Wie viel Hartz-4-Leistungen eine Familie in Deutschland zum Leben erhält, hängt von der Anzahl der Kinder und ihrem Alter ab.
Spielt das Alter der Kinder eine Rolle?
Je älter die Kinder sind, desto mehr Hartz 4 erhalten Sie. Bei einem Antrag müssen alle Angaben auch zu den Kindern eingetragen werden.
Was erhalten Familien im Durchschnitt?
Eine 4-köpfige Familie mit zwei Kindern erhält zwischen 1.210 und 1.390 Euro pro Monat. Mehrbedarf muss beim Jobcenter beantragt werden.
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Im Jahr 2015 wuchsen 14,7 Prozent der Kinder unter 18 Jahren in Familien in Deutschland auf, die Hartz 4 bezogen, so die Bertelsmann Stiftung. Im Vergleich zu 2011 ist dies ein Anstieg um 0,4 Prozent. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie viel Hartz 4 einer Familie zusteht.
Hartz 4 für eine 4-köpfige Familie:
Wie viel Hartz 4 erhält eine Familie? Haben Sie 2 Kinder erhalten Sie zwischen 1.210 und 1.390 Euro pro Monat.
Alle Eltern wünschen sich für ihren Nachwuchs eine unbeschwerte Kindheit – frei von Sorgen. Doch bei vielen Familien ist dies nur schwer möglich, denn sie machen sich Monat für Monat Gedanken um ihre finanzielle Lage.
Wie viel Hartz 4 einer Familie beispielsweise mit 2 Kindern zusteht, hängt maßgeblich vom Alter dieser ab – und vor allem vom Einzelfall!
Eine 4-köpfige Familie mit einem 5- und 8-jährigen Kind erhält beispielsweise ca. 1.264 Euro im Monat. Doch wie lässt sich dies berechnen?
Beispielberechnungen für eine Familie, die Hartz 4 bezieht
Um herauszufinden, wie viel Hartz 4 einer Familie ungefähr zusteht, müssen Sie folgende Regelsätze kennen:
LeistungsberechtigteRegelsatz 2019 (in Euro)Regelsatz 2020 (in Euro)Alleinstehende/Alleinerziehende424432Paare/Bedarfsgemeinschaft382389Jugendliche (13 - unter 18 Jahre)322328Kinder (6 - unter 13 Jahre)302308Kinder (bis unter 6 Jahre)245250Wie viel erhält also eine 5-köpfige Familie mit drei Kindern? Das Hartz 4 beläuft sich in diesem Fall auf eine Summe zwischen 1.447 und 1.717 Euro, abhängig vom Alter der Kinder.
Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter die Kosten für eine Wohnung übernimmt, sofern diese als angemessen gilt. Dies müssen Sie also nicht vom Arbeitslosengeld 2 zahlen.
Hartz 4 für Alleinerziehende
Auch ein alleinstehender Vater oder eine alleinerziehnde Mutter kann Hartz 4 erhalten, wenn er bzw. sie arbeitslos ist. Hier kommt es auf die Anzahl und das Alter der Kinder an. Hat die Mutter beispielsweise ein 13 jähriges Kind, erhält Sie ca. 700 Euro.
Der Hartz-4-Satz für eine 4-köpfige Familie hängt von der Anzahl der Kinder und deren Alter ab.
Neben Hartz 4 kann eine Familie in Deutschland auch weitere Leistungen erhalten. Hierzu zählen beispielsweise die Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Ist Urlaub für eine Hartz-4-Familie erlaubt?
Trotz Hartz 4 können Eltern mit ihren Kindern in den Urlaub fahren, sofern die finanziellen Mittel ausreichen. Hartz-4-Empfänger können mit ihren Kindern bis zu sechs Wochen im Jahr reisen.
Beachten Sie allerdings, dass Sie nur maximal drei Wochen (21 Tage) am Stück Ihren Wohnort verlassen dürfen, um die vollen ALG-II-Leistungen zu erhalten.
Das Bürgergeld – ab dem 1. Januar 2023 – setzt sich zusammen aus dem Regelsatz und den Kosten für Miete. Der Regelsatz steht zur Verfügung für laufenden Ausgaben.
Regelsatz bei Mutter, Vater, 2 Kindern
Nehmen wir also Beispiel eine Durchschnittsfamilie in Deutschland, also Eltern und 2 minderjährige Kinder und berechnen wir den Regelsatz.
Wie viel Bürgergeld erhält eine durchschnittliche vierköpfige Familie?
Diese Frage lässt sich einfach mit dem Bürgergeld Rechner beantworten. Doch wir wollen das Berechnungsbeispiel hier ausführlich darstellen. Wir gehen in unserem Rechenbeispiel davon aus, dass die Familie aus Mutter, Vater, einem 5jährigem Jungen und einer 16jährigen Tochter besteht. Dann sieht die Regelleistung des Bürgergeldes für die Familie wie folgt aus:
Grundbedarf
Grundbedarf in einer Partnerschaft, Bedarfsgemeinschaft (Ehe) pro Partner: 451 Euro
Grundbedarf je Kind bis 5 Jahren: 318 Euro
Grundbedarf je Kind von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro Euro
Der Familie mit 2 Kindern stehen also 1640 Euro an Bürgergeld als Regelbedarf zu.
Kosten für Miete
Zu dem Regelbedarf des Bürgergelds kommen die Kosten für die Unterkunft hinzu. Sie setzen sich aus den Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten und die Heizkosten zusammen. Wie hoch die Kosten für die Wohnung sind, hängt letztlich von den örtlichen Gegebenheiten ab. In einem Ballungsgebiet sind sie regelmäßig höher als etwa auf dem flachen Land.
Neu beim Bürgergeld ist, dass die Kosten der Unterkunft, also die Höhe der Miete, in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs nicht auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Die Mietkosten werden also so übernommen, wie sie sind.
Nimmt man in unserem Beispiel Unterkunftskosten in Höhe von 700 Euro an, so stünde der Familie etwa2340 Euro Bürgergeld pro Monat zu Verfügung.
Weiteres Beispiel zum Bürgergeld: Alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern
Etwas anders sehen die Bürgergeld Leistungen für ein alleinerziehendes Elternteil aus.
§ 21 SGB II bestimmt einen Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Dieser Mehrbedarf für Alleinerziehende beträgt 36 Prozent des Regelsatzes, wenn ein Kind unter 7 Jahren, zwei Kindern unter 16 Jahren oder drei Kindern vorhanden sind.
Für Alleinerziehende mit einem Kind über 7 Jahren beträgt der Mehrbedarf 12% des Regelsatzes.
Für Alleinerziehende mit zwei Kindern über 16 Jahren oder einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren beträgt der Mehrbedarf 24% des Regelsatzes.
Sind 4 Kinder vorhanden, so beträgt der Mehrbedarf für Alleinerziehende 48%.
Hat der oder die Alleinerziehende 5 Kinder und mehr, kann er oder sie 60% als Mehrbedarf beanspruchen.
Wie viel Bürgergeld bekommt eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern?
Die Bürgergeld Leistung für eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern sieht wie folgt aus:
Bürgergeld Beispielsrechnung 1:
Regelbedarf Mutter: 502 Euro
Mehrbedarf Mutter, wenn die Kinder 8 und 16 Jahre alt sind: 120,48 Euro.
Regelbedarf Kind 8 Jahre: 348 Euro
Regelbedarf Kind 16 Jahre: 420 Euro
Summe: 1309,48 Euro
Bürergeld Beispielsrechnung 2:
Regelbedarf Mutter: 502 Euro
Mehrbedarf Mutter, wenn die Kinder 10 und 13 Jahre alt sind: 180,72 Euro
Regelbedarf Kind 10 Jahre: 348 Euro
Regelbedarf Kind 13 Jahre: 348 Euro
Summe: 1378,72 Euro
Hinzu kommen wieder die Kosten für die Unterkunft, also die Miete und die Heizkosten. Liegen diese bei 600 Euro, so beträgt das Bürgergeld im ersten Fall 1.909,48 Euro, im zweiten Fall 1.978,72 Euro.