Es liegt nicht in meinem Interesse, meinen Arbeitgeber darüber zu informieren. Der Arbeitgeberverband versteckt sich hinter dem Datenschutzgesetz und will diesbezüglich keine Auskünfte geben. Dennoch gibt es doch auch ein Recht zu erfahren, ob ein Arbeitgeber Tarifgebunden ist oder nicht.Wer kann mir hier weiterhelfen ? 6 Antworten
Topnutzer im Thema Arbeitsrecht
wenn es deinen arbeitgeber betrifft, so werfe doch mal einen blick in deinen arbeitsvertrag. tarifgebundene arbeitgeber haben in der regel kurze verträge mit den individuellen vereinbarungen. ungebundene benötigen mehrere seiten, um alles das zu regeln, was sonst tarifverträge bestimmen. hat dein betrieb einen
betriebsrat? der muss das wissen. wenn du auf der suche nach einem neuen arbeitgeber bist, stelle die frage im verlauf der bewerbung, das ist weder ein geheimnis noch ein makel für ein betrieb, auch keine pflicht.
es gibt auch viele branchen, für die es laut gesetz allgemeinverbindliche tarifverträge gibt, drt muss der arbeitgeber nicht in einem verband sein, und man kann ggf. mit hilfe des arbeitsgerichts die tariflichen bestimmungen durchsetzen. guckst du hier:
//www.tarifregister.nrw.de/pdf/ave_verzeichnis_nrw.pdf
Hallo Cyrus, normalerweise sollte es möglich sein, mit seinem Arbeitgeber darüber zu sprechen, ob er in einem Arbeitgeberverband organisiert ist. Scheinbar ist das in deinem Unternehmen nicht der Fall.
Wende dich an die für deinen Beruf zuständige Gewerkschaft. Dort wird man dir sicher weiterhelfen können. herzliche Grüsse,
Schau doch mal unter www.arbeitgeber.de dann unter "Über uns" und dann Mitglieder. Allerdings weiß ich nicht, ob Tarifvertrag und Mitgliedschaft beim Verband unbedingt zusammenhängt.
Topnutzer im Thema Arbeitsrecht
Welcher Traifvertrag anzuwenden ist, dass muss im Arbeitsvertrag stehen. Ggf. kann es auch nur einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag geben. Auskünfte erteilen die Gewerkschaften.
Topnutzer im Thema Arbeitsrecht
Wenn Dein AG das nicht sagen will wirst Du es nicht erfahren. Der Betriebsrat muß mE auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt werden. Selbst die Gewerkschaften, die ja der der Tarifpartner wären, bekommen beim AGverband keine Auskünfte.