(1) Es ist links zu überholen.
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
- bei unklarer Verkehrslage oder
- wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
VwV-StVO zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren
1 An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.
Zu § 5 Abs. 6 Satz 2
1 Wo es an geeigneten Stellen fehlt und der Verkehrsfluß wegen Lastkraftwagenverkehrs immer wieder leidet, ist der Bau von Haltebuchten anzuregen.
Im Überblick finden Sie die Strafen für zu schnelles Fahren und Überholen im Überholverbot. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Überholverbot und Tempolimit.
Seit 09. November 2021 gibt es aufgrund der StVO-Novelle den neuen Bußgeldkatalog mit drastischer Bußgeld-Erhöhung und verschärftem Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Zu schnell gefahren? Überholt im Überholverbot?
Wann gilt die Richtgeschwindigkeit von
130 km/h?
Die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn beträgt 130 km/h. Die Richtgeschwindigkeit ordnet sich den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unter. Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Empfehlung und gilt für Fahrer mit einem Fahrzeug bis zu 3,5 t.
Wie darf man überholen?
Man darf andere Verkehrsteilnehmer links bei klarer Verkehrslage und ohne Behinderung des Straßenverkehrs überholen. Beim Überholvorgang sollte die Geschwindigkeit
deutlich höher sein als die des zu Überholenden.
Welche Bußgelder drohen, wenn man die Höchstgeschwindigkeit überschritten hat und geblitzt wurde?
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind in Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, festgelegt.
Im Überblick finden Sie die neuen Sanktionen für zu schnelles Fahren - gültig seit 09. November 2021:
Tempolimit überschritten | ||||||
Überschreitung des Limits in km/h | Regelsatz in € | Punkte | Fahrverbot in Monaten | |||
innerorts | außerorts | innerorts | außerorts | innerorts | außerorts | |
Bis 10 | 30 | 20 | - | - | - | - |
11-15 | 50 | 40 | - | - | - | - |
16-20 | 70 | 60 | - | - | - | - |
21-25 | 115 | 100 | 1 | 1 | - | - |
26-30 | 180 | 150 | 1 | 1 | 1 | 1 |
31-40 | 260 | 200 | 2 | 1 | 1 | 1 |
41-50 | 400 | 320 | 2 | 2 | 1 | 1 |
51-60 | 560 | 480 | 2 | 2 | 2 | 1 |
61-70 | 700 | 600 | 2 | 2 | 3 | 2 |
Über 70 | 800 | 700 | 2 | 2 | 3 | 3 |
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr |
Bußgelder, Punkte und Fahrverbote - gültig vom 20. April 2020 bis 08. November 2021:
Die Strafen innerorts und außerorts auf einen Blick.
Tempolimit überschritten | ||||||
Überschreitung des Limits in km/h | Regelsatz in € | Punkte | Fahrverbot in Monaten | |||
innerorts | außerorts | innerorts | außerorts | innerorts | außerorts | |
Bis 10 | 30 | 20 | - | - | - | - |
11-15 | 50 | 40 | - | - | - | - |
16-20 | 70 | 60 | - | - | - | - |
21-25 | 80 | 70 | 1 | 1 | 1 | - |
26-30 | 100 | 80 | 1 | 1 | 1 | 1 |
31-40 | 160 | 120 | 2 | 1 | 1 | 1 |
41-50 | 200 | 160 | 2 | 2 | 1 | 1 |
51-60 | 280 | 240 | 2 | 2 | 2 | 1 |
61-70 | 480 | 440 | 2 | 2 | 3 | 2 |
Über 70 | 680 | 600 | 2 | 2 | 3 | 3 |
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr |
Welche Bußgelder drohen, wenn man Überholverbote missachtet?
Die Regelungen zum Überholen sind in Paragraf 5 der StVO festgelegt. Bis zu 300 Euro kann ein Überholverstoß kosten.
Nachfolgend finden Sie die Sanktionen für Überholverstöße - gültig seit 28. April 2020:
Überholen im Überholverbot | ||||
Verwarngeld | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
Überholen im Überholverbot | - | 80 Euro | 1 P | - |
• mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei unklarer Verkehrslage | - | 250 Euro | 2 P | - |
• mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | - | 250 Euro | 2 P | 1 Monat |
Rechts überholt | ||||
• außerorts | - | 100 Euro | 1 P | - |
• innerorts | 30 Euro | - | - | - |
Beim Überholen Verkehrszeichen nicht beachtet | - | 150 Euro | 1 P | nein |
Überholt und Fahrstreifenbegrenzung überfahren oder vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt | - | 150 Euro | 1 P | nein |
- dabei Überholverbot nicht beachtet mit Gefährdung | - | 250 Euro | 2 P | 1 Monat |
- dabei Überholverbot missachtet mit Sachbeschädigung | - | 300 Euro | 2 P | 1 Monat |
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr |
Bußgelder, Punkte und Fahrverbote - gültig bis 30. April 2014:
Tempolimit überschritten | ||||||
Überschreitung des Limits in km/h | Regelsatz in € | Punkte | Fahrverbot in Monaten | |||
innerorts | außerorts | innerorts | außerorts | innerorts | außerorts | |
Bis 10 | 15 | 10 | - | - | - | - |
11-15 | 25 | 20 | - | - | - | - |
16-20 | 35 | 30 | - | - | - | - |
21-25 | 80 | 70 | 1 | 1 | - | - |
26-30 | 100 | 80 | 3 | 3 | - | - |
31-40 | 160 | 120 | 3 | 3 | 1 | - |
41-50 | 200 | 160 | 4 | 3 | 1 | 1 |
51-60 | 280 | 240 | 4 | 4 | 2 | 1 |
61-70 | 480 | 440 | 4 | 4 | 3 | 2 |
Über 70 | 680 | 600 | 4 | 4 | 3 | 3 |
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr |
Überholen im Überholverbot | ||||
Verwarngeld | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
Überholen im Überholverbot | - | 80 Euro | 1 P | - |
• mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei unklarer Verkehrslage | - | 150 Euro | 4 P | - |
• mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | - | 250 Euro | 4 P | 1 Monat |
Rechts überholt | ||||
• außerorts | - | 80 Euro | 3 P | - |
• innerorts | 30 Euro | - | - | - |
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand nicht eingehalten | 30 Euro | - | - | - |
Überholt mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei unklarer Verkehrslage | - | 100 Euro | 3 P | - |
Zum Überholen ausgeschert und dabei nachfolgenden Verkehr behindert | - | 80 Euro | 2 P | - |
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert | 20 Euro | - | - | - |
Beim Überholtwerden Geschwindigkeit erhöht | 30 Euro | - | - | - |
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), alle Angaben ohne Gewähr |
Interessante Informationen zum Thema Höchstgeschwindigkeit, Überholverbot, Geschwindigkeitsmessung, Bußgeld und Punkte:
Überholverbot und Risiken beim Überholen - Um ein anderes Fahrzeug auf einer Landstraße mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit gefahrlos überholen zu können, sollte man eine Sichtweite von wenigstens 700 Metern haben. Das entspricht rund 14
Leitpfosten am Straßenrand. Soweit muss die Gegenfahrbahn einsehbar und auch frei sein. Wenn man ein Fahrzeug überholt, obwohl es verboten ist, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe variiert je nach Umständen. Zusätzlich können Punkte und Fahrverbote verhängt werden. Wenn Fahranfänger die Überholverbote oder Verkehrsregeln zum Überholen missachten, hat das besondere Konsequenzen.
Wo muss Schrittgeschwindigkeit
gefahren werden? - Schrittgeschwindigkeit ist vorgeschrieben in verkehrsberuhigten Bereichen, etwa bei haltenden Bussen mit Warnblinklicht, in Spielstraßen und an Haltestellen von Straßenbahnen. Die Schrittgeschwindigkeit gilt nicht nur für LKW-, Motorrad- und Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer.
Werden mobile Blitzer bald ausgebremst? Seit der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs
wehren sich bundesweit vor Gericht viele Betroffene, die von einem Anhänger geblitzt wurden. Ein Fahranfänger und seine Anwälte hatten bemängelt, dass die "PoliScan-Messgeräte" keine Rohmessdaten speichern. Zur Überprüfung der Richtigkeit von Geschwindigkeitsmessungen seien diese jedoch notwendig.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen - In Zeiten der Klima-Debatte kommt natürlich auch die Forderung nach
einer Maximalgeschwindigkeit auf. Was sagt Deutschland über die mögliche Einführung eines Tempolimits von 130 km/h ab 01. Januar 2020?
Tempolimit von 180 km/h - Das zu schnelle fahren wird ab 2020 bei Volvo ausgebremst. Der schwedische Automobilhersteller plant ein Tempolimit seiner Autos von 180 Kilometer pro Stunde.
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Tempolimit und Überholverbot - Viele Wohnmobile haben Gewichtsprobleme. Die meisten Mittelklasse-Modelle kommen mit einem Maximum von 3,5 Tonnen Gewicht auf die Straßen. Wer die Gewichtsbarriere von 3,5 t überschreitet, zahlt für gebührenpflichtige Straßen- und Autobahn-Nutzung in vielen Ländern deutlich höhere Tarife. Diese Barriere fällt außerdem unter das Geschwindigkeitslimit von 80 km/h und unter das
Überholverbot für Lastkraftwagen, wenn dies durch das Verkehrsschild 277 angekündigt wird.
Die Polizei darf Autos von Verkehrsrowdy einkassieren - Wer wiederholt ohne gültigen Führerschein fährt, sich nicht ans Tempolimit hält und rote Ampeln missachtet, der muss mit einer Konfiszierung seines Fahrzeuges rechnen.
Änderungen
im Auto- und Reiserecht 2017 - Die StVO-Novelle soll eine einfachere Anordnung von Tempo 30 ermöglichen.
Temposünder geht es jetzt an den Kragen - Mit raffinierter Technik, dem Messverfahren Section Control, wird über einen längeren Abschnitt die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erfasst. Wer also bei dieser automatischen Tempo-Überwachung abbremst und dahinter wieder kräftig aufs Gaspedal tritt, wird trotzdem als
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