Es war eine historische Entscheidung: Im Oktober 2017 erkannte das Bundesverfassungsgericht, das höchste Gericht Deutschlands, an, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt – und dass intergeschlechtliche Personen das Recht auf eine positive Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität haben. Die bisherige Regelung, wonach ein Geschlechtseintrag offengelassen werden kann, reicht nicht aus. Denn "Kein Geschlecht bin ich ja nun auch nicht", wie eine intergeschlechtliche Person dem Deutschen Institut für Menschenrechte sagte. Für Amnesty International ist das Urteil ein großer Erfolg. Seit Jahren setzen wir uns für mehr Sichtbarkeit und Akzeptanz intergeschlechtlicher Personen ein und protestieren gegen medizinische Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern, die dazu dienen, sie an das männliche oder weibliche Geschlecht anzugleichen. Wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt hat, sind diese völlig unnötig – denn intergeschlechtliche Menschen sind gut so, wie sie sind! Inzwischen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils vorgelegt. Er stellt leider nur eine Minimallösung dar und wird von vielen Seiten kritisiert, da er die Pathologisierung intergeschlechtlicher Menschen fortsetzt. Das heißt, sie können nicht selbstbestimmt über ihren Geschlechtseintrag entscheiden, sondern müssen ein ärztliches Attest vorlegen. Vanja, die das Urteil, begleitet von der Kampagne "Dritte Option", erstritten hat, kritisiert, dass es nicht Aufgabe der Medizin oder Psychologie sei, über das Geschlecht zu entscheiden. Das sieht auch Amnesty International so. Der Gesetzentwurf muss dringend nachgebessert werden und mehr Rechte und Selbstbestimmung für transgeschlechtliche Menschen garantieren. Trotzdem ist das Urteil ein wichtiger Schritt. Um es mit Vanjas Worten zu sagen: "Es ist eine erste offizielle Anerkennung der Tatsache, dass es eben nicht nur Männer und Frauen gibt, obwohl das ja oft so behauptet wird." Maja Liebing ist Referentin für LGBTI-Rechte von Amnesty Deutschland GrundgesetzArtikel 3
Alle Menschen sind unterschiedlich.
Eine Sache haben sie aber alle gemeinsam: Zeichnung: Zwei Personen mit und ohne Rollstuhl auf einer Waage. Die Waage steht dafür, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (© bpb) Zeichnung: Zwei Personen mit und ohne Rollstuhl auf einer Waage. Die Waage steht dafür, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (© bpb) Zeichnung: Zwei Personen mit und ohne Rollstuhl auf einer Waage. Die Waage steht dafür, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (© bpb) Das bedeutet:
Eine Frau mit westlicher Kleidung und eine Frau mit Kopftuch und langem Rock stehen auf einer Waage. Die Waage steht für die Gleichberechtigung verschiedener Religionen. (© bpb) Eine Frau mit westlicher Kleidung und eine Frau mit Kopftuch und langem Rock stehen auf einer Waage. Die Waage steht für die Gleichberechtigung verschiedener Religionen. (© bpb) Eine Frau mit westlicher Kleidung und eine Frau mit Kopftuch und langem Rock stehen auf einer Waage. Die Waage steht für die Gleichberechtigung verschiedener Religionen. (© bpb) Gesetze müssen gleich für alle Menschen gelten. Das heißt aber nicht, dass in den Gesetzen stehen muss,
Zum Beispiel
Manchmal kommt es trotzdem vor, dass einige Menschen
schlechter und andere Menschen besser behandelt werden. Das Grundgesetz soll Menschen vor Benachteiligung schützen.
Es gibt noch andere Rechte im Grundgesetz, die dafür sorgen, dass alle Menschen gleich behandelt werden.
Männer und Frauen sind gleichberechtigtArtikel 3 sagt ausdrücklich: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Als das Grundgesetz beschlossen wurde, durften Frauen vieles nicht, was Männer durften.
Frauen können sich heute jeden Beruf aussuchen. Zum Beispiel: Pilotin, Polizistin, Feuerwehrfrau oder Bürgermeisterin. Gleichberechtigung ist trotzdem noch nicht überall erreicht. Viele Frauen verdienen immer noch im selben Beruf mit der gleichen Arbeit weniger Geld als Männer. Auch der Staat hat eine Aufgabe: Der Staat muss etwas dafür tun, dass Frauen keine Nachteile mehr haben. Das steht in Artikel 3. |