Rentenrechner - einfache Berechnung Ihrer Rente im Alter
Wie hoch ist meine Rente im Alter? Berechnen Sie mit dem Rentenrechner die Höhe Ihrer voraussichtlichen Altersrente. Anhand Ihres derzeitgen Bruttoeinkommens und Ihres Alters nimmt der Rechner eine Hochrechung für die rentenversicherungspflichtigen Einkünfte der vergangenen und auch zukünftigen Arbeitsjahre bis zum Renteneintritt vor. Anhand der mit dieser Methodik berechneten Entgeltpunkte (Rentenpunkte) wird die monatliche Rente sowohl für die Regelaltersrente als auch für früher mögliche Renteneintrittsalter bestimmt.
Inhalt
Rechner ↑Inhalt ↑
Seit 2021 besteht Anspruch auf Grundrente als Aufstockung zur gesetzlichen Rente für Menschen, die viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Für Versicherte ab 33 Beitragsjahren (durch Beitragszahlungen, Kindererziehung, Pflegetätigkeit oder Zeiten mit Leistungen für Krankheit und Reha), die im Jahresdurchschnitt 30 bis 80 Prozent des allgemeinen Durchschnittslohns verdienten, die also jährlich nur 0,3 bis 0,8 Entgeltpunkte sammeln konnten, besteht ein Anspruch auf Grundrente.
Zur Berechnung der Grundrente dieser Anspruchsberechtigten werden deren Entgeltpunkte bis auf maximal 0,8 Entgeltpunkte je Jahr verdoppelt. Der sich daraus ergebende Gesamtzuschlag an Entgeltpunkten wird mit dem aktuellen Rentenwert (derzeit 35,52 Euro Ost, 36,02 Euro West) multipliziert. Schließlich beträgt die zusätzliche Grundrente 87,5 Prozent dieser Berechnung.
Ein Grundrentenanspruch besteht jedoch nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen der Rentner: Ein Monatseinkommen von 1.250 Euro (Paare: 1.950 Euro) ist anrechnungsfrei. Darüber hinausgehende Einkommen werden auf den Grundrentenanspruch zu 60 Prozent angerechnet. Ab einem Monatseinkommen von 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird das Einkommen zu 100 Prozent angerechnet.
Beispiel zur Berechnung der Grundrente
Eine Friseurin, die 40 Jahre lang 40 Prozent des Durchschnittslohns erhalten hat, bekommt im Westen eine Rente in Höhe von 576,32 € (40 × 0,4 × 36,02 Euro).
Für die Berechnung der Grundrente werden für 35 ihrer 40 Jahre die Entgeltpunkte verdoppelt, also um jeweils 0,4 Punkte erhöht, so dass 35 × 0,4 = 14 Entgeltpunkte dazu kommen. Der Grundrentenzuschlag beträgt daher 14 × 36,02 Euro, also 504,28 Euro abzüglich 12,5 Prozent und somit 441,25 Euro.
Die Rente der Friseurin steigt also durch die Grundrente von 576,32 Euro auf 1 017,57 Euro.
Rechner ↑Inhalt ↑
Der Rentenrechner enthält im Ergebnisfenster hinter den Info-Buttons zahlreiche Detailinformationen zur Herleitung der Berechnung. Diese Informationen helfen Ihnen, die voraussichtliche Höhe der Rente nachzuvollziehen und somit für sich zu überprüfen. Oder nutzen Sie den Rentenlücken-Rechner, um den Unterschied zwischen Ihrem derzeitigen Nettogehalt und Ihrer voraussichtlichen künftigen Nettorente zu berechnen.
Geben Sie bitte Ihr Geburtsdatum ein. Anhand des Geburtsdatums kalkulieren wir zusammen mit ihrem derzeitgen Brutto eine Hochrechnung für den Erhalt Ihrer Entgeltpunkte (Rentenpunkte) im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn bis zum Bezug der Rente. Zum anderen wird ermittelt, ab wann Sie die unterschiedlichen geeigneten Altersrenten in welcher Höhe beziehen können. Dazu zählen unter anderem die Regelarbeitsrente, die Altersente für langjährig Versicherte und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Geben Sie bitte an, ob eine Schwerbehinderung, also eine Behinderung mit einem amtlich zuerkannten Grad von mindestens 50 Prozent vorliegt. Bei einer Schwerbehinderung und ausreichend langer Wartezeit haben Sie ein Anrecht auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt. Darüber hinaus kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch genommen werden. Der Rentenrechner berücksichtigt bei der Berechnung der Rentenhöhe, dass bis zum früheren Eintritt weniger Entgeltpunkte gesammelt werden und dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme je vorzeitigem Monat 0,3 Prozent zusätzlich dauerhaft in Abzug gebracht werden.
Geben Sie bitte an, ob Sie ständig unter Tage arbeiten. Dann haben Sie bei ausreichend langer Wartezeit ein Anrecht auf die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, deren Beginn bereits vor der Regelaltersrente, also der normalen Rente liegt.
Bitte geben Sie Ihr derzeitiges Bruttogehalt an. Bei der Angabe des monatlichen Bruttos geht der Rechner von 12 Gehältern je Jahr aus. Falls Sie mehr als 12 Monatsgehälter erhalten, rechnen Sie dies bitte selbst entsprechend um oder geben Sie einfach nach Auswahl von "Jahresbrutto derzeit" Ihr Jahresgehalt an. Das aktuelle Bruttogehalt bildet hier die Grundlage für die Berechnung der bisherigen und künftigen Entgeltpunkte (Rentenpunkte).
Geben Sie bitte an, ab welchem Alter Sie als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer tätig wurden. Ab diesem Zeitpunkt wurden Entgeltpunkte (Rentenpunkte) gesammelt und vom Rentenrechner berücksichtigt. Der sogenannte belegungsfähige Zeitraum beginnt dabei frühestens ab dem 17. Lebensjahr. Dazu zählt auch ggf. der Wehr- oder Zivildienst sowie die berufliche Ausbildung, denn diese Zeiten werden auch mit bestimmten Entgeltpunkten versehen. Allerdings zählen nicht die Zeiten der schulischen Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr inkl. Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium dazu.
Geben Sie bitte an, ob Ihre überwiegende Arbeitsstätte in den alten oder in den neuen Bundesländern liegt. Abhängig davon ist der für die Berechnung der Rentenhöhe maßgebende Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt 35,52 Euro und der Rentenwert West beträgt 36,02 Euro. Der entsprechende aktuelle Rentenwert wird mit den erzielten Entgeltpunkten multipliziert, um die monatliche Rente zu berechnen.
Was andere Leser auch gelesen haben
Rechner ↑Inhalt ↑
Grundsätzlich ergibt sich die monatliche Altersente durch Multiplizieren aller bis zum Rentenbeginn gesammelten Entgeltpunkte bzw. Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert. Um die Anzahl Ihrer Entgeltpunkte, welche für die Höhe der Rente maßgebend sind, exakt zu bestimmen, ist Ihr kompletter Versicherungsverlauf mit allen Daten und Details notwendig. Damit Ihnen die Eingabe all dieser Daten erspart bleibt, vereinfacht der Rentenrechner die Berechnung der Entgeltpunkte und liefert mit folgender Methodik insbesondere bei einer relativ konstanten Erwerbsbiografie einen sehr guten Näherungswert für die Höhe Ihrer künftigen Altersrente:
- Zunächst werden anhand Ihres derzeitgen Gehalts und dem aktuellen Durschschnittsentgelt die Entgeltpunkte für das aktuelle Jahr berechnet.
- Ausgehend davon werden für jedes Lebensjahr darunter 1 Prozent weniger Entgeltpunkte und für jedes Lebensjahr darüber 1 Prozent mehr Entgeltpunkte berechnet, so dass schließlich alle Entgeltpunkte ab Ihrem Berufseinstieg bis zum 67. Lebensjahr bestimmt sind.
- Dabei werden jährlich die maximal möglichen Entgeltpunkte aufgrund der im jeweilgen Jahr geltenden Beitragsbemessungsgrenze beachtet.
Die Rentenschätzung berücksichtigt also, dass tendenziell zu Beginn der Karriere weniger und zum Ende der Karriere mehr verdient wird. Denn die Steigerung des Gehalts ist nicht nur von den allgemeinen Lohn- bzw. Tariferhöhungen geprägt, welche die Veränderung des bundesweiten Durchschnittseinkommens bestimmen. Nicht zuletzt entwickelt sich das persönliche Gehalt im Laufe eines Berufslebens nämlich auch mit dem Aufstieg auf der Karriereleiter oder z.B. in Verbindung mit steigenden Altersklassen.
Rechner ↑Inhalt ↑
Die allgemeine Rentenformel lautet:
Monatliche Altersrente = Entgeltpunkte × Rentenwert × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor |
Rechner ↑Inhalt ↑
Jährlich können Entgeltpunkte in Höhe des Verhältnisses vom eigenen beitragspflichtigen Gehalt zum Bundesdurchschnitt erworben werden. Ein Durchschnittsverdiener erhält für seine jährlichen Beitragszahlungen also jeweils genau einen Entgeltpunkt. Die Anzahl seiner Entgeltpunkte stimmt daher theoretisch mit der Anzahl seiner Beitragsjahre überein. Liegen die beitragspflichtigen Einnahmen z.B. 50 Prozent über dem Durchschnitt, so werden 1,5 Entgeltpunkte, liegen sie 50 Prozent darunter, werden 0,5 Entgeltpunkte erworben. Nach oben sind die jährlich möglichen Entgeltpunkte durch das Verhältnis der Beitragsbemessungsgrenze zum Durchschnittsentgelt gedeckelt.
Die Summe aller während des Berufslebens erworbenen Entgeltpunkte wird zur Berechnung der monatlichen Rente mit dem aktuellen Rentenwert multiplziert. Dieser Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli hauptsächlich gemäß der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. (Aktuelle Rentenwerte: 35,52 Euro Ost und 36,02 Euro West)
Rechner ↑Inhalt ↑
Bei der Möglichkeit einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente, kann diese mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent je vorzeitigem Monat bezogen werden. Der vorzeitige Bezug der Altersrente hat allerdings auch zur Folge, dass die restlichen Beitragsjahre bzw -monate bis zum regulären Beginn der Altersrente fehlen. Damit verringert sich der Rentenanspruch einerseits aufgrund der geringeren Anzahl von Entgeltpunkten. Darüber hinaus werden 0,3 Prozent je Monat von diesem geringeren Anspruch in Abzug gebracht. Technisch betrachtet wird innerhalb der Rentenformel der Zugangsfaktor von 1,0 (Wert bei regulärem Antritt der Rente) um 0,003 je Monat vorzeitiger Inanspruchnahme gemindert.
Rechner ↑Inhalt ↑
Der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente immer 1,0. Demnach errechnet sich die monatliche Alterserente aus Entgeltpunkten mal dem aktuellen Rentenwert, ggf. gekürzt um den durch vorzeitige Inanspruchnamhe verminderten Zugangsfaktor. Bei anderen Rentenarten ist der Rentenartfaktor geringer. Beispielsweise beträgt er bei der Vollwaisenrente 0,2. Demnach gilt die Rentenformel für die Berechnung verschiedenster Renten, wie die Waisenrente, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente mit jeweils einem anderem Rentenartfaktor.
Rechner ↑Inhalt ↑
Herr Jäger ist am 12.10.1981 geboren, im Jahr 2021 also 40 Jahre alt und möchte Ende 2021 wissen, wie hoch seine Altersrente sein wird.
- Herr Jäger hat mit 18 seine Ausbildung als Schreiner begonnen, danach seinen Wehrdienst absolviert und ist seit seinem 22. Lebensjahr als Schreiner beschäftigt.
- Ende 2021 im Alter von 40 Jahren verdient er monatlich 3.000 Euro brutto.
- Er ist nicht schwerbehindert.
- Seine Arbeitsstätte liegt in Thüringen.
Rechner ↑Inhalt ↑
Herrn Jäger stehen drei mögliche Altersenten zur Auswahl:
- Dies ist zu einen die Regelaltersrente, also die normale Rente, die er mit 67 Jahren in Anspruch nehmen kann. Sie hat gegenüber den anderen Renten den Vorteil, dass er bei dieser unbegrenzt hinzuverdienen könnte.
- Da Herr Jäger voraussichtlich über 45 Beitragsjahre haben wird, hat er bereits früher die Möglichkeit, regulär in Rente zu gehen. Er kann mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte antreten.
- Er könnte sogar bereits ab 63 Jahren mit der sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand, indem er Abschläge von 0,3 Prozent je verfrühtem Monat von der zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Rente in Kauf nimmt. Da diese Form der Altersrente regulär mit 67 beginnt, könnte er diese also bis zu 48 Monate früher wählen.
Rechner ↑Inhalt ↑
Nach obiger Methode (&quoat;Berechnungsverfahren") wird zunächst berechnet, wie hoch die Entgeltpunkte im aktuellen Jahr ausfallen: Da der überwiegende Arbeitsort in den neuen Bundesländern liegt, wird ein jährlich neu festgesetzter Umrechnungsfaktor, der Ende 2021 bei 1,0420 liegt, verwendet, um das "Ostgehalt" mit dem Durchschnittsentgelt West vergleichbar zu machen. Das Jahresgehalt von derzeit 36.000 Euro entspricht damit einem Westgehalt von 37.512 Euro. In Relation zum 2021 aktuellen Durchschnittsentgelt in Höhe von 41.541 Euro verdient Herr Jäger heute im Alter von 40 Jahren das 0,9030fache davon. Dieser Wert entspricht auch der Anzahl seiner Entgeltpunkte für dieses Jahr, die ggf. aber nach oben durch die 2021 geltende Beitragsbemessungsgrenze auf 2,0510 Punkte gedeckelt sein könnten.
Herr Jäger erhält 0,9030 Entgeltpunkte für das Jahr 2021.
Rechner ↑Inhalt ↑
Um Herrn Jägers gesamte Entgeltpunkte exakt zu bestimmen, wäre sein kompletter Versicherungsverlauf mit allen Daten und Details notwendig. Der Rentenrechner vereinfacht die Berechnung der Entgeltpunkte und wendet die oben beschriebene Methodik an. Es werden also ausgehend von den Entgeltpunkten für das aktuelle Jahr für jedes Lebensjahr darunter 1 Prozent weniger Entgeltpunkte und für jedes Lebensjahr darüber 1 Prozent mehr Entgeltpunkte berechnet, so dass schließlich alle Entgeltpunkte ab seinem Berufseinstieg bis zum 67. Lebensjahr bestimmt sind. Demnach wurden konkret folgende Entgeltpunkte bezüglich des per Umrechnungsfaktorjährlichen Durchschnittentgelts Ost ermittelt:
18 | 0,7043 |
... | ... |
39 | 0,8940 |
40 | 0,9030 |
41 | 0,9120 |
... | ... |
61 | 1,0926 |
62 | 1,1017 |
63 | 1,1107 |
64 | 1,1197 |
65 | 1,1288 |
66 | 1,1378 |
Summe | 45,1322 |
Rechner ↑Inhalt ↑
- Entschließt sich Herr Jäger, erst mit 67 Jahren die Regelaltersrente zu beziehen, können alle Entgeltpunkte bis zum Beginn der Rente, also gemäß obiger Tabelle 45,1322 Engeltpunkte für die Rentenberechnung herangezogen werden.
- Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt 35,52 Euro.
- Der Zugangsfaktor bleibt bei 1,0, da er keine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente wählen kann.
- Der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente immer 1,0.
Gemäß der Rentenformel ergibt sich für Herrn Jäger folgendes:
Monatliche Altersrente = 45,1322 Entgeltpunkte × 35,52 Euro (Rentenwert Ost) × 1,0 × 1,0 |
Monatliche Altersrente = 1 603,10 Euro |
Rechner ↑Inhalt ↑
- Sofern sich Herr Jäger entschließt, bereits vorzeitig ab 63 Jahren mit der sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte in den Ruhestand zu gehen, hat er zunächst einmal weniger Entgeltpunkte bis dahin auf seinem vier Jahre kürzerem Konto, nämlich 40,6352 Rentenpunkte.
- Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt wie gehabt 35,52 Euro.
- Der Zugangsfaktor ist jedoch geringer, denn je vorzeitigem Monat werden dauerhaft 0,3 Prozentpunkte abgezogen. Bei vier Jahren vorzeitiger Inanspruchnahme sind das 48 * 0,3 = 14,4 Prozent. Der Zugansgsfaktor beträgt demnach 1,0 − 0,144 = 0,856.
- Der Rentenartfaktor ist bei der Altersrente immer 1,0.
Gemäß der Rentenformel ergibt sich folgende Berechnung der Rente:
Monatliche Altersrente = 40,6352 Entgeltpunkte × 35,52 Euro (Rentenwert Ost) × 0,856 × 1,0 |
Monatliche Altersrente = 1 235,52 Euro |
Rechner ↑Inhalt ↑
22.03.2022: Bekanntmachung der neuen Rentenwerte ab 1. Juli 2022
Erhöhung des Rentenwerts Ost von 33,47 Euro auf 35,52 Euro (6,12 Prozent) und des Rentenwert West von
34,19 Euro auf 36,02 Euro (5,35 Prozent). Diese Rentenwerte sind vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 gültig.
01.07.2021: Erhöhung der Rentenwerte nur im Osten
Erhöhung des Rentenwerts Ost von 33,23 Euro auf 33,47 Euro (0,72 Prozent). Der Rentenwert West ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr und beträgt weiterhin 34,19 Euro. Diese Rentenwerte sind bis zum 30. Juni 2022 gültig.
08.11.2018: Geplante Rentenreform
2019 verabschiedet: Ausweitung der Mütterrente ab 2019
Ab 2019 werden Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder angerechnet. Mütter oder erziehende Väter erhalten für vor 1992 geborene Kinder auf Ihrem Rentenkonto einen halben Rentenpunkt zusätzlich gutgeschrieben.
08.11.2018: Geplante Rentenreform 2019 verabschiedet: Kalkulierbare Rentenversicherungsbeiträge ab 2019
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung, welcher 2019 bei 18,6 Prozent liegt, soll bis 2025
auf maximal 20 Prozent steigen.
08.11.2018: Geplante Rentenreform 2019 verabschiedet: Stabiles Rentenniveau ab 2019
Das Rentenniveau, also das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittseinkommen, soll bei den bestehenden 48 Prozent stabilisiert werden. Das heißt, die Renten sollen künftig wieder genauso steigen wie die Löhne. Ohne diese Haltelinie würde das
Rentenniveau bis 2025 auf unter 46 Prozent sinken.
Weitere Online-Rechner
Rentenbeginn-Rechner, Rentenabschlag-Rechner, Rentenlückenrechner 2022, EM-Rentenrechner 2022, Rentensteuerrechner, Witwenrente Rechner, Waisenrente Höhe, Soli berechnen, ETF Sparplan Rechner, Sparplanrechner, Erbschaftsteuer Rechner
Letzte Aktualisierung am 01.08.2022
Die Seiten der Themenwelt "Altersrente" wurden zuletzt am 01.08.2022 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 01.07.2022
- 01.07.2022: Hinterlegen der neuen, ab 1. Juli 2022 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost von 33,47 Euro auf 35,52 Euro (6,12 Prozent) und des Rentenwert West von 34,19 Euro auf 36,02 Euro (5,35 Prozent).
- 01.04.2022: Aktualisierung der Durchschnittsentgelte gemäß Anlage 1 SGB VI
- 15.11.2021: Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2022 im Rentenrechner und Aktualisierung der Durchschnittsentgelte
- 01.07.2021: Hinterlegen der ab 1. Juli 2021 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner sowie in den Texten der Themenwelt Altersrente
- 15.11.2020: Integration der ab 2021 geltenden Grundrente in den Rentenrechner sowie die entsprechenden Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Bewerten Sie unseren Rechner
mit nur einem Klick
(linker Stern miserabel - rechter Stern gut)
4.3 Sterne bei 829 Bewertungen