Wie schön ist es für frische Eltern, wenn sie das erste Lachen, die ersten Schritte ihres Nachwuchses sehen und das erste Mal "Mama" oder "Papa" von ihrem Kind hören können. Damit Eltern das möglich ist, gibt es in Deutschland die Elternzeit. In dieser Zeit unterstützt der Staat die Familien mit dem Elterngeld. Manche Mamas und Papas wollen allerdings ihren Job nicht ganz an den Nagel hängen oder brauchen schlichtweg mehr Geld als das Elterngeld bietet. Wäre ein Minijob auch eine Option? Wie sich das Elterngeld zusammensetzt und welche Auswirkungen der Minijob darauf hat.
Elterngeld: So viel bekommst du
Elterngeld bekommen grundsätzlich Eltern von Babys und Kleinkindern, die in den Monaten und Jahren nach der Geburt nicht mehr oder zumindest weniger arbeiten können und stattdessen ihr Kind großziehen. Wer also die ersten großen Momente der Kleinen auf jeden Fall miterleben will, wird vom Staat unterstützt. Geregelt ist das im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
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Wie viel Elterngeld man bekommt, ist pauschal nicht zu sagen. Wie üblich braucht man erstmal eine Weile, um durch die bürokratischen Festlegungen durchzusteigen. Die Summe setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Die erste Form des Elterngeldes - das Basiselterngeld - können Mütter und Väter zwei bis zwölf Monate beziehen. Wenn beide Elternteile sich Elternzeit nehmen, sind es insgesamt sogar 14 Monate, die flexibel untereinander aufgeteilt werden können. Alleinerziehenden steht dieser Zeitraum ebenfalls frei.
300 bis 1800 Euro können Elternteile mit der Basisstufe monatlich erhalten. Wie viel genau, hängt davon ab, wie viel Geld die Mama oder der Papa vor der Geburt verdient hat. In der Regel beträgt die Summe 65 % des Nettoeinkommens. Wer vorher nur sehr wenig verdient hat, bekommt sogar bis zu 100 % des Gehalts. Aufschläge gibt's außerdem bei Zwillingen und Geschwisterkindern. Mit dem Elterngeldplus kann der geförderte Zeitraum verlängert werden. Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit, können sie zusätzlich den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.
So wird ein Minijob angerechnet
Bis zu 32 Stunden Arbeit pro Woche sind in der Elternzeit erlaubt. Wenn du studierst oder eine Ausbildung machst, ist das auch kein Problem, Elterngeld kann trotzdem bezogen werden. Somit ist auch ein Minijob eine Möglichkeit, neben der Kindererziehung ein bisschen dazuzuverdienen.
Allerdings ist Vorsicht geboten: Wer gleichzeitig arbeitet, dem wird das Gehalt auf die Summe des Elterngeldes angerechnet. Wenn du mit deinem Job mehr als 300 Euro verdienst, hat die Nebenbeschäftigung einen Einfluss auf die finanzielle Unterstützung. Dann werden dein früheres Gehalt und dein Verdienst aus dem Minijob miteinander verrechnet. Hier gilt dann wieder die ungefähre Zahl: 65 % des Nettoeinkommens.
Zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind übrigens nicht ausschlaggebend. Das Geld wird trotzdem knapp? Einnahmen durch Vermietung oder Verpachtung mindern das Elterngeld nicht. Ob sich das Elterngeld beziehungsweise der Minijob letztlich rein finanziell lohnen, muss jede Familie individuell entscheiden. Dabei hilft der Elterngeldrechner.
Bei Ausübung eines Minijobs auf 450 Euro Basis (520 Euro seit Oktober 2022) besteht nach der Geburt eines Kindes meist Anspruch auf Elterngeld. Mit dem hier angebotenen Elterngeldrechner bei Minijobs können Sie Ihr voraussichtliches Elterngeld gleich online berechnen.
Weiterführende Informationen zu Elterngeld
Symbol play Symbol playGrundsätzliches zur Berechnung von Elterngeld
Grundsätzlich werden für die Berechnung des Elterngeldes zunächst die Bruttoeinkünfte erfasst. Daraus wird ein pauschales Nettoeinkommen gemäß des Elterngeldgesetzes berechnet. Anhand der Höhe dieses pauschalen Nettoeinkommens wird anschließend ein bestimmter Anteil berechnet, der dann den Grundbetrag des Elterngeldes bildet.
Dieser beträgt mindestens 300 Euro und wird ggf. um einen Geschwisterbonus oder auch Mehrlingszuschlag erhöht.
Besonderheit bei Elterngeld für Minijobs
Die Besonderheit bei der Berechnung des Elterngeldes bei Minijobs ist, dass zur Berechnung des pauschalen Nettoeinkommens keine Steuern oder Sozialversicherungbeiträge in Abzug gebracht werden. Lediglich der monatliche Arbeitnehmerpauschbetrag von 83,33 Euro (Für Geburten ab 2023 sind es 100 Euro, bei Geburten ab 2024 sind es 102,50 Euro) wird von den Einkünften aus dem Minijob abgezogen, um das für das Elterngeld relevante Netto zu erhalten.
Beispiel für Elterngeld für Minijobs
Bei monatlichen Einkünften aus einem Minijob in Höhe von 300 Euro sind zur Berechnung des Elterngeldes keine Steuern und keine Sozialversicherungbeiträge vom Brutto abzuziehen. Lediglich der Arbeitnehmerpauschbetrag über 100 Euro (bei Geburten vor 2023 waren es 83,33 Euro) wird abgezogen, um das elterngeldrechtliche Netto zu bestimmen. Dieses beträgt 2023 daher 200 Euro für die Einkünfte aus dem Minijob. Ein pauschales Netto in dieser Höhe wird gemäß Elterngeldgesetz zu 100 Prozent ersetzt (Ersatzrate), so dass diese 200 Euro eigentlich dem Elterngeld bei einem Minijob über 300 Euro monatlich entspräche. Jedoch beträgt der Grundbetrag für das monatliche Elterngeld gem. § 2 BEEG mindestens 300 Euro. Daher beträgt das Elterngeld bei einem Minijob mit 300 Euro Monatseinkommen auch 300 Euro.
Weitere Informationen zur Elterngeldberechnung
Auf unserer allgemeinen Elterngeldrechner-Seite finden Sie zahlreiche weitere Hintergrundinformationen zum Elterngeld und zur Bedienung des Elterngeldrechners.
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Symbol play Symbol playLetzte Aktualisierung am 22.11.2022
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Elterngeld" wurden am 22.11.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert: