Seit über 65 Jahren gibt es Zebrastreifen in Deutschland. Immer wieder kommt es an Fußgängerüberwegen zu Missverständnissen zwischen Verkehrsteilnehmern. Das sind Ihre Rechte und Pflichten.
Halt-/Parkverbot auf bzw. bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen
Es drohen 80 Euro und ein Punkt, wenn man Fußgänger nicht überqueren lässt
Radfahrer müssen absteigen und schieben
Allgemein gilt: An Fußgängerüberwegen haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang. Hinzu kommen nach einzelnen Gerichtsentscheidungen auch Radfahrer, die ihr Fahrrad wie einen Tretroller benutzen.
Rechte und Pflichten
Fahrzeuge – ausgenommen Schienenfahrzeuge wie z.B. Trambahnen – müssen den genannten Verkehrsteilnehmern auf dem Zebrastreifen das Überqueren ermöglichen. Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten.
Ab dem Zeichen 350 (Fußgängerüberweg) darf nicht mehr überholt werden.
Es ist verboten, auf bzw. bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen zu halten oder zu parken. Stockt der Verkehr, müssen Fahrzeuge vor dem Überweg halten.
Bußgeld bei Fehlverhalten
Autofahrern droht ein Bußgeld von 80 Euro, wenn sie einen Berechtigten nicht den Zebrastreifen überqueren lassen. Der Fußgänger muss den Überweg erkennbar benutzen wollen, was Sie im Zweifel immer annehmen sollten, wenn ein Fußgänger sich einem Zebrastreifen nähert.
Wenn Autofahrer an einem Fußgängerüberweg überholen wollen, droht ebenfalls ein Bußgeld von 80 Euro. Kommt eine Gefährdung hinzu, werden es 100 Euro. In all diesen Fällen wird ein Punkt in Flensburgfällig.
Das gilt für Fahrradfahrer
Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Dann gelten sie als Fußgänger und haben entsprechende Rechte. Das gilt auch für Kinder unter sieben Jahre, obwohl sie auf dem Gehweg fahren dürfen.
Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld.
Mehr Informationen zu den Verkehrsvorschriften für Radfahrer finden Sie hier.