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Erstellt: 21.03.2022, 15:48 Uhr
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Wegen der Corona-Krise ist aktuell die Hinzuverdienstgrenze für Rentner mit vorgezogener Altersrente deutlich angehoben. Erfahren Sie hier, was 2022 gelten soll.
Schon 2021 ist die Hinzuverdienstgrenze für Rentner mit vorgezogener Altersrente in Folge der Corona-Krise deutlich erhöht worden. Nun soll die Regelung, die zunächst nur bis Ende 2021 vorgesehen war, bis Ende 2022 verlängert werden. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa, Stand: 8. Dezember 2021). Demnach dürfen Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, auch 2022 bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. „Die befristete Sonderregelung für hohe Hinzuverdienstgrenzen bei Frührentnern soll nun bis Ende 2022 gelten“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler dpa zufolge den Beschluss von Bundestag und Bundesrat.
Hinzuverdienstgrenze für Rentner bleibt auch 2022 erhöht
Lesen Sie zudem: Früher in Rente gehen: So viel müssen Sie dafür bezahlen, damit dieser Traum wahr wird
Was Betroffene wissen sollten: Ein über die Grenze hinausgehender Verdienst neben der Rente werde zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet, schildert dpa. Senioren, die das reguläre Rentenalter schon überschritten hätten, seien derweil von der Hinzuverdienstgrenze nicht betroffen.
Auch interessant: Corona-Bonus, Kinderzuschlag, Mindestlohn: Das ändert sich 2022 beim Geld
Steuer: Bei Tätigkeit neben der Rente Werbungskosten geltend machen
Unabhängig von der Grenze sei der Hinzuverdienst zu versteuern, wie es in dem Bericht weiter heißt. Tipp für die Steuererklärung: Auch bei einer Tätigkeit neben der Rente kann man demnach Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Und auch sonst sollten Steuerzahler grundsätzlich und gerade mit Blick auf den Jahreswechsel prüfen, ob es sich lohnt, die ein oder andere Ausgabe noch vorzuziehen oder Kosten zu bündeln, um die Steuerlast zu mindern. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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© Westend61
Wissen
Rente ohne Abzüge: Wie viel darf ich dazuverdienen?
Auf den Punkt
Auf den Punkt
- Wer vor der Regelalterszeit in den Ruhestand geht, darf üblicherweise bis zum Freibetrag von 6.300 Euro hinzuverdienen, ohne dass es zu Abzügen bei der Altersrente kommt (Stand: 2022).
- Wird diese Höchstverdienstgrenze überschritten, kürzt der Staat die gesetzliche Rente.
- Wer über die Regelalterszeit hinaus arbeitet, darf unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen, ohne dass es zu Rentenabzügen kommt.
Auf die Regelalterszeit kommt es an
Wie viel darf man als Rentner*in dazuverdienen? Grundsätzlich so viel man will. Es gibt kein Gesetz, das Ruheständler*innen einen Zuverdienst zur Altersrente verbietet. Einen Haken hat die Sache unter Umständen aber doch: Ab einer gewissen Höhe der zusätzlichen Einkünfte kürzt der Staat die gesetzliche Rente oder behält sie sogar ganz ein. Senior*innen mit einem sehr lohnenden Nebenjob müssen also mit Abstrichen bei ihrem Altersgeld rechnen.
Wer zum Beispiel keine ausreichende Altersvorsorge betrieben hat und die eigene Rente aufbessern will, stellt sich natürlich die Frage, ab wann der Rotstift angesetzt wird. Das hängt zunächst mal davon ab, in welchem Alter jemand in den Ruhestand geht. Je nachdem gibt es nämlich ein Limit für Nebenverdienste, bis zu dem die Rente unangetastet bleibt.
Entscheidend ist hier, ob der Rentenbeginn vor der sogenannten Regelaltersgrenze oder danach eintritt. Die Regelaltersgrenze lag lange bei 65 Jahren, steigt aber seit einiger Zeit schrittweise auf 67 Jahre an. Das betrifft Rentenversicherte, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren wurden.
Wer zum Beispiel 1947 auf die Welt kam, hat eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren und einem Monat. Mit dem Geburtsjahr 1958 steigt sie auf 66 Jahre an und liegt mit dem Geburtsjahr 1964 (und darüber hinaus) bei 67 Jahren.
Abschläge von der Frührente
Abschläge von der Frührente
Die volle Rente bekommen nur Menschen, die mit Erreichen ihrer jeweiligen Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Tun sie das früher, erhalten sie eine vorgezogene Altersrente, auch Frührente genannt. Die fällt dauerhaft geringer aus. Und zwar um 0,3 Prozent für jeden Monat, den sie sich vor ihrer Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben verabschieden. Wer beispielsweise den Ruhestand um ein Jahr vorzieht, muss auf 3,6 Prozent seiner gesetzlichen Altersrente verzichten.
Hinzuverdienst bei Rente vor der Regelalterszeit
Wollen Sie vor der Regelalterszeit in Rente gehen, können Sie das üblicherweise frühestens ab einem Alter von 63 Jahren tun. Und zwar dann, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Langjährig Rentenversicherte (nach 35 Beitragsjahren)
- Besonders langjährig Rentenversicherte (nach 45 Beitragsjahren)
- Menschen mit Schwerbehinderung
Sie müssen dann teils mit einer geringeren Rente auskommen, die Sie aber aufbessern dürfen. Allerdings nur um höchstens 6.300 Euro brutto in einem Kalenderjahr (Stand: 2022). Dieser Freibetrag ist die sogenannte Hinzuverdienstgrenze für die Rente mit 63. Bis zu ihr werden Nebeneinkünfte nicht von der Rente abgezogen. Diese Grenze gilt aber nicht für besonders lange Rentenversicherte mit 45 Beitragsjahren. Wenn diese bereits im Alter von 63 Jahren in den Ruhestand, erhalten sie ihre volle Rente ohne Abschläge.
Unter Hinzuverdienst fallen zum Beispiel:
- Bruttoentgelte (zum Beispiel Lohn oder Gehalt für einen Nebenjob)
- Steuerrechtliche Gewinne (zum Beispiel Einnahmen aus selbstständiger Arbeit)
- Ähnliche Einkommen wie Vorruhestandsgeld
Kommen damit mehr als 6.300 Euro nebenbei im Jahr zusammen, vermindert sich Ihre Rente wie folgt: Was über der Hinzuverdienstgrenze liegt, wird durch 12 geteilt. 40 Prozent von dem Ergebnis zieht der Staat von der Rente ab. Was übrig bleibt, wird als Teilrente bezeichnet.
Dazu ein Rechenbeispiel:
- Sie bekommen eine monatliche Rente in Höhe von 1.000 Euro.
- Nebenbei verdienen Sie monatlich weitere 2.000 Euro. Macht im Jahr 24.000 Euro extra.
- Nach Abzug des Freibetrags von 6.300 Euro verdienen Sie 17.700 Euro zusätzlich zu Ihrer Rente.
- Ein Zwölftel davon sind 1.475 Euro.
- 40 Prozent davon sind 590 Euro, die von Ihren 1.000 Euro gesetzlicher Rente abgezogen werden.
- Damit bleiben Ihnen 410 Euro als Teilrente übrig.
Wichtig: Weil während der Corona-Pandemie beispielsweise mehr Arbeitskräfte im Gesundheits- und Pflegebereich gebraucht wurden, hob die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze vorübergehend deutlich an. Sie stieg 2020 auf 44.590 Euro und für die Jahre 2021 sowie 2022 auf je 46.060 Euro. Das sollte es Frührenter*nnen motivieren, ihre alten Jobs wieder aufzunehmen.
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Zu beachten ist außerdem noch Ihr individueller Hinzuverdienstdeckel. Auch dabei handelt es sich um eine Höchstgrenze. Die übertreten Sie unter folgender Voraussetzung: Ihre Rente und Ihr Hinzuverdienst ergeben zusammen mehr als das maximale Gehalt, das Sie in den 15 Jahren vor Ihrer Frührente bekommen haben. Den Betrag finden Sie in Ihrem Rentenbescheid unter „Rente und Hinzuverdienst“. Was dann über dem Höchstverdienstdeckel ist, knapst Ihnen der Staat komplett von Ihrer Rente ab.
Woher der Staat weiß, wie viel Sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente noch an Geld bekommen? Weil Sie Ihre Nebeneinkünfte der Rentenversicherung melden müssen. Und nicht nur das. Sie teilen zu Rentenbeginn ebenfalls mit, wie viel Sie voraussichtlich dazuverdienen. Davon ausgehend kalkuliert die Rentenversicherung die mutmaßliche Höhe Ihrer Rente für das laufende Kalenderjahr sowie üblicherweise auch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.
© istock/photographer/2019 Auch ein Minijob wird auf die Höchstverdienstgrenze angerechnet.
Meist zum 1. Juli des Folgejahres prüft die Rentenversicherung, ob die Prognose gestimmt hat. Sollte Ihr tatsächlich erzieltes Nebeneinkommen vom angenommenen Wert abweichen, wird Ihre Rente neu berechnet. Je nach Ergebnis bekommen Sie Geld zurück oder müssen Geld nachzahlen. Anschließend wird ihr wahrscheinlicher Nebenverdienst für die kommenden zwölf Monate ermittelt.
Achtung: Erhalten Sie neben Ihrer Teilrente eine Betriebsrente, müssen Sie sich unter Umständen bei deren Träger melden. Es ist nämlich möglich, dass sich das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze auch auf Ihre Betriebsrente auswirkt. Je nach Vertrag kann es sein, dass sie ruht oder ihnen zumindest gekürzt wird.
Rente, Hinzuverdienst und Steuern
Rente, Hinzuverdienst und Steuern
Wie viel darf ich als Rentner*in dazuverdienen, ohne versteuert zu werden? Diese Frage stellen sich wohl viele. Klar ist: Rentner*innen müssen ihr Einkommen grundsätzlich versteuern. Das bezieht sowohl ihre gesetzliche Rente ein als auch Einnahmen aus privaten Renten – oder aus Nebenjobs. Zählt damit auch ein Minijob zur Rente? Ja. Aber machen Sie damit nicht mehr als 450 Euro (ab Oktober 2022: 520 Euro) pro Monat, gilt das als ein steuerfreier Zuverdienst für Rentner*innen
Hinzuverdienst bei Rente nach der Regelalterszeit
Gehen Sie pünktlich mit Ihrer Regelalterszeit oder später in Rente, ändern sich die Regeln: Sie dürfen ab dann unbegrenzt hinzuverdienen! Das gilt auch für jobbende Frührentner*innen, sobald sie ihre Regelaltersgrenze erreichen. Die Rente wird dann nicht (mehr) gekürzt.
Arbeiten Sie über Ihren Stichtag hinaus, profitieren Sie noch von einem weiteren Effekt. Für jeden Monat, den Sie später in Rente gehen, erhöht diese sich automatisch. Und zwar erhalten Sie dafür einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Das macht in einem Jahr immerhin ein Plus von sechs Prozent. Dafür brauchen Sie noch nicht mal weiter in die Rentensicherung einzuzahlen. Von der sind Sie ab der Regelaltersgrenze befreit. Wie übrigens auch von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.
Und es ist noch mehr für Sie drin: Üben Sie Ihren Beruf einfach weiter aus oder übernehmen Sie eine rentenversicherungspflichtige Nebenbeschäftigung (Minijobs eingeschlossen), dann steigt Ihre künftige Rente zusätzlich an. Und zwar allein durch die Beiträge des Arbeitgebers zur Rentenversicherung. Zusätzlich können Sie auf Ihre Rentenversicherungsfreiheit verzichten und selbst weiter einzahlen. Dann wächst Ihre spätere Rente weiter.
Sorge um zu wenig Rente
Sorge um zu wenig Rente
Ein gutes Drittel (32 Prozent) der Deutschen erwartet, auch im Rentenalter arbeiten zu müssen. Dahinter steckt die Befürchtung, dass ihre gesetzliche Rente nicht für den gesicherten Lebensabend ausreicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Statista-Umfrage. Demnach ist die Sorge um das Auskommen mit dem Altersruhegeld nur in Indien (45 Prozent) und Kanada (35 Prozent) größer als hierzulande.
Sie möchten im Voraus wissen, wie hoch Ihre gesetzliche Rente wird? Dann sollten Sie einen Blick in Ihre Renteninformation werfen. Die bekommen Sie jedes Jahr von der Rentenversicherung. Sie können aber auch jederzeit Ihre Renteninformation anfordern.
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