Wenn der betriebsrat selbst mobbt

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Erstellt: 28.06.2022, 12:03 Uhr

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Manche Führungskräfte machen ihren Job gut, andere sind völlig ungeeignet in der Position. Manche quälen ihre Mitarbeiter regelrecht – was laut Forschern einen positiven Effekt haben kann.

Sie fühlen sich in Ihrem Team immer als Sündenbock, weil Ihr Chef oder Ihre Chefin bevorzugt Sie gängelt? Schlechte Führungskräfte unterscheiden in ihren Abteilungen zwischen Lieblingen und „schwarzen Schafen“, an welchen gerne mal ein Exempel statuiert wird. Oftmals hören die Schikanen auf, wenn Arbeitnehmer ganz klar Grenzen aufzeigen und ihren Chef so in die Schranken weisen. Helfen klare Worte nicht und fühlt sich der Mitarbeiter vom Vorgesetzten gemobbt, sollte er oder sie die Personalabteilung und falls vorhanden den Betriebsrat informieren.

Mobbing am Arbeitsplatz ist auch ein großes Thema in der Forschung. (Arbeits-)Psychologen aus aller Welt beschäftigen sich mit den Auslösern und Folgen von Schikane am Arbeitsplatz. Wie Wissenschaftler um Shannon G. Taylor von der University of Central Florida herausfanden, kann schlechte Behandlung vonseiten der Vorgesetzten sogar Vorteile für die weitere Laufbahn von Mitarbeitern haben.

Dicke Luft im Büro: Manche Vorgesetzte können ihren Mitarbeitern das Leben zur Hölle machen. © Imago

Schlechter Führungsstil hat zur Folge, dass Betroffene diesen Fehler nicht nachmachen wollen

Ihre im Fachjournal „Journal of Applied Psychology“ veröffentlichte Studie zeigte, dass Opfer von schlechter Führung und schlechter Behandlung am Arbeitsplatz ihre eigenen Angestellten tendenziell besser behandeln. „Auf der Grundlage der sozial-kognitiven Theorie und verwandter Forschungen gehen wir davon aus, dass misshandelte Vorgesetzte sich dem missbräuchlichen Verhalten ihrer Vorgesetzten eher widersetzen, als es nachzuahmen. Konkret sagten wir voraus, dass einige misshandelte Vorgesetzte - d.h. solche mit einer starken moralischen Identität – in dem Maße, wie sie sich mit ihren misshandelnden Vorgesetzten nicht mehr identifizieren, einen „Kurswechsel“ vollziehen, indem sie weniger misshandeln oder ihren Untergebenen gegenüber ethische Führungsqualitäten demonstrieren“, heißt es in der Zusammenfassung der Studie.

Zwei Experimente mit 288 bzw. 462 berufstätigen Erwachsenen liegen dieser Schlussfolgerung zugrunde. Auch eine Feldstudie unter 500 Angestellten und ihren Vorgesetzten bezogen die Forschenden mit ein. Im Rahmen der Untersuchungen zeigte sich: Wurden die Studienteilnehmer von einem fiktiven oder realen Vorgesetzten schlecht behandelt, distanzierte sich ein Großteil emotional von der Führungskraft und handelte selbst als Führungskraft verantwortungsbewusster als die Teilnehmer, die keine schlechte Behandlung erfahren hatten. Vor allem habe das für jene gegolten, denen moralische Integrität eigenen Angaben zufolge sehr wichtig war, so die Forscher dem Portal Business Insider zufolge.

Schlechte Führungskräfte: Unternehmen sollten Forschern zufolge nicht die Falschen befördern

Am besten wäre natürlich, wenn alle Vorgesetzte ethisch-moralisch richtig führen würden. Doch nicht selten werden die Falschen befördert. Dem Business Insider zufolge raten die Forscher der Studie Unternehmen, vor allem jene zu befördern, die starke moralische Identitäten haben. Das sind etwa Menschen mit starkem Gerechtigkeitssinn, die freundlich, aber bestimmt und nie cholerisch und ausfallend agieren. (jg)

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Schikanierende Vorgestzte können einem das Leben sehr schwer machen. (Symbolbild)

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Wenn der Vorgesetzte mobbt, nennt man das in der Fachsprache Bossing. Das Motiv dahinter ist häufig, den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin kostengünstig aus dem Unternehmen zu entfernen.

Mitarbeiter können sich jedoch zum Beispiel mithilfe des Betriebsrats und eines spezialisierten Anwalts wehren.

Ein sogenanntes Mobbingtagebuch und ein ärztliches Attest können vor Gericht helfen, das Bossing zu beweisen.

Laut einer Umfrage von YouGov und Statista aus dem Jahr 2021 sind 29 Prozent der Befragten schon einmal an ihrem Arbeitsplatz gemobbt worden – von Kollegen oder dem Vorgesetzten. Ist Letzterer für das Mobbing verantwortlich, nennt man das Bossing. Und Bossing wird gerne genutzt, um sich Mitarbeitern zu entledigen. Auch solchen, denen mitunter nur schwer zu kündigen wäre.

Wann kann man von Bossing sprechen?

Die Zahlen für die Präsentation nicht rechtzeitig geliefert, morgens zu spät zur Arbeit erschienen oder aber die Pause deutlich überzogen – das wären gute Gründe für eine Zurechtweisung vom Chef oder Vorgesetzten. Auch wenn der Arbeitgeber es dabei in seiner Wortwahl ein wenig übertreibt und ziemlich deutlich, vielleicht sogar unfreundlich wird, ist das vermutlich noch kein Mobbing. Er oder sie reagiert schließlich nur auf das Fehlverhalten seines Beschäftigten.

Was sind grobe Verletzungen des Betriebsrates?

Laut BAG liegt eine grobe Pflichtverletzung vor, wenn sie objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend und damit von einem solchen Gewicht ist, dass sie das Vertrauen in eine künftig ordnungsgemäße Amtsführung zerstört oder zumindest schwer erschüttert (BAG 22.6.1993 - 1 ABR 62/92).

Wie kann man sich gegen den Betriebsrat wehren?

Wenn der Betriebsrat in grober Weise gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt, kann dies zu seiner Auflösung führen. Die Auflösung des Betriebsrats wegen einer Pflichtverletzung kann aber nur durch das Arbeitsgericht erfolgen. Eine Abwahl des Betriebsrats durch die Arbeitnehmer des Betriebs ist nicht möglich.

Was kann der Betriebsrat bei bossing tun?

3 BetrVG). Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung eines Arbeitnehmers verlangen, der durch Mobbinghandlungen den Betriebsfrieden wiederholt und ernstlich gestört hat. Kommt der Arbeitgeber dem Verlangen nicht nach, kann der Betriebsrat das Arbeitsgericht anrufen.

Wie kann man ein betriebsratsmitglied abwählen?

Ist ein Betriebsratsmitglied erstmal gewählt worden, so bleibt er bis zur nächsten Wahl im Amt. Weder die Mitarbeiter noch der Betriebsrat können einzelne Betriebsratsmitglieder vorzeitig abwählen. Es ist jedoch möglich über das Arbeitsgericht ein Betriebsratsmitglied aus dem Betriebsrat auszuschließen.

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