext: Sie erhalten nicht nahtlos nach dem Job die Zahlung der Arbeitsagentur.
  • Arbeitnehmerrechte: Sie verzichten mit einem Aufhebungsvertrag auf wichtige Arbeitnehmerrechte – etwa auf den besonderen Kündigungsschutz. Außerdem muss bei einem Aufhebungsvertrag nicht der Betriebsrat angehört werden, sofern es einen gibt.
  • Betriebsrente: Unter Umständen kann es sein, dass Ihre Anwartschaft auf Zahlungen der betrieblichen Altersvorsorge verfällt. Das sollten Sie klären, bevor Sie den Auflösungsvertrag unterzeichnen.

Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorlegt, unterzeichnen Sie diesen nicht vorschnell. Lassen Sie sich eine Bedenkzeit einräumen und wägen Sie gut die Vor- und Nachteile ab.

Wann ist der Aufhebungsvertrag unwirksam?

Damit ein Aufhebungsvertrag wirksam und unanfechtbar ist, muss er in Schriftform erfolgen und unterschrieben werden – im Original von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mündliche Vereinbarungen oder Aufhebungsverträge per E-Mail sind indes unwirksam und anfechtbar.

Zudem gilt: Der Arbeitnehmer darf nicht bedroht werden, umgehend den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Bei einer Drohung ist der Vertrag unwirksam.

  • Unterschrift nicht vergessen: Wie schreibe ich eine Kündigung am besten?
  • Arbeitsrecht: Kann ich eine Kündigung wieder zurücknehmen?

  • Kündigung bis Versetzung:15 Mythen im Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht: Bekomme ich den Resturlaub bei einer Kündigung ausgezahlt?
  • Fristlos und ordentlich: Darf mir der Chef ohne Grund kündigen?

Bekomme ich eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?

Grundsätzlich gilt: Einen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie bei einem Aufhebungsvertrag nicht. Allerdings können Sie diese mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

Pauschal lässt sich nicht sagen, wie hoch die Abfindung sein wird. Sie orientiert sich an der Regelung für betriebsbedingte Kündigungen: ein halbes Bruttomonatsgehalt für jedes Jahr, das Sie bei dem Betrieb angestellt waren.

Doch Sie können auch selbst verhandeln. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Angebot macht, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie damit zufrieden sind.

Wichtig: Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig, das heißt: Sie müssen Lohnsteuer darauf zahlen.

Verwendete Quellen

  • Eigene Recherche
  • allrecht.de

Quellen anzeigen

  • Finanztip
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Loading...

Neueste Artikel

Klausel im Vertrag

Darf man Überstunden mit dem normalen Gehalt abgelten?

Von Christine Holthoff

Arbeitsrecht

Sonderurlaub bei Hochzeit: Was für den öffentlichen Dienst gilt

Arbeitnehmervertretung

Nicht in der Gewerkschaft – darf ich trotzdem streiken?

Von Christine Holthoff

Frist und Formulierung

So kündigen Sie Ihren Job richtig

Von Christine Holthoff

Wann verfallen freie Tage?

Gericht fällt wichtiges Urteil zu Resturlaub

Auf Zeit angestellt

Wie oft darf man einen befristeten Arbeitsvertrag verlängern?

Das sind die Regeln

Kann ich meinen Resturlaub ins nächste Jahr mitnehmen?

Von Mauritius Kloft

Wegen Fachkräftemangel

Heil: Firmen sollen älteren Menschen Arbeitsplätze bieten

Bei Jobwechsel

Darum ist die Urlaubsbescheinigung so wichtig

Von Claudia Zehrfeld, Christine Holthoff

Arbeitsrecht

Das ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden

Von Christine Holthoff

Themen

ArbeitgeberArbeitnehmerBundesagentur für ArbeitKündigung

Beruf & Karriere A bis Z

Arbeitslosigkeit

Arbeitslos meldenArbeitslosengeld 1 und 2Arbeitslosengeld bei eigener KündigungArbeitslosengeld nach KrankengeldArbeitslosengeld: wie lange?Kündigung wegen KrankheitOnline arbeitslos melden

Minijob

450-Euro-JobMinijob Arbeitslosengeld

Teilzeit

Stunden TeilzeitjobTeilzeit oder MinijobTeilzeit und Minijob gleichzeitigVollzeit- zu Teilzeitjob

Urlaub

Sonderurlaub bei TodesfallUrlaubsanspruch bei Kündigung

weitere Ratgeber

AbmahnungArbeitszeitgesetz Pausenformloser AntragGehalt BundeskanzlerKündigungsfrist ArbeitgeberSteuerfreier Arbeitgeberzuschuss

Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer?

Außerdem wird die Abfindung unter Umständen mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Die Nachteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer auf einen Blick: Da man als Arbeitnehmer mit dem Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages der Kündigung zugestimmt hat, entfällt für die ersten zwölf Wochen das Arbeitslosengeld.

Wann macht ein Aufhebungsvertrag Sinn?

Aufhebungsverträge sind in der Regel dann sinnvoll und ratsam, wenn es schneller als mit einer Kündigung gehen soll, wenn Sie kein Interesse am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mehr haben und/oder wenn keine sozialrechtlichen Nachteile beim Arbeitslosengeld zu befürchten sind.

Ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Unterschreibt der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, so riskiert er eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Außerdem gefährdet er damit seine Möglichkeiten, Kündigungsschutzklage zu erheben. Für den Arbeitnehmer ist es daher günstiger, wenn der Arbeitgeber kündigt.

Warum sollte man keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Aufhebungsverträge schaden den betroffenen Arbeitnehmern fast immer. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, hat danach fast immer Probleme beim Arbeitslosengeld. In der Regel setzt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von mindestens 12 Wochen fest.

Toplist

Neuester Beitrag

Stichworte