2 wohnsitz anmelden in gleichem ort

2 wohnsitz anmelden in gleichem ort

Viele Menschen haben einen Zweitwohnsitz – beispielsweise weil der Arbeits- oder Studienort weit entfernt von Familie, Freunden und Verwandten liegt. Der Zweitwohnsitz kann zwar auch in der gleichen Stadt oder Gemeinde liegen, in der Regel ist die Zweitwohnung aber weiter vom Hauptwohnsitz entfernt – was je nach Gemeinde recht teuer werden kann. Für eine sogenannte Nebenwohnung wird unter Umständen eine Zweitwohnungssteuer erhoben, deren Höhe von Ort zu Ort variiert.

Was ist eine Zweitwohnung?

Deutsche Staatsbürger dürfen nach Artikel 11 des Grundgesetzes ihre Lebens- und Wohnverhältnisse frei wählen. Sie dürfen sich im Bundesgebiet aufhalten, wo immer Sie möchten. Wer sich für einen Wohnort entschieden hat, ist gemäß dem Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes verpflichtet, sich behördlich anzumelden. Wer innerhalb des Bundesgebiets keine neue Wohnung bezieht, muss sich abmelden.

Als Wohnung gilt jeder umschlossene Raum, der sich zum Wohnen und Schlafen eignet. Dazu zählen sogar Unterkünfte an Bord von Schiffen der Bundeswehr, Wohnwagen und -schiffe allerdings nur, wenn sie kaum bewegt werden. Wer im Inland mehrere Wohnungen nutzt, muss dies der Meldebehörde ebenfalls mitteilen. Dabei ist anzugeben, welche der Wohnungen Hauptwohnsitz ist. Das ist der Ort, an dem sich der Lebensmittelpunkt befindet, was normalerweise die überwiegend genutzte Wohnung ist. Alle übrigen Wohnsitze werden als Nebenwohnung oder Zweitwohnung bezeichnet.

Hauptwohnsitz und Zweitwohnung müssen allerdings der persönlichen Lebensführung des Inhabers oder seiner Familienangehörigen dienen, wobei sich die Wohnungen nicht in eigenem Besitz befinden müssen – es genügt das Anmieten einer Zweitwohnung oder auch nur eines Zimmers in einer Wohngemeinschaft. Alle anderen Immobilien, etwa Gewerberäume und vermietete Eigentumswohnungen, gelten als Kapitalanlagen.

Was genau ist die Zweitwohnungssteuer?

Die Zweitwohnungssteuer ist eine Kommunalsteuer, die aber längst nicht alle Gemeinden erheben. Sie wird vor allem in Ballungszentren und Großstädten fällig, weil dort naturgemäß viele Studenten und Arbeitnehmer ihren Zweitwohnsitz anmelden. Die Kommune erhebt die Zweitwohnungssteuer als Ausgleich für entgangene Einnahmen.

Die Kommunen bekommen für jeden Einwohner, der bei ihnen mit Erstwohnsitz gemeldet ist, einen Steuerausgleich – diesen gibt es jedoch nicht für Zweitwohnsitze. Aus diesem Grund schaffen einige Kommunen mit vielen Zweitwohnsitzen einen finanziellen Ausgleich über die Zweitwohnungsteuer. Schließlich nutzen auch Menschen mit einem Zweitwohnsitz die kommunale Infrastruktur, deren Betrieb und Instandhaltung viel Geld kostet.

Die Höhe der Zweitwohnungssteuer legen die Kommunen selbst fest. Der Steuersatz fällt sehr unterschiedlich aus: In den Großstädten beträgt er zwischen 5 und 12 Prozent, wobei Berlin am günstigsten ist und Dortmund sowie Duisburg am teuersten sind. Einige Universitätsstädte wie Konstanz verlangen sogar bis zu 25 Prozent, um die Studenten dazu zu bewegen, sich dort mit Erstwohnsitz anzumelden. Der jeweilige Prozentsatz wird immer auf Basis der jährlichen Nettokaltmiete berechnet. Beträgt beispielsweise die Zweitwohnungssteuer in Köln 10 Prozent der Nettokaltmiete, werden bei einer Nettokaltmiete von 250 Euro pro Monat jährlich 300 Euro Steuern fällig.

Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuer

Doch nicht jeder mit einem zweiten Wohnsitz muss auch die Zweitwohnungssteuer entrichten. Verheiratete Berufspendler, die an ihrem Arbeitsort eine Zweitwohnung haben, müssen sie nicht zahlen. Einige Kommunen erlassen Geringverdienern die Zweitwohnungssteuer, was Studenten allerdings nicht in jedem Fall einschließt. Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, etwa einem Altenheim, müssen sie ebenfalls nicht entrichten.

  • teilen 
  • twittern 
  • teilen 
  • E-Mail 

2 wohnsitz anmelden in gleichem ort

Geschlossene Räume zum Wohnen und Schlafen sind meldepflichtige Wohnräume

Nicht jede Immobilie ist gleich Wohnraum-Immobilie. Ein Ort gilt stattdessen immer nur dann als Wohnsitz, wenn eine Person dort ein Haus oder eine Wohnung besitzt oder mietet und diese zu Wohnzwecken nutzt. Als Wohnraum bezeichnet das Gesetz jeden umschlossenen Raum, der dem Schlafen und Wohnen dient.

Wird eine angemietete oder gekaufte Immobilie stattdessen rein gewerblich genutzt, dann bezeichnet man sie nicht als Wohnsitz. Büroräume sind ein Beispiel dafür, aber auch wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen und weiter vermieten, ist nicht von einem Wohnsitz die Rede.

Dient das Objekt aber weder zur Weitervermittlung, noch zur gewerblichen Nutzung, so lässt sich immer von einem Wohnsitz sprechen.

Dabei spielt zunächst keine Rolle, wie oft die Immobilie vom Besitzer tatsächlich „bewohnt“ wird. Die Frequenz der Nutzung ist erst zur Einordnung des jeweiligen Wohnsitzes in die beiden Kategorien Haupt- und Neben- oder auch Zweitwohnsitz relevant.

Da in Deutschland Meldepflicht besteht, müssen Sie von der betreffenden Kommune gemäß des Meldegesetzes erfassen lassen, dass Sie einen Wohnraum bezogen haben. In welcher Zeitspanne nach Bezug Sie sich ummelden müssen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Durchschnittlich gilt aber eine Frist von etwa einer Woche. Auch die während dieser Anmeldung anfallenden Gebühren fallen je nach Bundesland verschieden hoch aus.

Mehr als zehn Euro müssen Sie in der Regel aber nicht einplanen. Bei der Anmeldung in der lokalen Meldebehörde der Stadt haben Sie schließlich verschiedene Optionen. Wenn Sie über nur eine Wohnung oder ein Haus verfügen, handelt es sich dabei immer um einen alleinigen Wohnsitz.

Sobald Sie mehrere geschlossene Räume angemietet haben oder besitzen und in allen davon theoretisch schlafen und wohnen können, müssen Sie eine der Immobilien als Hauptwohnsitz und die weiteren als Nebenwohnsitze erfassen lassen. Sich um diese Meldepflicht zu drücken, ist illegal und kann strafrechtlich unangenehme Folgen nach sich ziehen.

2 wohnsitz anmelden in gleichem ort

Der Schwerpunkt des Lebensverhältnisses bestimmt den Hauptwohnsitz

Laut § 7 BGB ist der Hauptwohnsitz der Lebensmittelpunkt einer Person. Folglich kann somit immer der Ort als Ihr Hauptwohnsitz gelten, an dem Sie sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhalten. Von dieser Regel gibt es allerdings auch Ausnahmen.

Auch ein reiner Wochenendwohnsitz kann als Hauptwohnsitz deklariert werden. Hauptvoraussetzung dazu ist, dass Sie überzeugende Argumente dafür vorbringen können. Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Lebensmittelpunkt an dem Ort liegt, der zu Ihrem Hauptwohnsitz werden soll.

Dazu stellt sich Ihnen die Frage, was genau mit Lebensmittelpunkt gemeint ist. Menschen sind Gemeinschaftswesen: Vorwiegend bezieht sich der relativ deutungsoffene Ausdruck daher auf soziale Bindungen. Für Ehegatten mit zwei Wohnsitzen entspricht der Hauptwohnsitz beispielsweise immer der Immobilie, die gemeinsam mit dem Partner genutzt wird.

Der Brennpunkt sozialer Kontakte ist damit Hauptmerkmal eines jeden Hauptwohnsitzes.In R 42 Absatz 1 Sätze 4 bis 8 des LStR 2005 heißt es dazu ausdrücklich: „Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie.“

Ein anderer Fall liegt vor, wenn ein Pendler unter der Woche eine Immobilie nutzt, die näher an seiner Arbeitsstelle liegt. Er hält sich an diesem Ort aufs Jahr betrachtet länger auf, als in einer zweiten Wohnung.

Lebenszentrum

  • Familie
  • Freunde
  • Hobbies/Vereine
  • andere bindende Faktoren

Entscheidend ist für die Deklaration als Hauptwohnsitz abermals nur der nachweisliche Schwerpunkt des Lebensverhältnisses durch soziale Bindungen, wie dort ansässige Familie oder Freunde. In den Lohnsteuerrichtlinien 2005, R 42 Absatz 1 Sätze 4 bis 8 heißt es dazu: „Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen.

Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, zum Beispiel Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten.“Das heißt, Pendler müssen ihren Hauptwohnsitz nicht zwingend in der arbeitsnahen Wohnung haben, sondern können genauso ihre Wochenendwohnung so deklarieren, wenn in deren Nähe ihre sozialen Kontaktpersonen ansässig sind.

Übrigens: Sie nehmen neben Ihren Freizeitinteressen zukünftig auch Ihre öffentlichen Interessen immer an dem Ort wahr, an dem Sie Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Wahlgänge sind ein Beispiel dafür, denn sie finden immer in der Stadt des Hauptwohnsitzes statt.

Steuerliche Abgaben können auch für Zweitwohnsitze anfallen

Das Steuerrecht ist einer der wichtigsten Gründe für die Meldepflicht und die damit zusammenhängende Unterkategorisierung von Wohnsitzen in Haupt- und Nebenwohnsitze. Für den Hauptwohnsitz fallen zum Beispiel steuerliche Abgaben an die Kommunen an.

Eine Änderung des Hauptwohnsitzes muss schon deshalb gemeldet werden, da sonst steuerliche Schwierigkeiten auftreten können. Auch für Nebenwohnsitze erheben einige Gemeinden aber Steuern, so beispielsweise die Stadt Köln.

Die richtige Auswahl des Zweitwohnsitzes kann bares       Geld sparen.

Diese Steuer für Zweitwohnsitze entspricht einer Aufwandssteuer im Sinne einer gänzlichen Kommunalsteuer, deren Höhe in der Regel auf Basis der jeweiligen Jahreskaltmiete berechnet wird.

Steuerlich günstiger ist es daher, als Zweitwohnsitz die Wohnung zu nutzen, die in einer Gemeinde ohne derartige Aufwandssteuern liegt. Bei einem Zweitwohnsitz in einer Gemeinde mit steuerlicher Erhebung tut außerdem besser an einer möglichst geringen Kaltmiete.

Übrigens: Liegt der Zweitwohnsitz im Ausland, so muss dieser nicht gemeldet werden, da hierfür keinerlei steuerliche Veränderungen zu erwarten sind. Wer eine Immobilie im Ausland allerdings vermietet oder verpachtet, muss diese Einnahmen selbstverständlich in der Steuererklärung angeben.

2 wohnsitz anmelden in gleichem ort

Doppelte Haushaltsführung bei Zweitwohnsitzen kann nicht jeder steuerlich absetzen

Falls ein Zweitwohnsitz einzig und allein aus beruflichen Gründen angemietet oder erworben wurde, können die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und eventuell sogar die Fahrtkosten für die regelmäßige Rückreise zum Erstwohnsitz steuerlich geltend gemacht werden. Monatlich dürfen Sie seit 2014 aber maximal 1000 Euro für doppelte Haushaltsführung absetzen.

Außerdem darf ein absetzbarer Zweitwohnsitz höchstens halb so weit von der Arbeitsstelle entfernt liegen, wie der Erstwohnsitz. Von diesen Anforderungen abgesehen, müssen Sie zur Absetzung des Zweitwohnsitzes nachweislich mindestens zehn Prozent aller Steuern selbst bezahlen, die auf Ihren Hauptwohnsitz anfallen.

Ein Student, der als Hauptwohnsitz das elterliche Haus angegeben hat, kann daher seinen zweiten Wohnsitz nicht steuerlich absetzen, da er in der Regel keinerlei Steuern auf seinen Hauptwohnsitz bezahlt.

Für alle, die den genannten Voraussetzungen entsprechen, werden hinsichtlich des Zweitwohnsitzes viele verschiedene Teilkosten anteilig übernommen. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für die Miete, für die Verpflegung, die Renovierungsarbeiten, die nötigen Einrichtungsgegenstände und den Umzug an sich.

Welche Nachteile hat ein Zweitwohnsitz?

Die signifikantesten Nachteile einer Zweitwohnung liegen in den zusätzlich anfallenden Kosten, die gegen die obigen Ersparnisse aufzurechnen sind: Für den Zweitwohnsitz fällt ggf. eine zusätzliche kommunale Aufwandsteuer an, die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer.

Ist es möglich 2 Wohnsitze zu haben?

Lebt eine Person aus beruflichen oder privaten Gründen an verschiedenen Orten, besitzt sie neben ihrer Hauptwohnung einen Zweitwohnsitz. Auch das eigene Ferienhaus gilt als Zweitwohnsitz. Wann muss man einen Zweitwohnsitz anmelden? Deutschland besteht Meldepflicht für jede Haupt- oder Zweitwohnung.

Was ist ein illegaler Zweitwohnsitz?

Im Land Tirol läuft darüber hinaus eine Debatte um geschätzt 10.000 "illegale Freizeitwohnsitze". Gemeint sind damit Immobilien, die zu Urlaubs- und Ferienzwecken genutzt werden, dafür aber keine Widmung besitzen.

Was braucht man um einen zweiten Wohnsitz anmelden?

Zur Anmeldung des Zweitwohnsitzes müssen Sie in der Regel persönlich im Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro erscheinen und folgende Unterlagen mitbringen: Personalausweis oder Reisepass. Ausgefüllter Meldeschein. Als Mieter: Vermieterbescheinigung (Seit 1.11.2015 Pflicht, um Scheinanmeldungen zu erschweren.