Wieviel personen dürfen sich treffen in sachsen anhalt

Sachsen-Anhalt stellt sich gegen die Bundesregierung.

Wie viele Teilnehmer dürfen Feiern wie Hochzeiten oder private Geburtstagspartys künftig haben? Darüber beraten heute die Gesundheitsminister der Bundesländer bei einer Telefonkonferenz. Für Bundesgesundheitsminister Spahn steht fest: Größere Feiern sind neben den Urlaubsrückkehrern derzeit die größte Gefahr und könnten den Anstieg der Corona-Zahlen weiter beschleunigen. Deshalb wünscht sich die Bundesregierung eine Senkung der aktuell geltenden Obergrenzen und hofft dabei auf eine möglichst bundesweit einheitliche Regelung.

Das dürfte aber schwierig werden, denn einige Bundesländer haben bereits Widerstand gegen strengere Regeln angekündigt – darunter auch Sachsen-Anhalt. Andere Länder wie z.B. unsere Nachbarn in Niedersachsen, bei denen strengere Regeln gelten, wollen diese nicht lockern. Ein Kompromiss dürfte deshalb schwierig werden.

Hier in Sachsen-Anhalt gilt derzeit: bei privaten Feiern dürfen bis zu 50 Feiernde zusammenkommen, bei professionell organisierten Hochzeiten maximal 250. Bei unseren Nachbarn in Niedersachsen liegt die Obergrenze dagegen auch bei professionellen Festen bei maximal 50.

Gut zu wissen

weitere nützliche Dienste

  • Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung werden Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung unterstützt – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.

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  • Ob jung, ob alt oder irgendwo dazwischen – die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei schwierigen Entscheidungen im Laufe Ihres Lebens, verschafft Ihnen den notwendigen Durchblick und steht Ihnen bei Problemen mit Rat und Tat zur Seite.

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  • Mit der Rufnummer 116117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Bei allen nicht lebensbedrohlichen Beschwerden vermittelt die 116117 außerhalb der üblichen Praxis-Sprechstundenzeiten einen Bereitschaftsdienst, wenn Sie dringend ärztliche Hilfe benötigen.

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  • Die Warn-App NINA bietet die Möglichkeit, bei Gefahrenlagen wie z.B. Gefahrstoffausbreitung oder Großbrand Bürgerinnen und Bürger zu warnen und Handlungsempfehlungen zu geben. Die Warn-App NINA steht kostenfrei für iOS und Android zur Verfügung.

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  • Die Behördennummer 115 ist der direkte telefonische Draht in die Verwaltung und erste Anlaufstelle für Fragen aller Art. Ob Fragen zum Reisepass, zur Gewerbeanmeldung oder dem Wohngeld: Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr können Sie mit einem Anruf bei der 115 Ihre Fragen zur Verwaltung schnell und zuverlässig klären

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Welche Regeln gelten für Kindertagesstätten? Kitas befinden sich im eingeschränkten Regelbetrieb. Steigt der Inzidenzwert auf 165 wechseln Kitas in den Notbetrieb. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Einrichtungen, je nach Infektionslage weichen die Regelungen in den einzelnen Regionen ab. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (bis zum 12. Lebensjahr) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. Welche Regeln gelten für Grundschulen? SchülerInnen befinden sich im Wechelunterricht. Steigt der Inzidenzwert auf 165 wird Distanzunterricht angeordnet. Für GrundschülerInnen besteht eine Testpflicht 2x pro Woche, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen möchten. Die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Für berufstätige Eltern, die aufgrund der Kita- und Schulschließung ihre Kinder (unter 12 Jahren) zuhause betreuen müssen, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersbeschränkung. Aktuell (laut Bundeskabinettsbeschluss) erhält jedes Elternteil 30 Tage pro Kind und Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall einen Teil des Lohnausfalls, da der Arbeitgeber für diese Tage den Lohn nicht bezahlen muss. Der Erstattungsbetrag entspricht dabei jedoch nicht dem vollen Nettolohn, sondern ist niedriger. Welche Regeln gelten für weiterführende Schulen? SchülerInnen befinden sich im Wechselunterricht. Steigt der Inzidenzwert auf 165 wird Distanzunterricht angeordnet. Für SchülerInnen besteht eine Testpflicht 2x pro Woche, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen möchten. Die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Welche Regeln gelten für Bildungseinrichtungen? Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihrer Bildungseinrichtung. Welche Regeln gelten für Universitäten & Fachhochschulen? Seminare und Vorlesungen der Universitäten und Hochschulen finden im Sommersemester 2021überwiegend in digitaler Form statt. Weitere Informationen zu Präsenzseminaren und digitalen Vorlesungen erhalten Sie bei Ihrer Universität/ Hochschule. Welche Regeln gelten für den Arztbesuch? Es wird empfohlen, Vorsorgeuntersuchungen weiterhin wahrzunehmen. Bei akuten Symptomen auf Atemwegserkrankungen (wie Schnupfen, Husten, Halsschmerzen, laufende Nase u.ä.) wird dringend empfohlen zu Hause zu bleiben. Krankschreibungen sind teilweise auch online möglich, kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt telefonisch. Welche Regeln gelten im Kontakt mit Menschen? Der eigene Haushalt darf sich mit einem weiteren Haushalt treffen, bis zu einer Grenze von 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Bei einzer Inzidenz von 100 gilt ein Haushalt plus eine weitere Person. Steigt der Inzidenzwert auf 100 darf sich ein Haushalt plus eine weitere Person treffen. Weitere Informationen: //ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/ Welche Regeln gelten bei sportlichen Aktivitäten? Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Kinder dürfen sich zum Sport in einer maximalen Gruppengröße von 20 treffen. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich zum kontaktfreien Außensport bis zu 10 Personen treffen. Weitere Informationen: //ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/ Welche Regeln gelten bei kulturellen Veranstaltungen? Spielplätze sind geöffnet, Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Ab 8. März bei einer Inzidenz von 50 bis 100 dürfen Museen, Galerien, Botanische Gärten und Zoos mit Terminbuchungen für BesucherInnen öffnen. Bei einer Inzidenz von 100 schließen Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Weitere Informationen: //ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/ Welche Regeln gelten bei Hotel- und Restaurantbesuchen? Restaurants und Cafés müssen geschlossen bleiben, die Abholung von Speisen und der Verzehr zuhause ist erlaubt. Weitere Informationen: //ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/ Welche Regeln gelten bei Großveranstaltungen? Kulturelle Großveranstaltungen sind nicht gestattet. Feierlichkeiten in privaten Räumlichkeiten oder in der Öffentlichkeit sind nicht erlaubt, da die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden müssen. Wenn möglich sollte auf den Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit viel Publikumsverkehr verzichtet werden. Entscheidungen wann Großveranstaltungen wieder möglich sind, stehen bisher noch aus. Weitere Informationen: //ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/fragen-und-antworten/ Welche Regeln gelten im Nah- und Fernverkehr? In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtend. Von den Ordnungsbehörden wird dies konsequent kontrolliert und ggf. sanktioniert. Es wird empfohlen auf nicht notwendige Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu verzichten. Welche Regeln gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Pflegebedürftige und kranke Menschen sind in der Pandemie besonders gefährdet. Für Altenheime werden besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Bei Kontakt mit BewohnerInnen in einem Alten- und Pflegeheim sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist eine FFP2-Maske zu tragen. Mehrmals pro Woche wird das Personal verpflichtend getestet. Um die vulnerablen Gruppen zu schützen sind Besuche erlaubt, allerdings sollten diese möglichst auf eine feste Person beschränkt werden und unter Umständen ist ein negativer Coronatest vorzulegen. Informieren Sie sich bitte bei den entsprechenden Einrichtungen bevor Sie einen Besuch planen. Welche Regeln gelten beim Besuch von Gotteshäusern? Gottesdienste sind unter besonderen Hygieneauflagen erlaubt. Der Mindestabstand muss eingehalten werden und es gilt eine durchgängige Maskenpflicht. Der Gemeindegesang ist untersagt. Bei begrenzter Platzanzahl wird um eine Anmeldung gebeten. Bei einer Veranstaltung mit mehr als 10 Personen muss diese mindestens 2 Tage zuvor beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Dies gilt nicht für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die ein Hygienekonzept vorgelegt haben Welche Regeln gelten bei Erkältungssymptomen von Kindern? Kinder mit unspezifischen Symptomen, das heißt fieberfrei mit leichtem Schnupfen oder unauffälligem Husten, müssen nicht zu Hause bleiben. Bei stärkeren Symptomen sollen sie nicht in die Schule gehen. In dem Fall wird ein Arztbesuch empfohlen. Im Falle eines negativen Covid-Tests oder gar keines Tests, kann das Kind nach 24 Stunden ohne Fieber wieder in Schule und Kita.

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