Wer nichts macht macht mit bedeutung

Inhalt

1. Einleitung

2. Bedeutung der Macht
2.1 Machtdefinition Max Webers
2.2 Machtdefinition Josef Zelgers

3. Machtgrundlagen
3.1 Klassifizierung der Machtgrundlagen nach French und Raven
3.1.1 Macht durch Belohnung (Reward Power)
3.1.2 Macht durch Bestrafung (Coercive Power)
3.1.3 Macht durch Legitimation (Legitimate Power)
3.1.4 Macht durch Persönlichkeitswirkung (Referent Power)
3.1.5 Macht durch Wissen und Fähigkeiten (Expert Power)
3.2 Macht durch Information
3.3 Wirkungsweise der Machtgrundlagen

4. Machtmittel

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Entscheidend ist nicht die Frage, ob man Macht hat, entscheidend ist die Frage, wie man mit ihr umgeht.“[1]

Jeder Mensch auf dieser Welt war sowohl schon mal Macht ausgesetzt als auch in der Position, Macht auf andere Menschen, Gruppen, oder Organisationen auszuüben. Heutzutage wird der Begriff inflationär für diverse divergente Situationen verwendet. Doch was bedeutet Macht überhaupt? Und wodurch unterscheidet sie sich von Herrschaft? Auf diese Fragen geht der Verfasser im ersten Teil dieser Hausarbeit detailliert ein, indem die bekanntesten Definitionen von Macht und Herrschaft des deutschen Soziologen Max Weber (1956) analysiert werden. Diese sind sehr neutral gehalten und lassen die Legitimität von Machtausübung, also Einflussnahme, außen vor. Da Suggestion jedoch nur selten ohne Legitimität gelingt, setzt sich der Verfasser im zweiten Teil der Hausarbeit partikulär mit den am häufigsten existierenden Machtgrundlagen in Organisationen auseinander.

Im dritten Teil der Hausarbeit werden verschiedene Machtmittel genannt und erläutert, welche auf die zuvor aufgeführten Machtgrundlagen angepasst sind und die laut dem ehemaligen Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen, entscheidender sind als die Frage des Machtbesitzes. Außerdem wird aufgeführt, warum das wohl wirkungsvollste globale Machtmittel nur sehr selten in Organisationen verwendet werden kann und darf.

2. Bedeutung der Macht

2.1 Machtdefinition Max Webers

Macht spielt in unser aller Leben tagtäglich eine große Rolle, wenn auch meistens nur im Unterbewusstsein. Max Weber hat sich profund mit dieser Materie beschäftigt und Macht wie folgt definiert: „Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“[2] Weber bezeichnet Macht als soziologisch amorph.[3] Damit meint Weber, dass die Durchsetzung des eigenen Willens, also Machtausübung auf andere, unabhängig von der sozialen Stellung innerhalb einer Gesellschaft ist. So können alle persönlichen und potenziellen Eigenschaften dazu führen, eine Machtausübung zu legitimieren.

Im Gegensatz zur Macht gelingt die Ausübung von Herrschaft laut Weber nur in Verbindung mit Disziplin: „Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“ [4] Ohne Absatz determiniert Weber weiter: „Disziplin soll heißen die Chance, kraft eingeübter Einstellung für einen Befehl prompten, automatischen und schematischen Gehorsam bei einer angebbaren Vielheit von Menschen zu finden.“

Für Herrschaft ist also Disziplin der Beherrschten unabdingbar. Dass diese Disziplin vorhanden ist, setzt voraus, dass die Ausübung von Herrschaft auf die Beherrschten in irgendeiner Art und Weise legitimiert wird. Macht kann also partiell von jedem, Herrschaft jedoch nur von elitären Personen ausgeübt werden.

2.2 Machtdefinition Josef Zelgers

Auch andere Wissenschaftler beschäftigten sich mit der Definition von Macht. So definiert Josef Zelger 1975 in Anlehnung an Robert A. Dahls „The concept of Power“ und John Harsanyi: „Die Person x (Machthaber) hat über die Person y (den Beherrschten) Macht in Bezug auf die Handlungen, Entscheidungen oder Meinungen z (Machtbereich), die y mit der Wahrscheinlichkeit p ausführt (Machtfülle), wenn x die Mittel q anwendet (Machtmittel), wobei für x die Kosten r entstehen (Machtkosten) und x s Reserven zur Verfügung hat (Machtgrundlage).“[5] Prinzipiell überschneiden sich Webers und Zelgers Definitionen im Grundgedanken, jedoch präzisiert Letzterer seine Begriffsbe stimmung, in dem er zusätzlich die Punkte Machtbereich, Machtfülle, Machtmittel, Machtgrundlage und Kosten aufführt. Somit ist Zelgers Auffassung von Macht sicherlich eine der komplexesten Definitionen.

3. Machtgrundlagen

Da erfolgreiche Machtausübung in der Realität nur selten ohne Legitimitätsgrundlage gelingt, wird im folgenden Teil dieser Hausarbeit die bekannteste Klassifikation der Machtgrundlagen nach French und Raven (1959) profund dargestellt.

3.1 Klassifizierung der Machtgrundlagen nach French und Raven

French und Raven nennen explizit fünf Machtgrundlagen, die besonders bedeutend sind und besonders oft vorkommen. Gleichzeitig weisen sie aber auch darauf hin, dass es überdies noch viele weitere Grundlagen gibt.[6]

3.1.1 Macht durch Belohnung (Reward Power)

Basis dieser Machtgrundlage, ist die Perzeption eines Mitarbeiters von seiner Führungskraft belohnt zu werden.[7] Die Intensität hängt stark von der Persönlichkeit des zu Führenden ab. Um dies zu veranschaulichen seien Arbeiter P und dessen Führungskraft O gegeben. Angenommen P ist ein Familienmensch, dem[8] deshalb viel an seiner Freizeit liegt. Ihm wird von O eine Reorganisation des Arbeitszeitmodells vom Schichtmodell hin zur flexiblen Arbeitszeit in Aussicht gestellt. Da dies eine von P tatsächlich als Belohnung wahrgenommene Ankündigung ist, wäre die Machtgrundlage in diesem Fall sehr effektiv. Würde O P jedoch eine Gehaltserhöhung anbieten, die eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit voraussetzt, wäre der Anreiz ineffektiv und das Einflusspotenzial von O sehr gering.

Ein weiterer Aspekt, der die Intensität der Macht durch Belohnung beeinflusst, sind bereits gewährte und verwehrte Belohnungen[9]. Angenommen, O hat wiederholt Macht auf P ausgeübt, ihn also beeinflusst und dafür Anreize in Form von Belohnungen geschaffen, ohne diese hinterher – trotz konformen Verhaltens von P – zu gewähren. Dadurch sinkt die Perzeption von P, tatsächlich Belohnungen zu erhalten und infolgedessen sinkt Os Suggestionspotenzial. Andererseits steigt es, wenn in der Vergangenheit, bei konformen Verhalten von P, alle offerierten Belohnungen auch tatsächlich gewährt wurden.

Des Weiteren wird die Intensität dieser Machtgrundlage auch durch die von P eingeschätzte Realisierbarkeit des zu erzielenden Verhaltens beeinflusst.

Als Belohnung werden nicht nur neue, vorteilhaftere Änderungen angesehen, sondern auch die Beseitigung von negativ empfundenen Prozessen bzw. Tatsachen.

3.1.2 Macht durch Bestrafung (Coercive Power)

Der Macht durch Bestrafung liegt der Wunsch zu Grunde, eine angedrohte negative Sanktionierung zu vermeiden[10]. Besonders wichtig bei dieser Machtgrundlage ist, dass das eigentliche Wirkungsmittel nicht die tatsächliche Bestrafung, sondern viel mehr die Androhung derselbigen und der damit einhergehende Wunsch, die Bestrafung zu vermeiden, ist. Die Intensität ist – wie bei der Macht durch Belohnung - abhängig von der persönlichen Perzeption der angedrohten negativen Sanktion. Hinzu kommt die eingeschätzte Wahrscheinlichkeit, mit der die Bestrafung verhindert werden kann.

Eine weitere Gemeinsamkeit zur Macht durch Belohnung sind bereits realisierte bzw. angedrohte und trotz nichtkonformen Verhaltens nicht ausgesprochene negative Sanktionen. Solche Erfahrungswerte haben einen maßgeblichen Anteil an der Wirksamkeit dieser Machtgrundlage.

[...]

[1] Alfred Herrhausen: Online: //www.zitate.de/kategorie/Macht/, download v. 19.11.2012

[2] Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriß der verstehenden Soziologie, 5. rev. Auflage, Tübingen 1956/1972, S. 28

[3] Weber, Max, a.a.O., S. 28

[4] Vgl. im Folgenden: Weber, Max, a.a.O., S. 28

[5] Zelger, Josef: Konzepte zur Messung der Macht, Berlin 1975, S. 31

[6] Vgl. French, John R.P./Raven, Bertram: The Bases of social Power, in: Asherman, Sandy/Asherman, Ira: The Negotiation Sourcebook, 2. Auflage, Amherst 2001, S.65

[7] Vgl. French, John R.P./Raven, Bertram, a.a.O., S.65

[8] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

[9] Vgl. im Folgenden: French, John R.P./Raven, Bertram, a.a.O., S.65

[10] Vgl. Im Folgenden: French, John R.P./Raven, Bertram, a.a.O, S.66

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