Wo finde ich das Formular EÜR?

Anlage EÜR zur Steu­er­er­klä­rung 2012

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Aktualisiert am 13. Dezember 2012

Steuerformular Anlage EÜR

Steuerformular Anlage EÜR – Vordruck Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung zum Download / Ausfüllen für Steu­er­er­klä­rung 2012 an Finanzamt (Veranlagung):

Anlage EÜR oder alternativ zur Startseite der Steuerformulare Einkommensteuer, wo Du auch Steuervordrucke der Vorjahre findest. Klick im interaktiven Steuerformular für weitere (amtliche) Informationen und Hinweise auf den Button „Anleitung“. Download der Anleitung zum korrekten Ausfüllen des Steuerformulars. Der Download für die Anlage SZE zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist hier beim Bundesfinanzministerium möglich. Diese Anlage SZE ist für die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen erforderlich.

Der Erklärungsvordruck „Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR“ findet nur Anwendung, wenn die Betriebseinnahmen für ein Unternehmen oberhalb der Grenze von 17.500 Euro liegen und der Gewerbetreibende oder Freiberufler den Gewinn NICHT durch Bilanzierung (echte Buchführung) ermittelt. Liegen die Betriebseinnahmen unterhalb dieser Einkommensgrenze, so wird es vom Finanzamt nicht beanstandet, wenn in diesen Fällen an Stelle des Vordrucks „Anlage EÜR – Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung“ der Steu­er­er­klä­rung einfach eine formlose Gewinnermittlung (zum Beispiel aus einer Excel-Tabelle) eingereicht wird.

Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden nur die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt. Zu den Betriebseinnahmen zählt alles, was im Rahmen des Betriebs in Form von Geld oder Gütern zufließt. Im Gegensatz zur Bilanzierung (Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich) gehört bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auch die vereinnahmte Umsatzsteuer zu den Betriebseinnahmen.

Hermann-Josef Tenhagen

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Bei Gesellschaften sind für die einzelnen Beteiligten die Ermittlungen der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben sowie die Ergänzungsberechnungen gesondert einzureichen.

Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Zu den Betriebsausgaben gehören bei der Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung auch die verausgabte (gezahlte) Umsatzsteuer (Vorsteuer) sowie die Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt.

Die Abgabepflicht gilt auch für Körperschaften (zum Beispiel Kapitalgesellschaften), die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Steuerbegünstigte Körperschaften brauchen den Vordruck nur dann abzugeben, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Besteuerungsgrenze von insgesamt 35.000 Euro im Jahr übersteigen.

Die gesetzliche Grundlage bilden Paragraf 4 Abs. 3 EStG und das Zuflussprinzip und Abflussprinzip nach Paragraf 11 EStG.

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Wie heißt die Anlage EÜR bei Elster?

Das Formular kann für einen Betrieb separat oder im Zusammenhang mit der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- oder Feststellungserklärung benutzt werden.

Wie sieht eine formlose EÜR aus?

Eine formlose Gewinnermittlung, wie es bis 2017 gab, gibt es in der Form nicht mehr. Daher gibt es auch keine EÜR Vorlage zur formlosen Gewinnermittlung mehr. Und nur ganz wenige Ausnahmefälle dürfen weiterhin die EÜR aber in Papierform versenden.

Wo EÜR in Einkommensteuererklärung?

Erzielen Sie mit Ihrem Unternehmen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, so müssen Sie den über die »Anlage EÜR« festgestellten Gewinn oder Verlust in den Vordruck »Anlage S« übertragen.

Wie komme ich bei Elster an die Formulare?

Sie finden das Formular "Einnahmenüberschussrechnung" (Anlage EÜR ) nach Login bei >> Mein ELSTER >> Formulare & Leistungen >> Alle Formulare .

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