Alte versicherung neuer vertag bei der gleichen versicherung laufzeit

  • Kfz-Versicherung wechseln lohnt sich: Bei der Allianz können Sie Ihre Versicherung nach Bedarf anpassen und oft sparen.
  • Läuft Ihr Versicherungsvertrag bis 31. Dezember, ist der 30. November Stichtag für die Kündigung. Kfz-Versicherer dürfen Ihren Antrag auch ablehnen. Kündigen Sie Ihre alte Auto­ver­si­che­rung deswegen erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist. Mehr dazu in der Anleitung.
  • Meist lohnt sich ein Wechsel, wenn sich Ihre Lebens­situation ändert. Dann können Sie Ihren Schutz mit einer Kasko­ver­si­che­rung oder Zusatz­bau­steinen anpassen.
  • Prüfen Sie in Ihrem laufenden Vertrag, wann Sie die Autover­si­che­rung wechseln können. Bevor Sie Ihrem alten Anbieter frist­gerecht kündigen, schließen Sie eine neue Kfz-Versicherung ab.

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  • Neuwagen gekauft: Kfz-Versicherung wechseln

    Nach Kauf eines neuen Autos brauchen Sie eine Neuwagen-Versicherung. Bei der Allianz haben Sie die Wahl zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko. Meist lohnt sich für Neuwagen eine Vollkaskoversicherung – besonders bei Fahr­anfängern. Denn der Rundumschutz greift auch bei selbst verschuldeten Schäden und Vandalismus.

    Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihre Vollkasko bei der Allianz mit Zusatz­leistungen erweitern – und so teil­weise Ihre Kosten senken. Für Neu­wagen eignet sich zum Beispiel der Baustein WerterhaltGarantie. Damit sichern Sie den Neuwert Ihres Fahrzeugs bei Total­schaden oder Dieb­stahl 24 Monate länger ab.

  • Kfz-Versicherungswechsel bei Gebrauchtwagen-Kauf

    Kaufen Sie ein gebrauchtes Fahr­zeug, können Sie es bei der Allianz mit Kfz-Haftpflicht und Teil- oder Vollkasko versichern. Für vier bis fünf Jahre alte Autos reicht als Gebrauchtwagen-Versicherung oft eine Teil­kasko aus.

    Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haft­pflicht leistet Schadensersatz, wenn Sie mit Ihrem Gebrauchtwagen andere schädigen. Sie erstattet zum Beispiel Reparaturkosten am Auto Ihres Unfallgegners oder zahlt Schmerzensgeld an verletzte Personen. Die Teil­kasko deckt zusätzlich Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen und leistet zum Beispiel bei Diebstahl.

    Mit dem Zusatz­baustein WerkstattBonus erhalten Sie für Ihren Gebrauchten hochwertigen Schaden­service. Die Allianz stellt Ihnen im Schadensfall zum Beispiel ein Ersatz­fahrzeug oder bietet einen Hol- und Bringservice. Entscheiden Sie sich für die Werkstattbindung, erhalten Sie 20 Prozent Nachlass auf Ihre Versicherungs­prämie.

  • Nach Umzug Kfz-Versicherung wechseln

    Mit einem neuen Wohnort können die Kosten Ihrer bis­herigen Kfz-Ver­si­che­rung steigen. Denn mit dem Zulassungs­bezirk ändert sich oft Ihr Schadens­risiko und damit die Regionalklasse. Beispiels­weise er­eignen sich in Groß­städten statistisch ge­sehen mehr Unfälle als in Ort­schaften. Ein Umzug vom Land in die Stadt bedeutet deshalb teils höhere Bei­träge.

    Dann rentiert sich ein Versicherungs­wechsel zur Allianz, um Kosten zu sparen. Oder, um bessere Leistungen zu er­hal­ten: Ziehen Sie von der Stadt in ein länd­liches Gebiet, steigt zum Bei­spiel die Gefahr für einen Wildunfall. Die Allianz Teil­kasko greift bei Zusammen­stoß mit Tieren aller Art – nicht nur bei Kollision mit Haarwild.

  • Autoversicherung wechseln bei Änderung des Fahrerkreises oder Halterwechsel

    Der Fahrzeughalter schreibt sein Auto auf eine andere Person um? Mit dem Halterwechsel ist ein Versicherungs­wechsel für das Kfz möglich. Ist der neue Halter Versicherungs­nehmer, kann er frei wählen, bei welchem Anbieter er den Pkw versichert. Oder, ob er die bisherige Kfz-Versicherung übernimmt und weiterlaufen lässt. Ein Versicherungs­vergleich mit der Allianz Kfz-Versicherung lohnt sich, um günstigere Konditionen oder bessere Leistungen zu erhalten.

    Nutzen künftig weniger oder mehr Personen Ihren Wagen, kann die Allianz Auto­ver­si­che­rung für Sie günstiger sein. Zum Beispiel, wenn Ihre Kinder ausziehen und das Familien­fahr­zeug nicht mehr fahren. Oder wenn Ihr neuer Partner Ihren Pkw mit­nutzen möchte. Erhöht Ihr bisheriger Versicherer bei einer Fahrer­kreis­erweite­rung Ihren Beitrag, bietet die Allianz möglicherweise bessere Konditionen. Deswegen lohnt sich ein Tarif­vergleich.

    Ihr Kind hat den Führer­schein mit 17 gemacht und nutzt Ihr Auto künftig beim Begleiteten Fahren (BF17)? Dann ist ein Wechsel zur Allianz oft sinnvoll: Mit der Telematik-Versicherung belohnen wir umsichtiges Fahr­ver­halten mit einer Beitrags­ersparnis von jährlich bis zu 30 Prozent. Mit dem Zusatzbaustein BonusDrive erhalten Fahranfänger außerdem zehn Prozent Startbonus.

    Schließt Ihr Nachwuchs keine eigene Fahranfänger-Versicherung ab, kann ein Wechsel in die Voll­kasko sinnvoll sein. Denn fährt der Führer­schein­neuling den Familien­wagen, steigt das Schadensrisiko. Damit auch der Fahrer bei einem selbst verschul­deten Unfall abgesichert ist, lohnt sich der Zusatz­baustein FahrerSchutz.

  • Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung wechseln

    Erhöht Ihr Auto­versicherer die Beiträge, können Sie den Vertrag während der Laufzeit beenden und zu einem anderen Anbieter wechseln. Voraus­gesetzt, Sie geben die Beitrags­erhöhung als Kündigungsgrund im Kündigungs­schreiben an.

  • Autoversicherung nach Schadenfall wechseln

    Wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden für Sie abwickelt, ist ein Ver­sicherungs­wechsel möglich. Sobald das Unter­nehmen Sie über die Schadens­regulierung informiert, können Sie Ihren bestehenden Vertrag beenden und die Versicherung wechseln.

    Entscheiden Sie sich für die Allianz Kfz-Versicherung, sind wir im Schadenfall rund um die Uhr für Sie da. Einen Schaden an Ihrem Auto können Sie uns jeder­zeit telefonisch oder online melden. Wir kümmern uns sofort um die Re­para­tur: 99 Prozent aller Kasko­schäden sind inner­halb von fünf Tagen abgewickelt.

  • Versicherungsart wechseln

    Erweitern Sie Ihre Kfz-Haftpflicht mit Vollkasko oder Teilkasko, kann ein Ver­sicherungs­wechsel zur Allianz sinn­voll sein. Benötigen Sie zum Beispiel umfang­reicheren Schutz, weil Sie einen Fahr­anfänger mit­versichern, bieten wir unter Um­stän­den bessere Kondi­tionen. Die Allianz Vollkasko über­nimmt zum Beispiel Schäden, die durch selbst ver­schuldete Unfälle und Vandalismus an Ihrem Auto entstehen. Und zwar auch, wenn Sie grob fahr­lässig handeln.

    Umgekehrt gilt: Ist Ihr Pkw in die Jahre gekommen, lohnt sich eine Kasko­versicherung teils nicht mehr. Bei einem Fahr­zeug­wert unter 4.000 Euro reicht vielen Auto­fahrern eine Kfz-Haft­pflicht. Dann ist der bisherige Kasko­schutz im Ver­hältnis zu möglichen Repara­turen oder Verlust nach Auto­diebstahl meist zu teuer. Wechseln Sie zur Allianz Auto­ver­sicherung, erhalten Sie den Basis­schutz oft günstiger als bei Ihrem bisherigen Anbieter. Bei uns können Sie Kfz-Haft­pflicht ab 86 Euro im Jahr abschließen.

  • Kfz-Versicherung wechseln zum Vertragsende

    Sie können Ihre Kfz-Versicherung ändern, wenn Ihr bis­heriger Vertrag regulär ausläuft. Das kann zum Ende des Kalender­jahres, aber auch unterjährig sein. Entscheidend ist, welches Vertrags­ende in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen vereinbart ist.

    Sie wollen wechseln? Bei der Allianz haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen der Kfz-Versicherung mit Zusatz­bausteinen individuell an Ihre Lebens­situation anzupassen. Zum Beispiel mit dem Premium Schutzbrief, der schnelle Pannen­hilfe gewährleistet. Oder mit dem AuslandsSchadenSchutz, der Sie bei unver­schuldeten Unfällen außer­halb Deutschlands absichert. Eine Mallorca-Police (Zusatz­schutz für Miet­wagen im Ausland) ist auto­matisch in Ihrer Kfz-Haft­pflicht enthalten.

  • Versicherungswechsel nach Zweitwagen-Kauf

    Wenn Sie neben Ihrem Alltags­fahrzeug einen Zweitwagen versichern, kann sich ein Wechsel zur Allianz Auto­versicherung bezahlt machen. Denn: Mit der Ein­stufung "Zweitwagen, Ehe­gatten und Kinder" bieten wir Ihnen Sonder­kon­di­tionen, wenn Sie Ver­träge für mehrere Fahr­zeuge bei uns abschließen. Ist Ihr Erst­fahrzeug mindestens in Schaden­frei­heits­klasse ½ versichert, startet Ihr Zweit­wagen zum Beispiel direkt mit SF-Klasse 1.

Sie möchten Ihre Kfz-Versicherung wechseln? Wir beraten Sie gerne zum passenden Versicherungsschutz.

Die Top-Leistungen der Allianz haben Sie überzeugt? Hier berechnen Sie Ihren Tarif in vier einfachen Schritten.

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Schon ab 86 Euro im Jahr! Entscheiden Sie sich für die mehrfach ausgezeichnete Kfz-Versicherung und nutzen Sie die Vorteile der neuen Allianz Autoversicherung:

  • Keine versteckten Kosten in Ihrem Vertrag
  • 99 % aller Kaskoschäden in 5 Tagen reguliert
  • Umfassender Schutz bei Schäden durch Tiere

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  • Bekomme ich beim Kfz-Versicherungswechsel eine neue eVB-Nummer?

    Ja, bei der Allianz erhalten Sie die neue elektronische Versicherungs­bestätigung innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss. Die eVB-Nummer leiten wir automatisch an die Zulassungsbehörde weiter. Den Versicherungs­nachweis brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle ein neues Auto anmelden.

    Übrigens: Aus Sicherheits­gründen ist die Gültigkeit der elektronischen Versicherungs­bestätigung auf sechs Monate begrenzt. Alte, ungültige eVBs werden auto­matisch gelöscht und durch neue Nummern ersetzt.

  • Versicherungswechsel nach Fahrzeugwechsel – was tun, wenn es zu Überschneidungen kommt?

    Für den Zeit­raum, in dem zwei Kfz-Versiche­rungen parallel laufen, zahlen Sie Beiträge für beide Policen. Das kommt in der Praxis oft vor, wenn Sie Ihr Fahr­zeug wechseln: Solange Sie das alte Kfz nicht abmelden, läuft der bestehende Ver­si­che­rungs­vertrag weiter. Schließen Sie zeitgleich eine Police für Ihren neuen Pkw ab, über­schneiden sich beide Versicherungen. Das ist oft nicht zu ver­meiden. Bei spontanen Auto­käufen zum Beispiel können Sie Ihre bisherige Kfz-Ver­si­che­rung meist nicht schnell genug kündigen. Sprich: Sie zahlen für Ihren alten Pkw und den Neuwagen Beiträge.

  • Kann ich die Kfz-Versicherung wechseln durch Abmelden meines Pkw?

    Nein. Wenn Sie bei der Kfz-Zulassungs­behörde Ihr Auto abmelden und zum Beispiel eine Woche später erneut anmelden, haben Sie kein Sonder­kündigungs­recht. Kfz-Versicherung wechseln durch Abmelden ist nur möglich, wenn ein Halter- oder Fahrzeug­wechsel stattfindet.

  • Muss ich den Versicherungswechsel der Kfz-Zulassungsstelle melden?

    Nein. Kfz-Versicherung wechseln ohne Abmelden oder Ummelden bei der Kfz-Zulassungs­stelle ist möglich. Denn: Ihr bisheriger Versicherer informiert die Kfz-Behörde automatisch über die Kündi­gung des Vertrags. Wenn Sie eine neue Auto­versicherung abschließen, ist das anders. Während die Allianz die Zulassungs­stelle für Sie informiert, bieten andere Gesell­schaften diesen Service nicht. In diesem Fall schicken Sie der Kfz-Behörde als Versicherungs­nachweis Ihre neue eVB-Nummer.

  • Kann ich trotz Schulden oder Arbeitslosigkeit meine Autoversicherung wechseln?

    Grundsätz­lich steht einem Versicherungs­wechsel auch dann nichts im Wege, wenn Sie einen Kredit abbe­zahlen oder arbeits­los sind. Die Kfz-Versicherung wechseln können Sie trotz Schufa-Eintrag – vorausgesetzt, Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht. Bei Arbeits­losigkeit ist es teilweise sinnvoll, eine bestehende Kaskoversicherung vorüber­gehend auf Kfz-Haftpflicht umzustellen.

    Wichtig: Vom Kontrahierungszwang in der Kfz-Haftpflicht gibt es Ausnahmen. Hat ein Kunde in der Vergangenheit zum Beispiel seine Beiträge nicht bezahlt, ist der Autoversicherer nicht verpflichtet, den Versicherungsantrag anzunehmen.

  • Lohnt sich ein Kfz-Versicherungswechsel auch für Senioren und Fahranfänger?

    Nein. Ein Wechsel der Auto­versicherung ist für Rentner und junge Fahrer meist nicht sinn­voll, um Geld zu sparen. Denn beide Personen­gruppen haben statistisch gesehen ein erhöhtes Unfall­risiko. Sie zahlen deswegen unabhängig vom Anbieter höhere Beiträge. Der "Risiko­zuschlag" lässt sich durch einen Versicherungs­wechsel nicht umgehen. Möchten Senioren oder Führer­schein­neulinge trotzdem die Auto­versicherung wechseln, lohnt sich im Vorfeld ein Tarif­vergleich. Bei der Allianz können sie zum Beispiel mit dem Telematik-Bau­stein BonusDrive Kosten sparen.

  • Wann ist eine Kündigung der Kfz-Versicherung überflüssig?

    In folgenden Ausnahmefällen ist es nicht notwendig oder möglich, die Kfz-Versicherung zu kündigen:

    1. Todesfall: Auto­versicherungen enden nicht automatisch, wenn der Fahrzeug­halter stirbt. Im Todesfall gehen Kfz-Haftpflicht und Kasko­versicherungen auf die Erben über. Möchten diese das Auto verkaufen, haben sie ein Sonder­kündigungs­recht.
    2. Außerbetriebsetzung: Wird ein Pkw dauerhaft still­gelegt oder verschrottet, läuft die Kfz-Versicherung auto­matisch aus. Melden Sie Ihr Auto ab, informiert die Zulassungs­be­hör­de den Kfz-Versicherer über die Außer­betrieb­setzung. Die Ver­sicherungs­gesell­schaft löst die Kfz-Versicherung auf und erstattet Ihnen zu viel gezahlte Beiträge.
    3. Vorübergehende Stilllegung: Melden Sie Ihr Kfz über­gangs­weise ab, wird die Kfz-Haft­pflicht­versicherung zu einer beitrags­freien Ruhe­ver­si­che­rung. Auch in diesem Fall informiert die Kfz-Zulassungs­stelle den Versicherer. Die Ruhe­ver­si­che­rung gilt maximal 18 Monate. Melden Sie das Fahr­zeug in dieser Zeit nicht wieder an, läuft der Versicherungs­vertrag aus.

  • Welche Unterlagen benötige ich für den Kfz-Versicherungswechsel?

    Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei Neu­abschluss – plus die Nachweise der noch laufenden Police:

    • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
    • Versicherungsvertrag der bestehenden Kfz-Versicherung
    • letzte Beitragsrechnung des laufenden Vertrages
    • Bankverbindung

    Zusätzlich geben Sie an, wer das Fahrzeug fahren wird, wie hoch die jährliche Fahrleistung ausfällt und welche Versicherungsart Sie wünschen.

  • Kann ich die Kfz-Versicherung jederzeit wechseln?

    Grundsätzlich können Sie die Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungs­jahres kündigen. Es gilt eine Kündingungs­frist von einem Monat. Meist ist das der 31. Dezember, die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Manche Versicherer bieten auch eine unterjährige Hauptfälligkeit, hier gilt ebenso eine einmonatige Kündingungs­frist. Ein Sonder­kündigungs­recht besteht zum Beispiel im Schadenfall, bei einem Fahrzeug­wechsel oder einer Beitrags­erhöhung.

  • Kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln ohne Abmelden?

    Sie möchten das gleiche Fahrzeug bei einem neuen Anbieter versichern? Dann können Sie die Autoversicherung wechseln, ohne den Pkw abzumelden. Sie schließen den neuen Vertrag ab und kündigen Ihre alte Police. Aber: Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, um ein neues Auto zu versichern, muss das alte Fahrzeug ab- und das neue anmelden.

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Kann die neue Versicherung bei der alten kündigen?

Wenn der Kfz Versicherungswechsel erfolgen soll, bestätigt Dir der bisherige Versicherer Deine Kündigung. Dein neuer Versicherer teilt nach erfolgtem Abschluss der Behörde die Übernahme des Versicherungsschutzes ab diesem Zeitpunkt mit.

Kann man Versicherungen jederzeit wechseln?

Sie können jede Autoversicherung zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei den meisten Gesellschaften endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, sodass im Regelfall bis zum 30. November gekündigt werden kann.

Wie lange ist man an Versicherung gebunden?

Ordentliche Kündigung einer Schaden- und Unfallversicherung Die meisten Versicherungsverträge laufen nur über ein Jahr, die Höchstlaufzeit von Versicherungen ist gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann kein Schaden- oder Unfallversicherungsvertrag laufen.

Wie lange kann man nach Beitragserhöhung kündigen?

In der privaten Krankenversicherung beträgt die Frist zwei Monate nach Zugang der Erhöhungsmitteilung. Die Kündigungsmöglichkeit besteht bei Krankenversicherungen übrigens nicht nur bei einer Beitragserhöhung, sondern auch bei einer Erhöhung der jährlichen Selbstbeteiligung.