Wie viel kw darf man mit a2 fahren

Und gibt es noch mehr auf das man achten sollte wenn man sich später ein Motorrad anschauen möchte ?

Danke schonmal im voraus :)

3 Antworten

Topnutzer im Thema Führerschein

Klasse A2:

  • max. 35 kW (48 PS)
  • Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg, was heißt, dass der Bock bei 35 kW mindestens 175 kg Leergewicht (nicht Trockengewicht!) auf die Waage bringen muss - also nicht leichter sein darf.
  • Hubraum, also ccm, ist/sind nicht eingeschränkt.

Die EU-Richtlinie, welche besagt, dass die gedrosselte Maschine im ungedrosselten Zustand - ergo Original - nicht mehr als das doppelte an Leistung haben darf, wurde in Deutschland nicht umgesetzt, kann aber bei Fahrten ins EU-Ausland evtl. Probleme bereiten.

Mit A2 darf man eine Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg fahren.

Topnutzer im Thema Führerschein

A2 ab 18, ccm ist egal aber max 48ps oder 35kw mit nem leistungsgewicht von nicht über 0,2kw/kg 

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Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.

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  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

Voraussetzungen:

Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt

Befristung:

Klasse A ist unbefristet gültig

Einschluss:

Klassen A2, A1 und AM

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter:

16 Jahre

Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:

Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse AM

Hinweise:

-

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzungen:

Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung:

Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss:

Klasse A1 und M

Hinweise:

Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

  • der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

  • der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

  • der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52)

Mindestalter:

15 Jahre

Auflage:

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Dies wird durch die Schlüsselzahl 195 im Führerschein vermerkt. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Befristung:

Klasse AM ist unbefristet gültig.

Einschluss:

-

Hinweise:

-

Führerschein und Fahrerlaubniswesen

Wie viel PS Darf ich mit dem A2

Motorräder Führerschein A2. Mit einem Führerschein der Klasse A2 darfst Du folgende Bikes fahren: Motorräder mit oder ohne Beiwagen und maximal 35 kW (48 PS) Leistung sowie maximal 0,2 kW/kg Eigengewicht (Deine Maschine muss also mindestens 175 Kilo wiegen).

Kann man mit B Führerschein A2 fahren?

Um den A2-Führerschein zu erwerben, ist kein Vorbesitz einer anderen Klasse wie beispielsweise B für ein Auto nötig. Das Mindestalter für den Direkteinstieg beträgt 18 Jahre.

Wie alt muss man für A2 sein?

Du darfst mit der Ausbildung zur Fahrerlaubnisklasse A2 mit 17 1/2 Jahren beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher. Zum Erwerb dieser Führerscheinklasse wird keine Vorklasse gefordert!

Was braucht man für A2?

A2-Führerschein im Stufenzugang Die Voraussetzungen sind: der Vorbesitz der niedrigeren Führerscheinklasse (in diesem Fall A1) für mindestens zwei Jahre. die Absolvierung der zweiten Ausbildungsphase. sieben Praxisstunden oder eine praktische Prüfung.

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