Für Kinder- und Jugendärzt*innen besteht kein geänderter Handlungsbedarf gegenüber der bisherigen Bescheinigung bei "Kinderkranktagen" (Formular 21).Zunächst noch bis zum 31.03.21 kann die Bescheinigung bei Erkrankung des Kindes telefonisch erfolgen (7 Tage plus weitere 7 Tage bei Verlängerung - s. Info der KBV). Show
Quellen/Ausführliche Infos:
Für den Fall, dass Ihr Kind zu Hause betreut werden muss, unterstützt Sie die Barmer mit dem Kinderkrankengeld. So können Sie sich ohne größere finanzielle Einbußen vollständig auf die Versorgung Ihres Kindes konzentrieren, solange das Gehalt vom Arbeitgeber ausbleibt. Corona-Pandemie: Erweiterung des KinderkrankengeldesHinweis für Eltern: Wenn Sie Ihr Kind aufgrund der Pandemie zu Hause betreuen müssen, finden Sie hier den Antrag. Einfach direkt ausfüllen und über das geschützte Postfach der Barmer einreichen. Sie können bei der Beantragung zudem mehrere Zeiträume angeben, falls Sie Ihr Kind lediglich an bestimmten Wochentagen betreuen. Erweiterung des Kinderkrankengeldes 2021 und 2022 Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld auch auf 2022 ausgedehnt. Jeder Elternteil erhält in den Jahren 2021 und 2022 pro Kind jeweils 30 Anspruchstage (maximal 65 Tage), Alleinerziehende pro Kind 60 Tage (maximal 130 Tage). Bis zum 23.09.2022 gilt dieser Anspruch auch für die Fälle, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Alle anderen Anspruchsvoraussetzungen bestehen weiterhin: - Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und noch
nicht zwölf Jahre alt. Unser Tipp: Ist Ihr Kind krank, wird die ärztliche Bescheinigung weiterhin benötigt. Sie erhalten eine Bescheinigung des Arztes über die Erkrankung Ihres Kindes und die Notwendigkeit einer Versorgung. Ihr Kind wird pandemiebedingt zu Hause betreut? Hier können Sie den Antrag herunterladen, direkt ausfüllen und über das geschützte Postfach einreichen. In diesem Fall benötigen wir keine Unterschrift von Ihnen. Der Anspruch für die pandemiebedingte Betreuung des Kindes besteht bis zum 23.09.2022. Antrag bei Erkrankung Ihres Kindes Stellen Sie Ihren Antrag direkt online und laden Sie die ärztliche Bescheinigung des Kindes dabei hoch.
Antrag bei Betreuungsfällen in 2021 und
2022 Um Kinderkrankengeld aufgrund der pandemiebedingten Betreuung zu beantragen, können Sie hier den Antrag herunterladen und direkt ausfüllen. Diesen können Sie dann bequem und einfach über das Postfach bei der Barmer einreichen. Dieser Anspruch besteht bis zum 23.09.2022. Die ärztliche Bescheinigung bzw. den Antrag für Betreuungsfälle können Sie auch direkt an die für Ihren Postleitzahlenbereich zuständige Adresse senden. Bitte füllen Sie bei Erkrankung Ihres Kindes den Abschnitt „Antrag des Versicherten“ auf der ärztlichen Bescheinigung immer aus. Denken Sie bitte daran, Ihre aktuelle Bankverbindung anzugeben: Postleitzahl 00000 – 46999 Postleitzahl 47000 – 99999 Sobald der Barmer die Verdienstbescheinigung Ihres Arbeitgebers vorliegt, überweisen wir Ihnen das Kinderkrankengeld. In der Regel erfolgt die Übermittlung der Verdienstbescheinigung automatisch mit Abrechnung des Monats, in dem das Kind krank war. Dauert die Krankheit über einen Monatswechsel (z. B. 30.01.20XX – 02.02.20XX) an, benötigen wir für jeden Monat eine Verdienstbescheinigung. Dadurch kann sich die zweite Auszahlung verzögern. Wie hoch ist mein Kinderkrankengeld?Um die Höhe Ihres Kinderkrankengeldes zu berechnen, benötigen wir Informationen zu Ihrem Einkommen von Ihrem Arbeitgeber. Die Informationen erhalten wir direkt von dort.
*Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt. Muss ich mich um meine Sozialversicherungsbeiträge kümmern?Wir kümmern uns um Ihre Beiträge.
Was muss ich bei der Steuererklärung vorlegen?
Wie viel Anspruch auf Kinderkrankengeld habe ich – im Regelfall und in Zeiten von Corona?Das Kinderkrankengeld wird abhängig von Ihrer Familiensituation für einen unterschiedlich langen Zeitraum gezahlt.
Wichtig:
Häufige Fragen zum Kinderkrankengeld
Wenn Ihr Kind privat versichert ist, können wir Ihnen kein Kinderkrankengeld zahlen. Auch nicht, wenn der betreuende Elternteil gesetzlich krankenversichert ist. Wenn die stationäre Mitaufnahme zur Begleitung Ihres Kindes medizinisch notwendig ist, zahlen wir Ihren Verdienstausfall. Die Entscheidung über die
medizinische Notwendigkeit trifft die stationäre Einrichtung. Für weitere
Informationen kontaktieren Sie uns gerne. Der Elternteil, der die Betreuung des kranken Kindes übernimmt, beantragt das Kinderkrankgeld bei der persönlichen Krankenkasse. Kann ein Elternteil zur Pflege des erkrankten Kindes nicht von der Arbeit freigestellt werden und ist der Anspruch noch nicht erschöpft, kann dem tatsächlich betreuenden Elternteil Kinderkrankengeld gezahlt werden. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber erneut der Freistellung zustimmt. Den Antrag finden Sie unter dem Punkt „Wie viel Anspruch auf Kinderkrankengeld habe ich?“ Auf die Großeltern des Kindes können keine Ansprüche übertragen werden. Weitere Leistungen für FamilienDie Barmer bietet Ihnen einen umfassenden Schutz für die ganze Familie an. In der Schwangerschaft kümmern wir uns um die medizinische Betreuung und begleiten Sie mit praktischen Tipps und kompetenter Beratung. Ist der Nachwuchs da, gibt Ihnen unser Kinder- und Jugend-Programm mehr Sicherheit. Wer bekommt die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes?Das Kinderkrankengeld erhält der Elternteil, der Ihr krankes Kind betreut. Die Bescheinigung reichen Sie daher bitte bei der Krankenkasse der betreuenden Person ein. Die Bescheinigung muss sicher übermittelt und Ihnen außerdem zweifelsfrei zugeordnet werden können.
Welche Bescheinigung bei Kind krank?Beim Bezug von Kinderkrankengeld ist ansonsten die oberste Regel: Du musst ein ärztliches Attest über Erkrankung und Betreuungsbedarf des Kindes bei der Krankenkasse vorlegen. Dieses muss bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung ausgestellt sein – anders als bei eigenen Krankmeldungen des Arbeitnehmers.
Wie funktioniert Krankschreibung auf Kind?Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) stellt sicher, dass sich jeder Arbeitnehmer pro Kind und Jahr maximal für zehn Arbeitstage unbezahlt freistellen darf. Alleinerziehende haben sogar Anspruch auf 20 Tage. Von diesem Recht kannst du aber nur Gebrauch machen, wenn dein Kind jünger als 12 Jahre ist.
Wie funktioniert Kinderkrankengeld TK?Das Kinderkrankengeld beträgt regulär 90 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Sofern Sie an Ihren Mitarbeiter in den letzten 12 Monaten einmalige Zahlungen geleistet haben (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), beträgt das Kinderkrankengeld 100 Prozent des entgangenen Nettoentgelts.
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