Was Sie steuerlich bedenken solltenDie Grenze, bis zu der es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt, liegt 2022 bei 485,85 Euro monatlich. Sie haben mit keiner Steuernachzahlung zu rechnen, wenn Sie gleichzeitig mit dem Gesamteinkommen unter der jährlichen Steuergrenze von 12.000 Euro bleiben. Hier zählen nur die laufenden Bezüge. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen für die Steuergrenze nicht dazu Show
TippWenn Sie für die geringfügigen Beschäftigungen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen, kann es für Sie von Vorteil sein, die Arbeitnehmer:innenveranlagung beim Finanzamt einzureichen. Sie bekommen vom Finanzamt einen Sozialversicherungsbonus ("Negativsteuer") erstattet. Sie können die nachbezahlten Sozialversicherungsbeiträge in dem Jahr geltend machen, indem Sie sie an die Österreichische Gesundheitskasse bezahlt haben. Der Sozialversicherungsbonus errechnet sich mit einem bestimmten Prozentsatz der Sozialversicherungsbeiträge. Sollten Sie zumindest ein Monat Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, erhöht sich der Sozialversicherungsbonus noch zusätzlich. So viel Sozialversicherungsbonus gibt es...
*) PP/P€ = Pendlerpauschale/Pendlereuro Ab dem Veranlagungsjahr 2020 gibt es auch für Arbeitnehmer:innen, die über der Steuergrenze verdienen, eine Art Negativsteuer. Es gibt einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, der als Negativsteuer ausbezahlt wird. Was gilt für die ANV 2020:Für 2020 beträgt der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag bis zu einem Einkommen von 15.500 € 400 € jährlich. Bei einem Einkommen darüber bis zu 21.500 € wird er gleichmäßig auf null reduziert. Erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 21.500 Euro steht keine Negativsteuer mehr zu. Was gilt für die ANV ab 2021:Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag wurde auf 650 € erhöht. Dieser Betrag steht bis zu einem Einkommen von 16.000 €. Darüber hinaus verringert sich der Zuschlag gleichmäßig auf Null bis zu einem Einkommen von 24.500 €. Daher gibt es ab 2021 sogar bis zu einem Jahreseinkommen von 24.500 € eine Art Negativsteuer. Teuerungsabsetzbetrag für 2022:Arbeitnehmer: innen mit geringem Einkommen erhalten einmalig für 2022 zusätzlich zum Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag noch einen Teuerungsabsetzbetrag über die ANV. Dieser beträgt 500 € bis zu einem Einkommen von 18.200 €. Darüber hinaus wird er bis zu einem Einkommen von 24.500 € gleichmäßig auf Null verringert. Für Pensionist:innen, die 2022 keine außerordentliche Einmalzahlung bei der Pensionsauszahlung erhalten steht bis zu Pensionsbezügen von 20.500 € ebenfalls ein Teuerungsabsetzbetrag von 500 € zu. Bei höheren Pensionsbezügen verringert sich der Teuerungsabsetzbetrag für Pensionist:innen bis zu Bezügen von 25.500 € gleichmäßig auf Null. Der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und der Teuerungsabsetzbetrag müssen nicht
gesondert beantragt werden, sondern werden automatisch berücksichtigt. Auswirkungen bei der SozialversicherungWird mit zwei oder mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, müssen Sie die Kranken- und Pensionsversicherung nachbezahlen, allerdings nur in den Monaten, in denen Sie die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Die Nachzahlung beträgt 14,62 % der gesamten Monatseinkünfte. Auch für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert. Der Vorteil: Sie sind damit auch voll krankenversichert und erwerben Pensionszeiten. Was Sie melden müssenDie Sozialversicherung meldet sich im Folgejahr automatisch. Sie können sich aber auch selbst im laufenden Jahr melden und die fälligen Beiträge monatlich zahlen. Zur Arbeitnehmer:innenveranlagung verpflichtet sind Sie, wenn Sie mit mehreren geringfügigen Arbeitsverhältnissen die jährliche Steuergrenze von 12.000 Euro überschreiten (ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld). In diesem Fall müssen Sie bis zum 30. September des Folgejahres eine Arbeitnehmer:innenveranlagung beim Finanzamt einreichen (=Pflichtveranlagung). Ein Beispiel Eine teilzeitbeschäftigte Angestellte verdient in zwei ganzjährigen geringfügigen Beschäftigungen 350 € und 250 € monatlich, insgesamt also 600 € pro Monat.
Weil sie damit die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, wird ihr Sozialversicherung nachberechnet, und zwar nach folgender Formel: Sie muss also 1.228,08 € Sozialversicherung für das gesamte Jahr nachzahlen. Eine Verpflichtung zur Arbeitnehmer:innenveranlagung hat sie jedoch nicht, da ihr Jahreseinkommen unter 12.000 € liegt (12 x 350 € + 12 x 250 € = 7.200 €). Sie kann die Beiträge allerdings bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen, und zwar in dem Jahr, in dem sie die Beiträge bezahlt hat, und bekommt einen Teil als Negativsteuer erstattet. Was passiert wenn man 2 geringfügige Jobs hat?Für viele ein böses Erwachen: Wer zwei oder mehr geringfügige Jobs hat, muss oft mit einer Nachzahlung bei der Sozialversicherung rechnen. Die gute Nachricht: Bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung können Sie sich wieder einen Teil davon zurückholen.
Wie wird der zweite 450 Euro Job versteuert?Jeder weitere Minijob neben einer Hauptbeschäftigung wird zu einer weiteren steuer-und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung- Ab dem zweiten Minijob müssen, neben der Abführung der Lohnsteuer, die regulären Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung entrichtet werden.
Wie viel Steuern zahle ich bei 2 Minijobs?Bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 8.004 € fällt keine Steuer an. Wer also mit seinen zwei Minijobs ein monatliches Einkommen erzielt, das einen Durchschnitt von 667,00 Euro/Monat nicht übersteigt, gibt seine Steuererklärung am Jahresende nur pro forma ab und muss keine Steuern bezahlen.
Wie viele Minijobs darf ein Unternehmen haben?Keine Hauptbeschäftigung, mehrere Minijobs
Hat der Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, darf er grundsätzlich mehrere Minijobs bei mehreren Arbeitgebern haben. Aber: Er darf in allen geringfügigen Beschäftigungen zusammen nicht mehr als 450 Euro Arbeitsentgelt im Monat erhalten.
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