Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder dauerhafter voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen. Höhe und Umfang der Grundsicherung sind mit der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe vergleichbar. Eigenes Einkommen und Vermögen werden auf die Grundsicherung angerechnet. Grundsicherung muss beantragt werden und ist gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt vorrangig. Show
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben bei bestehender Bedürftigkeit ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. Leistungsberechtigt sind:
Eine dauerhafte volle Erwerbsminderung liegt immer dann vor, wenn das Leistungsvermögen wegen Krankheit oder Behinderung vermindert ist, so dass man auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein (Erwerbsminderungsrente). Die Feststellung der Dauerhaftigkeit setzt voraus, dass unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Die Grundsicherung ist abhängig von der Bedürftigkeit und entspricht der Höhe nach der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe. Daher wird eigenes Einkommen und Vermögen ebenfalls wie in der Hilfe zum Lebensunterhalt berücksichtigt. Unterhaltspflichtige Kinder oder Eltern mit einem Jahreseinkommen von jeweils bis einschließlich 100.000 EUR müssen nicht dafür aufkommen, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen. Auf eine Kostenerstattungspflicht durch die Erben wird ebenfalls verzichtet. Darüber hinaus gilt in der Grundsicherung nicht die sozialhilferechtliche Vermutung, dass derjenige, der in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten lebt, von diesen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält. So erhalten insbesondere behinderte Menschen mit einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung, die häufig bei ihren Eltern oder sonstigen Verwandten leben, durch die Grundsicherung eine eigenständige materielle Absicherung ihres Lebensunterhalts. Bedürftige Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und einer dauerhaften Erwerbsminderung unterliegen, haben einen Anspruch auf die Grundsicherung. Eine solche Situation liegt vor, wenn es der Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, auf dem freien Arbeitsmarkt eine berufliche Tätigkeit zu finden, der sie mindestens drei Stunden am Tag nachgeht. Dauerhaft ist diese Erwerbsminderung, wenn keine Möglichkeit besteht, diese Situation in absehbarer Zeit zu ändern. Die Wohnsituation der Person ist dabei nicht relevant, egal ob sie in einer eigenen Wohnung, einem Wohnheim oder in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern lebt. Ebenso haben bedürftige Rentner, deren Regelaltersrente nicht zum Leben ausreicht, Anspruch auf Grundsicherung. Stellen eines Antrages auf GrundsicherungEin Antrag auf Grundsicherung muss bei dem für die betroffene Person zuständigen Sozialamt eingereicht werden. Dabei müssen unter anderem die gesamten Vermögensverhältnisse sowie das Einkommen offen gelegt werden. Ebenso ist das Vermögen darzulegen, was beispielsweise die Ersparnisse und den aktuellen Kontostand betrifft. Grundsicherung - Formulare und LinksDie notwendigen Formulare für einen Antrag auf Grundsicherung erhalten Sie beispielsweise unter www.deutsche-rentenversicherung.de, welche Sie auch direkt an Ihrem PC ausfüllen und drucken können. Anspruch berechnenNutzen Sie unseren hilfreichen Rechner um Ihren Anspruch auf Grundsicherung zu berechnen. Was andere Leser auch gelesen habenQuellenangabenInsbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet: Letzte Aktualisierung am 26.11.2022Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Grundsicherung" wurden am 26.11.2022 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert: Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Hier erfahren Sie, wer diese Leistung vom Sozialamt bekommen kann und welche Neuregelungen in Kraft getreten sind. (Stand: 28.11.2022) Inhaltsverzeichnis Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt: Änderungen durch das Bürgergeld-GesetzDas Bürgergeld-GesetzDas Bürgergeld-Gesetz enthält auch Neuregelungen für die Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Diese Regelungen sollen zum 01.01.2023 in Kraft treten. Beachte: Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, um dann in Kraft treten zu können. Es ist davon auszugehen, dass die Veröffentlichung in Kürze erfolgen wird. Überblick über die zentralen Änderungen des SGB XII: Neue Regelsätze ab 01.01.2023:
Hinweis: Welche Regelbedarfsstufe (RBS) ist für welche Leistungsberechtigten die richtige? Antworten gibt es hier. Außerdem steigt das Geld für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach § 34 Abs. 3a SGB XII:
Kosten für die Unterkunft: Für Menschen, die z. B. allein oder mit Partner*in leben, gibt es Änderungen bei der Übernahme der Kosten für die Unterkunft:
Beachte: Diese Neuregelung gilt nicht für Menschen, die in besonderen Wohnformen leben. Beachte: Diese Neuregelung (Karenzzeit) betrifft nicht die Kosten für das Heizen. Anhebung des Vermögensschonbetrages: Bisher durften 5.000 Euro pro Person unberücksichtigt bleiben. Ab 01.01.2023 gilt:
Beachte: Die noch höheren Schonbeträge nach dem SGB II (bisher "Hartz 4"; nunmehr Bürgergeld) gelten nicht für Leistungen nach dem SGB XII.
Verbesserungsen bei der Anrechnung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale nach § 82 Abs. 2 S. 2 SGB XII:
Hinweis: Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung hatten im Gesetzgebungsverfahren jeweils am 23.08.2022 Stellungnahmen abgegeben. Wichtige Informationen zur Corona-KriseDie folgenden Regeln betreffen den vereinfachten Zugang zu den existenzsichernden Leistungen und gelten noch bis zum 31.12.2022 (vgl. § 141 Sozialgesetzbuch XII):
Die Sonderregelung zum Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung gilt ebenfalls noch bis zum 31.12.2022 (§ 142 Abs. 1 SGB XII). Hier die wichtigsten Einzelheiten zu der Vorschrift:
Beachte: Der Mehrbedarf kommt sowohl für Menschen in Frage, die Grundsicherung gem. SGB XII erhalten als auch für Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt gem. SGB XII bekommen. Bleiben Sie immer informiert: Unser Newsletter berichtet über aktuelle Ereignisse, Änderungen, Neuerungen und vieles mehr. Hier können Sie sich kostenlos anmelden. © Lebenshilfe/David Maurer Grundlagen der GrundsicherungWer erhält überhaupt Grundsicherung? Und ab welchem Alter erhält man Grundsicherung? Wir möchten zunächst die grundlegenden Fragen zum Thema Grundsicherung beantworten. Wer kann Grundsicherung erhalten?Folgende Menschen können einen Anspruch haben:
Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Wann ist ein Mensch dauerhaft voll erwerbsgemindert?
Grundsicherung für Menschen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen
Wann ist die Altersgrenze erreicht?
© Lebenshilfe/David Maurer Grundsicherung: Einkommen und VermögenGrundsicherung kann nur erhalten, wer nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Manchmal kommt es auch noch auf die finanziellen Mittel z. B. der Eltern oder Lebenspartner*in an. Wir erklären, worauf es zu achten gilt. Einkommen: Welche Rolle spielt das eigene Einkommen?Generell gilt: Wer ein eigenes Einkommen hat, hat keinen oder nur einen niedrigeren Anspruch auf Grundsicherung. Beispiel: Da die Erwerbsminderungsrente Einkommen darstellt, wird hier die Grundsicherung in der Regel nur als Aufstockung benötigt. Allerdings werden manche Einnahmen bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel:
Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Einkommen, das z. B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Das liegt daran, dass die Regelungen im Bereich der Eingliederungshilfe großzügiger sind – also mehr Einkommen verschont wird als bei der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt. Einkommen: Welche Rolle spielt das Einkommen der Eltern?
Wichtig zu wissen: Entscheidend ist das Einkommen eines Elternteils. Der Betrag in Höhe von 28,43 Euro ist nicht schon dann zu zahlen, wenn beide Elternteile gemeinsam mehr als 100.000 Euro jährlich verdienen. Vermögen: Welche Rolle spielt ein eigenes Vermögen oder das der Eltern?
Geldbeträge (Vermögensschonbeträge)
Sonstige Vermögenswerte
Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Vermögen, das z. B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. © Lebenshilfe/David Maurer Leistungen der GrundsicherungWelche Leistungen der Grundsicherungen gibt es? Und was sollte man tun, wenn einem diese Leistungen verwehrt werden? Welche Leistungen der Grundsicherung gibt es?
Regelleistungen
Mehrbedarfe
Längerer Auslandsaufenthalt – trotzdem Grundsicherung?
Was kann ich gegen die Ablehnung der Grundsicherung tun?
Klage oftmals (fast) kostenfrei
Zögern Sie nicht, Ihren Anwalt auf diese Punkte anzusprechen. Letztlich kommt es stets auf den Einzelfall an. Wichtig: Unsere allgemeinen Ausführungen zu den Kosten können keine konkrete Beratung ersetzen. Hilfreiche Links rund um das Thema Grundsicherung
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