Wer trägt die Kosten für ein Vorruhestandsgeld?

Erwerbstätige, die mit ihrem Arbeitgeber eine Vorruhestandsregelung getroffen haben, können mit 58 in den Vorruhestand gehen. Das Beschäftigungsverhältnis wird beendet, und das Unternehmen zahlt bis zum Rentenbeginn ein vereinbartes Vorruhestandsgeld.

Weil weiterhin Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden, fällt die spätere Rente kaum geringer aus. Rentenabschläge fallen daher nur dann an, wenn die gesetzliche Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Pro vorbezogenem Monat wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gemindert.

Frührente mit kräftigen Rentenabschlägen

Bietet der Arbeitgeber kein solches Vorruhestandsmodell an, hat ein Erwerbstätiger trotzdem die Möglichkeit, sich vorzeitig aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen. Das kann allerdings sehr teuer werden.

Zum einen fällt zum Ende des Erwerbslebens das Einkommen weg. Es entsteht eine jahrelange Einkommenslücke, bevor das ordentliche Rentenalter erreicht ist.

Bezieht man zur Deckung der Einkommenslücke die gesetzliche und betriebliche Rente vor, wird die Rente lebenslang gekürzt: Dieser Abschlag beträgt bei der gesetzlichen Rente 0,3 Prozent pro vorbezogenem Monat, das wären bei drei Jahren bereits 10,8 Prozent.

Wer bezahlt das Vorruhestandsgeld?

Gleichzeitig verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Mitarbeiter bis zur Auszahlung der gesetzlichen Rente ein Vorruhestandsgeld zu zahlen. Dessen Höhe wird üblicherweise im Arbeitsvertrag oder im Rahmen eines Sozialplans festgelegt.

Wie funktioniert das mit dem Vorruhestand?

Dabei wird der Zeitraum der Altersteilzeit halbiert: Dauert sie beispielsweise vier Jahre, arbeitet der Arbeitnehmer noch zwei Jahre Vollzeit und dafür in den letzten zwei Jahren gar nicht mehr. Das Gehalt wird während der gesamten Zeit reduziert gezahlt. Auch alle Versicherungsbeiträge laufen regulär weiter.

Was ist bei Vorruhestand zu beachten?

Im Rahmen der vertraglichen Regelungen zum Vorruhestand garantiert der Arbeitgeber seinem ausscheidenden Mitarbeiter, dass dieser ein Nettogehalt von 95% seines bisherigen Nettogehalts bis zum Renteneintritt mit 63 erhält.

Welche Abzüge bei Vorruhestand?

Wer vor dem persönlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss für jeden vorgezogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent hinnehmen. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent. Diese maximale Kürzung entsprechen 4 Jahre.

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