ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Wan können Sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden?
Adresse und Kontakt
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Sie sind
- Empfänger von Sozialleistungen, wie z. B.:
Arbeitslosengeld II
Sozialhilfe
BAföG
Grundsicherung - oder taubblind
- oder Empfänger von Blindenhilfe
Nebenwohnung unter bestimmt Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über Bezug genannter Sozialleistungen (Bewilligungsbescheide des Sozialleistungsträgers)
- Nachweis über Taubblindheit
- Nachweis über den Bezug von Blindenhilfe
- bedarfsweise weitere Nachweise
Zu Beachten
Sie erhalten die Befreiung oder
Ermäßigung ab dem auf dem Bewilligungsbescheid genannten Leistungsbeginn.
Voraussetzung:
Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist innerhalb von 2 Monaten nachdem der Bescheid ausgestellt wurde eingereicht worden.
Haben Sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen.
Hierfür ist
ein Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde erforderlich, aus dem diese geringfügige Einkommensüberschreitung hervorgeht.
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Keine Angabe
Gebühren
Antragsverfahren und Prüfung: gebührenfrei
Rechtliche Hinweise
Formulare, Services & Links
Beschreibung der Leistung
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Sozialleistungen sind beispielsweise:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialhilfe
- BAföG
- Grundsicherung
Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen, siehe Link 'Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.'
Als Empfänger von Blindenhilfe oder als taubblinder Mensch können Sie ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreit werden.
Als schwerbehinderter Mensch mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis, zahlen Sie auf Antrag einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,83 Euro.
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Letzte Aktualisierung: 21.09.2022
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Wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz wohnen und Pflegegeld beziehen, können Sie sich von der GEZ befreien lassen. Auch gelten die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) und die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Befreiungsgrund.
Auch wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen, können Sie sich von der GEZ-Gebühr abmelden. In dem Fall sind Sie ebenfalls nicht mehr beitragspflichtig.
In diesen Härtefällen müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Sollte keine der Befreiungskriterien bei Ihnen zutreffen, können Sie möglicherweise auch einen Härtefall beantragen. Das funktioniert in folgenden Fällen:
- Ihr Einkommen überschreitet die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als die 18,36 Euro Rundfunkbeitrag.
- Sie verzichten auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, obwohl Sie Anspruch darauf hätten.
- In bestimmten Fällen können Sie sich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Sie studieren und vom BAfög-Bezug ausgeschlossen sind. Das gilt etwa, wenn Sie ein Zweitstudium absolvieren.
Wichtig: Die Zahlung einfach unterlassen dürfen Sie nicht. Sie müssen den Härteantrag beantragen – und er muss genehmigt werden. Wie das geht, erklären wir Ihnen weiter unten.
Wie kann man den Rundfunkbeitrag kündigen?
Den Rundfunkbeitrag kündigen können Sie direkt nicht. Allerdings können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen (siehe oben).
Und so geht's: Um sich befreien zu lassen, müssen Sie einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Füllen Sie es aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Ein Formular zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es auch bei einigen Behörden Ihrer Stadt, etwa dem Jobcenter oder einem BAföG-Amt.
Senden Sie es – gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen – an den Beitragsservice. Schicken Sie aber nur Kopien an die entsprechende Stelle, keine Originaldokumente. Die Adresse lautet wie folgt:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Sie sollten vom Beitragsservice dann noch eine Bestätigung erhalten, dass Sie befreit sind. Wenn nicht, fragen Sie noch mal nach.
Gut zu wissen: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann drei Jahre rückwirkend gültig sein.
Muss ich GEZ zahlen, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?
Nein, nicht zwangsläufig. Seit 2013 ist die Rundfunkgebühr nicht mehr von Geräten, sondern vom Haushalt abhängig – jeder Haushalt muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Aber nur eine Person pro Haushalt muss bei der GEZ angemeldet sein.
Das heißt im Gegenzug: Wenn Sie mit Ihrem Partner in eine gemeinsame Wohnung ziehen, muss einer von Ihnen sich beim Beitragsservice für die Rundfunkgebühren anmelden. Das gilt dann für Ihre gemeinsame Wohnung.
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Sie können sich den Rundfunkbeitrag also sparen. Dazu müssen Sie jedoch Ihre alte Wohnung vom Rundfunkbeitrag abmelden. Wie das geht, lesen Sie hier.