Allgemein anerkannte Regeln der Technik Trinkwasser

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, kurz A.a.R.d.T., umfassen nationale und internationale Normen zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Diese werden im Trinkwassersektor allgemein akzeptiert und verwendet. Wenn die Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage diese detaillierten technischen Vorschriften und Hinweise nachweisbar beachten, stellen sie sicher, dass das beim Verbraucher ankommende Trinkwasser den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genügt.

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Die Qualität des Trinkwassers wird in Hinblick auf die menschliche Gesundheit definiert (§ 37 Absatz 1 IfSG): „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist."

Welche Anforderung muss Wasser haben um als Trinkwasser zu gelten?

Trinkwasser sollte mindestens 5° und soll höchstens 25° deutscher Gesamthärte (dH) haben. Der pH-Wert muss zwischen 6,5 und 9,5 liegen. Trinkwasser wird scherzhaft auch als "Gänsewein", "Wandquell" oder "Kranenberger" (von "Wasserkran") bezeichnet.

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