Womit ist bei dunkelheit eine ladung zu kennzeichnen die mehr als 1 meter über die rückstrahler des fahrzeugs hinausragt

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Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

So kann sichergestellt werden, dass die zusätzliche Länge von anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt wird und der Sicherheitsabstand dahingehend angepasst werden kann.

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Dies ist kein geeignetes Mittel, um die herausragende Ladung kenntlich zu machen. Sie ist direkt am Fahrzeug angebracht ist und gibt keinen Hinweis auf die überstehende Ladung. Zusätzliche Gefahr birgt das Einschalten der Nebelschlussleuchte dadurch, dass andere Verkehrsteilnehmer erheblich geblendet werden. Dies würde das rechtzeitige Erkennen der nach hinten herausragenden Ladung noch zusätzlich erschweren.

Mit orangefarbener Warntafel

Eine gelbe Warntafel genügt in keinem Fall den Anforderung an die Kenntlichmachung von herausragender Ladung bei Dunkelheit, da sie nicht auf ausreichende Entfernung erkannt werden kann. Außerdem dienen orangefarbene Warntafeln in aller Regel dem Hinweis auf Gefahrguttransporte.

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Wie ist die Ladung bei Dunkelheit zu kennzeichnen?

Damit die Ladung von anderen Fahrern rechtzeitig wahrgenommen wird, muss sie durch Beleuchtung kenntlich gemacht werden. Vorne wird dafür weißes Licht – wie bei den Frontscheinwerfern – und hinten rotes Licht – wie bei den Rücklichtern – verwendet.

Wie lange darf die Ladung nach hinten überstehen?

Nach Paragraf 22, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf die Ladung grundsätzlich 1,5 Meter nach hinten überstehen. Geht die Fahrt nicht weiter als 100 Kilometer, sind sogar drei Meter erlaubt. Das Fahrzeug oder der Zug inklusive der Ladung darf aber nicht länger als 20,75 Meter sein.

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