Abschaffung steuerklasse 3 und 5 ab wann

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SPD, Grüne und FDP erhoffen sich davon, dass mehr Frauen erwerbstätig werden oder ihre Arbeitszeit erhöhen. Denn derzeit sind es meist Ehefrauen, die weniger verdienen und sich deshalb in Steuerklasse 5 eingruppieren. So werden sie bei der Steuer stärker belastet als es der Fall wäre, wenn sie ihr Einkommen unabhängig vom besserverdienenden Partner versteuern würden.

Was das in Zahlen heißt, rechnet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vor: "Bei Jahresbruttolöhnen von 20.000 Euro bis 35.000 Euro, in denen sich die meisten zweitverdienenden Ehefrauen bewegen, macht die Mehrbelastung 11 bis 12 Prozentpunkte aus – das sind 200 bis 300 Euro im Monat", heißt es in einem DIW-Bericht. Der Besserverdienende – oft der Ehemann – wird in Steuerklasse 3 hingegen begünstigt.

Was bedeutet eine Abschaffung der Steuerklassen für Paare?

Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 würde bedeuten, dass jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlt, den er auch am gemeinsamen Einkommen trägt. Für den Besserverdienenden würde die monatliche Lohnsteuerbelastung steigen und für den Geringerverdienenden sinken. In Summe müssten Ehepaare und Lebenspartner aber weiterhin gleich viel Steuern zahlen – nur die Aufteilung der Last zwischen den Partnern würde sich verschieben.

Für den Geringerverdienenden hätte die Abschaffung der Steuerklasse 5 aber noch einen Vorteil: Weil ihm Monat für Monat mehr Netto vom Brutto bleibt, steigen davon abhängige Lohnersatzleistungen wie etwa das Kurzarbeitergeld.

Ob es Frauen tatsächlich dazu ermutigt, mehr oder überhaupt zu arbeiten, wenn die Steuerklassenkombination 3/5 nicht mehr existiert, ist offen. Eine Rolle spielt dafür auch, wie wichtig es ihnen ist, bereits im Laufe des Jahres weniger Lohnsteuer zu zahlen – und damit jeden Monat ein höheres Nettogehalt zu beziehen.

Effekt der Reform noch umstritten

"Die Wirkung auf die Beschäftigung von Frauen ist empirisch schwer abzuschätzen", sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. "Langfristig sollte die Reform der Lohnsteuer daher von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden."

Eine Abschaffung des Ehegattensplittings als Ganzes ist die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 jedenfalls nicht. Auch in den verbleibenden Lohnsteuerklassenkombinationen für Ehepaare und Lebenspartner wird die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif berechnet.

So berücksichtigt das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Das Finanzamt errechnet dafür zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten. Dadurch sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden. Wählen Sie das Faktorverfahren, sind Sie allerdings zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Mehr zum Faktorverfahren in Steuerklasse 4 lesen Sie hier.

Wann werden Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft?

Der genaue Termin ist bisher nicht bekannt. Da die Bundesregierung die Abschaffung im Koalitionsvertrag vereinbart hat, strebt sie das Vorhaben aber zumindest innerhalb der laufenden Legislaturperiode an, das heißt bis zur nächsten Wahl im Herbst 2025. Allerdings werden erfahrungsgemäß nie alle Pläne aus Koalitionsverträgen umgesetzt.

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Im Koalitionsvertrag heißt es lediglich: "Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft."

Was bedeutet die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5?

Wie aus dem Koalitionsvertrag hervorgeht, soll das Ehegattensplitting bald Geschichte sein. Heißt: Die Kombination aus den Steuerklassen III (3) und V (5) soll abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Würde bedeuten, dass jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlt, den er verdient.

Wird die Lohnsteuerklasse 5 abgeschafft?

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Kombination der Steuerklassen III und V bei Ehepaaren abgeschafft wird. Zugleich soll das sogenannte Faktorverfahren der Kombination IV/IV gestärkt werden.

Welche Steuerklassen fallen 2022 weg?

Gemäß dem Koalitionsvertrag sollen die Steuerklassen III und V (Steuerklassen 3 und 5) abgeschafft werden. Das sogenannte Ehegattensplitting wird es dann nicht mehr geben. Stattdessen soll das Faktorverfahren in die Steuerklasse IV überführt werden.

Wird das Ehegattensplitting abgeschafft?

Im Moment noch nichts. Denn es gibt bisher außer der Absichtserklärung im Koalitionsvertrag nichts Konkretes. Aber: An der insgesamt zu zahlenden Steuer dürfte sich durch die geplante Abschaffung der Steuerklassen-Kombi III/V in den allermeisten Fällen nichts für Sie ändern.